@Katja: mir ging es nicht um das Ziel und um den sachlichen Hintergrund der Botschaft. Beidem kann ich mich anschließen. Allerdings gibt es erkennbar eine sehr weite Spanne, wie man das zum Ausdruck bringen kann - von betont sachlich bis betont provokativ. Deinen Mitteilungen kann ich regelmäßig vom ersten bis zum letzten Wort folgen (Danke für alles bisherige übrigens). Zu provokative Verpackungen halten mich eher vom Weiterlesen ab. Sie wecken in mir auch die Sorge, sie könnten weniger Informierte/Interessierte erst recht abschrecken und das Bild vom 'bösen' Sportschützen eher festigen.
Beiträge von frank17
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Zitat von Murmelchen
so ganz ohne Halbautomaten
Sei Dir nicht zu sicher, da ist Abhilfe möglich: "Halbautomaten im Sinne dieses Gesetzes sind ... "
Zitat von Michael KuhnMehr ist mir zu dem Mist nicht eingefallen.
Deutliche Worte. Ob diese (Über-)Deutlichkeit geeignet ist, uns auf breiter Flur Gehör und Wohlwollen zu verschaffen? -
wenn sich ein Gesetzt ändert. Das veröffendlichen im Bundesanzeiger
Im Kern richtig, nur werden Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verpflichtung, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen, ist (als Bringschuld) im § 36 Absatz 3 WaffG verankert. Einer solchen Veröffentlichung hätte es daher in der Tat gar nicht bedurft. -
In der aktuellen Augabe der Zeitung "Unser Kreis - Zeitung für den Landkreis Alzey-Worms" informiert die Kreisverwaltung über die gesetzlichen Hintergründe und Verpflichtungen zur sicheren Aufbewahrung. Eine Reihe von WBK-Inhabern sei bis heute der Verpflichtung nicht nachgekommen, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung gegenüber der Behörde zu erbringen. "Sollte die Nachweispflicht bisher nicht erfolgt sein, wird die Kreisverwaltung in nächster Zeit die Art und Weise der Waffenaufbewahrung vor Ort kontrollieren. Sollten wir dann gravierende Mängel bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition feststellen, werden wir unverzüglich verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten, die bis zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und zur Ungüligkeitserklärung des Jadscheins führen können.". Die Kreisverwaltung bittet alle Waffenbesitzkarteninhaber, die trotz der wiederholten Hinweise in den Medien ihrer Nachweispflicht noch immer nicht nachgekommen sind, dies jetzt nachzuholen.
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schaut euch mal die Satzung an
Hallo Dieter,die Satzung liest sich so, als würde sich da jemand für eine zukünftige Rolle bei der Erstellung von Schießstandrichtlinien aufstellen. ("Der Verband strebt die Beratung und Mitwirkung an der Erstellung, sowie ggf. die Erstellung und die Pflege der Schießstandrichtlinien an, die künftig vom Bundesministerium des Innern herausgegeben werden.")
Eine solche Satzung hat zunächst überwiegend nur Binnenwirkung, d.h. Wirkung zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern. Mitglieder des Verbands sind lt. Satzung aber Schießstandsachverständige und nicht Betreiber von Schießstätten. Ein (selbsternannter) "Ansprechpartner in sicherheitstechnischen Fragen" ist nicht automatisch Regelungsgeber.
Auf die Schnelle ist mir daher nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage die Anforderungen basieren, welche zu Eurer Mehrausgabe geführt haben.Zwischenzeitlich hatte ich beim BMI nachgefragt, die Antwort hat meine bisherigen Erkenntnisse bestätigt. Demnach gelten die vom DSB herausgegebenen Schießstandrichtlinien nach wie vor (§ 12 Absatz 3 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung, Fußnote 1). "Die Herausgabe neuer Schießstandrichtlinien durch das Bundesministerium des Innern wird voraussichtlich im Sommer des kommenden Jahres erfolgen."
nochmals IANAL
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Folgende Informationen konnte ich mittels eigener Recherchen bislang zusammenklauben:
- Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) bestimmt wie folgt: "Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die an Schießstätten zu stellen sind, ergeben sich aus den 'Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)'. Das Bundesministerium des Innern erstellt die Schießstandrichtlinien nach Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden als dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Veröffentlichung ist auch im elektronischen Bundesanzeiger zulässig."
In der zugehörigen Fußnote steht "Bis zur Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 2 sind Stand der Technik die „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien), Stand Januar 2000, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund, Wiesbaden“."
