Was meinst Du mit Seite und Höhe?
Seite=Winkel Waffe im Griff nach links und rechts
Höhe= Winkel Waffe im Griff nach oben und unten
Was meinst Du mit Seite und Höhe?
Seite=Winkel Waffe im Griff nach links und rechts
Höhe= Winkel Waffe im Griff nach oben und unten
Selbst wenn der Maßgriff Dir gut passen sollte (was seltener ist wie man denkt) brauchst du eine ordentliche Verstellung um die Pistole neigen und schwenken zu können. Eine Verstellung, die nach Griffdemontage auch nicht verloren geht. Hat die Tesro leider nicht.
Zu einem Maßgriff gehört auch, dass die Position in Seite und Höhe so sind, wie sie der Schütze haben will.
Ein Griff aus dem 3D-Drucker ist ein gute Alternative.
Sehe ich nach meinen bisherigen Erfahrungen auch so.
Der originale Griff muß u.U. gar nicht verunstaltet werden, denn das Modell für den 3D-Drucker kann mittels einer Silikon-Griffpaste geformt werden, die sich leicht vom Griff wieder ablösen läßt.
Kann ich bestätigen. Für den 3D-Scan ist das Material, aus dem der zu kopierende Griff besteht, unerheblich.
Dieses Verfahren eignet sich besonders für Griffschalen von Sportpistolen. Der 3D-Drucker kann neben der äußeren auch die innere Form der Griffschalen sehr gut kopieren. Bei LP- und einteiligen SP-Griffen müßte der betreffende Griff dazu in der Mitte durchgesägt werden.
Das Verfahren geht auch für einteilige Griffe von Sportpistolen und Luftpistolen sehr gut. Der Griff muss nicht in der Mitte durchgesägt werden. Sogar bei Handschuhgriffen für Freie Pistolen lässt sich das machen. Hinterschneidungen oder sehr enge Waffenaufnahmen können den Scan-Vorgang erschweren. Das lässt sich aber in den meisten Fällen lösen. Wenn ein Scan von Engstellen nicht möglich ist, kann man die Waffe scannen und für die Nachkonstruktion der Aufnahme verwenden.
... und wenn der Griff perfekt ist und man unbedingt Holz möchte eine Kopie machen lassen.
Muss nicht unbedingt perfekt sein, um eine Kopie machen zu lassen. Wer offen ist für Alternativen, kann sich auch eine Kopie im 3D-Druck machen lassen:
https://www.facebook.com/permalink.php?…=61555030420790
Nunja, alles gut und recht. Ein Anfänger sollte sich erstmal um andere Dinge kümmern wie Abzugseinstellungen zu ändern.
Die Werkseinstellung der LP500 ist schon gut und kann durch fehlende Erfahrung nur verschlimmbessert werden.
Änderungen am Abzug (ausser Züngelpositionierung) sind für Anfänger nicht Ergebnisrelevant.
Nach meiner Erfahrung kann man sich auf keine Werkseinstellungen verlassen. Daher sollten insbesondere Anfänger vor dem Einstieg in das eigentliche Training die Waffeneinstellungen anfängergerecht einstellen. Natürlich wäre es besser, wenn das jemand mit mehr Erfahrung macht. Ist jetzt aber auch keine Raketenwissenschaft.
Wenn der Abzug oder die Visierung falsch oder nicht optimal eingestellt sind, dann handelt man sich (nicht nur als Anfänger) ohne Not erhebliche Schwierigkeiten ein. Dann fängt man sein Training gleich mit Problem an.
Dann noch eine Frage zum Auslieferungszustand, speziell "Abzugsdruckpunkt" und "Visiereinstellung". Inwiefern sollte diese Werkseinstellung erst einmal unverändert bleiben und wann wäre der Punkt erreicht, die ersten Schräubchen zu verdrehen? Da die LP500 meine erste Pistole ist, fehlt mir natürlich jeglicher Referenzwert. Also wäre diese neue jetzt meine Referenz und ich sollte mich an diese (Grund-) Einstellung gewöhnen? Was meint Ihr dazu?
