persönlicher Übergabe (oder so ähnlich heißt das)
Evtl. meinst Du "eigenhändig".
Versand mit dem Merkmal "eigenhändig" schafft nicht unbedingt Sicherheit im Sinne des Waffengesetzes (d.h. stellt "Übergabe nur an einen Berechtigten" nicht in jedem Fall sicher). Verantwortlich bleibt aber auch bei einem Patzer des Transportunternehmens der Versender.
Siehe z.B. hier oder auch hier.
Auf die Quellen zu folgenden Textpassagen kann ich nicht mehr verlinken, da jene entweder nicht mehr existieren oder mir zwischenzeitlich die Zugriffsberechtigung fehlt:
- "... Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass bei dem Service "Eigenhändig" die Aushändigung an einen Bevollmächtigten erfolgen kann, der dann jedoch aus der Sicht des Waffengesetzes nicht berechtigt wäre. Hieraus folgt, dass eine Versendung von Waffen mit dem Zusatz „Eigenhändig“ die engen Vorgaben des Waffengesetzes nicht erfüllt. Die Übergabe an eine berechtigte Person, wie es das Waffengesetz vorschreibt, kann nur durch die Express Ident Produkte sichergestellt werden. ..."
(Auszug aus einer im Namen von Dr. Zumwinkel verfassten Antwortmail, die ich am 15.02.2008 unter ERROR 404: Page not found! - VDB Waffenhändler Verband Waffenhandel Gebrauchtwaffen Jagdwaffen Sportwaffen vorgefunden hatte) - Beitragsstrang "Die sehr seltsamen Interpretationen von eigenhändiger Zustellung" im Forum von Waffen-Online [eröffnet am 10.01.2008]; eine Sammlung von Erfahrungen über bei Nachbarn / Freundinnen / ... abgegebenen oder im Flur abgelegten Waffen.
Nimmt man die vorstehenden Informationen ernst, wäre die Versandart "eigenhändig" wohl nicht sicher genug. Die entsprechende Empfehlung zu "Waffen-/ Munitionsversand" unter den Hilfethemen bei eGun wäre dann auch mit Vorsicht zu genießen.