Beiträge von Murmelchen

    Welche Landeverbände handhaben das mit den 60 Schuss LG Stehend (Schützen und Junioren m) denn so?

    Das wäre meiner Meinung nach schon auf Grund der Chancengleicheit fragwürdig und es würde auch nicht den Vorgaben der Ausschreibung des DSB entsprechen.


    Aber da hier ja schon ziemlich vehement und wohl auch zustimmend die These vertreten wurde, wonach die Landesverbände bei den Meisterschaften eh so ziemlich alles machen dürfen, was sie wollen, würde mich auch das jetzt nicht mehr allzu sehr verwundern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Nicht nur die Rechtschreibung hat in den letzten Jahren gelitten, das Kopfrechnen genauso.


    Hallo Erzwo,

    das mit den Rechenfehlern sehe ich noch nicht mal so ganz eng. Das kann jedem mal passieren, insbesondere, wenn man dabei auch noch oft abgelenkt wird. Ist tatsächlich auch eine Frage der Übung. Aber die Masse macht es auch da und richtig ärgerlich wird es für mich erst, wenn ich als RWK-Leiter von fast immer den selben Vereinen Auswertebögen erhalte, wo mehr oder weniger fast jedes zweite Ergebnis falsch berechnet wurde. Kein Witz. Aber mit der Zeit kennt man halt seine Pappenheimer und und meine Erfahrung hat mich da auch gelehrt, dass es bei weitem nicht nur die Jüngeren sind, welche regelmäßig zu teils gravierenden Fehlern neigen. Alles Dyskalkulie oder was?

    Was mich aber insbesondere bei den jüngeren Mitmenschen oft irritiert, ist das Phänomen, dass diese oft offensichtlich gar nicht mehr mitdenken oder nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Sachverhalte auch logisch richtig einzuordnen.

    Wenn ich z. Bsp. jemanden bitte, einen Wettkampf, sagen wir mal 60 Liegend, normale 10er-Wertung, mitzuschreiben, und derjenige nennt mir dann ganz stolz 613 als Ergebnis, dann frage ich mich schon, was der so im Kopf hat. Und das war kein totaler Anfänger. Der kannte schon die Disziplin, die Scheiben und wusste auch, wie man wertet und auch der Schütze war jemand, der für gute '80er-Ergebnisse' bekannt war.

    Noch krasser war dann die Erfahrung bei der Auswertung von Scheiben mit jeweils 5 Schuss, Stehend geschossen, wo teilweise auch Ergebnisse von 56 oder sogar 63 Ringe kamen, bei real vorliegenden Neuner-Schnitten. Und das waren keine Auswertefehler. Das konnten die alle schon ganz gut.

    Wie schon gesagt, verrechnen kann man sich mal, aber man sollte doch wenigstens in der Lage sein, so ein Ergebnis dann auch auf seine Plausibilität hin abzuklopfen und zu merken, wenn der Wert weit außerhalb des überhaupt möglichen Wertebereichs liegt, oder?

    Ein Freund von mir unterrichtet an einer Fachoberschule, also zukünftige Fachabiturienten. Der macht sich jedes Jahr den 'Spaß', die jeweils neue Klasse nach der Größe der Tafel in dem dortigen Klassenräumen zu fragen. Sind halt ganz normal große Tafeln, wie man sie in jeder Schule vorfindet. Ihr glaubt gar nicht, was der dort regelmäßig zu hören bekommt. Das reicht von kleinen Null Komma bis hin zu großen zweistelligen Werten und selbst die Einheit Quadratmeter ist da nicht immer selbstverständlich.


    Na ja, mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Asterix,

    hast Du denn inzwischen mal persönlich mit dem SB gesprochen? Der scheint mir ja nicht generell unwillig zu sein, sondern nur ein bisschen planlos. Da kann ein konstruktives Gespräch schon helfen.

    'Bewaffne' Dich am besten mit entsprechenden Ausdrucken der jeweiligen hier schon genannten Passagen aus dem WaffG und insbesondere auch aus der Verwaltungsvorschrift.

    Zum Thema Bedürfnis und Bedürfnisbestand nach § 4 WaffG findest Du in der Verwaltungsvorschrift auch noch einmal die erhellenden Passagen. Wäre übrigens für HaJoxyz vielleicht auch ganz hilfreich, sich das auch mal durchzulesen. ;)

    Nach WaffG § 4 (4) hat die Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Das ist natürlich in deinem Fall völlig hinfällig, da schon 20 Jahre her. Die Behörde kann aber auch darüber hinaus das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Dazu soll nach Verwaltungsvorschrift ein Anlass, also ein Grund, gegeben sein. Diesen Grund sollte der SB im Zweifel auch nennen können und so einen Grund gibt es bei Dir ja nicht.

