Beiträge von Murmelchen

    Ich glaube, man merkt bei den Spitzenschützen, dass da nie die Anschläge zu 100% nach dem Lehrbuch gehen, man schaue sich nur mal Peter Sidi oder Artem Khadjibekov an, ich könnte so nicht schießen....

    Ja, wir Gewehrschützen wissen halt um die Komplexität, deshalb sind wir in der Regel ja auch deutlich defensiver mit unseren Aussagen und Behauptungen, wenn es um die Frage nach dem 'richtigen' Weg geht.

    Die Pistoleros hingegen scheinen sich ihrer Sache ja immer sehr sicher zu sein, zumindest die* hier im Forum.


    Und es war Sommer ...


    Mit leicht zweifelndem Schützengruß

    Murmelchen - schießt auch schon mal Pistole


    * Anwesende, Freunde und Verwandte natürlich wie immer ausgenommen

    Hallo Konrad,

    mit den Leistungen braucht ihr beide euch nun wahrlich nicht zu verstecken.*

    Und wenn ich das richtig mitgekriegt habe, ist der Marcel zwar auch nicht mehr der Allerjüngste, dürfte aber wahrscheinlich doch noch ein paar Jährchen weniger auf dem Buckel haben. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, mit zunehmenden Alter wird es irgendwann dann doch schwieriger.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen


    * außer ihr wollt damit gegen Frau Horneber antreten ;)

    Sportler entwickeln sich weiter, Schützen schwärmen von der Vergangenheit.

    Schützen sind mehr als nur Sportler!

    Und würde man so manche 'echte' Sportler einfach nur so weiterentwickeln lassen, hätten wir bestimmt schon die leuchtende Zukunft, ganz bestimmt.


    Aber keine Sorge, dass verstehst Du eh nicht.


    Mit trotzdem bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo schmidtchen ,

    Fraglich könnte sein, ob eine Delegation auf VEREINSebene tatsächlich statthaft ist.

    betrachtet man nur den § 10 (6), so könnte man in der Tat den Schluss ziehen, dass diese Ausbildung ausschließlich den Landesverbänden und deren Untergliederungen vorbehalten sei.

    Berücksichtigt man aber auch den § 3 (5), so ändert sich meiner Meinung nach das Bild.

    AWaffV § 3

    ...

    (5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

    Nachdem was ich so mitbekommen habe, hatten da in der Vergangenheit aber auch weder der Gesetzgeber noch die mit der Aufsicht betrauten Behörden ein Problem mit, sondern oft die jeweiligen Landesverbände, die um ihre Einnahmen besorgt waren und die diese durch Vereine vergebenen Lizenzen mit der Argumentation der einheitlichen Ausbildung auch schon mal als Zugangsvoraussetzung für weitere Lehrgänge abgelehnt haben.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hi,

    Wenn ich eben nach dieser Tabelle gehe, dann verboten.

    ja aber da steht doch unter Visierhilfe explizit die Wasserwaage, folglich ist sie auch erlaubt.

    Nicht erlaubt sind hingegen optische Zielhilfsmittel, also zum z. Bsp. Linsen mit vergrößernder Wirkung.

    Allerdings greift hier die Ausnahme für Damen und Herren ab der Klasse 2, welche man auf Seite 9 von Teil 1 findet.

    Zugegeben, ganz einfach ist das alles nicht, zumal die jeweiligen Begriffe auch nirgends in der SpO sauber definiert werden.

    Aber egal, Du darfst für 3x40, 3x20 und Liegend ganz unbesorgt eine Wasserwaage benutzen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo TomTom87,

    möglicherweise habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Maßgeblich und abgesehen von den allgemeinen Regeln ist für mich bezüglich des Zimmerstutzens die Gewehrtabelle und da findet man dann nach wie vor das Maß von 60 mm und die Anmerkung, wonach das Gewicht nicht über die Mündung hinausragen darf. Das maximal zulässige Gewicht beträgt danach 7500 g und die Systemlänge ist frei.

    Die neue Abbildung mit der Überschrift "Abmessungen für KK-Gewehre" mit den Maßen 90 mm und 700 mm habe ich nur erwähnt, um das Chaos zu verdeutlichen, was der Herr Funier da wieder mit der unreflektierten Übernahme in die Sportordnung verbrochen hat, ohne dessen weitere Konsequenzen auf andere Stellen der Sportordnung wie die Gewehrtabelle zu berücksichtigen.

    Ich vertrete die Auffassung, dass diese "Abmessungen für KK-Gewehre", welche ja von der ISSF stammen, nicht einfach so und ohne weitere Hinweise auch auf den Zimmerstutzen übertragen werden können, da dieser eben kein KK-Gewehr im Sinne der Sportordnung ist und zumal diese neuen Änderungen ja noch gar nicht in der Gewehrtabelle berücksichtigt wurden.


