Beiträge von Murmelchen

    Also wenn man sich hier mal anschaut, wer teilweise seit über einhundert Seiten immer nur contra gibt, dann wird mir echt schlecht.
    Ich bin ein stiller Mitleser auf Facebook und kann mir sehr genau vorstellen, wer hier was schreibt. Vor allem da die Beiträge sich fast immer einszueins decken.

    Aber in Bremerhaven ist die Nordluft um diese Jahreszeit wohl nicht so erfrischend, oder Herr Wintjen?

    Hallo Corny,

    ich kenne weder die Beiträge auf Facebook noch den Herrn Wintjen persönlich,

    aber dass hier ein Großteil dieser Pamphlete, welche zwar rhetorisch oft gar nicht mal so schlecht sind, ansonsten aber nur mit rein destruktiver und zerstörerischer Absicht verfasst wurden und zudem auch noch oft erkennen lassen, dass der Verfasser in Wirklichkeit nur sehr wenig Ahnung vom wirklichen Schützenwesen und Sportschießen hat, von ein und der selben Person unter wechselnden Benutzernamen stammen, ist zumindest mir schon länger klar.

    Und ich bin zumindest im engeren Sinne hier nur ein Außenstehender.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hi,

    das mit der 1907 ist schon richtig und die hießen, muss man ja leider so sagen*, auch 1907, allerdings mit einem Z dahinter, also 1907 Z.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    * Ist ja schon ein bisschen seltsam, dass wir ganz offiziell eine Disziplin betreiben, für welche es schon länger gar keine neuen 'Sportgeräte' mehr zu kaufen gibt.

    Hallo homofaber,

    wie Califax schon geschrieben hat, vereinfacht sich die ganze Sache, wenn es zumindest für die nächste Zeit 'nur' um die Freie Pistole geht. Diese kann und sollte auch mit der neuen WBK Gelb, also der WBK für Sportschützen, erworben werden. Im Gegensatz zur WBK Grün benötigt man dann auch keine Voreinträge, die Erlaubnis ist unbefristet und zumindest theoretisch ist die Anzahl der möglichen Erwerbe auch nicht begrenzt. Zwar darf man auch damit nicht den Eindruck erwecken, zu sammeln und die 2/6-Regel gilt nach herrschender Rechtsauffassung auch, aber wenn man so z. Bsp. eine Freie Pistole und einen Perkussionsrevolver erwirbt, dann berührt man damit nicht das Grundbedürfnis, welches ja auf zwei Kurzwaffen begrenzt ist und wonach für den Erwerb darüber hinaus höhere Anforderungen gestellt werden.

    Die Sache mit der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband vereinfacht sich dann auch etwas, denn auch der WSB hat dafür ein eigenes Formular entworfen, welches auch mehr dem Willen des Gesetzgebers, hier keine allzu hohen Hürden aufzubauen, entspricht.

    Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG – neue WBK für Sportschützen


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ich bin etwas erstaunt, weil man beim WSB richtig Leistung nachweisen muss, um KK schießen zu dürfen

    Nein, diese (rechtlich ebenfalls fragwürdige) Forderung gilt nur für Antrage nach § 14 Abs. 3 WaffG, also für Anträge über das Grundkontingent hinaus.


    Der WSB scheint doch recht vorsichtig zu sein.

    Man könnte das auch noch anders ausdrücken:

    Der WSB legt das Waffengesetz zum Nachteil seiner Mitglieder aus!

    Der Fairness halber muss man dazu allerdings wohl auch noch anmerken, dass der Verband hier auch ein bisschen in der Zwickmühle steckt, denn die Landesregierung hat auch viele teils recht subtile Möglichkeiten, etwas Druck auszuüben, um ihre eigenen Vorstellungen und Ideologien verwirklicht zu sehen. Ich befürchte allerdings, zu viel Unterwürfigkeit zahlt sich auf Dauer nicht aus. Wie war das noch, ... darauf einen Jägermeister.