    Für das Fortbestehen des Bedürfnisses reicht in deinem Fall eine formlose Bescheinigung deines Vereins, welcher Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist, dass Du den Schießsport auch weiterhin aktiv ausübst. Du brauchst dazu aber nicht unbedingt auch an Wettkämpfen teilnehmen und Du musst auch nicht unbedingt dafür mit einer bestimmten Schusswaffe schießen. Selbst die 12/18-Regel gilt so nicht, wobei aber gerade letzteres oft auch gerne anders ausgelegt wird. Das steht aber alles auch so in der Verwaltungsvorschrift.

    Du könntest dem SB aber auch einfach ein paar Ranglisten aus der letzten Zeit vorlegen, damit er sieht, dass Du als langjähriger Wettkampfschütze eben auch weit über der waffenrechtlich geforderten Vereinsebene Schießsport betreibst bzw. bisher betrieben hast und damit die Bedürfnisforderung sozusagen übererfüllst.

    Den SB bei der 'Gelegenheit' dann gleich auch noch mit Informationen über die FP zu füttern, kann, wie ich schon schrieb, sicher auch nicht schaden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Selbst Punkt 1 ist so nur bedingt haltbar.

    Für Erlaubnisinhaber nach § 14 (4), sprich WBK Gelb, muss nicht für jede einzelne Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Für die neue gelbe WBK reicht es, wenn die zu erwerbende Waffe nach einer der genehmigten Sportordnungen zulässig ist. Diese Disziplin muss aber weder im eigenen Verein geschossen werden noch im eigenen Verband angeboten werden und für die alte WBK Gelb war und ist selbst diese Forderung nicht nötig.

    Und auch der Hinweis auf die Teilnahme an Wettbewerben ist in diesem Fall nicht haltbar. Diese Forderung greift waffenrechtlich erst bei einem Kontingent über dem Regelbedürfnis.


    Leider basteln sich unsere Verbände gerne Vordrucke mit ganz eigenen Gesetzesauslegungen. Warum, muss man diese am besten selbst fragen.


    Ich habe mir noch einmal den Eingangsbeitrag von Asterix durchgelesen. Darin schreibt er etwas von dritter Waffe. Kann es sein, dass der SB völlig aus der Spur ist und und meint, Asterix wäre damit über dem Regelbedürfnis. Da der Herr? ja ganz offensichtlich schon mit der rechtlichen Einordnung WBK Gelb Alt und Neu erhebliche Schwierigkeiten hat, wäre das jetzt für mich auch kein Wunder. Vielleicht rafft er ja immer noch nicht, dass eine FP, sprich eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe, auch auf WBK Gelb Neu erworben werden kann und damit gar nicht zum Regelkontingent (zwei Kurzwaffen) zählt. Abgesehen mal von der Tatsache, dass es sich bei Asterix bisherigen Schusswaffen ja ganz klar um Einzellader-Langwaffen, eingetragen auf WBK Gelb Alt, handelt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Das was der @happyshooter da getestet hat, waren RWS R10 Lose.

    Und da sind etliche Schussbilder bei, die mit fast dreifachem Geschossdurchmesser ganz sicher nicht mehr die 10 halten. Zumal das Loch auf Papierscheiben auch immer noch etwa kleiner ausfällt.

    Aber egal, ich schreibe das hier nicht, um zu überzeugen. Ich möchte nur, dass sich hier jeder Leser selbst ein Bild machen kann und sich nicht durch wilde Parolen verleiten lässt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Also Ihr macht Euch Gedanken um Kügelchen, die machen sich die meisten 398er Mädels nicht.


    Na ja, möglicherweise haben die ja auch jemanden, der sich die Gedanken für sie macht.

    Egal, mir würden jedenfalls solche Testbilder wie die folgenden vom Nutzer @happyshooter hier eingestellten schon etwas zu denken geben. Und nicht nur die. Aber jeder natürlich wie er möchte. Trotzdem kann es nicht schaden, sich auch mal den ganzen Beitragsstrang zu Gemüt zu führen. Ist wirklich lesenswert und nicht nur, weil auch ich mich dort zu Wort melde. :saint:

    Maß-Munition


    Maß-Munition


    Und noch etwas, es soll laut Visier auch schon mal einer der hier genannten namhaften Hersteller fertig gebracht haben, unterschiedliche Kopfmaße in eine Dose zu packen. Aber das auch nur so nebenbei.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Dieser Punkt aus dem Flyer findet sich seit ca. 1980 in der Sportordnung des DSB, sie musste nämlich wegen Vorgaben aus dem WaffG geändert werden.


