Hallo DuffyDuc,
ach so hast Du das gemeint. Ich habe mich nur auf deinen Beitrag bezogen, nicht auf den ganzen Beitragsstrang.
Da gebe es eh noch einiges zu sagen, habe ich aber jetzt keine Lust zu.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo DuffyDuc,
ach so hast Du das gemeint. Ich habe mich nur auf deinen Beitrag bezogen, nicht auf den ganzen Beitragsstrang.
Da gebe es eh noch einiges zu sagen, habe ich aber jetzt keine Lust zu.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Königstiger,
Ich würde kein Futteral nehmen, immer einen Koffer.
Der ist zwar sehr sperrig aber er schützt das Gewehr wesentlich besser.
mit dem besseren Schutz hast Du sicher Recht, allerdings ist so eine Waffe in einem hinreichend dick und gut gepolsterten Futteral auch schon recht gut geschützt. Es gibt da bezüglich der Polsterung und der Materialien schon recht große Unterschiede. Der sperrige Koffer vergrößert hingegen auch das Risiko von Schäden am Inventar z. Bsp. im Hausflur oder auch am oder im Auto, wenn man damit nicht deutlich vorsichtiger hantiert. So ein Futteral ist in der Hinsicht zumindest aus meiner Sicht weniger problematisch und auch deutlich einfacher zu händeln und, wie ich schon schrieb, bei einem guten Futteral ist die Waffe auch nicht viel schlechter geschützt. Auch kann ich das Futteral einfach über der Schulter oder auch wie einen Rucksack tragen, was bei einem Koffer auch wieder nicht so ganz einfach ist. Ein weiterer Aspekt, mein Futteral bekomme ich noch quer in den Kofferraum oder auf die hintere Sitzbank, einen der üblichen Koffer mit 1,3 m aber nicht mehr. Und mein geliebter Fünfer ist jetzt auch nicht wirklich klein. Ich möchte jedenfalls keinen Koffer haben. Ein Koffer ist allerdings klar besser, wenn man das Gewehr mal aus der Hand geben muss, z. Bsp. bei einem Flug oder beim Transport durch ein Unternehmen oder dergleichen. Da würde ich auch zum Koffer greifen.
Aber das muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Man sollte bei der Entscheidung aber auch die Unterschiede und deren mögliche Konsequenzen im Hinterkopf behalten.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Waffenrecht ist ist hier nicht zu behandeln.
Es liegt in der Natur eines solchen Forums, dass man nicht immer nur die Antworten bekommt, die man hören möchte und im Zweifel ist das auch ganz gut so. Man könnte sogar von einem Mehrwert sprechen, man kann es natürlich auch völlig ignorieren. Jeder wie er möchte.
Das es tatsächlich Leute gibt, die sich über diesen Schwachsinn Sorgen machen...kann ich echt nicht verstehen.
Musst Du ja auch nicht.
Die Klugen nehmen allerdings solche Hinweise oder auch Informationen, die man eben nicht in jeder Apotheke oder beim Arzt bekommt, zur Kenntnis und wissen sich dann im Falle eines Falles auch richtig zu verhalten.
Die Anderen hingegen ...
Der Paragraph 27 (1) WaffG wird sich jedenfalls nicht so schnell in Luft auflösen und wer immer noch nicht mitgekriegt hat, wie unsere Behörden und auch die Rechtsprechung inzwischen so ticken, der kann sich ja auch noch anhand des folgenden Beitragsstrangs und insbesondere anhand der dort verlinkten Gerichtsurteile informieren. Er kann natürlich auch das sein lassen. Ist ja ein freies Land in der Hinsicht. Dann aber bitte auch hinterher nicht heulen.
Petition gegen die unverhältnismäßige Verschärfung des WaffG
Mit bestem Schützengruß und schönen Sonntag
Murmelchen
Ballermann??
Zur statistischen Auswertung gibt es von Meyton Ballistic Manager ...
Jau, Ballistic Manager == BallMan. Aküfi. Alles wird gut.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Beim BDS wird nach dem Wettkampfschießen und vor dem Verpacken das Kommando gegeben: "Waffe nach vorn abschlagen" - wenn es da "bumm" macht, ist es für die Allgemeinheit nicht schlimm, nur für den verdatterten Schützen, der natürlich disqualifiziert wird.
Kleine Anekdote dazu:
Wir hatten damals beim Bund zivile Wachen und da hat es tatsächlich mit schöner Regelmäßigkeit mittags beim Wachwechsel Bumm gemacht. Einige der teils schon recht betagten Herren hatten da offensichtlich schon ein paar Schwierigkeiten, ihre Waffen auch auf die konventionelle Art zu entladen. Verluste hat es aber nie gegeben, es musste immer nur der arme Sandkasten in der Wache darunter leiden. Sicher nicht gut, trotzdem sprach das aber auch für die Verinnerlichung der elementaren Sicherheitsregeln.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Nun, das Problem in diesem Fall war ja das er sie nicht richtig verwendet hat.
