Die Sportordnung verpflichtet die Sportschützen in den Wettkämpfen Schuhe zu tragen. Sie beinhaltet Vorschriften, welche die zugelassenen Schuhe erfüllen müssen. Daß die Schuhe bei Wettbewerben im Pistolenschießen, die unter den Sportordnungen der ISSF, ESC und DSB durchgeführt werden, vorwiegend im Stehen genutzt werden und nur ein wenig im Gehen, ist folgerichtig.
Daß die Schießschuhe passen sollen, bequem sein sollen und einen guten Stand ermöglichen sollen, sind naheliegende Kriterien, welche an die angebotenen Erzeugnisse der Industrie gestellt werden. Letztendlich geht es dabei in erster Linie um die Stabilität des Schützen. Was aber aus meiner Sicht ebenso in die Bertrachtung einbezogen werden sollte, sind die Balance und das Gleichgewichtsempfinden des Schützen. Der Mensch kann die normalen Schwankungen des Körpers am besten ausgleichen, wenn er barfuß auf dem Fußboden steht. Je mehr Material sich zwischen den Füßen und Fußboden befindet. d.h. je dicker die Schuhsohle ist und je mehr Wölbung sowie Neigung sie aufweist, um so schwieriger wird es für den aufrecht stehenden Pistolenschützen zu balanzieren.