Mit dem entsprechenden Equipment kann man sich auch als Anfänger an das Thema rantrauen. Vertrauen in die Werkeinstellungen habe ich keine. Das muss immer nachgeprüft und ggf. korrigiert werden.
Ich vermute mal, da fehlen entscheidende Infos wie das Niveau des Schützen. Ein "normaler" Schütze, der bis zur LM oder auch mal DM schaff, hat mWn keine Chance, auf 2.30, 2.40 und 2.60 drei Voreinträge für je eine HA Pistole in .22lr zu bekommen, egal in welchem DSB Landesverband. Auch zwei sind wenig wahrscheinlich.
Ich habe den Vorteil, dass ich nicht vermuten muss. Ich weiß es. Es ist exakt genau so wie ich sage. Selbstredend müssen für Überkontingentwaffen Wettkampfnachweise vorhanden sein. Das geht für ganz normale Schützen.
Das Thema hatten wir hier vor paar Monaten. Bin gespannt, ob du ein Bedürfnis für .22 vom Verband bekommst, wenn du bereits 2x .22 Wechselsysteme hast.
In Hessen grds. kein Problem beim HSV. Bedürfnis für 2.40, 2.30 und 2.60 ist ohne Schwierigkeiten machbar. Beim BDS Hessen ginge das nicht ohne weiteres.
Der DSB (Stefan Hoffmann, Bildungsreferent) meint dazu leider:„auch wir haben ständig Anfragen, ob man die JuBaLi oder sogar den JuBaLi-Ausbilderschein nicht bei Lehrern oder Meistern mit Waffensachkunde anerkennen kann.
Wir müssen dies aber alles ablehnen.
Das war doch meine Rede. Jetzt dann halt nochmal zur Bestätigung aus berufenem Munde.
Keine Anerkennung einer JuBaLi im Rahmen des DSB-Bildungsprozesses, sehr wohl aber eine denkbare Anerkennung zur Ausübung der besonderen Obhut durch den Schießstandbetreiber.
Mhm...
Während unserer Ausbildung behauptete eine Teilnehmerin, der LV, in dem sie sei, würde grundsätzlich keine SACHKUNDE anerkennen, die nicht von einem DSB-Verein ihres Landesverbandes stammen würde. Ich würde da vorsichtig sein mit pauschalen Anfragen. Ich glaube, es war der NWDSB.
Das kann der Verband genauso im Rahmen seiner Autonomie machen. Auch der DSB Landesverband Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern praktiziert das so. Für die Zuerkennung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mag das egal sein, für die innerverbandliche Ausbildung gibt es keine allgemeingültigen Waffensachkundeausbildungen. Strittig wäre nach meinem Verständnis nur die Nichtanerkennung einer Ausbildung eines anderen Landesverbands, wenn sich die Landesverbände über spitzenverbandliche Regelungen oder bilateral zu etwas anderem verpflichtet haben.
Ist es nicht so daß bei den betreffenden Jugendlichen in deinem Fall der LV die Bedingungen vorgibt und der Verein als Standbetreiber oder -Mieter da abgesichert ist?
Der Schießstandbetreiber hat die Gesamtverantwortung für den Schießstand. Er entscheidet letztlich, wen er zur Ausübung der besonderen Obhut einsetzt. Liegt ihm dafür eine Qualifikationsbescheinigung in Form einer Jugendbasislizenz eines DSB-Landesverbands vor, dann wird er die Sorgfaltspflichten diesbezüglich erfüllt haben. Der Betreiber muss grds. nicht hinterfragen, welche Voraussetzungen derjenige beim ausstellenden Verband dafür erfüllen musste. Liegt keine solche offensichtliche und ausdrücklich für den Zweck der besonderen Obhut geschaffenen Qualifikation (JuBaLi) vor, dann muss der Betreiber selbst prüfen, ob er das anerkennt.