In welchem Fall hat wer? Wo habe ich einen Fall beschrieben?
Und nur so nebenbei, die Schnüre mit vorne und hinten raus sind erst in letzter Zeit aktuell. Auch davor gab es schon allerlei "Lösungen" von Fähnchen über Stöpsel und dergleichen mehr. Ist aber auch egal, da nicht das Kernproblem.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
"1.5.4 dritte Zeichnung
Zeichnung KK-Gewehr wurde hinter die Tabelle „Festlegungen“ geschoben und in der Zeichnung dasMaß 140 mm gelöscht"
Ist auch so noch Mist, weil es ja immer noch unter dem Gliederungspunkt "1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" steht und der endet logischerweise erst vor dem Gliederungspunkt 1.6. Die Zeichnung behandelt aber explizit die KK-Gewehre und hat dadurch unter Punkt 1.5.4 genau gar nichts verloren. Die einzig richtige Lösung wäre hier die Erweiterung der Gliederung um den Punkt "1.5.5 Festlegungen für KK-Gewehre".
Die Tabelle bei den Auflagedisziplinen (SpO 2019) sagt übrigens bezüglich der Gewichte wieder etwas anderes. ![]()
Aber was will man auch erwarten, wenn doch selbst solche recht einfachen formalen Dinge den Hüter der Sportordnung offensichtlich schon überfordern. Wie passt das eigentlich zum Selbstverständnis und Anspruch des immerhin doch viertgrößten Sportverbandes unseres Landes?
Mit leicht bösem Schützengruß
Murmelchen
Heißt die Seite "Meisterschützen" oder "Ich-Mecker-sinnlos-drauflos-Schützen"
Gerade erst gelesen.
Mit Verlaub, hier wird zwar möglicherweise sinnlos diskutiert, aber auch nur, weil man den Eindruck gewinnen kann, dass inzwischen vielen Mitbürgern in diesem unseren Lande jegliche Vernunft abhanden gekommen ist. Es änderst aber nicht daran, dass diese Stöpsel, Schnüre oder wie auch immer durchaus auch problematisch sein können, wenn sich herausstellt, dass durch dessen Verwendung eben gerade nicht die Sicherheit erhöht wird, sondern im Gegenteil dadurch das tatsächliche Risiko steigt. Das wissenschaftliche Stichwort dazu lautet Risikokompensation und ja, ich habe schon selbst öfter den wieder leichtfertigeren Umgang mit Schusswaffen im vermeintlichen Glauben an die erhöhte Sicherheit durch diese Stöpsel erleben dürfen. Das geht dann auch tausend Mal gut, aber irgendwann macht es dann doch Bumm mit Todesfolge und alle fragen sich wieder, wie das denn passieren konnte wo doch die Waffe vermeintlich ungeladen war. Dafür war das Fähnchen oder die Schnüre ja da.
Die Unterscheidung einer Schusswaffe in geladen und ungeladen ist das Problem und auch fast immer die Ursache für diese wenn auch seltenen Unfälle, nicht die Lösung. Und würden das alle verstehen, hätten wir schon mal ein Problem weniger.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Darf man aus Provokation am Sicherheitsfähnchen/Schnur ein Mittelfinger befestigen ...
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der ehemalige Besitzer des Mittelfingers darüber nicht wirklich amused sein könnte, aber ansonsten - ist ja ein freies Land. Hust.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Lieber @Quattro,
spitzfindig bezog sich überhaupt nicht auf deine Anmerkung, sondern einzig auf meine eigene Formulierung. Du warst also gar nicht angesprochen. Und mit etwas Nachdenken hättest Du und auch die Herren Claqueure das auch erkennen können.
Also noch einmal und ganz langsam: Regel 1.5.4 behandelt die Abmessungen von Luftgewehr und GK-Standardgewehr. Geschossen wurde in Hannover aber mit dem KK-Sport- bzw. KK-Freigewehr. Und, fällt der Groschen jetzt?
Das war aber eh nur als weiterer etwas ironisch gemeinter Seitenhieb auf unsere ziemlich kaputte Sportordnung gedacht, also nur eine Randbemerkung und natürlich auch so kenntlich gemacht.
