Beiträge von frank17

    Die Hatz geht weiter:

    185.000 Unterschriften gegen Waffen und Killerspiele

    Gestern hatte ich einen interessierten Jugendlichen als Zuschauer beim Training. Sein Vater wäre mit dem Schießspport einverstanden, seine Mutter nicht. Ich habe die Hintergründe der Ablehnung (noch) nicht hinterfragt, sondern unsere Informationsschrift für Erziehungsberechtigte übergeben und seine Mutter herzlich eingeladen.

    Ich fühle mich so hilflos ;( - die Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit im Sportschießen scheint mir angesichts der wiederholten Angriffe so bescheiden zu sein ...

    "Nahezu 1,5 Millionen Schützen sind Mitglieder in ca. 15 000 Vereinen." [Quelle: DSB] Daneben die in anderen Verbänden organisierten Schützen ... Wir müssten doch in der Lage sein, argumentativ und politisch wirksam gegenzuhalten?

    Was ich im Verein und in meinem eigenen Umfeld bewirken kann, sind im Vergleich zu den Aktivitäten der Gegner unseres Sports allenfalls Nadelstiche. Wie können wir qualifiziert und mit großer und breiter Wirkung entgegen halten?

    Hallo Gerhard,

    wie war Dein Weg durch die Instanzen (wer ist als 'Träger der Jugendhilfe' bzw. 'Ausstellende Behörde oder beauftragter Träger' aufgetreten)? Gab es da Reibungsverluste - ggf. wegen Unkenntnis o.ä.?

    Gruß
    Frank

    Zu welchem Zweck möchtest Du ein Infrarotsystem einsetzen (Waffengattung, Disziplin, Anschlagsart, Entfernung)? Wie groß ist Dein Budget? Suchst Du es für Dich persönlich oder für den Einsatz im Verein (wenn Letzteres: würde es einen Betreuer geben, der sich um das System und die es nutzenden Schützen kümmert)?

    Aus den bereits genannten Gründen gibt es keine allgemeingültige Empfehlung. Aber auch für mich selbst gibt es nicht 'die richtige' Ringkorngröße. Die Leistung meiner Augen ist nicht (mehr) konstant und insbesondere abhängig von Tageszeit und Beleuchtungsstärke. Abends (=ermüdet) und/oder bei schlechterer Beleuchtung brauche ich ein größeres Korn, ausgeruht und bei guter Beleuchtung ein kleineres. Abends schieße ich im Moment bei eintretender Dämmerung, weshalb ich im Verlauf des Trainings das Korn vergrößere.

    Wenn bei schlechter Tagesform die Schwankungen zu groß sind, darf es ebenfalls ein Zehntel mehr sein.

    Auf dem Stand meines Vereins bewege ich mich typischerweise im Bereich 4,1...4,3 (LG). Ich halte ein verstellbares Ringkorn für eine sehr sinnvolle Investition.

    ich hätte mir nie vorstellen können, dass man mit 3,0 oder sogar weniger schießen kann ... wieder was gelernt

    Als erste Informationsquelle dient dem Trainer alles, was er mit seinen Augen wahrnehmen kann. Das ist eine gute Grundlage für die Beurteilung etlicher Komponenten im Ablauf eines Schusses (z.B. äußerer Anschlag, Zielvorgang, Abziehen, Nachhalten, ...). Über diesen Informationskanal erfährt der Trainer aber wenig bis nichts über das, was der Schütze sieht, denkt und fühlt (Zielbild, Gedankengänge, Anspannungen, ...). Um sich die damit verbundenen Wahrnehmungen zu erschließen, bedarf es eines fortwährenden Dialogs zwischen Trainer und Schütze. Die größete Schwierigkeit besteht darin, eine gemeinsame Sprache für die unsichtbaren Kenngrößen zu finden. Oft genug müssen Schützen auch erst mal lernen, Zustände und Abläufe in Ihrem Körper ausreichend wahrzunehmen.