Als Vorgabe des Verbandes würde ich folgendes ansehen: "Absolviere erfolgreich den JuBaLi-Lehrgang und Du erhältst eine JuBaLi. Dann sind wir aber wieder bei meinen Ausführungen von oben. Alternativ kann der Proband seine Qualifikationen beim Verband vorlegen und um Anerkennung als JuBaLi bitten. Auch kein Problem.
Die Ausbilder-Prüfung nach der AEVO (AdA) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Warum soll das nicht ausreichen?
Ich habe keine intensive Betrachtung der Inhalte für die Prüfung nach der AEVO vorgenommen. Nach meiner oberflächlichen Sichtung der von Carcano ja angesprochenen § 3 Nr. 3 komme ich zu der Erkenntnis, dass da zwar grds. pädagogische Fragen abgehandelt werden. Die primäre Zielgruppe sind in der Ausbildung aber nicht unbedingt die 12-15jährigen, sondern eher ältere Jugendliche. Die besondere Obhut nach § 27 WaffG zielt aber speziell auf diese Altersgruppe ab. Ich habe in der AEVO-Prüfung keine schnell erkennbaren Inhalte in diese Richtung erkannt.
Man kann - wie das Carcano ja auch getan hat - auf den ersten Blick eine nicht in Rede stehende Beschäftigung mit der Entwicklung und Pädagogik der Zielgruppe U16 nicht ausschließen. Das müsste aber im Detail anhand der Curricula geprüft werden.
Aus dem Blickwinkel eines Schießstandbetreibers, der ich in den vergangenen 5 Jahren war, sehe ich den Prüfungsaufwand bei demjenigen, der die besondere Obhut berücksichtigt wissen will. Brauche ich denjenigen, dann werde ich das prüfen. Wenn nicht, dann kann derjenige, der das möchte gerne prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Verantwortlich und unter Rechtfertigungszwang bin dennoch ich als Betreiber.
Ich bleibe bei meiner ersten Einschätzung.
Die Frage , die dazu habe: Darf man mit einem derartigen Abschluss/Zertifikat zzgl. waffenrechtlicher Sachkunde und Berechtigung zur Allgemeinen Standaufsicht (sprich: wenn man alle Einzelteile zusammen hat, die in der Ausnahme genannt sind) "einfach so" die "besondere Aufsicht" wahrnehmen oder muss man sich das noch vom jeweiligen Landesverband offiziell bestätigen lassen?
Wieso sollte dazu die Bescheinigung des Landesverbands nötig sein? Die Entscheidung über die Befugnis zur Ausübung der besonderen Obhut trifft nicht der Landesverband sondern der jeweilige Schießstandbetreiber. Wenn der Verband die gewünschte Bestätigung ausstellt, dann entscheidet dennoch der Betreiber. Da sich dieser im Zweifel für die erteilte Befugnis rechtfertigen muss, wird er sich leichter tun, wenn es eine Bescheinigung des Verbands gibt. Dann muss er nicht prüfen, ob die Befugnis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung zur Ausübung des besonderen Obhut ausreicht.
Nach überschlägiger Prüfung der Inhalte würde ich es übrigens als nicht ausreichend ansehen.
Meine Frau und ich haben auch eine Domino. Ich habe die auch als .32er.
Der Büchsenmacher meines Vertrauens kennt sich mit der Waffe aus. Er hat auch selbst eine. Fehlende Ersatzteile hat er im Zweifel bisher selbst hergestellt.
Ich würde bei Zindel Präzisionswaffen nachfragen.
Das widerspricht in eklatanter Weise dem DSB-Vorstandsbeschluss!
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt.