- Ein Runderlass des Niedersächsichen Ministeriums für Inneres und Sport (LPP 2.31-12240/4.6.4) bestimmt wie folgt: "Die sicherheitstechnischen Anforderungen an eine Schießstätte ergeben sich im Wesentlichen aus der Richtlinie für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießstätten (Schießstandrichtlinie) des Deutschen Schützenbundes e. V.". Dieser Erlass ist in Kraft und m.E. (derzeit) konform mit der Bestimmung in der AWaffV.
- Im aktuellen Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (BR-Drucksache) stehen die Bestimmungen
- "Die (mobile) Schießstätte muss entsprechend den gültigen Schießstandrichtlinien hergerichtet sein." [Zu § 3: Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder oder Jugendliche / z. B. bei Öffentlichkeitsveranstaltungen zur Nachwuchswerbung oder bei speziell ausgeschriebenen Schießveranstaltungen für Kinder zur Belustigung]
- "Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die an Schießstätten zu stellen sind, ergeben sich aus den 'Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)' in der jeweils gültigen Fassung.". [Zu § 27: Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten / Sicherheitstechnische Anforderungen an Schießstätten einschließlich Schießgeschäften, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen]
Diese Verwaltungsvorschrift ist (noch) nicht in Kraft. Nach dem Inkrafttreten wäre sie konform mit der Bestimmung der AWaffV.
Letztlich habe ich mir die Informationen des DSB zu diesem Thema angesehen.
Das scheint doch bis dahin derzeit alles stimmig und eindeutig zu sein? Auch die Informationen des DSB halte ich für zutreffend (um nicht zu sagen vorbildlich - sieht man mal davon ab, dass der Gesetzgeber nicht so schnell gehandelt hat wie gedacht und die Prognose zur Veröffentlichung von neuen Schießstandrichtlinien durch den BMI überarbeitet werden müsste). Ob die Abgabe der Schießstandrichtlinien seitens des DSB kostenpflichtig sein muss, steht auf einem anderen Blatt - hier profitiert man von einer Monopolstellung (aber das machen andere Institutionen auch).
Wenn und soweit die Richtlinien der VBG von denen des DSB abweichen sollten (konnte ich mangels Zugriff nicht prüfen), wäre das sicher ärgerlich. Vermutlich darf die VBG als Berufsgenossenschaft und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzende und/oder abweichende Vorschriften machen. Schließlich ist sie ja auch im Fall der Fälle schadenersatzpflichtig.
ohne Gewähr - IANAL
- Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) bestimmt wie folgt: "Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die an Schießstätten zu stellen sind, ergeben sich aus den 'Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien)'. Das Bundesministerium des Innern erstellt die Schießstandrichtlinien nach Anhörung von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden als dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Veröffentlichung ist auch im elektronischen Bundesanzeiger zulässig."
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... auf der VBG-Seite findet auch deren eigene Suchfunktion nichts zum Thema Schießstände. Somit scheint Murmelchens Kritik durchaus zuzutreffen: Es fehlen klare und öffentlich bekannte Richtlinien, ...
Das ist wohl nicht zu entkräften. Vermutlich fängt das Informationsdefizit aber schon früher an - denn wer käme schon von sich aus auf die Idee, überhaupt bei der VBG nachzusehen? Ob wohl in vielen Vereinen überhaupt das Wissen darum vorhanden ist, dass die VBG zuständig ist? Ich selbst hatte das vor Jahren auch nur zufällig erfahren.Allerdings - wo ist die Grenze zwischen Holschuld und Bringschuld?
Bevor wir jetzt wieder Schuldige suchen - wir kennen ja jetzt die VBG und die weiteren Leser dieses Threads auch. Das alleine löst die evtl. nicht geklärten Zuständigkeiten um die Richtlinien nicht auf. Jetzt hat aber jeder die Möglichkeit, sich weiter zu informieren. Bei der VBG nachfragen könnte helfen und ein einschlägiges Seminar dort besuchen vielleicht noch mehr:
Die Seminare werden sicher auch im nächsten Jahr wieder angeboten. -
Die meisten Bürger wissen nicht, dass sie das Brotmesser nicht einfach offen im Korb zum Grillplatz transporttieren dürfen, sondern es in einem verschlossenen Behältnis transportieren müssen.
AUs dem Grund ist es ja, aus meiner Sicht, so wichtig, dass die Bevölkerung aufgeklärt wird, ...
Du hast mit beiden Aussagen Recht. Nur was passiert, wenn man als Einzelner gerade an Hand dieses alltäglichen Beispiels Aufklärung betreibt - also an Hand eines Beispiels, das die unmittelbare Betroffenheit jedes Bürgers zum Ausdruck bringt? Nach meiner Erfahrung gilt man dann sofort - äußerst wohlwollend formuliert - als sonderbar ...