    Aber das auch nur am Rande. Das ändert ja nichts an deinem Problem. Wenn dein Gewicht diese 60 mm einhält, dann hättest Du damit auch ohne Wenn und Aber starten dürfen. Meinetwegen hätte man ja auch auf die neuen 90 mm und die 700 mm bestehen können, obwohl ich diese Auffassung so nicht teile. Aber die Aussage, die Verwendung dieser Gewichte am Zimmerstutzen generell für unzulässig zu erklären, war natürlich großer Blödsinn. Also klare Fehlentscheidung seitens des Schießleiters oder des Kampfrichters.


    Aber so ist das leider heutzutage bei den Meisterschaften des DSB. Mann muss jederzeit selbst bei der Deutschen mit solchen Fehlentscheidungen rechnen und man muss schon sehr sattelfest in Sachen Sportordnung sein, um sich dagegen wehren zu können. Oder man braucht einen guten Betreuer, der das im Zweifel für einen erledigt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo TomTom87,

    weil nur geklebte bzw gewichte im schaft erlaubt sind

    das ist so schon mal grober Unfug. In der aktuellen Sportordnung findet sich jedenfalls nichts dergleichen dazu und nach diesem Regelwerk schießen wir ja bekanntlich.

    Sportordnung DSB 2019 auf der Seite des BVA

    Aber es gibt in der Gewehrtabelle beim Zimmerstutzen den Zusatz, wonach ein solches Gewicht wie deines das Maß von 60 mm, gemessen von der Mitte des Laufs bis zur tiefsten Stelle des Gewichts, nicht überschreiten darf. Das sollte (augenscheinlich) auch für dein Gewicht zutreffen und somit wäre es dann auch nach aktueller SpO zulässig.


    Apropos, es gibt inzwischen auch noch auf Seite 11, Teil 1 der aktuellen SpO, eine neue Abbildung, überschrieben mit "Festlegung für KK-Gewehre", wonach das Maß jetzt sogar 90 mm betragen darf, allerdings mit der Einschränkung, wonach das Gewicht nicht das Maß von 700 mm, gemessen vom Systemende, überschreiten darf.


    In die Gewehrtabelle hat diese neue Regel aber noch keinen Einzug gefunden. Dort findet man noch das alte Maß von 60 mm für bestimmte Disziplinen, so auch für den Zimmerstutzen und streng genommen und im Sinne der SpO ist ein Zimmerstutzen ja auch kein KK-Gewehr.

    Aber so eine Arbeitsweise sind wir ja nun seit Jahren von dem Herrn Funier gewöhnt und da dürfen wir auch wohl keine Besserung mehr erwarten. Und nein, ich finde das schon lange nicht mehr lustig und es ist auch beschämend für einen Verband, der sich gerne viertgrösster deutscher Sportverband rühmt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo,

    es scheint wohl so, dass die RUAG da eine neue Serie mit geänderter Verpackung aufgelegt hat.

    Sowohl die RWS 4 mm lang ohne Kugel als auch die RWS Plus werden jetzt beide in einer schwarzen Dose mit gelb-grünem Etikett angeboten. Die Dosen mit dem gelben und dem schwarzen Etikett sind wohl noch Altbestände.



    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Freunde,

    ihr schmeißt hier gerade mal wieder ganz heftig die Begrifflichkeiten durcheinander.

    Unter einer Fase versteht man gemeinhin eine Schräge, also das, was die Bohrungen dieser Korne ohne weitere Einsätze ausmacht. Der Rand dieser Korne ist hingegen gerade nicht angefast, sondern als Stufe oder mit einer Kante versehen ausgeführt.

    Apropos Rand, es gibt so nebenbei für diese Korne auch passende Schrauben für die jeweiligen Korntunnel, nennen sich Klemm- oder auch Kordelschrauben und diese zeichnen sich dann auch für den nicht ganz unwichtigen planen Sitz der Korne im Korntunnel aus.

    Der Schwarze Rand entsteht dadurch das der schwarze Korntunnel in die Schrägen eingespiegelt wird

    Und das hier ist auch wieder so eine ganz abenteuerliche Erklärung und leider auch nicht die erste ihrer Art.

    Wer das jetzt nicht glaubt, der kann sich ja mal als 'Experimentalphysiker' betätigen, so ein Korn mal in die Hand oder besser zwischen die Finger nehmen und dann schauen, was er sieht, wenn er das Korn mit ausgestrecktem Arm gegen das Licht hält.