    Apropos, wenn Dir klar ist, dass Du Dir neben der SpoPi auf jeden Fall auch (irgendwann) eine Freie zulegen willst, dann könntest Du neben dem Antrag auf eine Erlaubnis nach $ 14.2 - grüne WBK mit Voreintrag, die brauchst Du für die Spopi - auch gleich den Antrag auf eine Erlaubnis nach § 14.4 - gelbe WBK, die WBK für Sportschützen, mit der Du neben der Freien auch Langwaffen usw. erwerben darfst - bei deiner zuständigen Behörde - in der Regel in NRW die Kreispolizeibehörde - stellen. Rechtlich ist das kein Problem und (je nach Behörde) auch so gelebte Praxis und Du sparst dabei auch noch etwas Geld. Mit dem Voreintag in der Grünen WBK hast Du dann ein Jahr Zeit, eine entsprechende Pistole zu erwerben und für die Gelbe WBK gibt es (zumindest theoretisch) keine Frist.

    Du beantragst also beim WSB die Bescheinigung nach § 14.2 und stellst dann bei der KPB zusätzlich einen Antrag auf eine Erlaubnis nach § 14.4. Mit ein bisschen Glück akzeptiert deine zuständige Behörde diesen Antrag auch ohne weitere Bedürfnisbescheinigung seitens des WSB, denn durch das Training mit der SpoPi erfüllst Du ja auch die Anforderungen für eine Erlaubnis nach $ 14.4. Für alle Fälle kannst Du Dir ja auch noch ein paar Trainingseinheiten mit der Freien durch deinen Verein bestätigen lassen. Und einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung der zukünftigen Waffen brauchst Du auch noch. Es ist zudem sicher auch nicht ganz verkehrt, wenn Du dabei auch rechtlich halbwegs sattelfest rüberkommst. Allerdings, das muss ich auch sagen, je nach dem wie die für Dich zuständige Behörde so drauf ist, können die auch mauern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Was für einen Prozessor hast Du denn?

    Es kann auch sein, dass der inzwischen eine Macke hat. Das kann vorkommen, wenn der über längere immer nur so gerade an der Grenze gekühlt wurde. Stichwort Hotspots.

    Prime95 ist ein guter Stresstest.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo homofaber,

    vorab und das ist jetzt keine Wortklauberei, dein Verein hat nur noch zu bestätigen, dein Verband bescheinigt Dir (oder auch nicht) dein Bedürfnis.

    Das Antragsformular des WSB kennst Du schon?

    WSB - Antrag nach § 14 Abs. 2 WaffG

    Da stecken inzwischen auch so einige Drops drin! Auf Seite 3 erfährt man auch, woher der Wind weht - Zitat "... sowie Erlassen und Vorgaben des Innenministeriums NRW" - und beim WSB gibt es (leider) zudem auch noch etliche Kräfte, denen so etwas gar nicht so ungelegen kommt.

    Für Dich ist die folgende Passage besonders interessant und auch nicht ganz unproblematisch:

    "Des weiteren wird bestätigt, dass der Verein über eine Schießstätte bzw. eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einer Schießstätte verfügt, auf der die vom Schützen beantragte Waffe in der beschriebenen Disziplin (siehe Blatt 1) geschossen werden kann!"


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - sagte ich eigentlich schon, dass ich dieses unsägliche Bedürfnisprinzip in seiner jetzigen Ausprägung strikt ablehne - ach was, ich lehne das ganze Bedürfnisprinzip ab

    Sicher, ist derjenige verantwortlich, der abgedrückt hat. Problem bei dem "dann hätte er halt was anderes genommen" ist nur meistens, dass dann die Folgen weit weniger gravierend gewesen wäre oder ggf. gar nix passiert wäre. Da hab ich dann auch nicht immer so wirklich was zum erwidern parat ...

    Hallo GroMar,

    es ist zwar richtig, dass Schusswaffen theoretisch eine größere Wirkung entfalten können. In der Praxis stimmt das aber so nicht. So endet zum Beispiel nur ein (eher geringer) Teil der Taten, wo Schusswaffen eingesetzt werden, auch wirklich tödlich.

    Abgesehen davon spielen Schusswaffen bei Straftaten (gegen das Leben) eh nur eine untergeordnete Rolle und wenn doch, so sind es in mehr als 95 Prozent aller Fälle illegale Schusswaffen.

    Das gemeine Messer hingegen ist in unserem Land nach wie vor das Tatmittel Nummer Eins. Ansonsten wird so ziemlich alles verwendet, was den Tätern gerade zur Verfügung steht. Selbst Golfschläger sind nicht davor gefeit, auf diese Art missbraucht zu werden. Alles nachlesbar in der PKS.