    Bist Du dir da ganz sicher? Auf welchen Paragrafen des alten WaffG soll sich das denn bezogen haben?

    Ich meine mich blass zu erinnern, dass es bei dem Punkt eher um mögliche Probleme mit Zuganlagen und Umfallern ging.


    Ist aber eigentlich auch egal, es geht darum, worauf man den Fokus der Prävention richtet.

    Konzentriert man sich zu sehr auf den Ladezustand, und das tut man in letzter Zeit, auch durch die Fähnchen, besteht die Gefahr, dass die Kette schon an dieser Stelle reißt, wenn die restlichen Verhaltensweisen dadurch aus dem Fokus geraten.

    Anschauliche Beispiele dafür habe ich genannt. Nennt sich Risikokompensation und ist leider menschlich.


    Fakt ist aber auch, wir reden hier von nur sehr wenigen gravierenden Unfällen, auch wenn sich manchmal jemand genötigt sieht, etwas anderes zu behaupten. Der Schießsport zählt trotz aller Waffen zu den sichersten Sportarten überhaupt. Und auch der tödliche Unfall in München war bisher dort der einzige, und das bei inzwischen mehr als 40 Jahren intensiver Nutzung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Karl, er hat den Schuss ausgelöst, wie und warum auch immer.

    Und er hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit so verhalten, weil er davon ausgegangen war, dass das Gewehr nicht geladen war.

    Das war der Kardinalfehler. Er hätte sich mit ebenfalls großer Wahrscheinlichkeit anders verhalten, wäre er von einer geladenen Schusswaffe ausgegangen. Es hätte ja schon gereicht, der Person vor der Mündung zu sagen, beiseite zu treten, oder das Behältnis in eine sichere Richtung zu drehen.

    Und deshalb ist es auch falsch, sich mit aller Macht immer nur auf diesen ungeladenen Zustand zu konzentrieren.

    Wollen wir auch noch möglichst die ganz wenigen verbleibenden Unfälle verhindern, dann brauchen wir ganz dringend einen Paradigmenwechsel. Die Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen ist letztendlich die Ursache für diese Unfälle. Also müssen wir wieder zurück zum alten Grundsatz, wonach ausnahmslos jede Schusswaffe als geladen anzusehen ist und dementsprechend auch zu handhaben ist. Und zwar immer.

    Aber statt diesen wichtigen Grundsatz immer wieder zu vermitteln und damit auch zu verinnerlichen, kaspern wir ja heutzutage lieber mit den Fähnchen rum oder regen uns über eine geladene Waffe im Tresor auf. Vernunft sieht meiner Meinung nach anders aus, wundert mich aber auch nicht, wenn ich mir die restliche Entwicklung in diesem unserem Lande so anschaue.

    Ich habe hier schon mal geschrieben, dass es Zeitgenossen unter den Schützen gibt, die sich nach Einführung dieser Fähnchen wieder leichtfertiger verhielten und die dann, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten, z. Bsp. Gewehr lässig unter dem Arm geklemmt mit Mündung nach vorne, ansprach, immer auf das tolle Fähnchen verwiesen. Ja klar, wenn wirklich nur das Fähnchen drin ist, kann nichts passieren und Tausend Mal ist das ja auch so. Aber irgendwann ist dann doch mal warum auch immer eine Patrone drin und genau dann kann der durch die vermeintliche Sicherheit des Fähnchens praktizierte Umgang mit der Waffe zu einem Unfall führen. Und da wir nun mal alle mit Schusswaffen hantieren, kann so etwas auch leicht tödlich enden.

    Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nur mal so zum nachdenken:

    Der wichtigste Grundsatz im Umgang mit Schusswaffen lautet, jede Schusswaffe ist immer als geladen anzusehen, und zwar ausnahmslos. Und daraus ergeben sich dann auch weitere Grundsätze, die da wären, ständige Beachtung, wohin die Mündung zeigt, sogar schon, bevor man die Waffe überhaupt aufnimmt oder auspackt, und dabei Finger immer vom Abzug.

    Wenn diese Grundsätze immer konsequent befolgt werden, spielt es auch keine Rolle mehr, wenn eine Schusswaffe doch irgendwann mal und aus welchen Gründen auch immer noch geladen sein sollte. Und ja, so etwas kann alle Jubeljahre mal passieren. Wir sind alle manchmal schusselig und auch unsere Wahrnehmung spielt uns manchmal Streiche. Aber richtiges Verhalten kann man trainieren, bis es wirklich in Fleisch und Blut (ins Unterbewusstsein) übergegangen ist. Und nur so können auch die wenigen noch bisher verbleibenden Unfälle vermieden werden. Im Gegensatz dazu sind diese Fähnchen sogar gefährlich, denn sie verstärken ja sogar noch die im Zweifel fatale Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen.

    Es ist gerade diese Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen, welche die Ursache für den Großteil der ganz wenigen, ich betone, ganz wenigen Unfälle im Schießsport ist. Weil derjenige der irrigen Meinung war, die Waffe war ungeladen, hat er sich leichtsinnig verhalten, nicht mehr beachtet, wohin die Mündung zeigte, möglicherweise sogar unbewusst mit dem Abzug 'gespielt'. Und da helfen dann auch keine Fähnchen mehr. Im Gegenteil, sie verstärken sogar noch den Kardinalfehler. Tausend Mal geht so etwas gut, weil dann die Waffe wirklich ungeladen ist und auch ein Fähnchen im Patronenlager steckt. Aber irgendwann ist dann doch mal, aus welchen Gründen auch immer, eine Patrone drin, der Schütze verhält sich aber wie gewohnt etwas zu leichtfertig, und genau dann kann es passieren, wenn die Grundregeln nicht beachtet werden. Und selbst das Nichtvorhandensein des Fähnchens nimmt er in seiner Routine auch gar nicht mehr wahr. Er verhält sich wie immer und da ist ja auch noch nie etwas passiert.

    Das tatsächliche Problem bei dem Unfall in München, den GroMar hier ja sozusagen als eine Art Gegenbeweis angeführt hat, war auch nicht, dass die Waffe geladen war. Das Problem war, dass der Betreuer eben nicht die elementaren Grundsätze beachtet hat. Er hat die Waffe ausgepackt, ohne zu berücksichtigen, dass da jemand vor den Behältnis und damit auch vor der Mündung stand, und er hat wohl auch, was noch fataler war, den Ladezustand durch Betätigung des Abzugs überprüfen wollen. Jedenfalls hat er die Waffe ausgelöst. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass in diesem Fall auch das Fähnchen gar nichts genutzt hätte, denn das oder dessen Fehlen hätte er vermutlich wohl auch nicht wahr genommen.

    Es ist wichtig, bei solchen Sachverhalten, wo es um die tatsächlichen Ursachen geht, nicht gleich nach dem naheliegendsten Gedanken aufzuhören. Und die Wissenschaft liefert unter dem Stichwort 'Risikokompensation' auch noch weitere Anregungen.


    Und vor diesem Hintergrund stelle ich dann auch noch einmal die Frage, welche Gefahr geht nun wirklich von einer geladenen Schusswaffe, welche in einem dafür zulässigen Tresor oder Waffenraum aufbewahrt wird, zu dem nur der Berechtigte Zugang hat, aus? Und an Nullpunkt die wenn auch vermutlich vergebliche Frage, warum das denn nun wirklich so verantwortungslos und auch rechtlich nicht zulässig ist?

    Und so ganz nebenbei, der betagte und körperlich behinderte Jäger aus Norddeutschland hat so einen Raubüberfall abwehren können und obwohl man ihm wegen der Tötung eines der Täter immer noch an den Kragen will, spielte das Thema Aufbewahrung dort bisher keine Rolle. Manche Waffenbesitzer, ich gehöre übrigens nicht dazu, sehen in der geladenen Schusswaffe im Tresor auch so eine Art Versicherung, eine Art letzte Notlösung für den Fall, der hoffentlich nie eintreten möge. Moralisch verwerflich oder total verantwortungslos? Ich meine nein und in meiner Jugend war es hier bei uns auf dem Land auch noch üblich, dass der Drilling gleich an der Garderobe hing. Opfer oder Missbrauch? Fehlanzeige. Und selbst meine liebe Oma, die nie in ihrem Leben jemanden etwas zu leide getan hat, hatte ihr Waltherchen immer in ihrer Kitteltasche. Aber keine Sorge, weder Oma noch das Waltherchen weilen noch unter uns.