    OK, wenn jetzt jemand rosa Elefanten oder so sieht, dann kann ich leider auch nicht weiterhelfen. Ansonsten muss der Apfel der Erkenntnis manchmal auch erst auf den Kopf fallen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Lieber Wollvieh,

    es gibt seitens der WBKs keine wie auch immer gearteten Hierarchien. Wäre das wirklich so gewollt, dürfte es den Paragraphen 12 WaffG in dieser Form so gar nicht geben. Wo liegen denn die Unterschiede bei diesen WBKs? Doch nur bei den unterschiedlichen Bedürfnissen und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Waffentypen, welche von Seiten des Antragstellers erworben werden wollen. Die weiteren und viel wichtigen Voraussetzungen Sachkunde, Zuverlässigkeit und Eignung sind aber für alle WBKs gleich und die Überprüfung dieser Voraussetzungen durch die Behörden läuft auch immer gleich ab. Es gelten schlicht die gleichen Kriterien.

    Es ist doch auch ein bisschen abstrus, anzunehmen, ein Mensch, der eh schon eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bestimmter Waffen erteilt bekommen hat, wartet nur auf die erstbeste Gelegenheit, den Tresor eines Menschen zu plündern, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Zumal er sich ja die vorhandenen Waffen eh auch ganz legal ausleihen darf, sofern nicht bestimmte Einschränkungen in Bezug auf das Bedürfnis bestehen. Und wie schon geschrieben, auch hier begrenzt nur wieder das Bedürfnis und das wird ja letztlich durch den Inhaber einer Erlaubnis selbst festgelegt.

    Ich räume ja auch niemandem die Möglichkeit ein, mit mir in häuslicher Gemeinschaft zu leben, wenn ich davon ausgehe, dass mir derjenige dann auch gleich bei erster Gelegenheit die ganze Bude ausräumt. So etwas hat doch immer auch was mit Vertrauen zu tun und natürlich auch mit der Realität. Wie oft kommt so etwas denn vor im Zusammenhang mit gemeinsamer Waffenaufbewahrung? Ansonsten könnte man sich das mit dem privaten Waffenbesitz doch auch gleich komplett schenken, etwas, was ja bestimmte Teile unserer Gesellschaft ja eh wollen.


    Zu guter Letzt, ich weiß jetzt nicht, ob diese Fehlinterpretation nur auf deinem eigenen Mist gewachsen ist, oder ob da inzwischen schon (gezielte) Parolen im Umlauf sind, um den Weg für weitere Verschärfungen und Gängeleien zu ebnen. Selbst das halte ich inzwischen für möglich.

    Es gibt ja Beispiele, wo solche Verschärfungen als Töpfchenparolen begannen und schon nach kurzer Zeit Bestandteil der Rechtsauslegung wurden. Und haben sich solchen Sachen erst einmal verfestigt, dann wird es gerade auch bei der heutigen Rechtsprechung in den Bereich, auch oft sehr schwierig, diese Geister dann auch wieder los zu werden.

    Frei nach dem Motto, wenn die lieben Schützen das ja selbst schon so sehen bzw. fordern, dann tun wir ihnen doch auch gerne den Gefallen. Wir sind ja gar nicht so.

    Und genau deshalb finde ich es auch immer so problematisch, wenn hier im quasi öffentlichen Raum mit so großer Inbrunst und Überzeugung solche Töpfchenparolen und Falschaussagen behauptet werden, zumal die ja fast immer noch ein Schüppchen auf die schon eh schon äußerst restriktiven Regeln und Auslegungen drauflegen. Ich hoffe, wenigsten das ist nachvollziehbar,


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo,

    Ich werde zwar nicht jeden hier in seiner Betriebsblindheit davon überzeugen können, dass ich nicht "so einer" bin, aber das war weder das Ziel, noch ist mein Problem. Never feed the troll.

    nur der Neugier halber, was soll das denn jetzt? Hat Dir da etwa jemand eine PM geschickt, deren Inhalt Dir nicht passt? Denn nur anhand der bisherigen Beiträge hier kann ich nun wirklich kein ungebührliches Verhalten Dir gegenüber erkennen, ganz im Gegenteil.

    - auch dem alten Troll

    Siehe oben.


