Beiträge von Murmelchen

    Hallo MichaelBeutel,

    mit diesem Beitrag begibt Du dich fast auf die gleiche Stufe wie die Verfasser dieser Artikel, die hier kritisiert werden. Du scheinst dich zumindest in Bezug auf die Interessengemeinschaft prolegal auch nicht richtig informiert zu haben, sonst müsstest eigentlich auch Du erkennen, dass das Bild, welches in dem oben verlinkten Beitrag von prolegal gezeichnet wird, nicht wirklich etwas mit der Realität zu tun hat. Das schreibe ich jetzt als Nichtmitglied dieser Interessenvertretung.

    Du schreibt, dass Du ein Bild von prolegal gezeichnet hast. Wo kann man das nachlesen, um es nachvollziehen zu können?

    Du wirfst hier einer höchst individuellen Gruppe von Schützen und legalen Waffenbesitzern vor, dass wir eine rosa Brille tragen würden. Woran meinst Du, das festmachen zu können? Weil wir diese Art von Journalismus mit all seinen Fehlern, seiner Einseitigkeit und fehlenden Objektivität und all seiner Stimmungsmache kritisch sehen?

    prolegal hat keine öffentlichen Briefe an das Aktionsbündnis geschrieben, sondern auf einen offenen Brief dieses Bündnisses geantwortet. Warum behauptest Du in deinem Schreiben etwas anderes? Weil das so in den obigen Artikel behauptet wird?

    Du schreibst, du wärst schon wegen deiner kritischen Meinung angegriffen worden. Soll das hier im Forum geschehen sein? Kannst Du das bitte belegen?


    Noch eine kleine Anmerkung. Du schreibst von einem Einheitsbrei der Waffenbesitzer. Den habe ich zumindest hier in diesem Forum so noch nie gesehen. Hier schreiben zumindest aus meiner Sicht sehr individuelle Schützen mit differenzierten und auch zum Teil abweichenden Meinungen und Ansichten. Was diese Schützen hier bewegt, ist die Zukunft des Schießsports in all seinen bisher noch vielfältigen Fassetten. Natürlich spielen dabei auch individuelle Aspekte wie der angedrohte Verlust des Eigentums, aber auch gesellschaftliche Aspekte wie weitere Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten und auch die stückweise Kriminalisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen eine unterschiedlich gewichtete Rolle. Auch über den richtigen Weg, dagegenzuhalten, sind wir uns nicht immer einig.

    Du scheinst mit all dem ja keine Probleme zu haben oder keine Probleme zu sehen, aber besorgten Mitschützen hier eine Art rosa Brille zu unterstellen ist, schon etwas grenzwertig.

    Ich würde den Dialog gerne auch mit Dir weiterführen, aber dazu wäre es schon sinnvoll, wenn Du deine Sichtweisen mit etwas mehr Fakten unterlegen würdest und nicht mit so Allgemeinplätzen operieren würdest, wie das auch die Gegner des Schießsports immer so gern tun.

    Bei der Gelegenheit kannst Du dich dann ja auch mal über Prof. Pfeiffer und das, was der schon so alles von sich gegeben hat, schlau machen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Warren Potent muss sich aber langsam auch was bezüglich den Spielen einfallen lassen... Da sieht es leider gerade ein wenig düster aus.


    Er sagte, dass wohl irgendetwas an seinem Abzug kaputt gegangen wäre und er deshalb den letzten Schluss in der Elimination in die Botanik gesetzt hätte. Ich kann allerdings manchmal dieses Slang-English nur schlecht verstehen. Allerdings pflegt er ja auch eine besondere Art der Abzugstechnik. Ich habe immer schon befürchtet, dass er mal irgendwann deswegen einen wichtigen Wettkampf vergeigen könnte. Der spielt fast immer ziemlich heftig mit dem Abzug und löst dann mit "Schmackes" aus. Es sieht oft fast so aus, als würde er dabei mit dem Fingerchen regelrecht auf den Abzug kloppen, auch schon in der noch "Spielphase".

    Tut mir aber trotzdem leid, denn er ist ein sehr netter Kerl.

