Datenschutz - Mitgliederdaten - Videoüberwachung

  • Hallo zusammen,

    gibt es hier Vereine, die ein Datenschutzkonzept haben? Und im Idealfall auch Videoüberwachung einsetzen?

    Googeln kann man eine Menge - aber man muss das Rad ja nicht neu erfinden.
    Ich suche Menschen, die mir vielleicht helfen können einige Fragen zu klären. Wie z.B. wie ein Datenschutzkonzept für einen Verein auszusehen hat.
    Es werden die üblichen Daten erhoben, wie Name und E-Mail und ggf. Telefonnummer bei der Online-Reservierung des Standes. Es gibt natürlich eine Software zur Verwaltung der Mitgliedsdaten und zum Einzug des Beitrages.
    Darüber hinaus würden wir gerne unseren Stand Videoüberwachen.


    Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen, der helfen kann.
    Gerne hier unter den Beitrag schreiben oder mich direkt anschreiben...

    Liebe Grüße

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

  • Ich hätte da zuerst an den Verband als Ansprechpartner gedacht.

    Bei der Videoüberwachung solltest Du bei der Anfrage dann etwas konkreter werden.

    Wollt ihr den Schießbetrieb ins Stüberl übertragen?

    Soll es eine Zentrale für die Aufsichten werden?

    Geht es um die Überwachung des Stands wenn kein Betrieb ist?

    Wird aufgezeichnet?

  • Sorry.

    Bei der Videoüberwachung wird der Eingang des Vereinsheimes, der Aufenthaltsraum sowie die Schützen Linie jedes Standes gefilmt. Das Material wird 30 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht/überschrieben.

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

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  • Datenschutzkonzepte in Form eines 'DSGVO-Dossiers' hab ich schon erstellt, Ist gar nicht schwer. Öffentliche Hand, Datenschutzbehörden und die Verbände halten dafür seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 Muster bereit, da muss man sich nix selbst aus de Finger saugen.

    Ist übrigens nicht die Frage, ob Vereine das haben - wir müssen es haben, sobald wir personenbezogene Daten der Mitglieder elektronisch verarbeiten. Fängt beim Kassier und der Mitgliederdatenbank an, denn wer arbeitet heute noch ausschliesslich analog?

    Beispiele aus Bayern:

    DSGVO-Anforderungen an kleine Unternehmen, Vereine usw.

    Dieses PDF ist Deine Kurzanleitung für die Datenschutz-Beurteilung zur DSGVO-konformen Gestaltung der Vereinsarbeit. Man identifiziert seine zutreffenden Bereiche und Verarbeitungstätigkeiten, zieht sich die dafür verlinkten Dokumente, und arbeitet das ab. Die Dokumente kommen analog als Ordner ins Schützenheim/zur Vorstandschaft, und werden bei Bedarf fortgeführt. Nachweis, dass der Verein ein Konzept hat, feddich. Schlank und schön.

    Videoüberwachung ist auch ein Teilpunkt in der Checkliste, ham wir aber nicht, deshalb hab ich mich nicht befasst

    Muster Datenschutzerklärung Vereinswebseite

    Plink!

    Keep calm

    and don‘t feed

    the Troll

    Einmal editiert, zuletzt von The Plinker (12. März 2021 um 15:10)

  • Beschilderung bei Videoüberwachung - sicher. Wer überwacht, ist in jedem Fall vepflichtet, das auszuschildern. Und sicherzustellen, dass nur da Kameras hängen, wo es erlaubt ist. Und da Videoüberwachung unter die Regelungen der DSGVO fällt, braucht es auch ein Datenschutzkonzept, wenn sonst alles andere im Verein noch analog gemacht wird.

    Mein Kommentar bezog sich darauf, dass seit Inkrafttreten der DSGVO am 28.5.2018 jeder Verein, der Daten elektronisch verarbeitet, ein Datenschutzkonzept wie beschrieben haben muss - das war die Antwort auf die erste Frage des OP.

    Keep calm

    and don‘t feed

    the Troll

  • Hier ist noch eine sehr gut erklärende Übersicht vom BSSB zum Einstieg, die ich in meinen Vorlagen gesichert httbe (hab den Original-Link gerade nicht). Selbst wenn es inzwischen drei Jahre Erfahrung mit der DSGVO gibt, sind sich eben noch manche Leute unsicher. Aber da kann man ja was gegen machen.

    Datenschutz-Dokumentation erstellen, Verantwortliche benennen und die Datenschutz-Unterweisung und Einhaltung der Regeln bestätigen lassen, und der Vorstand hat das meiste rechtssicher erledigt. Und die Webseite mit konformer Datenschutzerklärung ausstatten.

