Ist das Lichtschießen (RedDot) von Kids unter 12 Jahren auf dem gleichen Schießstand zeitgleich mit scharfem Druckluftwaffen-Training nicht erlaubt (ohne räumlich Abtrennung zu den Ständen, wo 'scharf' mit Druckluftwaffen geschossen wird)?
Ein Sportkamerad (ist auch Kampfrichter) hat das behauptet. Das stünde im WaffG, hieß es.
Ist das richtig und wenn ja, weiß jemand wo das steht?
Habe auch keine Idee wie ich das schlagwortmäßig googeln soll ...
Ist das Lichtschießen zeitgleich mit scharfem Druckluftwaffen-Training nicht erlaubt?
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Ich kann mir keinen Grund vorstellen warum das nicht erlaubt sein soll,.... was natürlich nichts zu heißen hat.
Ich denke es ist einfach eine Sch...hausparole.
Lass es dir doch einfach von deinem Sportkamerad im WaffG. zeigen, was er aber wahrscheinlich nicht kann.
Von daher würde ich nicht allzuviel auf seine Aussage geben.
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(ist auch Kampfrichter)
Das kann nur von einem DSB Kampfrichter kommen, null Ahnung und davon ganz viel.....
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Lass es dir doch einfach von deinem Sportkamerad im WaffG. zeigen,
Das wäre das erste was ich mir zeigen lassen würde wenn ein Sportkamerad mit einer Aussage kommt und auf das Waffengesetz verweist.
bigboreshooter Mach dir also erstmal keinen Kopf. Wüsste so auch nicht wo das stehen sollte.
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Licht und WaffG? Kann mir nicht vorstellen.
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Dem zeitgleichen Training steht meines Wissens nichts entgegen, wenn eine Aufsicht den Schießbetrieb überwacht und damit sichergestellt ist, dass auch nach AWaffV alles regelkonform und sicher abläuft.
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Warum werden solche beknackten Behauptungen nicht zum Zeitpunkt der Verzapfung hinterfragt und geklärt?
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Klar darf das zeitgleich stattfinden. Es wird sich auch nichts gegenteiliges in der Sportordnung finden,
Bei uns trainieren die Jüngsten mit dem Lichtgewehr neben dem Rest der Jugendabteilung.
Auf was für Ideen manche kommen
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Die Stelle soll er dir mal zeigen
In München hätte man schon mehrfach dagegen verstoßen - z. B. gleichzeitig "Faszination Lichtschießen" und Kugelwettbewerbe in der Drucklufthalle
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Erst einmal: Vielen Dank für eure Kommentare!
Wenn mir derjenige, der das geäußert hat, problemlos eine Stelle hätte nennen könnte, wo das steht, hätte ich diese Frage ja gar nicht gepostet.
Mein Einduck ist ja schon länger, dass bei der Kampfrichterausbildung Inhalte vermittelt werden, die ja nirgends niedergeschrieben wurden, aber im Bedarfsfall dem 'Normalschützen' als ultimative Fakten verkauft werden.Also frage ich jetzt da noch einmal nach.
Bei neuen Erkenntnissen lasse ich euch das Ergebnis wissen ... -
Wahrscheinlich hat er auf dem selben Stand gemeint, das geht dann nämlich wirklich nicht, pro Stand nur ein Schütze
Was evtl. sein kann, wenn man den Lichtgewehrstand zwischen 2 Schießständen hat, dass der Abstand zu den anderen Schützen zu gering ist und deshalb die angrenzenden Stände nicht verwendet werden können, aber was anderes fällt mir nicht ein.
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wo wir schonmal dabei sind, mir hat mal Jemand erzählt das man bei Variablen Anlagen nicht auf verschiedene Distanzen schießen darf.
Also wenn man einen Stand mit 50m und 100m Anlagen hat, das man nicht auf einer 50m und daneben 100m schießen darf.Wir haben z.B. 10 Anlagen 50m von denen man 5 Anlagen auch auf 100m umbauen kann.
Ich habe überall nach dieser Regel gesucht, aber gefunden habe ich nichts dazu.
Hat davon schonmal jemand was gehört? -
wo wir schonmal dabei sind, mir hat mal Jemand erzählt das man bei Variablen Anlagen nicht auf verschiedene Distanzen schießen darf.
Also wenn man einen Stand mit 50m und 100m Anlagen hat, das man nicht auf einer 50m und daneben 100m schießen darf.Wir haben z.B. 10 Anlagen 50m von denen man 5 Anlagen auch auf 100m umbauen kann.
Ich habe überall nach dieser Regel gesucht, aber gefunden habe ich nichts dazu.
Hat davon schonmal jemand was gehört?Das würde mich auch mal interssieren.
Dieses Szenario hatten wir öfters auf Kreismeisterschaften.
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Hat davon schonmal jemand was gehört?
Das kommt auf die Stände an, Einschränkungen finden sich halt in der Zulassung der entsprechenden Stände.
Dass das dort wo der Schützenstand in Richtung Kugelfang verlegt wird selbstverständlich so ist sollte nicht eigens erwähnt werden müssen.
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Dass das dort wo der Schützenstand in Richtung Kugelfang verlegt wird selbstverständlich so ist sollte nicht eigens erwähnt werden müssen.
Mit dem Megafon vorgeplärrt....."Jungs haltet euch da vorn mal schön rechts......links fliegen gleich die .308er vorbei".