    Egal, mich würde ja immer noch gerne die Sache mit den Pflichtstunden für eine Prüfung interessieren, sofern sich deine Aussage dazu auf den Schießsport oder das Schützen- bzw. Vereinswesen bezogen hat. Der Autoführerschein wird es in dem Zusammenhang ja wohl nicht gewesen sein, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo schmidtchen,

    schlimmer als die letzten 10-15 Jahre kann‘s eh kaum werden, und da waren die Grünen nur am Rande beteiligt.

    die Grünen haben von 1998 bis 2005 zusammen mit der SPD unter Kanzler Schröder die erste und bisher einzige rot-grüne Bundesregierung gestellt, das erste Mal übrigens auch noch von mir gewählt. Und fast alle Verwerfungen, deren Auswirkungen wir zum Teil erst jetzt zu spüren bekommen, haben aus meiner Sicht ihren Ursprung in dieser Regierung. Und ich naives Landei dachte damals noch, nach 16 Jahren Birne könne alles nur besser werden, ich Depp.

    Die waren damals noch keine 2 Monate an der Macht, da 'durften' deutsche Soldaten wieder auf den Balkan in den Krieg ziehen und der größte Kriegstreiber war damals ausgerechnet der allzeit friedensbewegte Obergrüne Joschka Fischer. Und mit Afghanistan ging es dann munter weiter. Wir erinnern uns "Die Freiheit der Bundesrepublik wird jetzt auch am Hindukusch ganz tapfer verteidigt". Und jetzt sind wir auch schon wieder in Afrika, auch wieder so ein Unding.

    Aber nicht nur das, auf deren Konto geht auch dieses unsägliche Hartz 4 und die damit verbundenen Hetzkampagnen vorrangig der Bild und Bams, welche maßgeblich zur Endsolidarisierung und Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen haben.

    Und vergessen wir nicht, es waren deren gesetzliche Lockerungen der Rahmenbedingungen, welche auch unseren Banken erst den Freibrief für deren Zockereien lieferten, welche dann später in die Weltwirtschaftskrise inklusive Bankenrettung gipfelten. Auch wurden durch diese Regierung maßgeblich die Rahmenbedingungen für den bis heute wütenden Turbokapitalismus geschaffen.

    Und zu unguter Letzt: Diese famose Affengesetz, unter dem wir von Jahr zu Jahr mehr zu leiden haben, wurde auch von denen auf den Weg gebracht und dann auch noch schon vor der ersten Verabschiedung auch dank Erfurt gründlich verpfuscht.


    Komisch ist nur, dass es zwar auch heutzutage noch viele Bürger und ehemalige SPD-Wähler gibt, die das der SPD immer noch übel nehmen und welche sich immer noch verraten fühlen, die Grünen dabei aber immer außen vor bleiben, als hätten sie die ganzen Dinge damals nicht auch mitgetragen und wären somit nicht auch dafür verantwortlich. Man tut so, als hätten sie nie mitregiert. Aber genau das ist auch typisch für die Grünen. Und nein, es ist nicht clever, es ist nur hinterfotzig.


    Übrigens und für alle Grünenanhänger, auch ich könnte mich durchaus noch mit etlichen Positionen der Grünen identifizieren, würden sie nicht ständig diese ganzen Verarschereien und Gängeleien durchziehen und statt dem Wein auch mal selbst das Wasser saufen, das sie ja immer nicht nur predigen, sondern sogar vorschreiben wollen, den anderen jedenfalls, versteht sich.


    Mit bestem Schützengruß und für Vernunft statt Ideologien

    Murmelchen

    Denkt bitte auch an den Rasen.

    Auch hier dürfte vorher dringender Handlungsbedarf bestehen, ihr wisst schon, wegen dem Betreten oder so.

    Der Antrag auf Umwandlung der entsprechenden Flächen in Blumenwiesen ist daher zwingend geboten und die GrünInnen wird das sicher auch sehr erfreuen.

    Ok, man könnte den Rasen auch einfach schottern, aber das wäre ja auch wieder ganz böse. Und böse sind wir doch nun wirklich nicht.


    Wir merken schon, es ist gar nicht so einfach, um nicht zu sagen, es könnte schwierig werden.


    Mit trotzdem bestem Schützengruß

    Murmelchen - groß geworden, Kind geblieben

    Wollvieh,

    ich kann und darf mir sogar (nur) mit meiner alten WBK Gelb jederzeit von einem Berechtigten eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe vorübergehend ausleihen oder diese vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwerben. So steht es im Gesetz.

    Die Formulierung in der Verwaltungsvorschrift ist in der Tat etwas missverständlich, aber gerade der Hinweis auf den Sportschützen und den Jäger sagt doch, dass die jeweiligen Erlaubnisse unterschiedlich sein dürfen, denn weder der Jäger darf bestimmte Sportschützenwaffen noch der Sportschütze darf bestimmte Jagdwaffen erwerben.


    Vielleicht liest Du selbst erst mal, was ich geschrieben habe und versuchst es auch selbst zu verstehen. Mein ja nur.

    Und die letzte Frage ist damit auch eindeutig mit Ja zu beantworten.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen