Hallo Konrad,
beide Ellenbogen dürfen auf die Knie oder Oberschenkel gestützt werden. Siehe Regel 1.0.1.5.2 SpO. Nicht erlaubt ist allerdings analog zu Liegend und Kniend die Auflage des Gewehrs auf dem Schießriemen, auch darf der Riemen nicht mit der Stützhand berührt werden.
Ein Punkt, welcher manchmal wegen der Regel 1.0.1.5.1 (Füße gleiche Höhe wie Gesäß) zu Diskussionen führt, ist, wenn der Schütze eine Matte verwendet und die Füße dann außerhalb der Matte platziert, also etwas tiefer als der Po. Aber sonst gibt es eigentlich (nach meinen Erfahrungen) keine größeren Besonderheiten, welche bezüglich Einhaltung der Regeln regelmäßig ein Thema wären. Ahnungslose Aufsichten oder sogar Kampfrichter können einem natürlich immer mal begegnen und dann ist es ganz gut, wenn der Schütze (oder zumindest der Betreuer) weiß, was wo in der SpO steht und dieses dann am besten auch gleich anhand der eigenen SpO zeigen kann.
Zum Anschlag selbst kann ich nur sagen, dass ich Schützen kenne, welche diesen teilweise auch noch mit weit über Siebzig sehr gut beherrschen und so auch in der Lage sind, ganz hervorragende Ergebnisse zu produzieren und was Stehend dann schon mal drin bleibt, wird durch Sitzend oft gut ausgeglichen.
Aber ich selbst komme damit bisher auch nicht wirklich gut zurecht, was aber sicher auch zum Teil der mangelnden Übung geschuldet ist. Mir fehlt da einfach (noch) der nötige Druck in der Schulter und ich finde es auch nicht besonders bequem, so zu schießen, was aber natürlich auch an meiner möglicherweise falschen Technik liegen kann. Aber Kniend war für mich persönlich hingegen auch noch nie wirklich problematisch, im Gegenteil und so sehe ich bisher auch noch keinen Grund, zu wechseln. Mein Schwachpunkt war eh immer Stehend, sonst wäre ich wohl ein ganz passabler Dreistellungskämpfer.
Apropos, so wie der Herr Debevec sollte man das mit dem Kniend auch nur machen, wenn man es (wie er) auch wirklich drauf hat.
Liebe Kinder, don't do this at home.
Mit bestem Schützengruß
Frank