Ein Plakat, das ein Messer in einem Picknickkorb zeigt und die Botschaft 'Sie machen sich gerade strafbar' nebst Angabe des Strafmaßes vermittelt, könnte vielleicht eindringlicher als jeder von uns vermitteln, dass der 'Normalbürger' ebenfalls betroffen ist.
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Wo findet man denn diese angeblich neuen Richtlinien?
Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. für Sportvereine. Sie gibt in diesem Zusammenhang Richtlinien für die betroffenen Arbeitsstätten heraus. Wilhelm hatte schon auf die Quelle verlinkt. Hier findest Du das komplette Programm der VBG.btw.:
- Die VBG veranstaltet sehr gute Seminare.
- Einer der Standorte der VGB (Olsberg-Gevelinghausen) ist doch ganz in Deiner Nähe?
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Nur hier im Forum Schreiben und dann nichts tun... Das Funkt nicht
Volle Zustimmung.Ich bin sicherlich deutlich sensibilisierter als noch vor einem Jahr. Konkrete und angemessene Handlungen halte ich auch ich für sinnvoll. Für nicht sinnvoll halte ich:
- Diffamierungen derjenigen, die 'nur' in ihrem persönlichen / regionalen Einflussbereich tätig werden
- ständiges Wiederholen der Thesen vom Stamme "man müsste mal"
- ständiges Wiederholen der Thesen vom Stamme "IHR müsst ENDLICH"
- ständiges Wiederholen der Thesen vom Stamme "die Verbände hätten schon längst gemusst"
Solche Ansätze wirken auf nicht ansatzweise überzeugend. Folglich fehlt mir die Hoffnung, auf diesem Niveau andere überzeugen zu können, dann doch lieber weiter 'nur' konkretes Wirken im persönlichen Umfeld.Also - was können wir gemeinsam mit Blick in die Zukunft erschaffen statt uns dauernd über die Vergangenheit und die Gegenwart und über andere zu beklagen?
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Hallo Frank,
danke für Deinen Hinweis. Zwischenzeitlich hatte ich auch diesen Thread wiedergefunden. Auch Müller Manching schreibt ein paar Worte dazu.
Ungeachtet etwaiger Einstellungsschwierigkeiten schreckt mich die Abmessung des Gesamtsystems ab - wenn ich meine geliebte Kombi-Iris mit dem ZLO und einer Optik zusammenschraube, dann ist das Gesamtgebilde sicher ~10cm lang. Zum einen dürfte es mehr als schwierig sein, das noch halbwegs passend zu montieren (ich bin jetzt schon mit der Dioptermontage leicht über der Lademulde) und zum anderen dürfte das Gesamtgebilde durch Gewicht und Ausladung eine starke Hebelwirkung auf den Diopter ausüben. Das gefällt mir beides nicht so richtig ... -
Das ZLO besteht eigentlich aus 3 einzelnen Komponenten. ... Auf jeden Fall erst mal sorgfältig im Netz recherschieren ...
Ah ja ..., danke.Dies und das könnte wohl aufs Erste weiter helfen. Das sehe ich mir mal in Ruhe an. Da zeichnet sich sogar eine Chance ab, meine vorhandene Kombinationsiris weiter zu verwenden.
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Zitat von Murmelchen
..., denn durch das Rumgerutsche auf der Backe habe ich immer wieder Treffpunktverlagerungen bis hin zu bösen Ausreißern.
Ich kann zumindest den Effekt bestätigen, da ich selbst die gleichen Beobachtungen mache. Ich bin wie Du (Schieß-)Brillenträger und leide auch darunter, dass bereits recht geringfügige Unterschiede in der Positionierung Wange/Schaftbacke üble Trefferverlagerungen nach sich ziehen.Deshalb hatte ich auch schon darüber nachgedacht, eine Optik einzusetzen.
Zitat von mexichrissDie einzelnen Komponenten habe ich mir allerdings selber zusamen gestellt und dadurch das kompl. Teil gut 100EUR billiger bekommen.
Das macht mich neugierig. Kannst Du das genauer erläutern? -
Die Einverständniserklärung sollte dann für die Zukunft Bestandteil des Aufnahmeantrages sein - oder?
So war es gedacht, so weit kam es zu meiner Zeit aber nicht mehr. -
Hallo Wilhelm,
ein interessantes, wichtiges und sehr vielschichtiges Thema. Gut wenn Dir eine anstehende Satzungsänderung die Möglichkeit bietet, geeignete Regelungen zu treffen.
