Hallo zusammen,
auf der LM LG-Auflage am vergangenen Sonntag bin ich von der Standaufsicht darauf aufmerksam gemacht worden, dass der AHG-Neopren-Schirm nicht auf dem Diopter aufgelegt werden darf. Ich habe den Schirm daraufhin weiter nach oben geschoben, so dass im Anschlag kein Kontakt mehr stattfinden konnte.
Auf meine Nachfrage, warum denn kein Kontakt zwischen Schirm und Gewehr bestehen dürfe, wurde mir erklärt, dass im Kontaktfall der Schirm Bestandteil des Gewehres sei und eine nicht erlaubte Blendenwirkung entsteht. Etwas verblüfft habe ich es so hingenommen.
Nur bei längerem Nachdenken und Kontrolle komme ich zu dem Schluss, dass eine Blendenwirkung an den Seiten nicht stattfindet, da ich links und rechts freie Sicht habe. Allein das Ausblenden von Streulicht, welches von oben einfällt wird mit dem Schirm bewirkt.
Sagt die Sportordnung etwas zu dem Sachverhalt? Gibt es ähnliche Anmerkungen von Standaufsichten?