Hallo zusammen,
unter §36 (Aufbewahrung von Waffen und Muniton), und auch im folgenden Text des aktuellen WaffG, finde ich nicht das was mich momentan interessiert.
Daher meine Frage an Euch. Viellicht handhabt der Eine oder Andere es ja schon so.
Ist es grundsätzlich möglich das ich meinen Kurzwaffentresor nicht bei mir zu Hause aufstelle sondern zum Beispiel im Haus meines Vaters?
Und wie ist das bei einer Überprüfung? Wir wohnen ca. 8km voneinander entfernt und man müsste zwecks Überprüfung der Ordnungsgemäßen Lagerung der Waffen natürlich dort hin fahren.
Sollte doch - denke ich - kein Problem sein, da ja viele Vereine auch Waffenschränke für deren Mitglieder in den Vereinsräumen haben.
Gruß
Harry