    Und an GroMar: Ordne mir bitte keine Aussagen zu, die ich so nicht getätigt habe.


    Mit bestem aber vermutlich trotzdem irgendwie sinnlosem Schützengruß

    Frank - und auch dieser Beitrag stellt kein Plädoyer für eine geladene Schusswaffe im Tresor dar


    Kann mir da mal jemand bitteschön erklären, wie man der Ansicht sein kann, dass die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand ordnungsgemäß und sachgerecht sein kann???


    Kannst Du mir denn erklären, was Du in diesem Zusammenhang unter ordnungsgemäß und sachgerecht verstehst und von welcher Norm Du das ableitest? Beachte bitte, das Gesetz beschreibt die sichere Lagerung bis ins kleinste Detail. Beachte, die Waffe lag in einem Waffenraum. Stellt eine so aufbewahrte Waffe denn wirklich ein so hohes Risiko dar und wenn ja, für wen? Oder empfindest Du das nur so als irgendwie moralisch verwerflich? Hat es denn überhaupt schon Fälle gegeben, wo durch so eine gelagerte Waffe ein Schaden entstanden ist? Was würdest Du denn erwidern, wenn jetzt jemand behaupten würde, aufgrund der 'generell großen Gefahr', welche von Schusswaffen ausgeht, dürfen diese nur noch komplett in ihre Einzelteile zerlegt aufbewahrt werden. Man könnte auch noch weiter gehen. Nur noch Vereins- oder gar Behördenlagerung? Oder sogar ein Totalverbot? Spätestens jetzt sollte doch der Groschen fallen, oder? Bewegt man sich erst mal auf dieser subjektiven und gefühlten Gefahrenebene, kann man die Sache immer weiter spinnen und das dann auch noch ohne jedwede stichhaltige Begründung.

    Zitat

    Mal ganz abgesehen von der Vorgeschichte des Klägers ...


    Damit hat sich das BVG doch überhaupt nicht beschäftigt. Und was die Zuverlässigkeit angeht, auch das ist im Gesetz sehr ausführlich und auch mit teilweise viel Spielraum behaftet festgelegt. Und da nimmt man dann ausgerechet diese rechtlich wackelige Sache mit der geladenen Waffe, um die Zuverlässigkeit zu verneinen.

    Zitat

    Dem Buchstaben des Gesetzes nach waren Waffen und Munition vielleicht sachgerecht verwahrt, aber sicher nicht dem Sinn nach.


    So so, dem Sinn nach also nicht. Das ist sicher auch so etwas wie das 'gesunde Rechtsempfinden', oder? Du und leider nicht nur Du ihr scheint gar nicht zu verstehen, das unser rechtsstaatliches Prinzip, welches auch auf der Gewaltenteilung basiert, nicht nur eine Ordnung für unser Zusammenleben liefern soll, sondern dem einzelnen Bürger auch einen Schutz vor staatlicher Willkür bieten soll.

    Zitat

    Ob es einem jetzt gefällt oder nicht, sind Gerichte nun mal dafür da, Gesetze auch dem Sinn nach auszulegen und das haben die Verwaltungsgerichte in NRW gemacht.


    Gewagte und auch sehr gefährliche These! Das Prinzip der Gewaltenteilung kennst Du aber schon, oder? Das wurde nicht ohne Grund und auch aufgrund der vorherigen bitteren Erfahrungen so eingeführt. Und zusätzlich nochmal die Frage, woraus ergibt sich denn, was Sinn macht? Aus dem 'gesunden' Menschenverstand, über den dann im Gegensatz zur Legislative ja nur Vertreter der Judikative zu verfügen scheinen. Wofür brauchen wir dann überhaupt noch Gesetze? Man könnte dann doch gleich und auch besser nach 'gesundem Rechtsempfinden' entscheiden, oder? Oder gar nach der veröffentlichten Meinung, welche ja oft so gerne auch als Volkes Stimme verkauft wird.


    Mit bestem Schützengruß - und auch dieser Beitrag ist kein Plädoyer für eine geladene Waffe im Tresor

    Frank

    Hallo Thomas,

    es kann sein, dass deine Brille nicht (mehr) richtig angepasst ist. In jüngeren Jahren kann man so etwas noch etwas ausgleichen, ist aber auf Dauer trotzdem sehr anstrengend für das Auge.

    Ein ovales Abbild deutet zudem auch noch auf einen Achsenfehler hin, welcher zusätzlich zur Korrektur der Kurzsichtigkeit auch noch durch das Brillenglas korrigiert werden muss.


