Unklarheit bei Auflagekeil LG

  • Wo findest Du das? Das worauf Du Dich höchstwahrscheinlich beziehst, ist die Festlegung der Zusatzgewichte fürs KK-Gewehr.

    dies findet man hier.

    https://www.dsb.de/der-verband/ue…l/kampfrichter/

    Aber wie gesagt, ohne Gewähr ob alles so gültig ist, oder ob es so bleibt.

    Grüße Billy

    Ich würde bei dieser eindeutig zweideutigen Regel nachhaken, wie denn die Definition eines Auflagekeils aussieht. Für mich ist ein Keil immer keilförmig. Also eine Auflageschiene, Gabel, whatever würde in meinen Augen per Definition nicht darunter fallen, auch wenn es sicherlich anders gedacht ist.

    Den Kommentar von Matze kannst Du ignorieren. Eine Auflage mit 60 mm Breite und einer Neigung von 7° kann auch so hergestellt werden,

    dass er die 60 mm trotz Neigung hält. Alle meine Auflagen haben 7°-9° und eine Auflagebreite von genau 60mm ohne Toleranz.

    bedarf nur eines Fachmann .

    Den Kommentar darf ignorieren wer dazu Lust hat, er nur durchaus seine Berechtigung. Es ist ja egal, was Du für tolle Auflagen besitzt, es gibt quaderförmige 60mm-Auflagen, auch von Fachleuten hergestellt, die zusätzlich noch geschwenkt werden können. Die können durchaus anders hergestellt werden, es gibt sie aber trotzdem.

    Diese Regelung hat ja schließlich nicht ohne Grund ihren Platz im Teil 14 der aktuellen Sportordnung gefunden, im Gegensatz zu der von Billy verlinkten TK-Info, die weiterhin nur als loses Blattwerk auf den Homepages der Verbänden zu finden ist.

  • Danke für die Mühe. Also nach meiner Meinung ist diese Kampfrichterinfo nicht ausgegoren und bietet vor Ort Raum für Diskussionen, wenn der Kampfrichter schlecht geschlafen hat oder ihm meine Nase nicht passt.

  • Wie gesagt, nahezu alle Hersteller nutzen die 60mm für die Auflageschienen zumindest bei denen aus Metall. Baustelle drauf und leb damit, so wie der Rest der Auflageschützen. Ich hab noch nichts erlebt und gehört von einer Disqualifikation wegen der Breite der Schiene.

  • Ich werde die Techn. Kommision mal anschreiben, um das zu klären.

    Das wird keine Klärung geben, selbst wenn Du eine Antwort bekommst oder es eine für alle öffentlich einsehbare Korrektur gibt. Der Kampfrichter mit dem schlechten Tag oder der fehlenden Info ist anderer Meinung. Die Zettelwirtschaft widerspricht sich leider viel zu oft, nicht nur in diesem Punkt. Es wird oft vergessen bei Regeländerungen/ -korrekturen/ -erläuterungen an mehreren Schrauben zu drehen, wenn dieses Thema an mehreren Stellen auftaucht oder bereits vorher durch TK-Infos besprochen wurde. Das Korrekturlesen scheint keinen hohen Stellenwert zu haben.