    Ach ja, kontrollieren, ob die Satzung angepasst ist, damit die Mitglieder auch angemessen informiert sind. Kann ggf. auf eine Satzungsänderung hinauslaufen.

  • Bei der Videoüberwachung wird der Eingang des Vereinsheimes, der Aufenthaltsraum sowie die Schützen Linie jedes Standes gefilmt. Das Material wird 30 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht/überschrieben.

    Während der Öffnungszeiten sehe ich eigentlich kein berechtigtes Interesse, diese Bereiche zu überwachen und die Aufzeichnung dazu vorzuhalten, die Interessen bzw. Grundrechte und Grundfreiheiten betroffener Personen dürften überwiegen. Außerhalb der Öffnungszeiten, wenn man sicherstellen kann, dass sich niemand im Gebäude befindet und auf den Aufnahmen landet, schaut das anders aus. Um eure Mitglieder zu überwachen, bräuchtet ihr schon einen sehr konkreten Anlass, vorstellbar wären beispielsweise häufige Diebstähle, die es aufzuklären oder zu verhindern gilt. Aber möchte man das wirklich? X/

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Um eure Mitglieder zu überwachen, bräuchtet ihr schon einen sehr konkreten Anlass, vorstellbar wären beispielsweise häufige Diebstähle, die es aufzuklären oder zu verhindern gilt. Aber möchte man das wirklich?

    Was meinst Du damit, das man überwacht oder dass es dafür Anlass gibt?

    Die Speicherdauer beträgt üblicherweise 3 Tage, mag sein dass man bei einem Stand der z.B. nur am Wochenende betrieben wird länger speichern darf aber 30 Tage sind wohl zu lange.

  • holgeraussoest:

    Für eine Videoüberwachung muss eine richtig *gute* Begründung vorliegen und dokumentiert sein. Videoüberwachung ist ein ernster Eingriff in die vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, was Geronimo ja schon deutlich gemacht hat.

    Eine Videoüberwachung des Standes einführen, „weil man das möchte“, ist kein ausreichender Grund. Da müsst ihr noch mal ran und Hausaufgaben machen, oder lasst es besser.

    Schritt 1 in diesem Thread: Was ist Euer konkreter Grund für die gewünschte Videoüberwachung?

    Keep calm

    and don‘t feed

    the Troll

  • Was meinst Du damit, das man überwacht oder dass es dafür Anlass gibt?

    Möchte man wirklich darüber informieren, dass man Eingangsbereich, Aufenthaltsraum und Schießstand filmt, weil milderne Mittel nicht funktionierten, um beispielsweise Diebstähle zu vermeiden.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Geronimo,

    wenn Diebstähle wirklich der Grund sind hat der Verein andere Probleme. Einen Sinn sehe ich in der Art der Überwachung nicht, das war aber auch nicht gefragt. In vielen Vereinen werden die Anlagen als Alarmanlagen genutzt, er kann auch nützlich sein wenn viele Schlüssel verteilt sind und es dann Probleme mit der Reinigung oder vergessenen Schadensmeldungen gibt. Eine Übertragung des Wettkampfs in die Gaststätte muss ja auch nicht von Nachteil sein.

    Es muss aber tatsächlich nicht alles was möglich ist gemacht werden.

  • Der konkrete Grund ist für die Abwägung zwischen Interessen des Betreibers und Interessen bzw. Grundrechten und Grundfreiheiten betroffener Personen entscheidend. Der Betreiber kann gegebenenfalls seine Waagschale weiter auffüllen, indem er beispielsweise die Dauer der Verarbeitung reduziert (Aufzeichnung berechtigter Nutzer ausschließen, Livebild statt Aufzeichnung verwenden, ...) oder die Sicherheit der Informationen maßgeblich verbessert (Einsichtnahme im Vier-Augen-Prinzip durchführen, Datenschutzbeauftragten über Einsichtnahme informieren, ...).

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • . Der Betreiber kann gegebenenfalls seine Waagschale weiter auffüllen, indem er beispielsweise die Dauer der Verarbeitung reduziert (Aufzeichnung berechtigter Nutzer ausschließen, Livebild statt Aufzeichnung verwenden, ...) oder die Sicherheit der Informationen maßgeblich verbessert (Einsichtnahme im Vier-Augen-Prinzip durchführen, Datenschutzbeauftragten über Einsichtnahme informieren, ...).

    Hast Du da konkrete Erfahrungen, mit wem wurden dann Verhandlungen geführt?

  • Nein. Die Interessensabwägung hat der Betreiber durchzuführen. Ich sehe da aber wenig Chancen. Das Ergebnis kann eigentlich nur negativ ausfallen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“