    Wer sich als Naturtalent darüber niemals Gedanken machen musste, kann trotzdem ein erfahrener und erfolgreicher Schütze geworden sein. Evtl. hätte er aber Probleme, seine Fähigkeiten an Nicht-Naturtalente weiter zu geben. Ein (auch in Selbstwahrnehmung) geschulter Trainer muss dagegen nicht selbst im höchsten Leistungsbereich geschossen haben. Alleine die Kenntnis eigener Unzulänglichkeiten und deren Ursachen hilft dabei, sich in die betreuten Schützen hineinzuversetzen und diese besser zu verstehen. Wenn also Erfahrung als Eignungskriterium für einen guten Trainer gelten soll, dann verstehe ich darunter nicht (nur) eigene Erfolge.

    Es ist alles richtig, was bisher gesagt wurde. Und - es stimmt - es ist nicht einfach. Und es ist immer anders. Es gibt Rückschläge und manchmal (auf beiden Seiten) Grund zum Verzweifeln. Wichtig ist, dass Trainer und Schütze sich geduldig aufeinander einlassen und sich die erforderliche Zeit nehmen. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die ihren Lohn darin findet, wenn der betreute Schütze den Spass am Sport behält und sich weiter entwickelt.

    die ihre Freizeit für Andere "opfern".


    Mein folgender Kommentar ist völlig off topic - aber die vorstehende Wortkombination löst immer einen Spontanreiz bei mir aus. "Opfern" ist als heidnischer Kult bekannt. Ich empfehle immer, den entsprechenden Einsatz als eine Investition anzusehen - für die direkt Betroffenen, für die Gesellschaft und letztlich auch denjenigen/diejenige, der/die sich eingebracht hat. Am hoffentlich eintretenden Erfolg kann man sich schließlich auch erfreuen.

    Was unter "notwendig" zukünftig verstanden wird, bleibt abzuwarten. Der neue § 30a des "Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister" sieht zwei Anspruchsgrundlagen für das neue erweitere Führungszeugnis vor:

    • wenn es durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist oder
    • wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger

    Die zweite Anspruchsvoraussetzung ("benötigt wird") begründet sich also nicht auf eine gesetzliche Grundlage im Einzelfall. Eine Notwendigkeit im Sinne der Anspruchsgrundlage kann also schon dann begründet sein, wenn der Arbeitgeber / Träger der Einrichtung das erweiterte Führungszeugnis haben will. Das alleine gibt natürlich nicht vor, wann ein solches erweitertes Führungszeugnis seitens des Arbeitgebers / Trägers der Einrichtung verlangt werden muss. Vielleicht sehen das die Einrichtungen zukünftig als Qualitätsmerkmal. Vielleicht ist auch genau das gewollt ohne dass der Gesetzgeber es ausdrücklich fordern muss.

    Geronimo: ich war zu langsam - kein Widerspruch zu Deinen Post

    Wie wäre es mit einem bereit gestellten Standardprofil ("Template"), welches eine Grundstruktur vorgeben würde? Dies ausgefüllt für jede vorzustellende Waffe würde eine Vergleichbarkeit ermöglichen - rein auf Fakten beschränkt. Dazu vielleicht die Möglichkeit, je Waffe individuelle Erfahrungen zu posten und ein FAQ?

    Bei http://www.muzzle.de gibt es vielleicht auch Anregungen.

    Bei Bildern gilt es wegen Urheberrecht vorsichtig sein, also dürften nur eigene Fotos zugelassen werden.

    In der DSB-Sportordnung gibt es im Anschluss an die Tabelle noch eine Abbildung. Die erlaubte Systemlänge bei Luftgewehren reicht von der "sichtbaren Laufmündung" (also dem vorderen Ende des meist runden Rohres, aus dem die Kugeln kommen) bis zum hinteren Ende des Systems (d.h. dem i.d.R. im Schaft eingebetteten Teil des metallenen Gehäuses). Ein evtl. Überstand des Diopters zählt nicht dazu. Der Korntunnel darf aber nicht über die sichtbare Laufmündung heraus ragen.

    Die tatsächliche Laufmündung ist bei modernen Waffen i.d.R. weit hinter der sichtbaren Laufmündung, d.h. etliche Zentimeter im inneren des Laufmantels. Jener dient eigentlich nur noch als Ausleger für den Korntunnel und als Gewicht(sträger).