    Wichtig ist, dass man sich einem Augenoptiker anvertraut, der auch etwas vom Schießen versteht. Müller-Manching wird hier im Forum z. Bsp. regelmäßig genannt. Aber vorher würde ich auch noch einen (guten) Augenarzt aufsuchen, um sicher zu stellen, dass da nicht auch noch andere Probleme wie eine (beginnende) Augenerkrankung vorliegen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Die ganze Begründung ist schon abenteuerlich und wenn diese Begründung ein gutes Beispiel für das 'gesunde Rechtsempfinden' sein soll, welches Karl hier anführt, dann 'Gute Nacht Marie'. Und nicht zu vergessen, wir hatten solche 'tollen' Ideen wie Gerichtsentscheidungen und Urteile nach 'gesundem Rechtsempfinden' ja schon öfter und wohin das dann führte, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.


    Zitat

    Es besteht keinerlei Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgela-
    denem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang
    bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne von § 5 Abs. 1
    Nr. 2 Buchst. b WaffG widerspricht.


    Das ist so erst mal nur eine Behauptung und diese basiert zudem wohl in erster Linie auch nur auf diesem überhöhtem subjektiv empfundenen Gefahrenpotenzial, welches in letzter Zeit gerade bei Schusswaffen immer stärker um sich greift.


    Zitat

    Nur bei Beachtung dieser Maßgaben ist sichergestellt, dass Dritten die einfache
    Wegnahme von Waffen zum schnellen, sofortigen Gebrauch erschwert wird.


    Und das ist schon mehr als krude. Was hat denn der Ladezustand damit zu tun, wenn die Waffe in einem Tresor liegt?


    Zitat

    Die Maßgaben dienen im Übrigen auch dem Schutz des Berechtigten.


    Und auch das muss man wohl nur bedingt verstehen können. Der Berechtigte hat doch eh jederzeit möglichen Zugriff auf die Waffe. Apropos, von welchen Maßnahmen ist denn hier überhaupt die Rede?


    Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die hatten keinen Plan und noch weniger Bock, sich überhaupt mal etwas intensiver mit der ganzen Thematik zu beschäftigen. Und sie wussten zudem wohl auch noch, dass aufgrund des herrschenden Zeitgeistes so eine Entscheidung auch keine große öffentliche Entrüstung mit sich bringt, im Gegenteil.


    Damit hier keine Missverständnisse auftreten, dies ist kein Plädoyer für eine geladene Schusswaffe im Tresor und auch ich sehe für mich persönlich darin keinen Sinn.

    Aber auch ich kann nicht erkennen, warum etwas, welches eben gerade nicht explizit durch den Gesetzgeber verboten wurde, wo doch sonst wirklich, mit Verlaub, jeder Furz, im Waffengesetz festgeschrieben wurde, sofort zum Verlust der Zuverlässigkeit führen soll. Gefordert wird ein gröblicher oder wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz. Da stellt sich dann doch die Frage, an welchem Paragraphen lässt sich dieser Verstoß denn festmachen.

    Die einfache Behauptung, und mehr ist das ja hier wirklich nicht, jemand sei unzuverlässig, wenn er so etwas mache, kann es doch nicht sein, denn das hätte dann mit unseren übrigen rechtsstaatlichen Prinzipien wirklich nicht mehr sehr viel zu tun, oder?


    Mit nachdenklichem Schützengruß

    Frank

    ISSF Rule Book 2013 1st

    6.4.7.2 Firing Point Equipment. Firing points must be equipped with:

    A mat for shooting in the prone and kneeling positions. The
    front portion of the mat must be of a compressible material
    not more than 50 mm thick, and approximately 50 cm x
    80 cm in size and measuring not less than 10 mm when
    compressed with the measuring device used to measure the
    thickness of rifle clothing. The remainder of the mat must
    have a maximum thickness of 50 mm and a minimum
    thickness of 2 mm. The minimum overall size must be 80 cm
    x 200 cm. An alternative of two mats is permitted, one thick
    and one thin, but together they must not exceed the
    dimensions indicated. The use of private mats is prohibited;


    Man kann auch in der DSB-SpO nachschauen. Ist (zumindest in diesem Punkt) von der Aussage her gleich.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Asterix,

    ich vermute mal, dein SB möchte wohl eine Art Beleg, wonach die zu erwerbende Pistole auch für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Du hast jetzt ja (von ihm) die Erlaubnis erteilt bekommen, unbefristet (und zumindest formal auch unbegrenzt) auch einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition zu erwerben und zu besitzen. Aber im Zweifel musst Du eben auch den Nachweis erbringen, dass diese Waffe eben auch in eine Sportordnung passt. Das ist übrigens auch mehr oder weniger schon der einzige Nachteil gegenüber der WBK Gelb nach altem Recht.

