Hallo zusammen,
bin gerade wieder etwas am Basteln und da ist die Frage aufgetaucht ob es für die Auslagerung der Schaftbacke / Schaftkappe am LG eine Begrenzung durch die Sportordnung gibt und wenn ja wie viel da maximal erlaubt ist. Weiterhin ist noch die Frage wie das nachgemessen wird.
LG