Bei einer durchgeführten Recherche hatte ich ein wenig Beifang. Ich habe mir nachstehend die Freiheit genommen, nur die aus meiner Sicht für diesen Thread wesentlichen Aussagen zu zitieren. Wer an der vollständigen Information interessiert ist, findet im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) die vollständigen Plenarprotokolle.
Erkennbar fehlt(e) es - parteiübergreifend - manchen Personen nicht an den erforderlichen Einsichten. An was fehlt(e) es dann?
sorry für die Länge - mir erschien nichts davon belanglos
1. Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 137. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Januar 2008
Zitat von Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass der Deutsche Schützenbund sich mit der Bitte an uns gewandt hat, die Altersgrenze für das Schießen auf Schießständen unter qualifizierter Aufsicht von zwölf auf zehn Jahre zu senken, wie dies bereits bei der letzten Novelle des Waffengesetzes vorgesehen war, bevor der Amoklauf von Erfurt wiederum zu einer Korrektur dieses Vorschlags geführt hat.
Ich habe durchaus Verständnis für die Argumentation des Schützenbundes, nach der eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten wäre.
In der Tat gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, dass beim schießsportlichen Training nicht nur die Konzentrationsfähigkeit gesteigert wird, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen und der Respekt vor Waffen erlernt werden. Ich kann ebenfalls nachvollziehen, dass der Deutsche Schützenbund auf die Bedürfnisse der Nachwuchsarbeit hinweist und eine Teilnahme an der Jugendolympiade des IOC frühes Training und Ausbildung voraussetzt.
Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Verständnis dafür, dass die Koalition diesen Vorschlag zur Änderung des Waffengesetzes nicht aufgreifen wird. Die Debatte über die Absenkung der Altersgrenzen für den Erwerb großkalibriger Waffen im Sommer 2007 hat gezeigt, dass wir es hier mit einem ausgesprochen sensiblen Thema zu tun haben, das voller Verunglimpfungspotenziale steckt. Gerade im Umfeld der Debatte über die Jugendgewalt halte ich es für ausgeschlossen, dass wir Innenpolitiker auch nur ansatzweise die Chance hätten, der Öffentlichkeit gegenüber verständlich zu kommunizieren, weshalb wir jetzt die Altersgrenze für das Schießen mit Druckluftwaffen senken wollen. Es besteht die Gefahr, dass wir hier falsche Signale aussenden. Das würde möglicherweise auch den Schützenvereinen schaden. Deshalb muss es beim Schießen mit Laserwaffen bleiben und bei den Ausnahmevorschriften, die das Waffengesetz heute schon vorsieht. Meine Erfahrung ist die - ich will das hier hervorheben -, dass in vielen Bereichen hiervon unbürokratisch und angemessen Gebrauch gemacht wird. Insoweit halte ich es für vertretbar, es bei dieser Regelung so zu belassen.
Gleichwohl will ich auch an dieser Stelle deutlich machen, was ich schon bei der letzten Debatte zum Waffenrecht betont habe: Die Schützenvereine in Deutschland leisten eine hervorragende Jugendarbeit, sie haben in vielen Städten und Gemeinden eine große Bedeutung für den Zusammenhalt im Dorf und das kulturelle Leben vor Ort. Sie haben es nicht verdient, unter eine Art Generalverdacht gestellt zu werden. Auch das will ich hier ausdrücklich hervorheben.
Mein Tricorder hat die rot markierte Passage übersetzt mit "Wider besseren Wissens tun wir nicht das Richtige, weil wir Angst haben.". Muss den wohl mal zum Kalibrieren bringen.
Zitat von Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die aktuelle Diskussion über das Waffenrecht erscheint mir schon etwas schräg. Wenn das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muss, dann deshalb, weil das geltende Waffenrecht vereinfacht und verständlicher werden muss. Daran hat sich leider auch durch die rotgrüne Waffenrechtsreform vom Jahre 2002 nichts geändert. Im Gegenteil: Von Vereinfachung, Rücknahme der Regelungsdichte, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit kann keine Rede sein. ... Bei der nun vorliegenden Novelle hätte ich deshalb mehr Anstrengungen zur Entbürokratisierung von der Bundesregierung erwartet.
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Der unübersichtliche Wust des deutschen Waffenrechts wird nur bedingt geklärt und zum Teil sogar unsinniger und unübersichtlicher.
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Die Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat gezeigt, dass nur 2 bis 3 Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen aus legalem Besitz stammen. Angesichts der Tatsache, dass 97 oder 98 Prozent der Schusswaffenstraftaten bereits am Waffengesetz vorbei begangen werden, ist das Herumdoktern am Waffengesetz nicht unbedingt eine wirksame Variante, sondern purer Aktionismus.
