Verbot von Fingerrillen bei GK DSB

  • Hallo zusammen,

    habe in der neuesten Ausgabe von „Der Kampfrichter weiß das“ gelesen, dass es (neuerdings?) ein Verbot von Fingerrillen bei den GK-Pistolenwettbewerber 2.53 und 2.59 gibt. In der SPO oder anderen offiziellen Mitteilungen habe ich da bisher nichts finden können.

    Ich kenne statt dessen nur die Regelung in 2.10.4 SpO, dass Fingerrillen erlaubt sind. Und 2.10 ist überschrieben mit „Sportgeräte allg“ gilt also meiner Meinung nach für alle Kurzwaffen.

    Weiß da einer was genaueres?

    So was 1 Woche vor der DM ist natürlich ebenfalls hervorragendes Timeing

    Da dieses Papier selbst auf der DSB-Seite noch nicht zu finden ist, hier ein Link Das weiß der Kampfrichter 2-2022

  • Aber Schmidtchen. Furnier hat es zwar nicht so ganz mit eindeutiger und klarer juristischer Diktion, aber was er da schreiben lässt, ist nun mal wirklich klar und eindeutig genug.

    Die Darlegungsobliegenheit, dass die montierten Griffschalen (mit Fingerrillen) originalgetreu bei einem bestimmten Modell sind, liegt beim Schützen. Nachträglich angebrachte Nill etc. sehen also im Zweifel eher alt aus. Irgendeine fabrikmäßige SIG-Sauer Target Match Special Champion Version is okay.

  • Spannend wird es bei Büchsenmacherwaffen wie der recht verbreiteten CZ75 Sport II von Pro-Tuning (Oschatz). Darf man den vom Hersteller gelieferten Hogue-Griff mit den Fingerrillen jetzt dranlassen oder muss der runter, weil die Ursprungswaffe CZ75B ja auch keine Fingerrillen hatte? Für mich Wurst, ich mache da gern auch wieder Aluschalen ohne Rillen drauf. Ich wüsste es halt gern, bevor ich die Waffenkontrolle nicht bestehe...

  • Habe ich doch beantwortet?
    Soweit das Ding in genau dieser Konfiguration schriftlich irgendwo regulär angeboten ist (egal ob bei Frankonia, Stelljes, Buinger etc.), ist das die Originalversion. Soweit ein Büchsenmacher oder Du selbst das so auf individuelle Bitte abgewandelt hätten, ist es das nicht.

  • ... nicht so ganz ...

    'Nicht so ganz' finde ich ob der Brillanz dieser Meisterwerke doch ein wenig übertrieben.

    Beispiel aus dem selben Musterwerk gefällig? Wir haben es hier schon behandelt.


    Anbauten am Gewehrschaft

    Anbauten am Gewehrschaft, die quergestellt werden können, um das Gewehr darauf zwischen den Schüssen abzulegen und/oder als Haltegriff für die nicht abziehende Hand verwendet werden können, sind nicht zulässig.

    Klarstellung: Durch diesen Hinweis sollen nicht die bekannten Untergriffe verboten werden. ...


    Noch Fragen? Wenden Sie sich in diesem Fall besser nicht an ihren Arzt oder Apotheker.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Habe ich doch beantwortet?
    Soweit das Ding in genau dieser Konfiguration schriftlich irgendwo regulär angeboten ist (egal ob bei Frankonia, Stelljes, Buinger etc.), ist das die Originalversion. Soweit ein Büchsenmacher oder Du selbst das so auf individuelle Bitte abgewandelt hätten, ist es das nicht.

    Dein Wort in Gottes (auch genannnt Kampfrichters) Ohr ich bin mal gespannt, zu wieviel Diskussionen das führen wird.

  • Oder ein Anlass, die flachen Aluschalen mal wieder aus der Schublade zu suchen. Ich hätte auch noch die langen Nill-Schalen, mal gespannt wann es die erwischt: Ohne Fingerrillen aber verlängert und damit bestimmt nicht Original.

  • Für mich stellt sich die Frage, wo denn Bitteschön steht, dass nur Originalgriffe zugelassen sind, außer natürlich in diesem „amtlichen“ Dokument des Herrn F.?

    Darüber hinaus bleibt die Systematik der SPO, wo in 2.10.4 die Fingerrillen für Kurzwaffen allgemein zugelassen sind und wo in 2.21 nix von Originalgriffschalen steht und wo sogar explizit beim Griff steht, welche nicht erlaubt sind. Auch da nix zu lesen, dass nachgemachte Griffe mit Fingerrillen nicht erlaubt sind, wenn sie nicht schon im Originalgriff drin waren. Wofür haben wir also Regelwerke, wenn sie sich jeder Vizepräsident Sport mit einem „Auslegungsblättchen“ selbst zimmern darf???

