Armeepistole (1939-1945) auf WBK bekommen?

  • Hallo zusammen,

    Neulich hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten. Zu dem Zeitpunkt war ich gerade dabei meine Waffensachkunde zu machen. Ein Bekannter hatte vor 2 Jahren eine P08 aus Wehrmachts Beständen gefunden. Er war sich aber unsicher ob man sowas "legal" machen kann, sprich ob man eine Wehrmachts P08 ohne Probleme auf eine WBK bekommt.

    Er war sich sehr unsicher und hatte die P08 schlussendlich bei der Polizei zur Vernichtung abgegeben. Aber es gibt ja ab und zu solche Fälle, dass man sowas findet, kann man sowas legal auf die WBK bekommen? Wenn ja, wie geht man vor? Wie sieht es dort mit den Beschusszeichen aus? Zum Kriegsende war die Qualität ja nicht mehr die beste. Das kriegswaffenrecht sollte ja hier nicht greifen, die Waffe ist ja auch heute noch als Nachbau zu kaufen und nicht in der Lage vollautomatisch zu schießen. Ich bin gespannt auf eure Antworten.

    Grüße, Justus

  • Die P08 ist eine ganz normale Pistole mit den gleichen Erwerbsbedingungen wie eine moderne und unterlag noch nie dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie braucht jedoch einen zivilen gültigen Beschuss, da die Wehrmacht kein CIP-Mitglied war ;) (Im Ernst: der WAA-Stempel gilt nicht als Beschuss).

    Wie du einen Bodenfund jedoch auf die WBK bekommst, fragst du lieber einen Anwalt.

    Edit:

    Die Luger P08 ist eine interessante und schöne Waffe, aber sportlich nur sehr eingeschränkt konkurrenzfähig (wenn, dann in Verbänden, die "Ordonnanzpistole" im Programm haben). Der Abzug ist lausig, die Präzision nicht gerade der Brüller und du brauchst extra auf die Bedürfnisse des Kniegelenkverschlusses abgestimmte Munition. Zu stark: Kniegelenk bekommt Arthrose, zu wenig: repetiert nicht. Normal übliche Werksmunition zerstört i.d.R. das Kniegelenk.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (28. November 2022 um 08:39)

  • Die P08 ist eine ganz normale Pistole mit den gleichen Erwerbsbedingungen wie eine moderne und unterlag noch nie dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie braucht jedoch einen zivilen gültigen Beschuss, da die Wehrmacht kein CIP-Mitglied war ;) (Im Ernst: der WAA-Stempel gilt nicht als Beschuss).

    Wie du einen Bodenfund jedoch auf die WBK bekommst, fragst du lieber einen Anwalt.

    Edit:

    Die Luger P08 ist eine interessante und schöne Waffe, aber sportlich nur sehr eingeschränkt konkurrenzfähig (wenn, dann in Verbänden, die "Ordonnanzpistole" im Programm haben). Der Abzug ist lausig, die Präzision nicht gerade der Brüller und du brauchst extra auf die Bedürfnisse des Kniegelenkverschlusses abgestimmte Munition. Zu stark: Kniegelenk bekommt Arthrose, zu wenig: repetiert nicht. Normal übliche Werksmunition zerstört i.d.R. das Kniegelenk.

    Hhm okay, aber wie bekommt man den zivilen Beschuss? Bevor man die Waffe zum Beschussamt schickt muss sie doch sicherlich irgendwo gemeldet werden. Ich werde ja nicht einfach aus heiterem Himmel dort eine Pistole hinschicken können, zumindest ohne rechtliche Konsequenzen ;)

    Ja sportlich ist die Luger weniger interessant, aber es war halt eben ein Erbstück, manche wollen diese ja behalten auch wenn sie sportlich wenig Sinn machen.

    Aber danke für deine Antwort!

  • Könnte man eine P08 in 9mm für Regel 2.53 "Pistole 9mm" eintragen? Klar, ist technisch nicht konkurrenzfähig, müsste aber zugelassen sein, oder?

    Und kleinere Kaliber müssten bei 2.45 (Spopi ZF) möglich sein, oder?

    Immer angenommen die Größe der Waffe passt, also Lauflänge, Prüfkasten.

    Gruss, Marcos

  • Händler und Sammler mit Roter WBK können auch Waffen ohne Beschuss besitzen. Allerdings nicht aus der Nirwana, die Waffe muss eine Herkunft haben.

    Das dürfte das eigentliche Problem sein oder werden. Wenn Sie erfasst ist kann jeder Händler die zum Beschuss senden.

    Eine normale 08 geht in Kasten, die Ari Luger weiss ich nicht.......

    So meine bescheidene Sichtweise.


    grüße no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Wenn man was findet sollte man vor allem schnell die Hände in die Hosentasche stecken erst mal in Ruhe nachdenken und es nicht leichtfertig in Besitz nehmen. Sonst hat man unter Umständen schon den ersten Verstoß gegen das Waffengesetz an der Backe. Wenn sich dann, z.B. nach einem Todesfall im Nachlass Unterlagen zu der Waffe finden lassen und es eine legale Herkunft gibt, gibt es auch Wege sie in der Folge legal in Besitz zu nehmen. Aber damit habe ich mich auch noch nicht ausreichend beschäftigt. Mein Tipp: Einfach keine Waffen "finden"!

