Maximale Auslagerung der Schaftkappe / Schaftbacke beim LG

  • Hallo zusammen,

    bin gerade wieder etwas am Basteln und da ist die Frage aufgetaucht ob es für die Auslagerung der Schaftbacke / Schaftkappe am LG eine Begrenzung durch die Sportordnung gibt und wenn ja wie viel da maximal erlaubt ist. Weiterhin ist noch die Frage wie das nachgemessen wird.

    LG

    Walther KK500 Senior
    Grünig + Elmiger Racer 3
    Steyr Challenge E Auflage
    Steyr EVO/E
    MatchGuns MG2E / MG2E RF
    MG2
    Hämmerli FP

  • Die Schaftkappe darf max. 30mm zur Seite verstellt werden, d.h. der äusserste Messpunkt darf 30mm von der Hinterschaftmitte entfernt sein.

    Der Heinz empfiehlt aber eine seitliche Verstellung zu vermeiden. Es könnte sich negativ auf das Sprungverhalten des Gewehres auswirken. In erster Linie betrifft das zwar nur das KK und GK schießen das sich diese beim Schuß bewegen sollte aber beim LG auch unterlassen werden.

    Wie das alles gemessen wird ?,....keine Ahnung. Theoretisch müsste bei jedem Schaft erstmal eine Bezugsebene bestimmt werden von welcher aus die Verstellung ermittelt werden. Ein bisschen Rechnerei ist dazu schon notwendig.

    Manche Schäfte lassen in der Serienkonfiguration gar keine Einstellung wie sie von Heinz Reinkemeier empfohlen wird zu, z.B. der Anschütz Precise Schaft.

    Einmal editiert, zuletzt von Königstiger (20. Juli 2020 um 20:17)

  • Das sind interessante Infos! Besten Dank erst mal dafür!

    Bei meinem Steyr Challenge E lässt sich der gesamte "Hinterschaft" also Schaftbacke + Schaftkappe nach links und rechts schwenken. Wenn ich das nach rechts bis Anschlag schwenke sind die 30mm vermutlich bereits überschritten.

    Bei meinem KK500 habe ich mal testweise die Schrenkung ausgetestet und auch gleich wieder zurückgenommen weil da ein deutliche negativer Einfluss zu spüren war aber bei einem LG im Auflagewettbewerb gibt es beim Schuß ja praktisch keine Bewegung und damit dürfte eine Auslagerung eigentlich auch keinen Einfluss haben.

    Stichwort Auflage, gibt es dafür vielleicht andere, rechtliche Vorgaben?

    LG

    Walther KK500 Senior
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  • Die maximale Auslagerung der Schaftkappe nach hinten ist in der Sportordnung des DSB nicht reglementiert. Für Dich als Auflage-Schützen gibt es im Abschnitt 9 allerdings die Regel, dass der hintere Abschluss der Visierung/Visierlinie (also der Bereich, durch den Du in das Diopter schaust, Irisblende oder Diopterscheibe) nicht weiter als 200mm vom Systemende entfernt sein darf. Damit begrenzt sich auch irgendwie (in Abhängigkeit zur jeweiligen Anatomie des Schützen) die maximale Auslagerung, weil Du dann irgendwann nicht mehr in das Diopter schauen kannst.

  • OK, mit den 20cm Diopterabstand zum Systemende ist bekannt.

    Wenn wir gerade dabei sind, wie sieht es dann mit der Auslagerung von Diopter und Korntunnel zur Seite aus. Da habe ich bisher nichts gesehen was das Maß begrenzen würde.

    Walther KK500 Senior
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  • Dazu habe ich in der Sportordnung nichts im Kopf, allerdings schreibt die SpO vor, dass die Schaftbacke an der Wange des Schützen voll anliegen und die Schaftkappe in die Schulter eingesetzt sein muss. Auch da ergeben sich gewisse Grenzen durch die Anatomie. Da es Schützen gibt, die die Visierlinie auslagern wollen/müssen (Rechtsschütze zielt mit dem linken Auge oder umgekehrt), wäre eine konkrete Begrenzung der Auslagerung der Visierlinie in Relation zur Laufachse kaum sinnvoll.

  • Von der Firma MEC gibt es ein Poster bzw. Info-Seite in dem die einzuhaltenden Masse sehr schön aufgelistet sind. Ob das nur für Freihand und/oder auch die Auflagemasse enthält kann ich nicht sagen. Bin halt Kurzwaffenschütze und kenne das Poster halt und finde es sehr gut.

  • Ja, das Poster ist gut, allerdings sind die zusätzlichen Regeln für das Auflageschießen nicht berücksichtigt. So darf bei Auflage der Korntunnel (vorderes Ende) die sichtbare Laufmündung 50mm überragen, dies ist bei Freihand nicht zulässig.

  • Das Poster wird egal ob frei oder Auflage, ISSF oder DSB noch zu mehr Diskussionen führen als was einem lieb ist...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • So darf bei Auflage der Korntunnel (vorderes Ende) die sichtbare Laufmündung 50mm überragen, dies ist bei Freihand nicht zulässig.

    Das wage ich zu bezweifeln, ist bei KK lt. SpO kein Problem...wobei es hier ja ursprünglich um LG geht ;)

  • Das wage ich zu bezweifeln, ist bei KK lt. SpO kein Problem...wobei es hier ja ursprünglich um LG geht ;)

    Laut DSB Sportordnung 1 Regeln für Gewehre (Luftgewehr): A "Der Korntunnel darf die sichtbare Laufmündung nicht überragen." Das ist also (außer Auflage, dort lt. 9.7.3 Visiermittel "Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung 50mm überragen") nicht erlaubt.

  • man lernt ja nie aus, ich hätte auch aus dem Kopf auch behauptet das bei LG der Korntunnel nicht über die sichtbare Mündung überstehen darf, aber die Sportordnung sagt dazu folgendes:

    9.7.3 Zielmittel

    Optiken und Visiere siehe die Auflagentabelle Teil 9. Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel

    die Mündung max. 50 mm überragen. Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet.


    was ich aber immer seltsam finde ist das Schützen hier im Forum fragen was erlaubt ist und was nicht.

    Es gibt eine Sportordnung die jeder beziehen kann, entweder in gedruckter Form oder Online.
    Da steht doch wirklich alles drin, ohne Vermutungen oder "ich glaube" oder "es könnte" oder "der Schießmeister hat gesagt".

  • Laut DSB Sportordnung 1 Regeln für Gewehre (Luftgewehr): A "Der Korntunnel darf die sichtbare Laufmündung nicht überragen." Das ist also (außer Auflage, dort lt. 9.7.3 Visiermittel "Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung 50mm überragen") nicht erlaubt.

    Deswegen schrieb ich ja auch dazu "KK", mit dem Hinweis, dass es hier ums LG geht. :S