    Aber die haben da unten ja noch ihre Ozeanien-Meisterschaft. Da hat er ja noch eine gute Chance. Wünschen wir ihm Erfolg und auch ein bisschen Glück.


    Einen hab ich aber noch. Hat eigentlich schon mal jemannd dem Herrn Han aus Korea gesagt, dass man die Hakenkappe auch verstellen darf und kann? Mein ja nur. ;)

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    sagt jedenfalls Prof. Dr. Christian Pfeiffer und der muss es ja wissen. Er hat schließlich aus seiner Sicht nicht nur eine bundesweite repräsentative Umfrage durchgeführt, nein, er beherrscht sogar auch schon die Grundrechenarten einschließlich der Prozentrechnung. Der Mann wird es wohl noch weit bringen in diesem unseren Land.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    weiß jemand, was dem Eric Uptagrafft da beim Liegend-Wettkampf passiert ist? Hat man dem zweimal 2 Ringe wegen unberechtigten Protestes bezüglich der elektronischen Wertung abgezogen? Jedenfalls stimmt das Ergebnis in der zweiten und dritten Serie so nicht mit den Schussbildern überein, zumal da einmal zwei Neuner und einmal eine Acht gewertet wurden, die so nicht auf dem Schussbild sind.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Den Handstop weiter nach hinten nehmen, also zum Schützen hin, führt aber normalerweise zu eher weniger Druck in der Schulter.

    Ob es aber eine Art Pendelbewegung ist, oder ob sich der Pulsschlag überträgt, sollte der Schütze normalerweise schon selbst selbst erkennen können. Sollte es wirklich der Pulsschlag sein, der sich da überträgt, so ist es beim Kniendanschlag manchmal gar nicht so leicht, den Übertragungsweg auszumachen. Das muss nämlich gar nicht immer unbedingt der Schießriemen am Arm sein. Manchmal kann es auch sein, dass die Hose irgendwo zwackt oder drückt (Bauch, aber auch an den Innenseiten der Oberschenkel) und sich von dort aus dann der Puls über Jacke usw. überträgt. Manchmal hilft dann, einfach noch einmal aufzustehen, die Klamotten neu zu ordnen und sich dann wieder in den Anschlag begeben. Wie gesagt, das kann helfen, muss aber nicht. Jedenfalls ist es ziemlich ekelig, mit Puls auf dem Gewehr zu schießen. ?(


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo jojo1955,

    muss es denn unbedingt ein Verein sein, der dem BdMP angehört? Weil es nur bei denen bestimmte Disziplinen gibt, die Du gern schießen möchtest?

    Großkaliber bieten ja auch die anderen Verbände an und in und um Hagen gibt es ja doch eine recht ordentliche Anzahl von Schützen- oder Sportschützenvereinen. Im Bereich des DSB schießen zum Bsp. auch der SV Hagen-Unterberg, die Hagener Bürgerschützen und auch der PolSV Hagen aktiv GK, zumindest Pistole. Ich kenne mich jetzt zwar nicht so in den internen Strukturen in den einzelnen Vereinen in Hagen aus und kann Dir daher auch keine Empfehlung für einen Verein aussprechen, aber möglicherweise kommst Du so auch deutlich günstiger weg und kannst dann Dich dann auch erst mal in Ruhe nach einem weiteren Verein umsehen, ohne Angst um dein Bedürfnis haben zu müssen.

    Kennst Du den Kreisstand in Wehringhausen? Schau doch dort mal beim Training vorbei. Dort kannst Du sicher auch mit GK-Schützen ins Gespräch kommen und Dir so einen ersten Eindruck verschaffen. Beachte aber, dass in Wehringhausen GK immer nur abwechselnd mit KK-Gewehr und KK-Pistole geschossen wird. Schau deswegen am besten mal auf den Dienstplan auf der Seite des Schützenkreises.

    Ach ja, beim DSB fängt das neue Sportjahr schon jeweils zum 1. Oktober an. Ein Wechsel im Sportjahr ist immer mit etwas Hampelei verbunden und außerdem müssen auch die Meldungen zu den Meisterschaften immer recht früh erfolgen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Nici,

    ich verwende mal das unter Schützen und auch in diesem Forum übliche Du. Bezüglich deines Fragebogens möchte ich Dir die folgenden Anmerkungen nicht vorenthalten.