    Man darf bei solchen Thesen nicht den Fehler begehen, sich von seinen eigenen Bauchgefühlen und den Bildern, die wir alle ja auch dank der oftmals grandiosen Machwerke nicht nur aus Hollywood im Kopf haben, verleiten zu lassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    ... denn ohne Waffe hätte er einfach ein anderes Werkzeug genommen, das hat ja Schmidtchen oben schon erklärt. (Dass der Karl das nicht glaubt spielt hier keine Rolle.)

    Du musst das auch nicht glauben,

    aber gerade in dem hier vorliegenden Fall - sofern die bisherigen Informationen dazu überhaupt stimmen - spricht schon einiges dafür, dass gerade dieser Täter auch ein anderes Tatmittel benutzt haben könnte. Es deutet schon einiges auf eine Handlung im Affekt hin und gerade in solchen Fällen spielt das Tatmittel nur eine untergeordnete Rolle. Da wird schlicht benutzt, was gerade zur Verfügung steht. Er hätte auch einfach mit einem Auto in die Menge fahren können und es wäre dann auch nicht die erste Tat dieser Art gewesen.

    Aber wie wäre die Berichterstattung und die Diskussionen dann wohl verlaufen? Hätte es dann auch die gleichen Schnellschlüsse gegeben, wie sie immer nur dann kommen, wenn legale Schusswaffen im Spiel waren?

    Bitte nicht falsch verstehen, das ist kein Rechtfertigungs- oder Ablenkungsversuch. Aber es ist auch legitim, Forderungen und Maßnahmen, ich nenne sie mal Schnellschlüsse, auf ihre Eignung, solche Taten zukünftig auch wirklich verhindern zu können, auch kritisch zu hinterfragen. Würde man jeglichen legalen Schusswaffenbesitz in diesem Land verbieten, dann gäbe in der Tat keine Taten mehr mit legalen Schusswaffen. Das ist aber auch schon der einzig zulässige Schluss, alles andere reine Spekulation. Es ist nämlich mehr als fragwürdig, ob solch ein Verbot auch angesichts der Tatsache, dass die legalen Schusswaffen noch nie eine wirklich signifikante Rolle als Tatmittel gespielt haben, auch überhaupt einen Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben würde. Betrachtet man nämlich die jeweilige Verfügbarkeit von Schusswaffen und die Kriminalitätsrate in unterschiedlichen Gesellschaften, dann spricht schon einiges dafür, dass die Verfügbarkeit nur einen sehr geringen oder sogar gar keine Einfluss auf die jeweilige Kriminalitätsrate hat. Ganz anders sieht es aber aber aus, betrachtet man auch die jeweiligen sozialen Verhältnisse, wobei man selbst dabei mit Schnellschlüssen sehr vorsichtig sein muss.

    Ist das aber so, und es spricht wie schon gesagt mehr als nur einiges dafür, dann sind Forderungen und Maßnahmen, die sich immer nur einseitig auf den Bereich beziehen, der in Wirklichkeit gar keinen signifikanten Einfluss auf die jeweilige Kriminalitätsrate hat, nicht nur überflüssig, sondern sogar auch noch kontraproduktiv, weil sie nichts bewirken und zudem auch noch den Blick auf die wirklichen Ursachen und Gründe verstellen.


    Und an Fische49: Wie würde denn dein zwar auf eine Art verständlicher aber ansonsten wenig hilfreicher Rundumschlag aussehen, wenn der Täter ein (nach deinen Kriterien) aktiver Schütze gewesen wäre?

    Auch nur mal so als Anregung zum Nachdenken.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Und wer was anderes behauptet, der hat sich noch nicht mit dem erfolgreichen KK-Schiessen befasst.

    Ja wenn Du das so sagst, dann muss es ja wohl auch ... und zwar ohne jeglichen Zweifel.


    Ich weiß ja nicht, wie alt Du bist und wo Du deine "Weisheiten" so her hast, aber ich kann Dir auf jeden Fall versichern, es gab mal eine Zeit, da wurden auch mit dem Standardgewehr 590 geschossen, und zwar auch im Dreistellungskampf.

    Und so ein Standardgewehr halte ich auch heutzutage noch für eine gute Basis für den Einstieg in den Dreistellungskampf, wenn auch mit der Einschränkung, dass die Schaftbacke schon einstellbar sein sollte. Den Rest kann und sollte man auch erst später 'optimieren', wenn die Grundlagen sitzen. Ich behaupte sogar, dass gerade jemand wie der Markus, der ja weitestgehend auf sich alleine gestellt zu sein scheint, damit sogar schneller Lernerfolge verzeichnen könnte und damit für ihn auch weniger Risiko bestehen würde, nicht nur in materieller Hinsicht teures 'Lehrgeld' bezahlen zu müssen.

