Mein lieber wegi82, wer immer Du auch bist,
als Österreicher kannst Du Dich natürlich nicht im deutschen Notwehrrecht auskennen. Das würde Deine Unwissenheit entschuldigen, keinesfalls aber die Chuzpe wie Du hier auftrittst.
Lies das von mir geschriebene nochmals im Zusammenhang, wenn es sein muß auch zwei- oder zehnmal. Bis Du es kapierst.
Ich vermute aber, daß das eh' nicht der Fall sein wird.
Google könnte Dir auch helfen, das deutsche Notwehrrecht ist im Internet ganz gut beschrieben.
Vielleicht erkennst Du dann, wie die beiden von Dir zitierten Ausrisse zusammenpassen.
Wenn Du mich bei diesem Thema drankriegen willst, solltest Du immer bedenken, daß man zu einer Schießerei nicht mit einem Messer kommt. Bildlich gesprochen. Will heißen, Du solltest Dich auf so eine Diskussion das nächste Mal besser vorbereiten oder sie ganz sein lassen.