Beiträge von frank17

    ich habe den 7002/20, jener hat außer den Strichen bei den Zahlen jeweils noch einen Strich dazwischen

    Der Preis ist m.E. OK. Ob 10 oder 20 Klick hängt eher vom Anwendungsfall ab. Für 10m LG braucht es keine 20 Klicks; ich habe den auch nur, weil er bei meinem ersten LG beim Kauf montiert war.

    Zitat von wegi82

    Sieh mal nach was du unter Ansicht und Zeichenkodierung eingestellt hast.

    Bis eben war dort 'Unicode (UTF-8 )' ausgewählt.

    Zitat von wegi82

    Dort sollte sich dies dann einstellen lassen damit der Fehler nicht auftritt.

    Jetzt ist dort 'Westlich (ISO-8859-1)' ausgewählt. Klappt prima, vielen Dank.

    ist ja wie beim Schießen - kaum macht man es richtig, schon klappt es :D

    Bei einer durchgeführten Recherche hatte ich ein wenig Beifang. Ich habe mir nachstehend die Freiheit genommen, nur die aus meiner Sicht für diesen Thread wesentlichen Aussagen zu zitieren. Wer an der vollständigen Information interessiert ist, findet im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) die vollständigen Plenarprotokolle.

    Erkennbar fehlt(e) es - parteiübergreifend - manchen Personen nicht an den erforderlichen Einsichten. An was fehlt(e) es dann?

    sorry für die Länge - mir erschien nichts davon belanglos


    1. Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 137. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Januar 2008

    Zitat von Reinhard Grindel (CDU/CSU):


    Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass der Deutsche Schützenbund sich mit der Bitte an uns gewandt hat, die Altersgrenze für das Schießen auf Schießständen unter qualifizierter Aufsicht von zwölf auf zehn Jahre zu senken, wie dies bereits bei der letzten Novelle des Waffengesetzes vorgesehen war, bevor der Amoklauf von Erfurt wiederum zu einer Korrektur dieses Vorschlags geführt hat.
    Ich habe durchaus Verständnis für die Argumentation des Schützenbundes, nach der eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten wäre.
    In der Tat gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, dass beim schießsportlichen Training nicht nur die Konzentrationsfähigkeit gesteigert wird, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen und der Respekt vor Waffen erlernt werden. Ich kann ebenfalls nachvollziehen, dass der Deutsche Schützenbund auf die Bedürfnisse der Nachwuchsarbeit hinweist und eine Teilnahme an der Jugendolympiade des IOC frühes Training und Ausbildung voraussetzt.
    Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Verständnis dafür, dass die Koalition diesen Vorschlag zur Änderung des Waffengesetzes nicht aufgreifen wird. Die Debatte über die Absenkung der Altersgrenzen für den Erwerb großkalibriger Waffen im Sommer 2007 hat gezeigt, dass wir es hier mit einem ausgesprochen sensiblen Thema zu tun haben, das voller Verunglimpfungspotenziale steckt. Gerade im Umfeld der Debatte über die Jugendgewalt halte ich es für ausgeschlossen, dass wir Innenpolitiker auch nur ansatzweise die Chance hätten, der Öffentlichkeit gegenüber verständlich zu kommunizieren, weshalb wir jetzt die Altersgrenze für das Schießen mit Druckluftwaffen senken wollen. Es besteht die Gefahr, dass wir hier falsche Signale aussenden. Das würde möglicherweise auch den Schützenvereinen schaden. Deshalb muss es beim Schießen mit Laserwaffen bleiben und bei den Ausnahmevorschriften, die das Waffengesetz heute schon vorsieht. Meine Erfahrung ist die - ich will das hier hervorheben -, dass in vielen Bereichen hiervon unbürokratisch und angemessen Gebrauch gemacht wird. Insoweit halte ich es für vertretbar, es bei dieser Regelung so zu belassen.
    Gleichwohl will ich auch an dieser Stelle deutlich machen, was ich schon bei der letzten Debatte zum Waffenrecht betont habe: Die Schützenvereine in Deutschland leisten eine hervorragende Jugendarbeit, sie haben in vielen Städten und Gemeinden eine große Bedeutung für den Zusammenhalt im Dorf und das kulturelle Leben vor Ort. Sie haben es nicht verdient, unter eine Art Generalverdacht gestellt zu werden. Auch das will ich hier ausdrücklich hervorheben.


    Mein Tricorder hat die rot markierte Passage übersetzt mit "Wider besseren Wissens tun wir nicht das Richtige, weil wir Angst haben.". Muss den wohl mal zum Kalibrieren bringen.

    Zitat von Gabriele Fograscher (SPD):


    Das geltende Waffenrecht regelt detailliert und sehr restriktiv ... den Umgang mit Waffen wie Messern und Schusswaffen sowie mit Munition.
    ...
    Immer wieder werden Forderungen nach einer Verschärfung dieses Waffenrechts laut, auch in der aktuellen Debatte. Ich finde schon, dass man die Vorschläge auf ihre Praktikabilität hin untersuchen muss und dass man sich fragen muss, ob sie zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung führen.
    ...
    Fazit: Deutschland hat - und wird das auch in Zukunft haben - eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze weltweit, und das ist richtig und gut so. Legale Waffenbesitzer wie Schützen, Jäger und Sammler gehen verantwortungsvoll und zuverlässig mit ihren Waffen um. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und des Periodischen Sicherheitsberichts zeigen, dass legal erworbene Waffen und Sammlerwaffen eine unbedeutende Deliktsrelevanz haben. Sorgen machen uns die illegalen Waffen, deren Dunkelziffer extrem hoch ist und die sich vorwiegend in Händen von Kriminellen befinden. Dieses Problem kann ein noch so scharfes Waffenrecht nicht lösen.

    Zitat von Petra Pau (DIE LINKE):


    Ein schärferes Waffenrecht ist zwar kein Garant für weniger Gewalt, ...


    2. Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - 146. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2008

    Zitat von Gabriele Fograscher (SPD):


    Ich will hier für meine Fraktion sagen: Wir erkennen die Arbeit in den Schützenvereinen an. Ich komme aus einem Bezirk, in dem viele aktive Schützen in den Städten und Gemeinden gute Jugendarbeit leisten. Aber wir konnten dem Anliegen der Schützenvereine nicht folgen. Doch ich denke, wir haben jetzt mit den Ausnahmeregelungen und einer einheitlicheren Verwaltungspraxis in den Ländern einen Kompromiss gefunden, mit dem wir dem Anliegen gerecht werden. Wir wissen, dass wir mit dem Waffenrecht allein nicht Kriminalität bekämpfen.

    In den letzten Wochen durfte ich als [schublade]eingefleischter DSB-LG-Schütze[/schublade] an einer Kurzwaffen-Ausbildung (KK&GK) teilnehmen. Vorab - war sehr lehrreich und es hat Spaß gemacht. Zum Abschluss gestern von 12 Schuss .357 Mag 11 ins Schwarze (25m Präzision), davon die letzten 5 Schuss 46 Ringe (für dieses Niveau musste ich mich beim LG 'Jahrzehnte' quälen). Das aber nur nebenbei.

    Nach den Beobachtungen unseres Trainers sind Frauen meist im Schießsport erfolgreicher, weil sie überwiegend besser zuhören und bereit sind, den Anweisungen des Trainers zu folgen. Mit zunehmendem Alter und selbst empfundener Wichtigkeit und Unfehlbarkeit seien Männer oftmals beratungsresistent.

    Aus anfänglich 16 Teilnehmern kristallisierte sich schon recht bald die Beste heraus. Schade, wenn 'sportliche' Regularien Talenten Grenzen setzen.

    Man wollte eine _isolierte Genehmigung_ nur von Sportordnungen (also ohne vorangehende oder gleichzeitige Verbandsanerkennung) nur als seltenen Ausnahmefall dulden.


    Oha. Wenn das ursprünglich so gemeint war, dann ist das wohl nicht ganz gelungen - unangenehmerweise wäre nämlich der Kontext von 'isoliert' zu 'öffentlichem Interesse' verloren gegangen. Eine etwaige Veränderung in der Systematik (Umstellen, Einschieben, ...) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens könnte dann auch dazu geführt haben, dass die (dabei nicht angepasste???) Begründung nun gar nicht zum Gesetzestext passen will. Suboptimale Rechtsförmlichkeitsprüfung?

    Mit Ermessen(sausübung) meinte ich die jüngste Verwaltungspraxis des BVA.

    ... , weil es den unfähigen Gesetzgeber nicht korrigieren will oder nicht korrigieren zu dürfen glaubt.

    Art. 20 Abs. 3 GG?! Ist doch meistens gut so, darf m.E. auch nicht willkürlich in Frage gestellt werden, nur weil das Ergebnis im Einzelfall (auch mir) nicht gefällt. Wichtiger wäre doch, ob hier das Ermessen sachgerecht ausgeübt wurde. Dazu wäre es gut zu wissen, was der Gesetzgeber eigentlich wollte. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/7717) kommt das zumindest für mich nicht klar raus.

    Gut geworden, Glück gehabt. Man weiß es leider vorher nicht.

    Die örtliche Presse ist tw. sehr wohlwollend. 'Neulich' anlässlich eines Öffentlichkeitsarbeits-Seminars schilderte der als Dozent eingesetzte Redakteur die sehr reservierte Haltung der Schützenvereine auf Presseanfragen kurz nach 'Erfurt'. Es sei seinerzeit kaum vermeidbar gewesen, den Eindruck zu transportieren, 'die Sportschützen / Schützenvereine' weigerten sich Stellung zu beziehen. Ich habe ihm abgenommen, dass er (sic!) um eine objektive und neutrale Berichterstattung bemüht war. Schade um die verpasste Chance.

    Die Risiken, an den/die Falsche/n zu geraten, sind allerdings bekannt.

    Wie häufig gibt es eine große Bandbreite, innerhalb derer ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit gefunden werden muss. Die Wahrnehmungen / Wertmaßstäbe sind dabei recht unterschiedlich.

    Bei der Angabe von Mailadressen habe ich als Seitenbetreiber gute Erfahrungen damit gemacht, diese in Form einer Grafik ohne(!) mailto-tag einzubinden. Automatisches Auslesen geht dann allenfalls mittels einer OCR, die auf die Grafik angesetzt wird - ein Aufwand, den wohl eher nicht viele Spammer betreiben. Ob diese Variante allerdings benutzerfreundlich ist, sei dahin gestellt. Wer eine derart präsentierte Mailadresse ansprechen will, muss sie abtippen.

    _Noch_ langweiliger und _noch_ biederer schafft das selbst der hinterletzte deutsche Provinzschützenverein nicht.


    Es ist so mühsam, nur an Hand von vermeintlich oder tatsächlich schlechten Beispielen zu lernen. Deshalb interessiert mich: wie ginge es denn aufregender und ansprechender?

    Der Innenraum der Halle gefällt mir auf den ersten Blick sehr gut. Die Stände selbst sehen allerdings aus, als seien sie mit gestapelten Pappkisten ausgerüstet. Die Ablagen erscheinen mir unangenehm niedrig. Die Außenansicht - nun ja - 'strange' ...

    Zitat

    0.3.13 Schützestand

    Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden.

    Im übrigen stellt 0.2.12.1 darauf ab, dass sich niemand einen Vorteil verschafft. Tatsächlich führt die Bestimmung auch dazu, dass Timer, elektronische Gehörschützer, Digitalkameras zur Ergebnisdokumentation u.a. unzulässig sind.

    Deinen Anwendungsfall halte ich für zulässig. Ob sich der Schießleiter / Kampfrichter überzeugen lässt, hängt vielleicht vom Einzelfall ab.