..., Problemlösungen im Bereich der Kriminalität müssen deshalb nicht primär das Waffenrecht, sondern insbesondere den Zusammenhang von Straftat und Strafe sowie den Täter ins Blickfeld nehmen und auch den Bereich der Kriminalprävention ... umfassen; denn die Kriminalprävention ist an der Stelle einer der wesentlichen Punkte.
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Zitat von Gabriele Fograscher (SPD):
Das geltende Waffenrecht regelt detailliert und sehr restriktiv ... den Umgang mit Waffen wie Messern und Schusswaffen sowie mit Munition.
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Immer wieder werden Forderungen nach einer Verschärfung dieses Waffenrechts laut, auch in der aktuellen Debatte. Ich finde schon, dass man die Vorschläge auf ihre Praktikabilität hin untersuchen muss und dass man sich fragen muss, ob sie zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung führen.
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Fazit: Deutschland hat - und wird das auch in Zukunft haben - eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze weltweit, und das ist richtig und gut so. Legale Waffenbesitzer wie Schützen, Jäger und Sammler gehen verantwortungsvoll und zuverlässig mit ihren Waffen um. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und des Periodischen Sicherheitsberichts zeigen, dass legal erworbene Waffen und Sammlerwaffen eine unbedeutende Deliktsrelevanz haben. Sorgen machen uns die illegalen Waffen, deren Dunkelziffer extrem hoch ist und die sich vorwiegend in Händen von Kriminellen befinden. Dieses Problem kann ein noch so scharfes Waffenrecht nicht lösen.
Zitat von Petra Pau (DIE LINKE):
Ein schärferes Waffenrecht ist zwar kein Garant für weniger Gewalt, ...
2. Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008
Zitat von Reinhard Grindel (CDU/CSU):
Die Situation der Schützen und Jäger wird erleichtert, sie wird nicht erschwert. Wir haben es hier mit fachkundigen, geschulten, geprüften Personen zu tun, die um ihre Sorgfaltspflichten wissen.
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Lassen Sie mich zu einem anderen Diskussionspunkt kommen: die Absenkung der Altersgrenze für das Schießen mit Druckluftwaffen von zwölf auf zehn Jahre. Wir alle wissen, dass dies ein Thema mit erheblichem Verunglimpfungspotenzial ist. Ich will hier aber durchaus auf das verweisen, was uns gleich mehrere Sachverständige in der Anhörung gesagt haben: Wissenschaftliche Langzeitstudien haben ergeben, dass nicht die Frage der Altersgrenze das Entscheidende ist, sondern die Qualifikation - in fachlicher und psychologischer Hinsicht - der Jugendschießsportwarte und Trainer, die die talentierten Jungschützen ausbilden.
Deshalb sind wir gemeinsam dafür, dass von den Ausnahmen für besonders talentierte Jungschützen ab zehn Jahren, die das Waffengesetz schon zulässt, stärker Gebrauch gemacht wird. Wir haben das Innenministerium gebeten, in den Ländern eine einheitliche Verwaltungspraxis
einzufordern.
Grundsätzlich will ich wiederholen, was ich in der ersten Lesung bereits gesagt habe: Die Schützenvereine vor Ort leisten nicht nur einen Beitrag zum kulturellen Leben in der Gemeinde; in vielen Vereinen wird auch eine hervorragende Jugendarbeit geleistet.
Schützenvereine haben es nicht verdient, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Vielmehr sollten wir ihnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz vor Ort sehr dankbar sein.
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Zitat von Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die neuerliche Waffenrechtsreform ist wie ihre Vorgängerin von 2002 nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen in Deutschland zu erhöhen.
Das ist das eindeutige Ergebnis der Expertenanhörung.
Auch die von den Koalitionsfraktionen nominierten Experten befanden nur wenige der von SPD und CDU/CSU vorgenommenen Änderungen als für die innere Sicherheit nützlich. Es sind deutliche Verschärfungen aufgenommen worden, ohne dass überhaupt evaluiert wurde, ob die damaligen Änderungen zu einem tatsächlichen Sicherheitsgewinn geführt haben. Hier habe ich erhebliche Zweifel.
Mit Ausnahme der Vorgaben zu den Anscheinswaffen, die auch wir ausdrücklich begrüßen, lehnen wir die Regelungen dieses Gesetzentwurfs ab. Tatsache ist: Legal erworbene und angemeldete Waffen spielen in der Kriminalstatistik keine Rolle.
Die illegalen Waffen werden aber vom Waffengesetz nicht erreicht. Das Herumdoktern am Waffengesetz ist purer Aktionismus, reine Augenwischerei.
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Problemlösungen im Bereich der Kriminalität müssen nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in den Blick nehmen.
Nicht der Gegenstand, ..., ist das Problem, sondern derjenige, der ihn einsetzt.
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Vor allem wird mit der Neuregelung der ohnehin schon bürokratische Wust, mit dem Waffenbesitzer überzogen werden, noch weiter aufgebläht. ... Die diesbezüglich vorgesehenen neuen Vorschriften bringen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn, konterkarieren aber jede Absichtserklärung zum Bürokratieabbau.
