Waffenbesitzkarte und Nötigung Straßenverkehr

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    Kurz zu mir: ich heiße Florian, 35, komme aus München und habe nach meiner Amerikareise das schießen für mich entdeckt. Als Jugendlicher war ich schon einmal Mitglied im Schützenverein, allerdings wurde dort nur mit Luftdruck geschossen.

    Gerne würde ich jetzt in einem SportSchützenverein Mitglied werden und auf längere Frist, wenn es denn länger Spaß macht, auch selber Waffen besitzen um an Wettbewerben teilzunehmen. Erfolgreich oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Jetzt zu meinem Problem. In meinen 20ern habe ich leider Mist gebaut und 2013 Nötigung im Straßenverkehr begangen. Das ganze ging auch zum Staatsanwalt, Verfahren wurde gegen Zahlung von 1.000€ an eine Konderhilfe eingestellt. Das ganze war Mitte 2013.

    Habe ich hier eine Chance auf eine Waffenbesitzkarte oder kann ich das vergessen und schieße lieber mit Vereinswaffen?

  • Hallo Florian,

    eine der Voraussetzungen für den Erwerb/Besitz von Schusswaffen ist die

    Zuverlässigkeit nach §5 Waffengesetz.

    Zitiert von der Homepage vom BSSB:

    "Zuverlässigkeit (§ 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens

    oder zu mindestens 60 Tagessätzen wegen sonstiger Tat..."

    Ich als juristischer Laie würde sagen, dein eingestelltes Verfahren ist kein Hindernis.

    Mindestens das erste Jahr wirst du eh mit Vereinswaffen schießen,

    Vereine mit entsprechendem Angebot finden sich einige in der Landeshauptstadt

    ( und im Umland ) ...

    Harry

  • Hi Harry,

    Dankeschön. Dachte ich mir auch schon, da ja keine Verurteilung erfolgt ist, aber lieber mal nachfragen.

    Dann steht meiner Mitgliedschaft nichts mehr im Wege, gibt direkt bei mir im Ort einen SportSchützenverein

  • Im BZR steht so etwas sowieso nicht drin. Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ist es gelöscht, in den polizeilichen Datenbanken sollte (!) es gelöscht sein.

    Wer bezüglich des Bundeszentralregisters ganz sicher sein will, beantragt die sogenannte "unbeschränkte Auskunft" aus dem BZR (das ist NICHT identisch mit dem sog. Führungszeugnis, das die meisten kennen) und hat dann etwas Schreib- und vor allem Lauf-Aufwand, die erhält mensch nämlich nur in verschlossenem Umschlag mit der #riefpost auf die Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichts, wo man es persönlich lesen kann und das Papier dann vernichtet wird.

  • Und warum wird darum so ein Geheimnis gemacht, das selbst der Betroffene das nicht in die Hand bekommt?

    Diese Auskünfte sind eigentlich nur Behörden etc. vorbehalten. Das man privat so etwas bekommt, geschweige denn beantragen kann, wusste ich nicht.

    Info auf der Seite des Bundesamts für Justiz:

    Bestimmten in § 41 BZRG aufgeführten Stellen (u.a. Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie bestimmten Behörden) ist darüber hinaus auf Antrag eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister durch die Registerbehörde zu erteilen.

    FWB P8x

    Walther GSP500

    Hämmerli SP20

    Tanfoglio Gold Match Combo .45 ACP / 9mm

  • Mal ne andere Frage,

    je nach Delikt muss es doch auch Verjährungsfristen geben, es kann doch nicht sein das ein Fall der so wie bei Florian gegen eine Zahlung eingestellt wurde genauso behandelt wird oder so lange gespeichert wird wie von jemanden der eine Bewährungsstrafe oder eine hohe Geldstrafe bekommen hat oder sogar eingesessen ist.

    Für meine Begriffe müsste es da Staffelungen geben ?

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Für meine Begriffe müsste es da Staffelungen geben ?

    Gibt es natürlich. Wir sind ja schließlich ein Rechtsstaat.

