Hallo Zehnkommaneun,
Hallo Frank,
Ich wollte mal mit den SpO auszügen den Diskusionen " das steht aber in der SpO oder steht nicht in der SpO ein ende setzten"
Die Sportordnung ist das maßgebliche Regelwerk.
Die von dir angeführte Regel 0.2.5 der SpO DSB verlangt bei Druckluft noch nicht einmal generell einen geöffneten Verschluss.
Regel 0.29.2 ist sicher eher für Fälle gedacht, wo erweiterte gesetzliche Auflagen für bestimmte Stände und Schießanlagen bestehen. Aber bestimmt nicht dafür, dass jeder Verband, oder noch schlimmer, jeder Kreis und Bezirk, seine eigenen Interpretationen und Vorstellungen von Sicherheitsregeln aufstellt.
mal zu deiner Anschütz 2001. Ich habe Sie selber jahre lang geschossen und es gibt eine Möglichkeit den verschluß zu öffnen ohne das die Waffe Druckaufbaut. Mache ich mir immer einen Spaß draus wenn die neun mal Klugen kommen und sagen mit der geht das aber nicht.
Den Hebel entriegeln und langam nach obendrücken bis der Verschluß anfängt auf zu gehen dann den Spannhebel wieder zurück nehmen und schon kann man den Verschluß von Hand betätigen. Der Spannhebel darf nur nicht bis zum Anschlag auf gedrückt werden.
Ob es besonders klug ist, Schützen, die ihr Gewehr ausschließlich strikt nach Anleitung des Herstellers spannen und laden, als Neunmalkluge zu bezeichnen, musst Du selbst wissen. Ich habe mir ebenfalls mal den "Spaß" gegönnt und deine Vorgehensweise ausprobiert. Der Spannhebel besitzt bei mir keine Verriegelung. Aber das nur so nebenbei. Von den drei Versuchen, die ich unternommen habe, ist es mir einmal gelungen, so genau den Punkt zu treffen, wo der Schieber schon öffnet, aber beim Rücknehmen des Spannhebels noch keine Kompression aufbaut wird. Das nützt aber nur wenig, da der Schieber dann nicht hinten arretiert. Ich muss also mit einer Hand den Spannhebel punktgenau betätigen, dann mit der anderen Hand den Schieber nach hinten schieben und dort festhalten und schließlich mit der dritten Hand das Fähnchen einführen. Weiha!
Wenn Du so einem gestandenen Schützen kommst, dann solltest Du in Betracht ziehen, dass dieser sich, mit Verlaub, ziemlich verarscht vorkommt und möglicherweise auch verärgert von dannen zieht.
Auf die Möglichkeit, dass man mit deiner Methode auch sein Gewehr beschädigen kann, möchte ich jetzt nicht auch noch eingehen.
So nun mal wieder zum Thema,
Ich mache auch viel Standaufsicht oder Waffenkontrolle und war auch 15 Jahre Bezirksschießmeister (BDHS) Ich gehe auch nicht immer nach der SpO sondern entscheide im Sinne des Sport und des Schützen.
Solange Du nicht gegen die SpO entscheidest, bleibt Dir das auch unbenommen.
Bei uns im BDHS ist das Fähnchen pflicht! Bei uns im RSB heißt es Fähnchen keine Pflicht aber erwünscht.
Die SpO DSB gilt sicher nicht für Bewerbe im BHDS, für nicht Eingeweihte, dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Ihr könnt dort selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nach eurer SpO und euren Ausschreibungen gerne machen, was ihr für richtig erachtet. Wenn ihr es irgendwo in der Ausschreibung schriftlich fixiert habt, müssen eure Teilnehmer es auch einhalten. Ob aber der Hinweis auf eigene Meriten immer nötig ist, um damit im Zweifel die Aussagekraft der eigenen Argumente zu unterstützen, muss auch jeder für sich entscheiden.
Ich habe bei meinen Waffen auch immer ein Fähnchen mit. Wo bei ich jetzt am letzten WE bei der Waffenkontrolle schon immer weniger gesehen habe.
Ich sagte ja schon, es dauert immer seine Zeit, bis solches Sachen auch überall angekommen sind, manchmal sogar Jahrzehnte.
Die Sache mit den Fähnchen hat ähnlich wie die unrühmliche Sache mit den Kartuschen für viel Unfrieden unter den Schützen gesorgt. Sie mag gut gemeint gewesen sein, war aber eindeutig zu kurz gedacht. Es ist gut, dass solche Irrwege dann auch wieder revidiert werden.
Mit bestem Schützengruß
Frank