    Im Falle eines montierten Mündungsrohrs (Lauf-Verlängerung) zählt dieses bei der Systemlänge mit.

    Ich würde unterstellen, dass beim Durchschlagen von 20cm Beton auf der Ausschussseite eher von Kratern als von Löchern zu sprechen wäre. Von innen auf 20cm Betonwände schießen würde zudem auf relative Sorglosigkeit hinweisen. Könnte Kopfschmerzen beim Schützen oder bei Umstehenden verursacht haben ...

    Die Durchdringungsfähigkeit hängt von Geschossgeschwindigkeit und Gewicht (also der Energie) und auch vom Material des Geschosses ab. Die unterstellte Waffen- und Geschossart sowie das Kaliber hast Du noch nicht mitgeteilt, so dass eine eindeutige Antwort nicht möglich ist. Mit einer "acht-acht" konnte man ganz sicher Häuserwände löchern, mit Handfeuerwaffen vielleicht weniger ...

    hier ein Anhaltspunkt: weniger Schuss - Wünsche / Ideen - OPK-Forum

    Hallo Pesca,

    aus meiner Sicht ist es gut, eine solche persönliche Prioritätenliste zu haben. Sie schafft Klarheit über Wichtigkeit und Rangfolge verschiedener Dinge im Leben. Über die gewählte Reihenfolge bist Du m.E. niemanden außer Dir selbst Rechenschaft schuldig.

    Den weiter hinten/unten auf Deiner Liste stehenden Themen führst Du weniger Energie und Zeit zu als den Dingen, die Dir (im Moment) wichtiger sind. Auch das ist legitim, da erfahrungsgemäß die Ressourcen (Zeit, Geld, Energie, ...) nicht in vollem Umfang für alles zur Verfügung stehen. Sei jetzt nur noch nachsichtig mit Dir und Deinem Umfeld, wenn es beim Schießen derzeit nicht so klappt, wie Du es gerne hättest.

    Sei auch nicht missmutig, wenn Du es schwerer hast als andere, Dich in diesem Sport weiter zu entwickeln. Zum Glück(!) fallen schnelle gute Ergebnisse nicht jedem in den Schoß - wenn das so wäre, wäre der komplette Sport völlig langweilig. Wenn man sich nicht anstrengen muss, macht der Erfolg auch viel weniger Spaß.

    Vielleicht wird Dir unser gemeinsamer Sport wieder einmal wichtiger - für diesen Moment wünsche ich Dir den nötigen Biss, Dich auf Dauer für Deine sportliche Weiterentwicklung anzustrengen. Vielleicht findest Du einen nicht zerstrittenen Haufen ohne verschlossene Türen, in dem man sich (in Form eines Trainers?) um Dich kümmert und Dich nicht mit einem schlecht passenden Gewehr alleine lässt.

    Alles Gute!
    Frank

    Die Jugendbasislizenz ist weder im WaffG noch in der AWaffV genannt. In § 27 Abs. 3 WaffG wird der Begriff "verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson" verwendet, in § 10 Abs. 1-4 AWaffV dagegen "die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" voraus gesetzt. Nach § 10 Abs. 5 AWaffV muss die Aufsichtsperson hierfür (Anm.: für die Wahrnehmung der Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche) qualifiziert sein.

    Gem. § 10 Abs. 6 AWaffV gilt: "Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

    Im Bereich des DSB wird unter diesen Begrifflichkeiten der/die Inhaber/in einer JuBaLi verstanden. Auch hier haben wir (wie bei der Sachkunde) eine mittelbare Verbindlichkeit der Qualifizierungsrichtlinien / -pläne der Verbände. Und evtl. Gelegenheit, auch dies kontrovers zu diskutieren ...

    Weder Gesetz noch Verordnung schließen anderweitig erlangte Eignung oder Qualifizierung ausdrücklich aus. Nur wer wollte dies mit welchen Argumenten bei wem durchsetzen?

    Mal aus einer anderen Richtung gedacht - was hindert einen Interessenten daran, die entsprechende Qualifizierung einfach zu machen? Der Aufwand ist überschaubar, die Kosten ebenso und das dabei erworbene Wissen wird kaum schaden. Einfach gemacht und "gut is" ...