Die Gauschießanlage, an der ich früher unterwegs war hat 5x 50m Stände indoor. Die Kugelfänge sind große, massive Stahlkisten, rollbar, mit Gummimatten. Es war oft so, daß bei 3 Ständen diese Rollkästen auf 25m geschoben waren um KW zu schießen, während die linke zwei Stände
auf 50m offen waren. Dieses Vorgehen wird praktiziert. Ob es nach irgendeinem Regelwerk verboten ist, weiß ich nicht. Hab ich aber auch nie hinterfragt.
Mir fällt spontan aber auch kein plausibler Grund ein, warum es verboten sein sollte. Das muss aber nichts heißen.
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wo wir schonmal dabei sind, mir hat mal Jemand erzählt das man bei Variablen Anlagen nicht auf verschiedene Distanzen schießen darf.
Also wenn man einen Stand mit 50m und 100m Anlagen hat, das man nicht auf einer 50m und daneben 100m schießen darf.Wir haben z.B. 10 Anlagen 50m von denen man 5 Anlagen auch auf 100m umbauen kann.
Ich habe überall nach dieser Regel gesucht, aber gefunden habe ich nichts dazu.
Hat davon schonmal jemand was gehört?bei uns im NWDSB wurden dieses Jahr sogar die Landesmeisterschaften genau so geschossen, links drei 50m-Stände, rechts drei 100m-Stände, gleichzeitig beschossen. Gehe mal davon aus, dass das so zulässig war
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Gehe mal davon aus, dass das so zulässig war
ja, davon gehe ich auch aus.
Ich weiß auch nicht woher so mancher seine Überzeugungen hat das irgendwas irgendwie vorgeschrieben sein soll?
Wahrscheinlich hat er mal was gehört, hat das falsch verstanden, zudem noch falsch "abgespeichert" und dann auch noch falsch wiedergegeben.
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wo wir schonmal dabei sind, mir hat mal Jemand erzählt das man bei Variablen Anlagen nicht auf verschiedene Distanzen schießen darf.
Also wenn man einen Stand mit 50m und 100m Anlagen hat, das man nicht auf einer 50m und daneben 100m schießen darf.Wir haben z.B. 10 Anlagen 50m von denen man 5 Anlagen auch auf 100m umbauen kann.
Ich habe überall nach dieser Regel gesucht, aber gefunden habe ich nichts dazu.
Hat davon schonmal jemand was gehört?Wenn es derartige Festlegungen gibt, dann kommen die nicht aus der Sportordnung sondern von der überwachenden Behörde. Ob es dafür dann wiederum wirkliche Gründe gibt sei dahin gestellt. Es werden oft von den Räumlichkeiten her Einschränkungen gemacht welche Disziplinen gleichzeitig geschossen werden dürfen. Sinn macht es wenn LG und GK Stand miteinander in einem Raum sind. Nicht etwa wegen Gefährdungen, aber wegen der Lautstärke und den daraus resultierenden Vorsichtsmaßnahmen. Oder LG und Armbrust ...Hier halt hauptsächlich wegen dem Platzbedarf und eventuell der Störungen durch nicht haltende Bolzen oder Probeschüsse auf Holzunterlagen.
Ganz pauschal zu sagen dass einiges nicht zusammen geschossen werden darf stimmt nicht.
Im Einzelfall sollte man entweder in die Abnahmeprotokolle der letzten Jahre schauen oder gezielt bei der Behörde Nachfragen ob es Einschränkungen gibt. Die Übermittlung derartiger "Sagen" an die nachfolgende Generation wird gerne vergessen. Da verschwinden 2 Personen und schon weiss keiner mehr was zugelassen ist, bzw. mit welchen Einschränkungen. ZUgelassene Waffen stehen immer auf dem Schildchen das aufgehängt werden muss.
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Das Waffenrecht enthält ja für "Jugendarbeit" einige Sondervorschriften (bestimmte Altersgrenzen) bereit. Auch die Betreung von Kindern und Jugendlichen ist nicht so einfach möglich (besonders qualifizierte Aufsichtsperson und Obhut und Tralala).
Aber das einzige was mir zum Lichtschießen und Waffengesetz einfällt ist, dass ein Lichtgewehr keine Waffe ist (Anl. 1) und der Laser nicht unter Anl 4.2 fällt (erkennbarer Zielpunkt).
Bleibt vom "Lichtschießen" nur Zielübung und die Erscheinung (Gewehr/Pistole) übrig. Das ermöglicht aber einige Freiheiten in der Auswahl der Übungsstätte.
Die Nicht-Einordnung als Waffe wird beim Lichtgewehr aber sehr gerne als Argument für das "Kinder- und Jugendtraining" angeführt und einige Eltern, die ihren Nachwuchs zum Training schicken, lassen sich die Abwesenheit/Nichtkontakt zu "echten Waffen" schon mal bestätigen (evtl. Bedingung).
Sollte das der Fall sein, ist ein gleichzeitiges Training ausgeschlossen. Es reicht also ein Kind und die Lichtergruppe ist alleine.
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und einige Eltern, die ihren Nachwuchs zum Training schicken, lassen sich die Abwesenheit/Nichtkontakt zu "echten Waffen" schon mal bestätigen (evtl. Bedingung).
Sollte das der Fall sein, ist ein gleichzeitiges Training ausgeschlossen. Es reicht also ein Kind und die Lichtergruppe ist alleine.
Als Verein dann auf die Teilnahme dieser Kinder zu verzichten wäre natürlich zu einfach.
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