    Wenn man so doll auf den Begriff “Gebrauchswaffen“ abstellt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, z.B. die besagte CZ 75 Sport II nicht mehr zuzulassen, denn eine originäre Gebrauchswaffe ist das ja auch nicht (mehr). Für mich wird das Ganze langsam ziemlich „affig“. Ich kenne mich zwar mit diesen Waffen nicht so aus, aber wie sieht es denn bei den Revolvern aus, für die diese Regelung ja nicht gilt? Gibt es da keine mit und ohne Fingerrillen im Originalgriff?

    Ich bin mal gespannt, was es da auf der Deutschen zu zu hören/sehen/lesen gibt. Wenn das da schon umgesetzt werden sollte, möchte ich da kein KR sein. Waffenkontrolle vor dem Wettkampf gibt es ja angeblich auch nicht mehr. Dann viel Spaß beim Probeschießen!😎

  • Wenn man so doll auf den Begriff “Gebrauchswaffen“ abstellt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, z.B. die besagte CZ 75 Sport II nicht mehr zuzulassen, denn eine originäre Gebrauchswaffe ist das ja auch nicht (mehr).

    Ja, da bin ich gedanklich auch schon rausgekommen. Die Begründung die Disziplin hin zur guten alten Gebrauchspistole entwickeln zu wollen ist eine Schnapsidee. Die meisten der GK-Sportpistolen auf dem Treppchen sind 6-Zoll Waffen und da gab es nur ganz wenige, die mal als Gebrauchspistolen im Einsatz waren, viele sind massiv überarbeitet oder stammen aus Kleinserien. Es sind heute Sportwaffen und ein ganzes Stück weg von den ursprünglichen Gebrauchspistolen. Zuende gedacht käme man bei der Dienspistolenliste des BDS raus: Es sind nur die Originalwaffen auf der Liste zugelassen, wie sie dienstlich geführt wurden. Das ist dann konsequent. Aber das ist hier ja gar nicht beabsichtigt. Da haben nur einem die Fingerrillen an einem Griff nicht gefallen und der Fournier hat sich bequatschen lassen. Ich erspare mir mit der Sport II lieber Diskussionen und das Vorlegen Iirgendwelcher Kopien oder Nachweise und mache die Aluschalen drauf: Die eventuelle Diskutiererei vor dem Wettkampf macht viel zu viel Adrenalin und kostet dann Ringe, die Griffänderung eher nicht, da bin ich tolerant.

  • Hallo nochmal,

    ich hatte meine Gedanken zu dem Thema in freundliche Fragen gepackt und an Gerhard Furnier geschrieben und er war so nett, mich umgehend zurückzurufen und wir hatten ein sehr nettes Gespräch. Es wird noch im September eine Ergänzung mit Bildern geben, die darstellen soll, worum es geht. Im Ergebnis wird keine der Waffen und Griffschalen, wie wir sie gewohnt sind plötzlich verboten. Stein des Anstoßes sind stark ausgeformte, 3D-gedruckte Griffschalen, mit denen sich einige Schützen in jüngster Zeit einen Vorteil verschaffen wollten. Die will man treffen, tut sich aber zugegebenermaßen mit den Formulierungen noch etwas schwer. Die Bebilderung des Sachverhalts wird das voraussichtlich heilen. Einfach mal abwarten und Tee trinken.

  • Hallo nochmal,

    ich hatte meine Gedanken zu dem Thema in freundliche Fragen gepackt und an Gerhard Furnier geschrieben und er war so nett, mich umgehend zurückzurufen und wir hatten ein sehr nettes Gespräch. Es wird noch im September eine Ergänzung mit Bildern geben, die darstellen soll, worum es geht. Im Ergebnis wird keine der Waffen und Griffschalen, wie wir sie gewohnt sind plötzlich verboten. Stein des Anstoßes sind stark ausgeformte, 3D-gedruckte Griffschalen, mit denen sich einige Schützen in jüngster Zeit einen Vorteil verschaffen wollten. Die will man treffen, tut sich aber zugegebenermaßen mit den Formulierungen noch etwas schwer. Die Bebilderung des Sachverhalts wird das voraussichtlich heilen. Einfach mal abwarten und Tee trinken.

    Der Herr Funier möchte halt, dass seinen Händlerfreunden keine Kohle verloren geht. Es gibt bei den DSB Disziplinen keinen wirklichen Grund eigen gedruckte Griffschalen auszuschließen.