    Selbstverständlich kann man heutzutage auch mit einem modernen Aluschaft einsteigen. Das funktioniert aber auch nur dann, wen man auch jemanden hat, der einem den Schaft auch wirklich zweckmäßig einstellen kann und auch weiß, wie man (im Zweifel) die ganzen Problemfelder, die so ein moderner Schaft nämlich auch liefert, auch umgehen bzw. beheben kann.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Moin,

    Aufsicht und besondere Obhut sind schlicht zwei verschiedene Dinge. Sie können auch in Personalunion betrieben werden, wenn die jeweilige Person beide Qualifikationen erfüllt oder wenn der Erziehungsberechtigte auch zur Aufsichtsführung berechtigt ist.

    Eine Schießaufsicht muss immer sein. Diese muss auch immer dafür qualifiziert sein. Wenn Kinder oder Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter und abhängig von der Waffenart beim Schießen beaufsichtigt werden sollen, dann muss die Aufsicht eben auch noch zusätzlich diese Qualifikation zur besonderen Obhut (JuBaLi) inne haben oder eben eine weitere Person mit dieser Qualifikation muss anwesend sein, sofern nicht der Erziehungsberechtigte selbst anwesend ist. Das kann auch die Aufsicht selbst sein, sie kann also auch die Aufsicht über den eigenen Nachwuchs übernehmen, und zwar dann auch ohne weitere Qualifikation.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hi,

    als das neue Gesetz raus kam, da wusste keiner so genau, was es mit dieser besonderen Obhut denn überhaupt auf sich hat und viel hat sich daran auch bis Heute noch nicht geändert. Allerdings gibt es jetzt eben den Passus in der Verwaltungsvorschrift, der zumindest eine Richtschnur sein kann.

    Meine, wenn auch etwas überspitzte Anmerkung mit der Gouvernante trifft aber schon in etwa den Kern.

    Aber unabhängig davon, einen waffenrechtlichen Inhalt kann es da gar nicht geben, denn sonst wäre es ja auch (in der Regel) dem Erziehungsberechtigten ohne weitere Qualifikation gar nicht möglich, dieser Forderung nachzukommen. Da das aber im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen ist, können die Anforderungen an diese Qualifikation auch nicht wirklich riesig sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hi,

    ich weiß zwar nicht, ob das auch alle Menschen vor Ort so sehen, es es scheint aber doch allgemein Konsens darüber zu herrschen, dass München damals von den Spielen profitiert hat.

    Aber das waren ja auch noch ganz andere Zeiten.


    Für manche Städte in der letzten Zeit war es wohl hingegen nicht mehr ganz so toll. Die haben zwar dort jetzt auch schöne Sportstätten, können sie aber teilweise gar nicht richtig nutzen und unterhalten. Und der Trend wie in England, wo man danach einen Teil der Stätten wieder abriss, ist ja auch keine wirklich schöne Vorstellung.

    Die Idee Olympia im Ruhrgebiet gab es ja auch schon. Das hätte auch den Vorteil der kurzen Wege und viele der benötigen Sportstätten sind zumindest im Ansatz auch schon vorhanden. Auf Grund der Bevölkerungsdichte könnte das sogar auch nachhaltig sein und von einer Verbesserung der Infrastruktur würde die ganze Region auch profitieren. Problem ist aber, dass das Ruhrgebiet eben keine Stadt ist und man bei einer Bewerbung wohl auch noch gegen die ganz großen Städte von Weltruf antreten müsse.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Lanfear war schneller.

    Aber vielleicht helfen ja unsere beiden Beiträge, die, wenn auch etwas unterschiedlich formuliert, sich in der der Kernaussage doch ähneln, das Bild etwas runder zu machen.

    Es geht hier auch nicht darum, diese Rahmenbedingungen zu rechtfertigen oder gar noch zu fördern. Da es sich aber um gesetzliche Forderungen handelt, müssen wir zur Zeit auch damit leben. Dazu ist es aber wichtig, auch zu wissen, was überhaupt Sache ist, auch zu unserem eigenen Schutz und zum Schutz derjenigen, die ihre Mitarbeit in unseren Vereinen anbieten.