    Die Prüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach $ 4 (4) muss nicht zwangsläufig so erfolgen, das Betroffene direkt um Auskunft gebeten werden oder davon bei positivem Ergebnis auch direkt etwas erfahren. Daher bezweifle ich den Aussagewert dieser Frage. Dass die jetzige Form der restriktiven Bedürfnisauslegung mit einer der strittigsten Punkte im neuen WaffG ist, dürfte Dir sicher klar sein, da einfach angenommen wird, dass auch das bloße Vorhandensein einer Schusswaffe (im Tresor) ein erhebliches Risiko darstellt. Das dem aber nicht so ist, belegen jedes Jahr aufs Neue die kriminalistischen Statistiken, auch wenn diese nur zum Teil öffentlich zugänglich sind. Wozu aber dieser ganze Bedürfniswahn führen kann, kannst Du hier direkt unter deinem Beitrag nachlesen.

    Bei der nachfolgenden Frage bezüglich § 36 verhält es sich ähnlich. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle bezüglich der sicheren Aufbewahrung muss nicht zwangsläufig eine Vor-Ort-Kontrolle sein. Die zuständige Behörde kann auch die Betroffenen anschreiben und entsprechende Belege einfordern. Hier sollte zumindest auch eine schriftliche oder, weniger wahrscheinlich, mündliche Anfrage mitberücksichtigt werden. Die Art der sicheren Aufbewahrung wird in der Regel auch bei Neueinträgen oder Neuanträgen direkt abgefragt.

    Bitte sehe mir hier meine etwas kritischen Anmerkungen nach. Da aber das Ergebnis durch die Art der Fragestellung beeinflusst und damit auch verfälscht werden kann, was gerade auch bei diesem kritischen und kontroversen Thema auch schon regelmäßig gemacht wurde, um bestimmte Standpunkte und Sichtweisen zu belegen, halte ich meine Anmerkungen für nötig.


    Ich wäre übrigens auch am Ergebnis deiner Arbeit interessiert, auch wenn ich nicht in BW wohne. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deiner Arbeit. Bei Bedarf stehe ich auch gerne weiterhin für Fragen zur Verfügung, auch per PM.


    Ich würde auf dem Fragebogen noch einmal deutlich kennzeichnen, dass Du nur Teilnehmer aus BW wünscht. Eine Kontrolle, auch bezüglicher Mehrfachteilnahmen, hast Du dafür aber so nicht. Ich gehe jetzt aber davon aus, dass Dir das auch bewusst ist. Dur erreicht aber sich auch noch eine deutlich größere Teilnehmerzahl, wenn Du auch andere Foren mitberücksichtigst.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Kloaner_Schütz,

    Aua.... wie bescheuert kann man eigentlich argumentieren... ???


    Da scheint es wohl auf der nach oben hin offenen "Richter-Skala" keine Grenzen zu geben.

    Aber die Sache hat ja auch noch gewaltiges Potenzial für eine weitere Klischee-Bildung. "Geh doch einfach in einen Schützenverein, da bekommst Du dann sofort einen "Waffenschein"", sagt ja auch der Herr Richter, und der muss es ja schließlich wissen. ;(

    Aber wie schon gesagt, noch sollten wir etwas vorsichtig mit der Be- und Verurteilung sein. Kann ja auch immer noch sein, dass der ganze Artikel deutliche Abweichungen in Bezug auf die Realität enthält.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Eine Mitgliedschaft im Schützenverein soll das Problem nun lösen. Wehrloser Beschützer

    Da rät, sofern der Artikel richtig recherchiert wurde*, doch tatsächlich ein Richter einem gewerblichen Antragsteller aus der Sicherheitsbranche für einen Waffenschein, zwecks Bedürfnisnachweis einem Schützenverein beizutreten. Das muss man sich wirklich mal durch den Kopf gehen lassen.

    Warum festigt sich bei mir eigentlich immer mehr der Gedanke, in diesem unseren Land werkeln nur noch Dilettanten und mit Verlaub Vollpfosten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    * Auch das kann man ja heutzutage nicht mehr einfach so voraussetzen. Gerade nicht bei dem Thema, wie wir ja alle wissen.

