Nachdem ich die letzte Anfrage aus Versehen bei Gewehr eingestellt habe, hier mal noch mal eine Anfrage von einem alten, sicher nicht mehr auf dem Laufenden befindlichen Sportschützen. Wenn ich jetzt ein Wechselsystem für eine Sportpistole erwerben will. tritt da auch die Halbjahresregel in Kraft (zwei Waffen im Halbjahr) oder eher nicht, weil das Wechselsystem keine Sportwaffe ist???
Also in meinem Fall hat ein Freund vor einem knappen halben Jahr eine 32er SpoPi gekauft und ein KK Wechselsystem. Muß der jetzt warten bis wieder ein halbes Jahr um ist um ein Wechselsystem in 22 kurz zu erwerben???
Wer kann mir da eine gegenwärtig gültige Auskunft geben??? Schönen Abend noch!
Onkel Peter