    Nur gerade bei der FP ist so ein Nachweis ja überhaupt kein Thema, denn nach SpO kannst Du da ja mehr oder weniger alles verwenden, was Patronen im Kaliber .22lfB verschießt, Zweckmäßigkeit jetzt mal außen vor gelassen.

    Zeige dem guten Mann doch einfach die DSB-Seite, wo unter Disziplinen die FP beschrieben wird, oder lege ihm einen Ausdruck davon nebst einigen schönen Fotos von einschlägigen FPs vor. Die ISSF hat auch schöne Filmchen darüber. Die SpO an sich ginge natürlich auch, ist aber mit der Beschreibung und der Tabelle auch schon wieder etwas komplizierter und wir wollen ja nicht, dass dein SB noch mehr überfordert wird. ;)

    http://www.dsb.de/sport/diszipli…ie_pistole_50m/

    http://www.youtube.com/watch?v=fXPy6790NLk&list=PL1CO1RUqdVUKCguRPdKnKr8jnFk4q5-VH&index=16


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Hallo Marcel.

    da lag ich mit meinen Angaben aus dem Gedächtnis (und als bekennender Westfale) doch gar nicht so falsch. Nur das mit dem Feldschießen hatte ich anders in Erinnerung. Sehe da immer noch die normale Ringscheibe vor meinem geistigen Auge. Aber da stammt dann das Bild wohl von einem anderen Schießen. Dachte bisher, die Tarnscheibe sei nur bei eurem Obligatorischen angesagt.

    Und zu den Glückstreffern: Bitte nicht falsch verstehen. Für mich sind Wertungen, wo die kleinst mögliche Unterscheidung noch unterhalb der Streuung der jeweiligen Munition liegt, immer auch mit etwas Glück verbunden.
    Das gilt z. Bsp. auch für eine 10,9 mit dem KK-Gewehr bei realistischen Streukreisen um die 13-14mm und selbst die beste Patrone auf 300m produziert auch deutlich größere Streukreise als 1cm. Diese Hundert entspricht ja auch auf der 300m ISSF-Scheibe der 10,9. Natürlich hat ein Spitzenschütze eine deutlich höhere Chance, diese zu treffen, aber trotzdem ist es immer auch auf Grund der jeweiligen Streuung ein bisschen Glücksache.

    Deine 4cm hingegen sind schon machbar, gutes Material und noch bessern 'Steuermann' vorausgesetzt und dann natürlich immer noch eine Spitzenleistung.


    Bei den genannten Teilerschießen geht es übrigens nur um den besten Treffer. Und dabei passiert es gar nicht so selten, dass ansonsten ziemlich 'blinde Hühner' da den besten Teiler erzielen, auch wenn die restlichen Schüsse dann weit verstreut auf der Scheibe liegen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Vorweg, ich bin kein Schweizer, was ich manchmal sogar etwas bedauere.

    Aber bezieht sich diese Hunderter-Wertung nicht (in erster Linie) auf die Schweizer 300m Scheibe A?

    Diese ist doch normalerweise als Fünfer-Ringscheibe ausgelegt - Stichwort Feldschießen. Durchmesser der Fünf: 20cm und die restlichen Ringe dann in einem Abstand von 10cm.

    Aber es soll wohl auch Bewerbe geben, wo die gleiche Scheibe als Zehner- und sogar als Hunderter-Ringscheibe ausgelegt und oder gewertet wird.

    Die 100 entspricht dann glaube ich einem Kreis von nur einem Zentimeter und die restlichen Ringe haben dann einen Abstand von 5mm.

    Auf 300m ist so ein Zentimeter schon verdammt klein. Die Idee dahinter dürfte wohl ähnlich unserem Teilerschießen sein. Da gehört ja auch immer ein bisschen Glück dazu, um so einen Treffer zu landen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Noch eine Anmerkung: Der Weltcup in München ist zur Zeit sicher auch wegen der anstehenden Weltmeisterschaften so gut ausgebucht. Diese Teilnehmerzahl ist nämlich auch für einen Weltcup ungewöhnlich hoch. Vergleicht man die Teilnehmerzahlen mit anderen Weltcups z. Bsp. im asiatischen Raum und in Jahren, wo keine Großereignisse anstehen, dann sieht es mit den Teilnehmerzahlen auch ganz anders aus.