    Zudem ist es aber auch nicht ganz verkehrt, diejenigen unter uns, die solche Forderungen, wenn sie von unseren Volksvertretern kommen, egal wie schräg sie auch sind, immer nur bejahen und sofort für richtig heißen, immer sofort bereit sind, sie umzusetzen und dabei dann auch noch regelmäßig einen oben drauf setzen, etwas zu bremsen.


    In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo,

    Aber wer soll Dir das bescheinigen.

    eine anderweitig erworbene Qualifikation muss natürlich durch denjenigen, der sich darauf beruft und darauf zurückgreifen möchte, nachgewiesen werden können. Aber bescheinigt wurde sie ja schon längst und zwar in der Regel durch die Institution, bei der die Qualifikation erworben wurde.

    Bescheinigt werden muss da also gar nichts mehr, die Qualifikation muss nur anerkannt werden, und zwar von der jeweiligen Waffenbehörde. Da es sich bei der besonderen Obhutspflicht um eine waffenrechtliche Forderung handelt, obliegt auch der jeweils zuständigen Behörde diese Anerkennung und der entsprechende Passus in der Verwaltungsvorschrift steht da deshalb auch drin, damit der Sachbearbeiter vor Ort auch eine Orientierung für seine Entscheidung zur Hand hat. Es ist also eine behördliche Aufgabe, allerdings auch kein Staatsakt und deshalb muss man die Sache auch nicht noch weiter verkomplizieren, wie es auch Freund Karl wieder mit seiner bisher immer noch nicht belegten Behauptung getan hat.

    Auszug aus der AWaffV

    Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

    Man beachte dabei das Zauberwörtchen 'kann'. Der Gesetzgeber sieht hier also durchaus auch die Möglichkeit der anderweitigen Qualifizierung vor. Die Anerkennung obliegt dabei aber immer der Behörde. Da die Qualifizierungsrichtlinien Teil des Anerkennungsverfahrens sind, wird die Behörde solche über die jeweiligen Verbände erworbenen Qualifikationen wohl ziemlich sicher auch immer anerkennen. Nur ist das eben nicht die einzige Möglichkeit, auch wenn die Verbände oder besser gesagt manche Funktionäre das gerne hätten.

    Es gibt daher auch keine Sachkunde nach DSB im Sinne des Waffenrechts. Es gibt nur die Sachkunde nach § 7 WaffG und die Qualifikation zur verantwortlichen Aufsichtsperson. Verfügt eine Person über eine derartige Qualifikation und wurde die Bescheinigung darüber von einer im Sinne des Waffenrechts anerkannten Institution, Firma usw. ausgestellt, so hat und wird die jeweilig zuständige Waffenbehörde eine solche Qualifikation auch anerkennen.

    Es ist die Aufgabe des jeweiligen Betreibers einer Schießstätte, die verantwortlichen Aufsichtspersonen zu bestellen und sich von deren Qualifikation zu überzeugen und er hat diese Personen auch der jeweiligen Behörde zu benennen, sofern er nicht auf den Sonderweg für Vereine anerkannter Schießsportverbände zurückgreifen möchte.

    Der jeweilige Verband hat nicht zu entscheiden, wer zur Aufsicht oder eben auch zu dieser besonderen Obhutsverpflichtung berechtigt ist. Etwas anders sieht es es aus, wenn es um sportliche Aspekte wie die Benennung und Besetzung von Schießleitern (im Sinne des DSB) oder Kampfrichtern bei einer Meisterschaft geht. Aber das dürfte ja wohl auch verständlich sein.

    Des weiteren kann sich der jeweilige Verband im Rahmen des jeweils zugrunde liegenden Ausbildungskonzepts sicher vorbehalten, nur diejenigen Personen auch zu den höheren Lehrgängen zuzulassen, welche auch die Grundlehrgänge des jeweiligen Verbands absolviert haben. Das wird ja auch oft so gemacht, wenn auch die Begründung, die Inhalte bauten ja schließlich aufeinander auf und gingen dabei auch über die gesetzlichen Anforderungen (Sachkunde) hinaus, oft schon etwas fadenscheinig ist. Wird hingegen ganz konkret die Sachkunde (nach § 7 WaffG) und Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson oder die JuBaLi verlangt, steht diese Forderung ganz sicher auf sehr wackligen Füßen, wenn damit nur im eigenen Verband erworbene Qualifikationen gemeint sind.


