Halbjahres Regel Waffenerwerb

  • Nachdem ich die letzte Anfrage aus Versehen bei Gewehr eingestellt habe, hier mal noch mal eine Anfrage von einem alten, sicher nicht mehr auf dem Laufenden befindlichen Sportschützen. Wenn ich jetzt ein Wechselsystem für eine Sportpistole erwerben will. tritt da auch die Halbjahresregel in Kraft (zwei Waffen im Halbjahr) oder eher nicht, weil das Wechselsystem keine Sportwaffe ist???

    Also in meinem Fall hat ein Freund vor einem knappen halben Jahr eine 32er SpoPi gekauft und ein KK Wechselsystem. Muß der jetzt warten bis wieder ein halbes Jahr um ist um ein Wechselsystem in 22 kurz zu erwerben???

    Wer kann mir da eine gegenwärtig gültige Auskunft geben??? Schönen Abend noch!

    Onkel Peter

  • Hallo Onkel Peter

    Wenn das Kaliber des Wechselsystems gleich oder kleiner als die Waffe ist, zählt es nicht als Waffe.
    Es muss also weder eine neue Befürwortung vom Verband vorgelegt werden, noch zählt es beim Erwerbsstreckungsgebot mit
    (also bei dieser 2 Waffen innerhalb 6 Monate Regelung)

    Auch wenn es um einen Wechsellauf für eine Langwaffe auf der gelben WBK ginge, dann zählt er auch nicht beim maximalen Kontingent von 10 Stück auf der gelben WBK mit

  • Hallo EPP,

    nein hier geht es um einen anderen Freund. Wir waren unterschiedlicher Meinung. Der Freund Rainer war der Ansicht, das Freund Paul ein Wechselsystem, genauso wie eine Waffe angerechnet bekommt. Also zwei Waffen im Halbjahr, oder ein Wechselsystem und eine Pistole. Da mein Freund Paul aber schon im Januar ein Anschütz 1913 gekauft hat, darf er dann nur die GSP, aber nicht das Wechselsystem dazu erwerben, sondern das WS erst im Sommer.

    Wenn Zorgi Recht hat, kann er Beides erwerben, Erst die GSP 32 und dann mein Wechselsystem im kleineren Kaliber, sobald die GSP 32 auf seiner Karte eingetragen ist.