    Das ist in Dortmund aber auch so. So gab es dort im Olympiajahr 2012 auch fast 1000 Starts. Der Aufwand war dort sogar größer, da mehr Bewerbe und Klassen ausgeschrieben werden.

    Also rein organisatorisch wäre dort so ein Weltcup schon machbar, zumindest in einem Jahr, wo keine Großereignisse anstehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Die Dortmunder oder besser gesagt, der WSB, wäre ganz sicher auch nicht mit der Ausrichtung eines Weltcups überfordert. Die fahren immerhin seit 30 Jahren den weltweit anerkannten ISAS. Und über mangelnde Zuschauer konnte sich dieser internationale Wettkampf auch noch nie beschweren. Und ich rede hier von echten Zuschauern. Ich behaupte sogar mal, gerade in dieser Beziehung kann kein anderer Schießsportwettkampf in Deutschland mithalten.

    Aber die 28 bis 30 KK-Bahnen sind schon reichlich knapp und außerdem schreibt die ISSF für die Feuerwaffen offene Stände vor. Und man muss auch fair sein, mit der kompletten Anlage in München kann selbst weltweit so leicht niemand mithalten. München wird nicht ganz ohne Grund 'the home of shooting' genannt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Wobei die Frage nicht eindeutig geklärt ist. Der Vordruck spielt da aber sicher keine Rolle, sondern das Ausstellungsdatum der Erlaubnis.


    Na ja, in der Regel steht auf so einem Vordruck auch noch etwas Text drauf. ;)

    Wir können die Frage hier nicht eindeutig klären, obwohl wir uns ja redlich Mühe geben, oder?


    @schmidtchen,

    ich freue mich jedenfalls, dass hier endlich mal wieder auch ein Austausch stattfindet, von dem man auch gegenseitig noch profitieren kann.

    Vielen Dank dafür.

    Jetzt vermisse ich nur noch @frank17 und etliche weitere Nutzer, welche früher auch dazu beigetragen haben, dieses Forum lesenswert zu gestalten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Wir müssen hier unterscheiden. Bei Califax geht es um die Ausstellung eines Folgedokuments. Auch da kann es je nach Behörde schon Probleme geben, die darin gipfeln, dass seitens der Behörde verlangt wird, eine neue Erlaubnis zu beantragen mit all den damit verbundenen Auflagen (und auch Kosten).

    Bei Asterix geht es aber um die Wandlung oder Erweiterung einer WBK Gelb nach altem Recht in eine nach neuem Recht oder um die zusätzliche Ausstellung einer WBK Gelb nach neuem Recht.

    Zum Thema Bedürfnis: Nach altem Recht war zwar auch schon ein Bedürfnis nötig, es gab aber zu der Zeit noch keinen anerkannten Schießsportverband noch war selbst die Mitgliedschaft in einem Verein zwingend nötig, weder war eine Prüfung des Bedürfnisbestands vorgesehen. Nach § 58 haben die damals erteilten Erlaubnisse weiterhin Bestand, was aber etliche Behörden trotzdem nicht davon abhält, das anders zu sehen und auch zu handhaben.

    Nach den neuen Recht muss die Behörde den Bestand des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis prüfen. Sie kann darüber hinaus auch weiterhin den Bestand prüfen. Dazu sollte aber nach Verwaltungsvorschrift ein Anlass gegeben sein. Eine Bestandsprüfung bei jedem neuen Eintrag in eine WBK Gelb ist hingegen nicht vorgesehen. Wichtig erscheint mir aber der Hinweis im Gesetz auf die erste waffenrechtliche Erlaubnis. Dieser Hinweis suggeriert zumindest, dass bei dieser Ersterteilung andere Maßstäbe anzulegen sind als bei der Erteilung weiterer Erlaubnisse, was ja auch einen gewissen Sinn ergibt.

    Wie genau diese Umwandlung oder Erweiterung der WBK Gelb nach altem Recht nun zu handeln ist, darüber findet man weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvorschrift näheres. In der Praxis lief das bisher jedenfalls von ganz unkomliziert - einfach Stempel rein und fertig - bis hin zu ganz schwere Geburt. Na ja.

    Zum Schluss noch etwas Lesestoff:

    https://meisterschuetzen.org/gelb1.htm

    https://meisterschuetzen.org/downloads/gelbewbk.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Frank