    Hallo Mitch,

    Du musst immer berücksichtigen, dass viele der guten Ratschläge hier immer nur im Zusammenhang mit anderen Elementen eines gelungenen Anschlags gesehen werden dürfen. Diese Tipps beruhen immer auf einem bestimmten Gesamtkonzept. Manche Elemente bedingen sich da einfach. Man darf daher auch einzelne Details nicht losgelöst von andren betrachten.

    Ein altes Sprichwort sagt ja auch, dass viele Köche den Brei verderben. Da ist auch sicher etwas dran und ähnliches gilt auch für das Konzept eines Anschlags, zumal wir hier ja nur anhand von Fotos Beurteilungen treffen können. Im Grunde geht das so schon gar nicht, denn um einen Anschlag richtig beurteilen zu können, muss man eigentlich den Schützen über einen längeren Zeitraum intensiv beobachten können und auch einen unmittelbaren Dialog führen können. Dass Schützen auch mit ziemlich verbogenen Anschlägen Großes leisten können, sieht man auf jedem internationalen Wettkampf. Wobei man sich dann natürlich immer noch die Frage stellen kann, ob die Schützen nun wegen oder trotz ihres Anschlags etwas treffen. :D

    Zum Beispiel fehlt mir hier in diesem Beitragsstrang noch eine schlüssige Begründung für die Anmerkungen gegen das Verkanten oder gegen eine Visierlinienerhöhung.

    Es ist aber schön, dass Du für Dich eine neue Perspektive siehst. Beachte aber, dass sich Veränderungen immer erst "setzen" müssen und, wie ich schon schrieb, dass einzelne Veränderungen fast immer auch andere Aspekte des Anschlags beeinflussen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    § 6 WaffG Persönliche Eignung

    (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.


    § 14 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Ist doch ein schönes Gesetz! So klar und übersichtlich gestaltet und so stringent in seiner Aussagekraft. Nicht wahr. :thumbup:

    Ich würde ja jeden Betroffenen wirklich empfehlen, da auch mal bei Gelegenheit rein zuschauen. Diese ganzen bruchstückhaften Informationen, die so durch Hörensagen, aber oft leider sogar auch durch Lehrgänge vermittelt werden, sind mit schöner Regelmäßigkeit mit Vorsicht zu genießen. Ist wirklich leider so. Selbst den netten Sachbearbeitern bei den Ämtern kann man da nicht immer trauen. Das gilt selbstverständlich auch für meine Beiträge hier als interessierter Laie.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Freunde,

    erst mal vielen Dank an Zabbbi für den schönen Bericht.


    Axel

    MQS steht für "Minimum Qualification Score". Damit ist die minimale Ringzahl gemeint, die ein Schütze schießen muss, um zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden. Diese Ringzahl muss der Schütze mindestens einmal irgendwann bei einen Wettkampf der ISSF geschossen haben. Nationale Wettkämpfe zählen hier nicht.

    Da bei den Wettkämpfen der ISSF ja die Anzahl der Startplätze pro Land begrenzt ist, besteht bei den Weltcups die Möglichkeit, sozusagen außer Konkurrenz diese MQS zu schießen.

    Die Quotenplätze, die Schützen für ihr Land erringen, berechtigen ja nicht automatisch zum Start bei den Olympischen Spielen. Wer dort letztendlich starten darf, entscheidet der jeweilige nationale Verband oder das nationale Olympische Komitee. Um aber überhaupt starten zu dürfen, braucht man als Schütze diese MQS.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wir reden hier über das Schießen.

    cal. 17 HMR ist sicher kleiner als .22 lfB (.22 l.r.), ist auch Randzünder, liegt aber von der Energie über den 200 Joule.

    Zimmerstutzen (4mm Rand) geht, aber was ist mit 4mm M20 (Zentralfeuer)?


