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Der Fachverband Sportschiessen Rheinland e.V. hat in seiner gültigen Satzung zum Thema „Mitglied“ und „Mitgliedschaft“ folgende Bestimmung:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des FV Sportschießen sind eingetragene Schützenvereine in ihrer Gesamtheit und schießsporttreibende Abteilungen von eingetragenen Sportgemeinschaften, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist und die im Gebiet des Sportbundes Rheinland beheimatet sind.
§ 4 Mitgliedschaft in Verbänden und Gremien
(2) Die Mitglieder des FV Sportschießen sind Mitglied im RSB oder in einem anderen Landesverband der Mitglied im Deutschen Schützenbund (DSB) ist.
In der Satzung des Sportbundes Rheinland heißt es zur Mitgliedschaft:
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Sportbundes Rheinland sind Vereine und Verbände.
2. Die Mitgliedschaft von Vereinen setzt die Mitgliedschaft in einem Fachverband voraus.
usw.
Durch den angestrebten Verbandswechsel haben zum 31.12.2011, nach den uns vorliegenden Unterlagen der RSB – Geschäftsstelle, insgesamt 51 Vereine ihre Mitgliedschaft im RSB gekündigt; davon 18 aus dem Bereich des Sportbundes Rheinland.
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Sollte der DSB einer Aufnahme [in den PSSB] nicht zustimmen werden die Vereine zum 01.01.2012 keinem Fachverband mehr angehören.
Damit würden diese Vereine zunächst die Mitgliedschaft im Fachverband Sportschießen Rheinland verlieren.
Demzufolge verlören diese Vereine damit auch die Sportbundzugehörigkeit.
Die beiden Fachverbände Rheinland und Rheinhessen stehen z. Zt. in engem Kontakt mit den Sportbünden Rheinland und Rheinhessen, damit dieser Zustand nicht eintritt.
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