Dass hier gelegentlich auch schon mal fabuliert wird, ist nicht immer schön, liegt aber auch ein wenig in der Natur der Sache. Ich gehöre aber in der Regel nicht dazu. Wenn ich hier zu einem solchen Thema Stellung beziehe, dann weiß ich in der Regel schon, worüber ich schreibe. So auch in diesem Fall und nach Judiths Bestätigung des Sachverhalts deshalb auch noch einmal auf den Punkt gebracht:
Die Disqualifikation war so nicht regelkonform. Der Kampfrichter hätte laut Sportordnung nach Erkennen des vermeintlichen Regelverstoßes noch während des Probeschießens eine Verwarnung aussprechen müssen und der Schützin die Gelegenheit geben müssen, den vermeintlichen Mangel abzustellen. Das ist aber nicht geschehen und somit halte ich die nachträgliche Disqualifikation in dieser Form auch nicht für zulässig. Der Kampfrichter hat sich da einfach ziemlich dilettantisch und offenbar bar jeder Kenntnis der Sportordnung verhalten. Und so etwas darf einfach nicht sein. Dadurch darf ein Schütze nicht um den Lohn seiner Arbeit gebracht werden und schon gar nicht auf einer Deutschen Meisterschaft.
Noch Fragen?
Mit trotzdem bestem Schützengruß
Murmelchen
Das wäre ein bisschen lang... es sind 420mm Maximallänge.
Nö.
Da die Lauflänge bei der FP frei und damit beliebig lang sein darf, gibt es bezüglich der Pistole auch keine Einschränkungen. Der Name "Freie Pistole" ist da schon Programm.
Man muss das Teil halt nur halten können.
Und jetzt stellen wir uns mal eine Pistole mit 50 m Lauf an einer Hand vor. Viel Spass. ![]()
Mit bestem Sportschütze
Murmelchen - doch eher Gewehrschütze
Sie wurde nach Sportordnung 1.5.4 Disqualifiziert.
Etwas spitzfindig formuliert, sie wurde also für einen Verstoß bezüglich der "Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" disqualifiziert, also bezüglich der Abmessungen von Waffen, die in Hannover gar nicht am Start waren.
Ja, ich kenne dieses nachträglich dahin geklatschte Bildchen. Nur gehört das da gar nicht hin. Wegen siehe oben, Stichwort Gliederung.
Aber das auch nur am Rande.
Sollte sich der Vorfall so zugetragen haben, wie hier bisher beschrieben, dann wurde von Seiten der Schießleitung der in der Sportordnung dafür vorgeschriebene Weg der Disqualifizierung nicht eingehalten.
Der Regelverstoß wurde während des Probeschießens von offizieller Stelle erkannt. Dann hätte laut Sportordnung zuerst eine Verwarnung ausgesprochen werden müssen und der Schützin die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, den Fehler zu beheben. In so einem Fall bis zum bitteren Ende zu warten, ist zumindest in meinen Augen nicht regelkomform.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Freunde,
ich bemühe mal die SpO:
0.9.8.2 Regelverletzungen – Sicherheitsvergehen
...
Bei einer offenkundigen Regelverletzung (Waffen, Bekleidung, Stellung, Schießfolge usw.) muss zuerst
eine Warnung (Gelbe Karte) ausgesprochen werden, und zwar möglichst während des Trainings oder der
Probeschüsse. Korrigiert der Schütze den Fehler nicht vor dem nächsten Schuss, muss er mit Abzug von
zwei Ringen (einem Treffer beim Flintenschießen/10 m Mehrschüssige Luftpistole) vom Resultat der ersten
Wettkampfserie bestraft werden. Wenn der Schütze auch dann den Fehler nicht korrigiert, muss er dis
qualifiziert werden.
Nicht gestattete Anschlagsformen sowie der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel ziehen eine Disqualifikation
nach sich. Bei versteckter (absichtlicher) Regelverletzung wird der Schütze disqualifiziert.
...
Der erste Absatz ist zumindest aus meiner Sicht ziemlich eindeutig, der zweite weniger und damit leider auch typisch für weite Teile unserer SpO, im vorliegenden Fall aber wohl auch nicht wirklich maßgeblich.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Urs,
Darauf habe ich geachtet!
Wunderschöne SIUS-Anlage mit einer Scheibe!
für Schweizer gilt der ganze waffenrechtliche Blödsinn ja eh nicht.
Wenn hier waffenrechtliche Dinge angesprochen werden, so beziehen die sich in der Regel immer nur auf den großen Kanton. Ihr Schweizer und auch die Österreicher mögen uns diese Ignoranz nachsehen, aber wir haben durch den ganzen Schlamassel einfach auch die größeren Probleme in der Hinsicht.
Apropos, der Herr Walter Gehmann soll beim Bau seines Hauses ganz geflissentlich auf die 50 m von der Terrasse aus geachtet haben. Waren aber auch noch andere Zeiten und wie immer, liebe Kinder, bitte nicht mehr nachmachen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen - bei dessen klein Häuschen das mit den 10 m auch passt
![]()
Hallo Karl,
Daher die Frage ob schon Urteile vorliegen.
mir sind keine Urteile bekannt.
