CCI .22 Target Short

  • Moin in die Runde.

    Ich habe vor einiger Zeit ein paar Packungen CCI .22 target Short bekommen.

    Kann ich diese unbedenklich in mein Anschütz KK verschießen? Ich habe sonst nur von RWS die Rifle Match verschossen.

    Danke schon mal im vorraus.

    Gruß Jan

  • Hallo Jan

    habe leider falsch gelesen ich dachte du meinst die normalen CCI

    Ich habe noch keine short in meinen Matchgewehren geschossen und werde es auch nicht probieren

    Gruß Jürgen

  • Erstens: heißt "ein paar Packungen" 200 oder 2000? In ersterem Fall ist es völlig unproblematisch, wenn man die nachfolgenden Maßgaben beachtet. In letzterem Fall würde ich es nicht unbedingt empfehlen.

    Zweitens: der vordere Teil des Patronenlagers würde zwangsläufig verschmutzt. Das führt zu Ladeschwierigkeiten beim Wiederverwenden von .22 lang / lfB - Patronen. Deshalb sollte man, wenn man eine ganze Reihe von Schüssen mit der .22 kurz (oder der 6mm Flobert) abgegeben hätte, das Patronenlager intensiv mechanisch mit einer Bronzebürste und einem guten Reinigungsmittel (etwa MPro-7 oder Milfoam) reinigen. Keine Boresnake und natürlich auch keine ammoniakhaltigen Mittel.

    Drittens: das heutige Ammenmärchen mit den erodierten oder "ausgebrannten" Patronenlagern war vor langer, langer Zeit tatächlich einmal wahr, nämlich vor einhundert Jahren und mit Schwarzpulverladungen sowie korrosiven Zündsätzen, auch unter Beifügung von Quecksilberfulminat. Solche Geschichten werden aber ewig in Büchern mitgeschleppt.

    Carcano

  • Carcano

    Du schmeißt hier ein bisschen die Begrifflichkeiten durcheinander, Korrosion und Ausbrennen, aber sei es drum.

    Jedenfalls ist es auch nicht ganz unproblematisch .22 kurz als Sportschütze zu besitzen. Aber da kennen sich andere besser aus.

    Davon abgesehen Präzision ist damit nicht zu erwarten (Freiflug des Geschosses usw.).

    Schönes WE

    Evo10, LP50RF, X Five, Pardini HP/SP rapid fire, Sabatti STR Sport

  • Meine Frage nun weshalb ist es nicht ganz unproblematisch?

    Der Munitionsbesitz ist an die Art deiner WBK gekoppelt.
    Gelbe WBK: Muni für die darin eingetragenen Waffen
    Grüne WBK: Muni für die Waffen mit Munitionserwerbsstempel
    Grüne WBK mit Jagdschein: Alle Langwaffenkaliber

    bei wiederladern kenne ich mich nicht genaugenug aus...

    Ergo: hast du keine Waffe mit .22 short eingetragen, (und bist kein jäger) ist es jenseits von O.K.

  • Hä? schrauberjan76 hat eine KK-Büchse in .22lfB, schießt damit .22 kurz und besitzt diese Muni auch, und jetzt predigen hier rechtlich besonders unversierte Foristen, wie verboten für ihn der Besitz der .22 kurz wäre?

    Nein, das ist nicht verboten.

    Die WaffVWV sagt unter 10.10:

    „Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC).“

  • habe den Sachstand nochmal geprüft und behaupte nun das Gegenteil.
    obige auflistung ist aufgrund ihrer allgemein gehaltenen Art jedoch weiterhin sinnig und richtig.

    Die verspätet erschienenen, jedoch besonders versierten Foristen mögen den Teil bzgl. der Wiederlader ergänzen.

  • Mich interessiert hier bei der Eingangsfrage eigentlich nicht, welche Murmeln ich als Wiederlader besitzen darf - und Ahnung habe ich davon auch keine.

    Wegen .22kurz aus .22lfB verschießen fällt mir ein, dass das bei Repetierern mit Stangenmagazin (z.B. Unterhebelrepetierer) gar nicht so unüblich ist.

    Auf 25m könnte das denke ich durchaus Sinn machen mit der .22 kurz zu trainieren.