Bei uns in Hessen ist die JuBaLi Voraussetzung für die Trainer C-Lizenz. Das hat nichts mit der Befugnis zur Ausübung der besonderen Obhut nach § 27 Abs. 3 WaffG zu tun. Wer also im Verein als Lehrer oder Erzieher als verantwortliche Aufsichtsperson zusätzlich die besondere Obhut ausüben darf, hat deswegen noch keine JuBaLi. Dazu müsste sich derjenige, die JuBaLi zuerkennen lassen, damit er anschließend am weiteren Ausbildungsgang teilnehmen kann. Die Aussichten, ob eine Zuerkennung erfolgreich ist, sehe ich als nicht hoch an.
Aus aktuellem Anlass:
Die Ausbildung der "zur Jugendarbeit geeigneten" Aufsichtspersonen liegt doch in der Verantwortung der Verbände und ist doch Teil der staatlichen Anerkennung?
Inzwischen erkennen ja einige Verbände (ich weiß es konkret von DSB und BDS) die Ausbildungen/Lizenzen auch anderer Verbände gegenseitig wie auch pädagogische Berufsausbildungen (Meister, Lehrer, Erzieher ...) an.
Nun treten auf den Markt einige Anbieter von Onlinekursen, z.B. die PAA-Shooting-Academy. Wie ist das zu bewerten? Ich halte das für sehr, sehr grenzwertig!
Spannendes Thema. Nach meinem Verständnis ist es Sache des jeweiligen Schießstandbetreibers, wem er die Befähigung zur besonderen Obhut zuerkennt oder nicht. Legt derjenige einen Nachweis über die DSB-Jugendbasislizenz vor, wird der Betreiber damit wohl kein Problem haben. Wenn es vergleichbare Lizenzen oder Qualifikation der anderen anerkannten Verbände gibt, sollte das ebenso kein Problem sein.
Bei dem Nachweis der Qualifikation über ein Angebot wie z.B. von PAA liegt es wieder im Ermessen des Betreibers. Am Ende muss er sich ggü. der Waffenbehörde verantworten. Wenn das private Angebot vom Inhalt und Umfang vergleichbar ist--> warum dann nicht. Bei einem reinen Onlinekurs ohne praktische Unterweisung und Prüfung hätte ich allerdings Bedenken.
Verbandsintern würde der Hessische Schützenverband z.B. für die Trainerausbildung grds. keine andere Qualifikation zur besonderen Obhut anerkennen. Selbst Erzieher und Lehrer müssen in der Regel die JuBaLi absolvieren, um dann Trainer werden zu können.
Im Verein erkenne ich (in der Rolle als Schießstandbetreiber) sehr wohl eine Ausbildung als Erzieher oder Lehrer an. Ich muss mich aber wie oben skizziert dafür verantworten.
nimm steyr, da passen immer alle griffe. klingt stumpf, ist aber wirklich so.
und: das pressluftzeitalter hat bereits 1994 begonnen. alles andere verkaufen wir besser an ambitionierte Garten- und Kellerschützen.
mfsg daniel
Das mit Steyr kann ich bestätigen. Wir setzen auch auf Steyr LP als Vereinspistolen. Die Griffe passen alle untereinander. Selbst die alten Griffe von vor 2015 passen auf die neuen Pistolen. Die Griffe ab 2015 passen auch auf die alten Waffen, wenn man die alte lange Haltestange gegen eine neue kurze austauscht.
Steyr hat die günstigen Preise, wenn es um Standardgriffe geht.
Tesro würde ich als einzelner Schütze noch in Erwägung ziehen. Technisch entspricht sie dem Stand der Technik der Walther LP300. Als Vereinswaffe wäre mir das nicht modern genug.
Ich werde mal versuchen, diesen Plan bis zur DM in München durch zu ziehen.
Das meinst Du hoffentlich nicht ernst.
du gibtst deine Trainingspläne als welche vom Chatbot aus, damit die Teenies sich daran halten? Cool!
Wen meinst Du?
Hättet Ihr da keine Bedenken, dass durch den O-Ring auf dem Fülladapter weniger Gewindegänge die Kartusche beim Befüllen halten?
Ich würde ja eher dazu neigen, den Fülladapter zu vorne zu kürzen, wenn das was bringt.