Allerdings werden ja auch keine Urteile gefällt, solange Betroffene keinen Widerspruch gegen das Bußgeldverfahren einlegen.
Ich weis auch nicht, ob wirklich schon mal jemand in dieser Sache zur Rechenschaft gezogen wurde.
Das ändert aber alles auch nichts daran, dass den Behörden mit § 27 (1) durchaus eine Möglichkeit gegeben ist, in der Hinsicht Ärger zu machen. Man sollte es einfach im Hinterkopf behalten. Selbstverständlich steht es natürlich auch jedem frei, es geflissentlich zu ignorieren. Anderen aber einzureden, das wäre doch alles völlig zulässig und dass da nie und nimmer eine Gefahr bestehen könnte, halte ich allerdings für ziemlich unfair.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Moin,
Warum sollte man wegen einem 10 m Stand im Keller belangt werden können? Wo ist der Strafttatbestand?
Paragraf 27 (1) WaffG.
Ist zwar (noch) keine Strafsache sondern (bisher) "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Kann aber trotzdem mit bis zu 10 000 EUR geahndet werden und stellt natürlich auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar und kann damit für einen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Und wer meint, er müsse jetzt unbedingt auf den Passus dazu in der Verwaltungsvorschrift hinweisen, der sollte auch mitgekriegt haben, dass etliche der Waffenbehörden inzwischen ganz gerne auf ihre eigene Vorschrift scheissen, mit Verlaub, und zwar immer dann, wenn diese ausnahmsweise mal den Bürger entlastet. Und das wirklich Schlimme dabei ist, sie kommen damit inzwischen auch regelmäßig vor den Gerichten durch, werden zum Teil sogar noch in ihrem Handeln bestätigt. Also, ich würde in diesem Zusammenhang nicht mehr allzu viel auf diese Verwaltungsvorschift setzen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Ja ja, die Sprache als Hindernis. Germanistik war noch nie meine Stärke.
Keine Sorge, gerade Du brauchst Dich hier mit deinen Beiträgen bestimmt nicht zu verstecken, ganz im Gegenteil.
In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß
Murmelchen - und man muss ja immer auch wissen, bei wem man auch mal ein bisschen frotzeln darf ![]()
Ich denke nicht, dass Kartuschen "Repariert" werden können. Denn nach dem Reparieren müssten diese neu BeTÜVd werden, bei einer Rest - TÜV Dauer von 3 Jahren wohl auch nicht wirtschaftlich darstellbar.
Diese Annahme ist ein weit verbreiterter Irrtum. Die Kartuschen unterliegen keiner staatlichen Prüfungsverordnung und müssen deshalb auch nicht "BeTÜVd" werden.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
ich glaube wir liegen nur begrifflich auseinander, sind aber gedanklich äquidistant.
Du meinst, ihr seid nur begrifflich auseinander, dafür gedanklich aber gleich weit entfernt?
Meine Lieblingsgermanistin schaut gerade etwas irritiert. ![]()
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Warum soll da nicht der gleiche Faktor funktionieren?
Um es kurz und knackig zu sagen, weil die jeweilige Bandbreite der Ergebnisse der Auflage- und Stehendschützen dafür zu unterschiedlich ist.
Aber selbst wenn man auch die unterschiedliche Bandbreite mit einer Formel berücksichtigen würde, würde man wohl in den meisten Vereinen und selbst auf Kreis- oder Gauebene immer noch keine wirklich oder auch nur gefühlt fairen Bedingungen schaffen können, weil dort in der Regel das jeweilige Können der Schützen nicht homogen genug verteilt ist. Je nach dem, wie ernsthaft oder auch verbissen das Schießen gesehen wird, wird es so immer Schützen geben, die sich benachteiligt fühlen. Und ja, ich hab da als langjähriger Ausrichter so meine Erfahrungen sammeln dürfen.
Deshalb auch pragmatisch gesagt, entweder man kürt die Sieger für beide Disziplinen getrennt oder aber man beschränkt sich auf nur eine Disziplin. Will man etwas mehr Zufall ins Spiel bringen, dann bietet sich eher so etwas wie das Vogelschießen oder aber auch Ehrenscheiben und Glücksscheiben an. Selbst das Teilerschießen taugt im Sinne der vermeintlichen oder gefühlten Gleichbehandlung eigentlich nur, wenn auch dort nur ein Anschlag praktiziert werden darf, selbst wenn da natürlich immer die Möglichkeit besteht, dass da auch mal ein blindes Huhn einen Volltreffer landet.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen