Neue Ausgabe "Der Kampfrichter weiß das!" 1/2022 vom 02.05.2022

  • Der RSB hat die Info schon publiziert, der DSB wohl noch nicht.
    https://www.rsb2020.de/aktuelles/deta…hter-weiss-das/
    Wieder ein haarsträubender Erguss aus der Feder von G. Furnier.
    "Anbauten am Gewehrschaft"
    Der Text spricht nur davon, dass das "Querstellen" verboten ist, aber gemeint ist auch, dass das leichte Schrägstellen innerhalb der zugelassenen 60 mm Schaftbreite unzulässig ist.
    Laut Rolf Dorn, LV WSB - er war bei der Abstimmung dabei und hat gegen diese Regelinterpretation gestimmt - fand die Abstimmung über diese Regelung eine Mehrheit.
    Ich habe das Foto aus der pdf-Datei einmal extrahiert. Ich denke, dass es sich um den "Tesro Untergriff Super Grip" handelt.

  • Hallo bigboreshooter,

    das ist in der Tat wieder so eine typische Furnier-Formulierung, die mal wieder weit über das von ihm angedachte Ziel hinausgeht und ihm in der Konsequenz vermutlich auch überhaupt nicht klar ist.

    Zitat

    Anbauten am Gewehrschaft

    Anbauten am Gewehrschaft, die quergestellt werden können, um das Gewehr darauf zwischen den Schüssen abzulegen und/oder als Haltegriff für die nicht abziehende Hand verwendet werden kön- nen, sind nicht zulässig. Dies gilt für Luftgewehre und Standard- gewehre. Anbauten, die parallel zum Schaft verlaufen sind unter Einhaltung der Vorderschaftmaße zugelassen (Koffergriff bei Auflagewettbewerben.)

    Das schöne Wörtchen 'können' bedeutet zumindest nach meinem Regelverständnis, dass allein schon die Verstellmöglichkeit an sich zur Unzulässigkeit des Anbauteils führt, unabhängig ob auch von der Schrägstellung Gebrauch gemacht wird.

    Ob das auch wirklich so gemeint ist? Egal, der Kampfrichter weiß das. :/


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • ich bin kein Auflage Schütze und ich hatte bisher auch nie irgendwelche Probleme bei Wafenkontrollen, aber wenn ich teilweise sehe welch Haarstäubenden "Erfindungen" die Auflageschützen teilweise so montieren, dann kann ich schon verstehen das man hier versucht eindeutige Regeln zu machen.
    Und ja, die Regel scheint tatsächlich die verstellbaren Anbauten von Vorn herein zu verbieten.
    Warum auch nicht?
    Nur weil ein Hersteller etwas anbietet oder der Schütze es toll findet muss es ja nicht Regelkonform sein, oder?

    Was ich in meinen vielen aktiven Jahren festgestellt habe ist das man sehr gut wissen sollte was erlaubt ist und was nicht. Das lesen und verstehen der jeweils geltenden Sportordnung ist da eine gute Grundlage um bei Waffenkontrollen gegenüber den Kampfrichtern argumentieren zu können.

  • Eine noch bessere Grundlage wären auch wirklich eindeutige, klare Regelungen die keinen Interpretationsspielraum lassen. Also das Gegenteil von dem was sonst so aus dieser Quelle (selbst auf Nachfrage zur Klärung) kommt.

  • Eine noch bessere Grundlage wären auch wirklich eindeutige, klare Regelungen die keinen Interpretationsspielraum lassen. Also das Gegenteil von dem was sonst so aus dieser Quelle (selbst auf Nachfrage zur Klärung) kommt.

    ja, das wäre wirklich Wünschenswert!
    Aber das ist ja bei offiziellen Texten oft so das man mindestens in drei Studienfächern promoviert haben muss um sie zu verstehen.

  • Gerade das hilft leider eher nicht, da man dann all die inhärenten Unklarheiten und Interpretationsmöglichkeiten erkennt. Andere lesen es und erkennen darin sofort eine klare Aussage und vertreten die dann voller Inbrunst als "die Wahrheit". :D

  • Ja, auf der einen Seite werden Erbsen gezählt und auf der anderen grundlegende Dinge ausgeblendet. Wer z.B. das Meisterschützenfinale LP Auflage gesehen hat, muss doch sehr verwundert sein, dass keiner einschreitet, wenn ein Schütze mit seiner Waffe beim Laden die Mündung Richtung Nachbar hält und nicht nach vorne, wie in der Sportordnung festgelegt. Das halte ich für höchst bedenklich. Bei den ersten DM Auflage war die Auflage so montiert, dass es den Schützen kaum möglich war, regelkonform zu Laden bzw. die LP abzulegen. Auf der anderen Seite werden dann Teilnehmer nachträglich disqualifiziert, obwohl sie sich vorher erkundigt hatten und die Sportordnung nichts hergibt. Mir kann bis heute auch niemand sagen, wie man den Griffwinkel der Pistole bestimmt, der die Ausrichtung der Handballenauflage vorgibt...

  • Hallo,

    Mir kann bis heute auch niemand sagen, wie man den Griffwinkel der Pistole bestimmt, der die Ausrichtung der Handballenauflage vorgibt...

    auf welche Regel der Sportordnung beziehst Du Dich denn dabei? Gibt der Prüfkasten denn die maximalen Positionen nicht her?

