Alles anzeigenGruß in die Runde,
Doch, Mann/ich finde:
Überstehende Auflage wird wie Gewicht behandelt. Da gibt es ein Maaß zu der Länge,
die es den Schaft überragen darf. Sind glaube ich insgesamt 70 cm vom Systemende gemessen.
Die Kennzeichnung erfolgt bei 55 cm.
Gruß dododogge
Wo findest Du das? Das worauf Du Dich höchstwahrscheinlich beziehst, ist die Festlegung der Zusatzgewichte fürs KK-Gewehr.
dies findet man hier.
https://www.dsb.de/der-verband/ue…l/kampfrichter/
Aber wie gesagt, ohne Gewähr ob alles so gültig ist, oder ob es so bleibt.
Grüße Billy
Ich würde bei dieser eindeutig zweideutigen Regel nachhaken, wie denn die Definition eines Auflagekeils aussieht. Für mich ist ein Keil immer keilförmig. Also eine Auflageschiene, Gabel, whatever würde in meinen Augen per Definition nicht darunter fallen, auch wenn es sicherlich anders gedacht ist.
Den Kommentar von Matze kannst Du ignorieren. Eine Auflage mit 60 mm Breite und einer Neigung von 7° kann auch so hergestellt werden,
dass er die 60 mm trotz Neigung hält. Alle meine Auflagen haben 7°-9° und eine Auflagebreite von genau 60mm ohne Toleranz.
bedarf nur eines Fachmann .
Den Kommentar darf ignorieren wer dazu Lust hat, er nur durchaus seine Berechtigung. Es ist ja egal, was Du für tolle Auflagen besitzt, es gibt quaderförmige 60mm-Auflagen, auch von Fachleuten hergestellt, die zusätzlich noch geschwenkt werden können. Die können durchaus anders hergestellt werden, es gibt sie aber trotzdem.
Diese Regelung hat ja schließlich nicht ohne Grund ihren Platz im Teil 14 der aktuellen Sportordnung gefunden, im Gegensatz zu der von Billy verlinkten TK-Info, die weiterhin nur als loses Blattwerk auf den Homepages der Verbänden zu finden ist.