    Der passende Verweis wurde schon geliefert.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html

    Siehe Zweiter Teil Abschnitt 4.


    Aber da wir ja ein Rechtsstaat sind gibt es da natürlich auch Feinheiten. Siehe Zweiter Teil Abschnitt 5.


    Unbestimmten Gerüchten zufolge soll man sich die Löschung dort auch nicht so vorstellen wie Fritzchen. Aber wie gesagt, das sind natürlich nur unbestimmte Gerüchte.

    Und die Onkels und Tanten mit den schönen Hüten haben ja auch überhaupt keine Computer oder so.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Und warum wird darum so ein Geheimnis gemacht, das selbst der Betroffene das nicht in die Hand bekommt?

    Wenn der Betroffene eine Kopie bekommt, dann gibt es garantiert irgendwann Dritte, die dann diese Kopie verlangen, z.B. übervorsichtige Schützenvereine, Vermieter, Arbeitgeber usw. Es dient dem Schutz des Betroffenen, dass er keine Kopie bekommt.

    Klaas

  • Wenn der Betroffene eine Kopie bekommt, dann gibt es garantiert irgendwann Dritte, die dann diese Kopie verlangen....

    Verlangen kann man viel. Die Welt ist kein Wunschkonzert.

    Selbst wenn man eine Kopie dieses Dokuments bekommenn würde, hätten die von dir genannten Dritte noch lange keine Berechtigung dieses Dokument einzufordern.

    Du gibts ja auch nicht jedem deine Kreditkartennummer, obwohl dir diese Information zur Verfügung steht.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Das ist wie bei Wohnungs-/Hausmiete... bitte einmal Gehaltsabrechnungen. Geht die eigentlich nix an, aber viel Glück was zu finden wenn Du nicht bereit bist die vorzulegen.

  • Habe ich hier eine Chance auf eine Waffenbesitzkarte oder kann ich das vergessen und schieße lieber mit Vereinswaffen?

    Ich würde aus dem Bauchgefühl heraus sagen, dass es nicht ausgeschlossen ist. Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo eine WBK ausgestellt wurde.

    Ich habe hier im Kreis Soest gute Erfahrungen mit der Kreis-Polizeibehörde gemacht. Hier kann man Fragen stellen und bekommt eine vernünftige Antwort.

    Bevor man lange im Dunkeln rumfuchtelt - einfach deine Behörde anrufen und fragen.

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

  • Flori - darf man erfahren wo Du Mitglied geworden bist. Es gibt ja nicht allzu viele Schützenvereine bei uns in München die scharf schießen.

    Vielleicht können wir Dich ja auch mal bei uns begrüßen.

    Gruß

    Harry

    FWB P8x

    Walther GSP500

    Hämmerli SP20

    Tanfoglio Gold Match Combo .45 ACP / 9mm

  • Hallo Florian,

    da Deine Anfrage schon ein Jahr zurückliegt, gehe ich mal davon aus, dass Du mittlerweile im Besitz einer WBK bist. :D

    Eine Möglichkeit wäre auch, dass Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragst, die Du als Wiederlader/ für Böllern,.. benötigst.

    Wenn Du da das OK bekommst, kostet um die 80 Euro, dann bekommst Du auch die WBK

    Und es gibst auch diese Fristen nach dem Urteil. Je nach schwere 3 (Strafbefehl; ich glaube alles vor 90 TS), 5 (z.B. nach Bewährung) und 10 Jahre (z.B. nach Knast).

    Und Du solltest auf Facebook oder Twitter nicht mit Klarnamen "hetzen". (Verfassungsschutz) :D

    Gruss

  • Zitiert von der Homepage vom BSSB:

    Warum nicht direkt aus dem Gesetz?

    Nach 5 Jahren sind auch die meisten Straftaten und nach 10 Jahren auch Verbrechen waffenrechtlich verjährt, allerdings zuzüglich der im Gefängnis abgesessenen Zeit.

    Nehmen wir einfach mal der Einfachheit halber an, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch die Verwaltung an Gesetze gebunden ist.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)