    Wie ihr seht, nix ist wirklich einfach, niemals. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Der Zeitraum von 16 bis 18 Jahren steht allerdings gleich anschließend. ;)


    So habe ich das auch nicht gemeint. Du schreibst es ja auch nicht verkehrt. Es kann aber sein, dass eben, wie auch nach der Lektüre des WaffG, jemand meint, dass das Einverständnis bei Druckluft nur bis 16 vorliegen muss, weil er den letzten Passus mit den 16 bis 18 Jährigen nur auf die Feuerwaffen bezieht, auch wenn das eben nicht explizit dahinter steht, wie sonst bei den weiter oben aufgeführten Punkten. Wie schon gesagt, es ist zwar so sauber, aber möglicherweise immer noch fehlinterpretierbar. Schau Dir doch noch mal meine Formulierung weiter oben an. Ich schreibe da wenigstens unmissverständlich, dass die Einverständniserklärung immer bei allen Minderjährigen vorliegen muss. Erst danach kommen dann die besonderen Altersgrenzen bezüglich der Waffenarten und der Obhut.


    Ich dachte nur GK wäre nicht mehr erlaubt und alles andere wie Zimmerstutzen oder was auch immer unverändert. Lässt sich das noch irgendwie genauer festmachen? Ich habe da wenig bis keinen Bezug.


    Hier der Gesetzestext: § 27 (3) WaffG

    Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

    dingo

    So allgemein formuliert hat Geronimo damit sicher nicht Recht. Siehe Gesetz. :D


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Ah sorry, das muss man weiterlesen. Mein Fehler.

    Wobei man das aber auch leicht wieder etwas falsch interpretieren kann, da ja bei Druckluft die Forderung nach den Einverständnis nur bis 16 geht und man denken könnte, der letzte Passus mit der Einverständniserklärung beziehe sich nur auf Feuerwaffen. Auch wenn es da nicht steht. Wobei ja auch Feuerwaffen gerade nicht (mehr) in seiner Absolutheit gültig ist, da ja nur noch KK und Flinte erlaubt sind.

    Es ist wirklich nicht ganz einfach, dass sauber zu formulieren. Eine weitere Möglichkeit wäre auch noch eine Tabelle.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Geronimo,

    definiert wird ja noch nicht einmal, worin denn nun genau diese besondere Befähigung zur Kinder- und Jungendarbeit besteht. Es wird aber eine ständige Beaufsichtigung verlangt. Wie freizügig man das auslegen kann und darf, entscheidet im Falle eines Falles ein Richter. Ich möchte es jetzt auch dabei belassen, denn wir fangen hier an, uns im Kreis zu drehen.

    Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass zumindest die Regelung bezüglich der Verwendung der Waffenarten und der jeweiligen Altersgrenzen doch nach den obigen Angaben klar sein sollte. Ich hoffe ja mal nicht, dass hier jetzt alle noch verwirrter sind als vorher. ?(

    Ab 14 Jahren darf auch mit KK und Flinte geschossen werden, wobei dabei für die ersten 2 Jahrgänge wieder die besondere Obhutspfilcht besteht. Im Blog wird, wenn ich da jetzt nichts überlesen habe, nur Druckluft genannt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hi wegi82,

    keine Sorge, der gute Maik hat in seiner Laufbahn ganz sicher auch schon so ein paar Erlebnisse der besonderen Art bei uns erlebt, auch wenn er immer noch als unser bester KK-Schütze gilt.

    Aber sonst ist sicher an deinen Anmerkungen etwas dran. Unsere Sportordnung ist ist leider mittlerweile an etlichen Stellen so verwurstelt worden, dass man dagegen das Werk der ISSF fast schon als ein Musterwerk an Übersichtlichkeit bezeichnen kann, wenn man von den gelegentlichen Patzern bei der Übersetzung vom Englischen ins Bayerische und dann ins Deutsche absieht. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Johann,

    auf die noch nicht vorhandene Genehmigung und auch auf die rechtliche Einordnung der Verwaltungsvorschrift wurde schon deutlich hingewiesen. Trotzdem wurde der jeweilige Entwurf der Verwaltungsvorschicht (es gab schon mehrere Versuche) in der Praxis im Zweifel schon für Entscheidungen zu Rate gezogen, sowohl von den Behörden als auch von Gerichten. Man kann sicher über diese Praxis streiten, sie ist aber Fakt.