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Wie übertrieben im Waffenrecht argumentiert wird, sieht man auch daran, dass selbst die sinnvolle Jugendarbeit im Sport zurückgedrängt wird. Es werden nicht nur Belastungen aus der damaligen Reform aufrechterhalten; die SPD will auch vernünftige Überlegungen
zur Stärkung des Nachwuchses nicht angehen; ich nenne in diesem Zusammenhang ganz bewusst die Sozialdemokraten. Jetzt ist es schon so weit, dass auf Rummelplätzen Kinder unter 12 Jahren mit einem Luftgewehr schießen dürfen, im Sportverein - unter fachkundiger Aufsicht - aber nicht. Den Wettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" scheint die Bundesregierung auf den Jahrmarkt verlegen zu wollen.
Die Neuregelung in § 15 a des Gesetzentwurfs, dass Sportordnungen nur noch dann genehmigt werden können, wenn sie im besonderen öffentlichen Interesse liegen, halte ich für falsch und dirigistisch. Insgesamt besteht die Gefahr, dass der Breitensport behindert werden soll.
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Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale Waffenbesitzer und einem Generalverdacht gegen Sportschützen, Jäger und Waffensammler wird keine Untat zu verhindern sein. Was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, ist kein richtiger Gesetzentwurf, sondern eine Ansammlung schwammiger Begriffe, die lediglich auf die öffentliche Wirkung zielt, reale Sicherheitsfragen aber nicht berührt. So kommt es zu einem reinen Alibigesetz, das kaum Nutzen, aber viel Schaden stiften wird.
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Zitat von Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):
Insbesondere Schützenvereine stellen in vielen Gemeinden und Städten in Deutschland einen ganz wichtigen gesellschaftlichen Faktor dar. Sie leisten hervorragende Nachwuchsarbeit. In vielen Städten und Gemeinden, insbesondere in kleineren Dörfern, ist der Schützenverein ein Hort gemeinschaftlichen ehrenamtlichen Engagements. Dort trifft sich die Dorfgemeinschaft. Vor diesem Hintergrund wäre es meines Erachtens sehr erfreulich gewesen, wenn ein Anliegen des Deutschen Schützenbundes umzusetzen gewesen wäre, nämlich das Alter, ab dem Jugendliche in den Verein gehen können, um dort - wohlgemerkt - unter fach- und sachkundiger Anweisung und Aufsicht durch hervorragend ausgebildete Übungsleiter den Schießsport zu betreiben, von zwölf auf zehn Jahre zu senken. Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass gerade das Schießen sowohl die Disziplin als auch die Konzentrationsfähigkeit steigert.
Es wäre schön gewesen, wenn wir als nationaler Gesetzgeber in Deutschland insoweit für eine Anpassung an andere Länder gesorgt hätten. In Frankreich beispielsweise ist es erlaubt, dass schon Kinder ab acht Jahren den Schießsport unter fach- und sachkundiger Aufsicht ausüben.
Gott sei Dank haben wir erreicht, dass Pauschalgenehmigungen erteilt werden können. In Zukunft kann also für einen Tag der offenen Tür oder für ein Schützenfest vom Landratsamt oder von der kreisfreien Stadt eine Pauschalgenehmigung erteilt werden, nach der Jugendliche
unter zwölf Jahren das Schießen ausprobieren können. Es besteht die Gefahr, dass viele Kinder und Jugendliche im Alter zwischen acht und zwölf Jahren den Schützenvereinen sozusagen verloren gehen, weil sie sich anderen Sportarten zuwenden, etwa der Leichtathletik, dem Basketball, dem Fußball, und so einfach zu spät den Weg in den Schießsport finden und dann natürlich, gerade was den Leistungssport anbelangt, sehr stark ins Hintertreffen geraten.
Ich bitte die Länder dann aber auch darum, von der Möglichkeit, sowohl Pauschalgenehmigungen als auch Einzelfallgenehmigungen zu erteilen, in Zukunft in unbürokratischer Weise Gebrauch zu machen.
Natürlich ist es nie so, dass das Messer oder die Schusswaffe allein verletzt oder tötet.
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Zitat von Gabriele Fograscher (SPD):
Ich will hier für meine Fraktion sagen: Wir erkennen die Arbeit in den Schützenvereinen an. Ich komme aus einem Bezirk, in dem viele aktive Schützen in den Städten und Gemeinden gute Jugendarbeit leisten. Aber wir konnten dem Anliegen der Schützenvereine nicht folgen. Doch ich denke, wir haben jetzt mit den Ausnahmeregelungen und einer einheitlicheren Verwaltungspraxis in den Ländern einen Kompromiss gefunden, mit dem wir dem Anliegen gerecht werden. Wir wissen, dass wir mit dem Waffenrecht allein nicht Kriminalität bekämpfen.