    Und zuletzt noch einmal etwas konkreter zu dieser besonderen Obhutpflicht: Diese gesetzliche Forderung hat nichts mit dem Schießsport im engeren Sinne zu tun und sollte deshalb auch nicht mit Qualifikationen, bei denen es um die Vermittlung schießsportlicher Dinge wie Grundlagentraining usw. geht, vermengt werden. Die (krude) Grundidee hinter der Forderung ist so eine Art Gouvernante, welche aufpasst, dass die lieben Kleinen von uns (bösen Schützen) auch ja nicht überfordert und insbesondere auch nicht verdorben oder gar gefressen werden. Deshalb kann diesen Part auch eine, was den Schießsport angeht, völlig fachfremde Person übernehmen. Sie muss allerdings für ihre Aufgabe qualifiziert sein, wobei die Anerkennung dieser Qualifikation der Waffenbehörde obliegt und nicht dem Verband.


    Man muss diese Dinge einfach sauber trennen. Daher ist auch eine Konstellation denkbar, wo neben der verantwortlichen Aufsichtsperson (waffenrechtliche Forderung - Aufgabe Sicherheit) und der bis zu einem bestimmten Alter und Waffenart nötigen Person mit der Qualifikation zur besonderen Obhutspflicht (weitere waffenrechtliche Forderung - Aufgabe sozusagen Sitte und Anstand) eine weitere Person, z. Bsp. ein Trainer oder ein Übungsleiter, welche, abgesehen davon, dass sie schon etwas Ahnung haben sollte, streng genommen über gar keine vorgeschriebene Qualifikation verfügen muss, die eigentliche Betreuung (Vermittlung der Grundlagen, Training usw.) übernimmt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Califax,

    Karl meint ja, sofern ich ihn jetzt richtig verstanden habe, so etwas wie dein AdA-Schein würde nur gelten, wenn er erst nach dem Inkrafttreten des Waffengesetzes, also nach Anfang 2003, erworben worden wäre.

    Mir wäre das neu und insbesondere bei Berufsgruppen wie Lehrern und Erziehern, bei denen diese besondere Befähigung zur Obhut ja schon immer als gegeben angesehen wurde, auch höchst unlogisch.

    Und deshalb wäre es auch schön, wenn er uns auch verraten würde, worauf er seine Annahme stützt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    wegi82,

    die in der Tabelle genannten Zahlen für Deutschland stimmen nicht. Und nicht nur das, sie weichen sogar erheblich von den tatsächlichen Zahlen ab.

    Das habe ich aufgezeigt und Hinweise auf offizielle Quellen (NWR und Bundeslagebild Waffenkriminalität) genannt, anhand derer man meine Aussagen überprüfen kann.

    Wenn aber die Zahlen schon für Deutschland nicht stimmen, warum sollten sie dann für andere Länder stimmen? Das ist aber auch egal, die Tabelle ist so oder so wertlos, da man eben so keine Vergleiche mehr ziehen kann.


    Und ja, Du musst das nicht verstehen. Es reicht mir, wenn andere es verstehen.


    Und ja, es sei Dir auch weiterhin vergönnt, hier wie ein verzogenes Kleinkind mit Dreck um dich zu werfen. Die Leser werden sich sicher auch da ihr eigenes Bild machen.


    Und solltest Du mir ja irgendwann doch noch mal im richtigen Leben über den Weg laufen, dann darfst Du mir auch in aller Ruhe mal von deinem Problem erzählen. Versprochen.


    Frank

    Das mit dem Stichtag in Bezug auf die berufliche Ausbildung kenne ich so nicht, wobei ich aber auch nicht wirklich mit der Materie vertraut bin, sofern sie über die waffenrechtliche Forderung hinausgeht. Ich würde aber doch vermuten, dass z. Bsp. ein Lehrer* oder ein Erzieher* unabhängig davon qualifiziert ist, zumindest sofern er noch in dem Beruf aktiv ist.

    Gibt es denn überhaupt, abgesehen jetzt mal von der waffenrechtlichen Forderung im Schießsport, auch in anderen Sportarten solche gesetzlichen Forderungen? Also nicht irgendwelche internen Beschlüsse oder Richtlinien, die über Umwege greifen?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    * Ich erspare mir hier jetzt die Gender-Nummer