Hallo zusammen,
sicherlich haben viele von Euch als Aufstellort für den Waffentresor den Keller gewählt.
Meine Frage wäre ob es hier von den unterschiedlichen Landrats- und Kreisverwaltungsämtern Vorschriften gibt wie der Keller auszusehen hat.
Normalerweise sollte es doch meines Wissens unerheblich sein. Im Waffengesetz findet sich jedenfalls nichts darüber.
Die Hauptsache ist, denke ich, das dieses Kellerabteil, wenn es sich z. Bsp. in einem Mehrfamilienhaus befindet, absperrbar ist.
Habt Ihr hier eigene Erfahrungen?
Weiß jemand was genaueres?
Bisher habe ich noch nicht bei meinem zuständigen LRA angerufen und nachgefragt.
Gruß
Harry