  • Wenn man was findet sollte man vor allem schnell die Hände in die Hosentasche stecken erst mal in Ruhe nachdenken und es nicht leichtfertig in Besitz nehmen. Sonst hat man unter Umständen schon den ersten Verstoß gegen das Waffengesetz an der Backe. Wenn sich dann, z.B. nach einem Todesfall im Nachlass Unterlagen zu der Waffe finden lassen und es eine legale Herkunft gibt, gibt es auch Wege sie in der Folge legal in Besitz zu nehmen. Aber damit habe ich mich auch noch nicht ausreichend beschäftigt. Mein Tipp: Einfach keine Waffen "finden"!

    1. In Besitz nehmen ist nicht das Problem. Die Inbesitznahme anderen voreilig mitzuteilen, oder sie anderweitig entdecken zu lassen (beliebtester Fehler: Unerlaubtes oder Unlizensiertes wird zusammen mit legalen Sachen "sicher verwahrt"), das (allein) ist das Problem.

    2. Ob eine Waffe "legal" gewesen war oder nicht, spielt keine Rolle für die Erwerbsmöglichkeit als solche, sondern allein für die Frage einer bedürfnisfreien Erben-Waffenbesitzkarte.

    3. Waffen zu finden ist okay. Manchmal sogar der einzige Weg, weil eine Legalisierung vorher "schwarzen" Altbesitzes durch ehrliche reuige Anmeldung ja seit 1990 von Seiten des bornierten Gesetzgebers nicht mehr angesagt ist. Obwohl sie sehr sinnvoll wäre.
    Was nötig ist, ist sich vor dem "Finden" sehr gut beraten zu lassen. Häufig geht das sogar innerhalb der bescheidenen RVG-Erstberatungsgebühr.

    Das - und nichts Anderes - ist der richtige Tip.

    Carcano

  • Was nötig ist, ist sich vor dem "Finden" sehr gut beraten zu lassen. Häufig geht das sogar innerhalb der bescheidenen RVG-Erstberatungsgebühr.

    Das - und nichts Anderes - ist der richtige Tip.

    Wenn sich das auf den zitierten Satz bezieht, absolute Zustimmung! Und wenn man sich nur sachkundig beim Nachdenken mal helfen lässt, damit man nichts übersieht. Dann passiert einem auch sowas nicht: Fundwaffen abgliefert, eigene WBK weg!

    https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VG…s.news31633.htm

  • Und was spricht dagegen, einfach unverzüglich die Polizei anzurufen?

    Gruss, Marcos

    Kommt halt auf den Einzelfall an, wer die tolle Waffe auf der Straße oder beim Schwammerlsuchen findet wird die Meldung bei der Polizei kaum vermeiden können, er sollte dann halt sofort seine Ansprüche anmelden wenn er nicht danach gefragt wird.

    Beim Dachbodenfund oder der Wohnungsauflösung müsste der Waffenbesitzer das auch selbst erledigen können.

  • Und was spricht dagegen, einfach unverzüglich die Polizei anzurufen?

    DANN ist die Waffe definitiv in Kürze im Hochofen, und zwar unabhängig von ihrem Wert.

    Wenn man sie nicht übernehmen will, kann man das natürlich machen.


    Was nötig ist, ist sich vor dem "Finden" sehr gut beraten zu lassen.

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  • DANN ist die Waffe definitiv in Kürze im Hochofen

    Genau das ist mit der im Eingangsposting genannten P08 wohl passiert. Und da es ausdrücklich im Titel um eine "Armeepistole (1939-45)" geht ist das auch nicht verkehrt. Vielleicht hilft ein Blick ins Geschichtsbuch unter: Zweiter Weltkrieg.

  • Der obige Rülpser von Wenger7 hätte Chancen auf die Shortlist für das dümmste Posting des Quartals.

    Den Post hab ich auch mit Verwunderung gelesen. Mir ist unklar warum eine Historische Waffe im Cal. 9mm anders beurteilt werden soll als eine moderne Glock oder ähnliches.

    no.limits

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  • Mir ist unklar warum eine Historische Waffe im Cal. 9mm anders beurteilt werden soll als eine moderne Glock oder ähnliches.

    Weil die Jahre 1939 bis 1945, und genau diese stehen in der Thread-Überschrift,

    das dunkelste Kapitel unserer Historie darstellen.

  • Es ist moralisch relativ schnorch, ob die Pistole eine kaiserliche Marine-04 ist, eine DWM von 1918, eine Zwischenkriegsfertigung, oder eine der letzten späten und teuren Krieghoff-08 im WK II (pöhse, weil Göring und so...).
    Mal ganz abgesehen, dass 08 als Armeepistolen im Zweiten Weltkrieg auch in den Niederlanden (Ostindien), in der Schweiz (als 06 bzw. 06/29), in Finnland geführt wurden.

  • Weil die Jahre 1939 bis 1945, und genau diese stehen in der Thread-Überschrift,

    das dunkelste Kapitel unserer Historie darstellen.

    Und das verschwindet, wenn man die Zeitzeugen beseitigt?

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