    Oder habe ich möglicherweise die Frage nicht richtig verstanden.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • @kietze, ich habe wie Murmelchen die Frage auch nicht verstanden.
    Was verstehst du unter Griffachse?
    Den Griffwinkel gibt die SpO nicht vor, in Längsrichtung der Waffe auch nicht die Lage oder den Winkel der Handkantenauflage.
    Dass es nicht in der SpO drinsteht, heißt aber nicht, dass da von Kampfrichtern nicht doch etwas hineininterpretiert wird, was da gar nicht steht.
    Das schlimmste Beispiel dafür ist sicher G. Furnier daselbst ...

  • Genau das habe ich heute auf der LM erfahren dürfen! Auf dem Bild steht was von Griffachse. Die ist aber nicht definiert. Den Winkel der Handballenauflage anhand irgendwelcher Merkmale der Waffe selbst festzulegen wäre einfach. Aber bei vielen modernen LPs ist es möglich, das Korn zu kippen und den Griff zu verkanten. Also ist es nicht so ohne weiteres möglich zu sagen, der Rahmen der Pistole oder die Kimmenausrichtung bestimmen den erlaubten Winkel. Die Verstellmöglichkeiten wären hinfällig. Ich habe mit meinem Griff einen riesen Wirbel verursacht, so dass damit zu rechnen ist, dass sich die Experten endlich mal damit beschäftigen.

  • Ich habe mit meinem Griff einen riesen Wirbel verursacht, so dass damit zu rechnen ist, dass sich die Experten endlich mal damit beschäftigen.

    Da bin ich mal gespannt. Nicht alles, was bekannt ist, wird auch einer zielführenden Regelung zugeführt, wie uns die Vergangenheit oft genug gelehrt hat. Aber man soll ja optimistisch bleiben. Wird sicher zumindest demnächst im "Der Kampfrichter weiß das" auftauchen, damit wenigstens der weiß, was er ablehnen soll. Ob's den Weg in die SpO findet, bleibt abzuwarten, wie bei so vielen anderen Regelungen/Interpretationen des Herrn F. auch. X(

  • Ich hab auch meine leidvolle Erfahrung mit den "Verantwortlichen" gemacht. Ich hatte eine explizite Anfrage gestellt und darauf eine explizite Aussage erhalten. An der kurz darauf folgenden DM war dann davon keine Rede mehr. Klare Aussage war "das was heute gilt, muss morgen nicht mehr richtig sein". Sprich, die Regeln können stündlich geändert werden, wenn F. das will.

  • hallo zusammen,

    ja, es ist ein Originalteil der Fa. Tesro.

    Ich habe selbst so ein Gewehr von Tesro mit eben diesem Griff und bis dato galt immer: solange dieser Griff die Schaftbreite von 6cm nicht überschreitet, darf er schräg gestellt werden. (eine Antwort des BSpL an mich)

    Mittlerweile gibt es diesbezüglich eine Klarstellung von Hr. Furnier, ein paar Tage später, dass die bekannten Untergriffe nicht verboten werden sollen, es wird darauf hingewiesen, dass diese Untergriffe dem Schaftverlauf folgen müssen und nicht quer/schräg gestellt werden dürfen. Und sie müssen festgestellt werden. (eine weitere Ausgabe - 02/2022 - von "Der Kampfrichter weiß das")

    Gruß, der pan

  • Mittlerweile gibt es diesbezüglich eine Klarstellung von Hr. Furnier, ein paar Tage später, dass die bekannten Untergriffe nicht verboten werden sollen, es wird darauf hingewiesen, dass diese Untergriffe dem Schaftverlauf folgen müssen und nicht quer/schräg gestellt werden dürfen. Und sie müssen festgestellt werden. (eine weitere Ausgabe - 02/2022 - von "Der Kampfrichter weiß das")

    Da hat wohl jemand bei den https://meisterschuetzen.org/ Mäuschen gespielt und offensichtlich sogar den Beitrag #2 gelesen.

    Huch, das ist doch nicht etwa mein Beitrag? Wie war das noch, das Leben könnte oft so einfach sein ...


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Tja….wer sich zum Beispiel, wie mir gut bekannte Auflageschützen, extrem starke Magnete in den Schaft einbaut damit das Sportgerät am Auflageständer „klebt“ und dann noch so doof ist, beim Ablegen der Waffe zu dicht am Diabolo-Döschen vorbeizuschießen damit es auch jeder mitbekommt darf sich:

    a) nicht wundern wenn Auflageschiessen nicht ernst genommen wird

    b) ebenfalls nicht wundern wenn auf der anderen Seite die Regulierungsflut automatisch zunehmen muss.

    diskutiere nicht mit Ignoranten.....sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung!

  • Tja….wer sich zum Beispiel, wie mir gut bekannte Auflageschützen, extrem starke Magnete in den Schaft einbaut damit das Sportgerät am Auflageständer „klebt“ und dann noch so doof ist, beim Ablegen der Waffe zu dicht am Diabolo-Döschen vorbeizuschießen damit es auch jeder mitbekommt darf sich:

    a) nicht wundern wenn Auflageschiessen nicht ernst genommen wird

    b) ebenfalls nicht wundern wenn auf der anderen Seite die Regulierungsflut automatisch zunehmen muss.

    Tja, das ist mir leider auch eine(r) bekannt :(