    Ich teile deine weitere Auffassung bezüglich der Obhut hier nicht, da nur aus der Definition des Begriffs der Schießstätte nicht eindeutig auf den Aufenthaltsort sowohl der Aufsicht als auch des Zuständigen für die Obhut geschlossen werden kann. Verlangt wird eben die jederzeitige Beaufsichtigung und auch die damit verbundene Eingreifmöglichkeit. Ersteres geht sicher nur bei Sichtkontakt und zweites setzt auch voraus, direkte und unverzügliche Anweisungen geben zu können. Das kann schon durch die räumliche Abtrennung durch Fensterscheiben deutlich erschwert bis unmöglich werden.

    Die Definition der Schießstätte dient auch zur Klärung in anderer waffenrechlicher Hinsicht. Damit wird das Führen von Waffen auf der gesamten Anlage ermöglicht.

    Wenn das mit der Aufsicht bei euch so durch eure Behörde genehmigt wurde, bietet euch das ein Stück weit Sicherheit, wenn auch keine absolute. Für andere Stände kann aber daraus gar nichts abgeleitet werden. Gerade bei den Waffenbehörden gibt es ja bekanntlich einen recht großen Zoo. 8)

    Aber von mir aus mögen das alle auch so halten, wie sie es für richtig halten, solange ich im Zweifel dafür nicht meinen zarten Popo hin halten muss. Wir haben auch so einen Stand mit 8 Bahnen, wo der Aufenthaltsraum durch großflächige Fenster getrennt ist. Aufsicht führe ich aber von dort aus nicht, weil mir so die direkte und unmittelbare Eingreifmöglichkeit fehlt. Ich nenne mal ein kurioses, aber real erlebtes Ereignis, das zeigt, warum so etwas im Zweifel nicht gut gehen kann. Vor etlichen Jahren haben wir eine Stadtmeisterschaft KK-Liegend ausgerichtet. Erfahrungsgemäß nehmen dann auch immer ein paar Waldschrate (sorry für den Ausdruck) teil, die auch schon mal gerne im Parka oder so schießen. Einem dieser Teilnehmer fiel dann im Wettkampf ein Scheibenspiegel so auf gut 5m von der Feuerlinie aus der Halterung, weil wohl der Wechsler seine Fingerchen noch ran hatte, als der Schütze schon den Knopf der Zuganlage drückte. Da ist dieser besagte Schütze doch tatsächlich in BW-Manier nach vorne gerobbt, um den Spiegel wiederzuholen. Die Aufsicht hat fast einen Herzkasper gekriegt, hat aber geistesgegenwärtig sofort "Stopp, Schießen einstellen" gebrüllt. Jetzt mal die Frage: Geht so etwas auch, wenn sich die Aufsicht in einem durch Scheiben getrennten anderen Raum aufhält? Von auf dem Klo sitzen will ich jetzt gar nicht erst reden.

    Wie gesagt, jeder von uns muss selber wissen, was er tut und was nicht. Ich persönlich bezweifle sogar den Sinn dieser besonderen Obhut, es ging ja früher auch ohne. Aber die Forderung ist zur Zeit nun mal so im Gesetz drin. Eine Nichtbeachtung kann da Folgen haben und das ist jetzt keine Unkerei.


    Geronimo

    im Blog fehlt noch der Hinweis auf andere Waffenarten. Hier mal eine etwas griffigere Umschreibung des $ 27 (3):


    Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten - waffenrechtliche Bestimmungen

    Das schriftliche Einverständnis des Sorgeberechtigten oder dessen persönliche Anwesenheit ist für alle Minderjährigen gesetzlich vorgeschrieben.

    Geschossen werden darf ab 12 Jahren mit Druckluft und ab 14 Jahren auch mit KK und Flinte, wobei für die jeweils ersten zwei Jahrgänge noch eine gesetzliche Pflicht zur besonderen Obhut durch speziell für die Kinder- und Jugendarbeit ausgebildete Betreuer besteht.

    Bei besonders talentierten und geeigneten Kindern und Jugendlichen können bezüglich der Altersgrenzen behördliche Sondererlaubnisse beantragt werden.

    Kann man sicher noch an einigen Stellen bezüglich der Wortwahl verfeinern, ist aber doch so recht griffig und wohl auch deutlich leichter zu verstehen, als der Monstersatz in § 27.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank