Unklarheit bei Auflagekeil LG

  • Hallo,

    ich habe an meinem FWB 700 einen Untergriff oder Koffergriff angebracht - dass der zulässig ist, steht außer Frage, wenn die Höhe von 120mm nicht überschritten wird.

    Nun ragte aber meine original Schichtholzauflage sehr weit vorne heraus und es sah auch nicht schön aus. Absägen wollte ich sie nicht, also habe ich mir eine eigene Auflage gebaut. Orientiert habe ich mich dabei an den aktuellen Modellen von Anschütz und FWB, wo die Auflage länger ist als der Schaft.

    Nun bin ich gestern auf einen (zugegeben schon älteren Artikel) gestoßen, der mich etwas verunsichert hat. Darin steht, dass die Auflage nicht länger sein darf als der ursprüngliche Schaft.

    Meine Forschungen in der DSB-Sportordnung haben mir nicht weitergeholfen. Dass der Auflagepunkt max. 550mm vom Systemende entfernt sein darf und bei längerer Auflage markiert werden muss, ist bekannt – aber eine klare Aussage, dass die Auflage länger sein darf als der ursprüngliche Schaft habe ich tatsächlich nicht gefunden. Nur in den Mitteilungen der technischen Kommision Teil 14 Seite 12, fand ich die Genehmigung für eine Auflagegabel "Smart" von Walther. Diese ragt auf dem Bild deutlich über den Schaft hinaus - aber die Regelkonformität bezieht sich ja nur auf dieses eine Produkt.


    Wer kann mir sagen, wo ich es Schwarz auf Weiß finden kann, dass die Auflageschiene länger sein darf als der ursprüngliche Schaft.

    Danke und Gruß

    Rainer

  • Wer kann mir sagen, wo ich es Schwarz auf Weiß finden kann, dass die Auflageschiene länger sein darf als der ursprüngliche Schaft.

    Wir können Dir sagen, dass Du es nicht schwarz auf weiß finden wirst, dass es untersagt ist.

  • Gruß in die Runde,

    Doch, Mann/ich finde:

    Überstehende Auflage wird wie Gewicht behandelt. Da gibt es ein Maaß zu der Länge,

    die es den Schaft überragen darf. Sind glaube ich insgesamt 70 cm vom Systemende gemessen.

    Die Kennzeichnung erfolgt bei 55 cm.

    Gruß dododogge

  • Vielen Dank für Eure Antworten, die meine restlichen Klarheiten vollends beseitigt haben.

    scherge Aha, es ist untersagt. Ist es nur MIR untersagt?

    @dododogge So ganz verstehe ich Deine Ausführung nicht. Du meinst, es ist erlaubt, wenn die Auflage nicht länger ist, als 70cm vom Systemende gemessen. Glaubst Du das nur, oder ist es so? Ich habe einfach keine Lust auf Diskussionen mit der Standaufsicht bei einem Wettkampf (irgendwann mal...)

  • SUPER! Genau so etwas habe ich gesucht. Schwarz auf Weiss ^^

    Herzlichen Dank!

    btw: Wo bekommt man das her? Ist das nur für Kampfrichter oder öffentlich zugänglich?

  • Allerdings kommt nun schon die nächste Unklarheit. Leider.

    In dieser Kampfrichter-Info steht unter anderem:

    "Die Auflagekeile müssen der Form des Schaftes folgen in Breite und Ausrichtung."

    In der Sportordnung steht unter 9.7.1 Punkt 5:

    Die Auflage darf maximal 60mm breit sein.

    Mein Schaft ist 51mm – meine Auflage 60mm...

    Welche Regel gilt jetzt???

  • 60mm Keil ist doch angegeben.

    Genau – so steht das steht in der SpO mit den 60mm.

    In der Kampfrichter-Info steht: "...müssen der Form des Schaftes folgen in BREITE und Ausrichtung" Und mein Schaft ist nur 51mm breit.

    Es kann nur eine Regel richtig sein.

  • wie breit war denn Deine Originalauflage? ;)

    Genau so breit, wie der Schaft - 51mm. Da hast Du recht, das ist verdächtig :/

    Das würde aber bedeuten, ich dürfte keine Auflage von einem Fremdhersteller verwenden, die alle 58-60mm breit sind. Und dieses Maß haben sie wahrscheinlich, weil es zugelassen ist. Sonst müssten die ganzen Dritthersteller ja lauter verschiedene Breiten anbieten - je nach dem, welches Gewehr man hat...

    Eine klare Regelung kann ich bislang nicht erkennen:

  • Ich hab 60mm bei einer Zulieferauflage und bin bestimmt schon 10x kontrolliert worden- anstandslos.

    Ich neige dazu, auf ähnliche Reaktionen bei meinen Kontrollen zu hoffen! 8)

    Das bedeutet, Dein Schaft ist auch schmaler als 60mm?

  • Viele Auflagekeile werden etwas schmaler hergestellt weil sie bis zu 7 grad geneigt werden können. Sind die zulässigen Breiten ausgereizt werden sie durch das kippen oder neigen geometrisch überschritten.... Ein quader von 60 mm breite wird geneigt halt breiter.....

  • Hallo Rainer,

    die Maße meiner Gewehre:

    Der Walther 500 KK-Schaft-Anatomic hat eine Breite von 47 mm,

    Walther LG-Anatomic-Schaft 50 cm original Auflage 59 mm

    Der Aluschaft FWB 800 eine Breite von 50 mm

    kannst Du nachlesen:

    Sportordnung DSB 2021 Seite 100: 1.5.4 / I # Gesamtstärke des Vorderschaft 60 mm

    Meine Bemerkung zum Gewicht findest Du auch in der Sportordnung. Sie ist halt manchmal etwas schwerer zu verstehen.

    Den Kommentar von Matze kannst Du ignorieren. Eine Auflage mit 60 mm Breite und einer Neigung von 7° kann auch so hergestellt werden,

    dass er die 60 mm trotz Neigung hält. Alle meine Auflagen haben 7°-9° und eine Auflagebreite von genau 60mm ohne Toleranz.

    bedarf nur eines Fachmann .


    Warum soll ich jemanden meine Zeit schenken, der nicht einmal die Zeit hat, Anrede und Gruß einzufügen!

    Was allgemein üblich ist, muß nicht unbedingt richtig sein.

    Einmal editiert, zuletzt von dododogge (2. Februar 2021 um 00:13)