Vorab - alle die von Dir adressierten Aspekte erscheinen mir wichtig. Folgendes ist mir dabei aufgefallen:
- 'EDV‐System' - 'Mitgliederliste' - 'Mitgliederverzeichnis': das hängt alles sicher zusammen, ist aber wegen der unterschiedlichen Bezeichnungen wohl nicht deckungsgleich - das könnte bei den Adressaten Fragen aufwerfen. Evtl. ist eine Differenzierung / Erläuterung zweckmäßig.
- Du sprichst die Ersterfassung der Daten an, beachte auch die erforderlichen Änderungen (Änderung des Familienstands, des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung, ...).
- Unterscheide ggf. zwischen Muss-Daten (erforderlich, um die Mitgliedschaft erwerben zu können) und Kann-Daten (interessant für Verein, aber Angabe nur auf freiwilliger Basis, z.B. Telefon, Beruf, ...).
- 'Bei Austritt werden ... gelöscht ...' ersetze durch 'Nach Ablauf der Mitgliedschaft werden ... gelöscht ...' (die Mitgliedschaft erlischt häufig nicht mit der Austrittserklärung, sondern erst zum Jahresablauf, ferner gibt es neben dem Austritt noch weitere Beendigungstatbestände, z.B. Ausschluss, Tod, ...).
- Berücksichtige ggf. für die Beitragsbemessung erforderliche Informationen ('Schüler', 'Rentner', Familienangehöriger', ...).
- Berücksichtige die Weitergabe der Daten an die Verbände.
Berücksichtige erff. auch, dass nur sehr wenige sich über solche Themen so viel Gedanken machen wie ich

Weil eine Satzungsänderung dafür nicht in erreichbarer Nähe war, habe ich den Aspekt 'Veröffentlichungen' mal so abgedeckt, wie Du es in dem beiliegenden Formblatt nachlesen kannst.
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Leider ist das mit der Geselligkeit in den letzten Jahren ein bisschen eingeschlafen.
Nach meinen Beobachtungen hat dazu u.a. auch der Einsatz von Auswertemaschinen bzw. elektronischen Ständen beigetragen. Im Extremfall trifft jemand, der nach dem Wettkampf etwas langsam seine Sachen zusammenpackt, nach der Rückkehr vom Stand den Gegner in der Anlage schon gar nicht mehr an.
'Früher' saß man oft noch lange zusammen, fachsimpelte und diskutierte an und ab einzelne Schüsse am Auswertertisch aus (an dem i.d.R. nicht nur die Auswerter saßen). Heute: alles elektrifiziert, klinisch rein, diskussionsfrei und zeitoptimiert. Die aufgezeigten Nebenwirkungen finde ich schade. -
Auflageschießen ist Bestandteil der Sportordnung.
Für die hier angesprochene Altersgruppe nur beim Bogenschießen, dort schießt man aber AUF Auflagen ;). -
Die C-Trainer - Ausbildung ist mittlerweile aufgeteilt in 'Trainer C - Basis' (1. Stufe) und 'Trainer C Leistungssport' (2. Stufe). Zumindest die zweite Stufe ist nach Sparten gegliedert (Gewehr / Pistole / Bogen), die in zeitgleichen oder separaten Maßnahmen angeboten werden. Je nach der von Dir präferierten Sparte kommen daher nur bestimmte Termine für Dich in Frage.
Auch beim RSB scheinen in diesem Jahr keine neuen Ausbildungsreihen mehr zu starten, s. hier.
Ich meine mich daran zu erinnern, dass im letzten Jahr ein umfangreiches und ansprechendes Ausbildungsprogramm beim PSSB veröffentlicht war. Ob eine C-Trainer - Ausbildung dabei war, weiß ich allerdings nicht mehr. Eine neue Veröffentlichung für 2011 hatte ich nicht mehr gefunden. Aus betroffenen Kreisen weiß ich allerdings, dass auch andere Sportler Maßnahmen bei anderen Landesverbänden besuchen, weil der PSSB diese aktuell nicht anbietet.
Zu Deiner Sicherheit kläre aber bitte vorher, ob Dein Verban eine in einem anderen Landesverband erworbene Qualifikation anerkennt. Hier soll es in einem Freistaat tw. schon böse Überraschungen gegeben haben. Vielleicht kann Dir bei dieser Gelegenheit auch mitgeteilt werden, wann dort wieder mit Maßnahmen zu rechnen ist.
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Trick 17: Google-Cache.
Bei mir kommen da nur ca. 25% des Inhalts und das wirklich Interessante gar nicht.Ich versuch's nochmal hiermit, ich hoffe, das ist kein sessiongekoppelter Link.
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Wir machen einen neuen Fred auf wo man über Verbände herziehen darf. Da ist dann aber auch wirklich nichts mehr OT.
Und was machen wir, wenn dort dann jemand Sachbeiträge postet?SCNR