Hallo zusammen,
habe in der neuesten Ausgabe von „Der Kampfrichter weiß das“ gelesen, dass es (neuerdings?) ein Verbot von Fingerrillen bei den GK-Pistolenwettbewerber 2.53 und 2.59 gibt. In der SPO oder anderen offiziellen Mitteilungen habe ich da bisher nichts finden können.
Ich kenne statt dessen nur die Regelung in 2.10.4 SpO, dass Fingerrillen erlaubt sind. Und 2.10 ist überschrieben mit „Sportgeräte allg“ gilt also meiner Meinung nach für alle Kurzwaffen.
Weiß da einer was genaueres?
So was 1 Woche vor der DM ist natürlich ebenfalls hervorragendes Timeing
Da dieses Papier selbst auf der DSB-Seite noch nicht zu finden ist, hier ein Link Das weiß der Kampfrichter 2-2022