Beiträge von Pfife

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand kurz weiterhelfen.

    Welche Bildschirmformate unterstützt das SIZ?

    Ich meine, dass wir aktuell 4:3 nutzen. Wäre ein anderes Format auch möglich (5:4, 16:9, etc.)?

    Hintergrund, wir wollen eine mobile Anlage für unsere Feste konfigurieren mit geringem finanziellem Aufwand und blickwinkelstabilen Bildschirmen.

    Ich hätte da gerade ein günstiges Angebot für 2 Eizo IPS Bildschirme in 5:4 und bin mir nicht sicher, ob die Anzeige gut aussieht.


    Danke! 😁

    Ich habe sehr oft bei RB Zubehör oder MK Gewehr und Luftpistole gekauft und habe nie Probleme gehabt.

    Wer einfach mal bestellt um irgendwas auszutesten oder verschiedene Größen bestellt um dann das nicht passende zurückzuschicken, sollte mal sein Kaufverhalten überdenken. Die Händler haben große Probleme und personellen Aufwand die Rücksendungen zu bearbeiten. Daher kann eine Reaktion des Händlers auch mal etwas herber ausfallen!

    Kann man ja nachvollziehen, aber das war nicht der Punkt vieler der User hier. Bei mir wars auch wie bei einigen Vorredner.

    Hab gewusst, was ich brauche, dann bestellt, obwohl als lieferbar deklariert, ewig gewartet (auf Nachfrage zum Liefertermin nur eine eher beleidigende Mail bekommen). Endlich nach Wochen des Wartens kam das gute Stück, nur leider nicht das, was ich bestellt hatte, sondern was ähnliches aber für mich nicht zu gebrauchen. Rückabwicklung hundsmiserabel. Ignorieren meiner Mails / Anrufe und Beleidigung war alles dabei. Er sah keine Schuld bei sich...


    Das hat absolut nichts mit Kaufverhalten zu tun.

    kruemelgirl

    Hallo zusammen! Dieses Jahr probier ich auch mal mein Glück😉

    Für Januar habe ich folgende Ergebnisse:

    Luftpistole 2.10 - 330 Ringe

    Luftgewehr 1.10 - 376 Ringe

    25m Pistole 9x19 2.53 - 371 Ringe


    Für Februar habe ich:

    Luftpistole 2.10 - 340 Ringe

    Luftgewehr 1.10 - 386 Ringe


    Danke, dass ich noch mitmachen darf!😁👍

    Oh-oh, das ist ja geballte Kompetenz vorhanden. Ich dachte, es unterliegt BKA zu entscheiden, ob eine Waffen eine Kriegswaffe ist oder nicht.

    Natürlich liegt da die Kompetenz beim BKA, bezweifelt auch niemand.

    nur...

    ich hab ein Bild/Video von so einem Sportgerät -> externe Zuschauer, die nicht aus dem sportlichen Bereich kommen, können das nicht unterscheiden, ob Sportgerät oder Kriegswaffe. Und schnell entsteht der falsche Eindruck. Für die sieht so eine Waffe halt mal aus wie in einem Artikel aus der BILD über ein Kriegsgebiet.

    Und so will keiner von uns Sportschützen vom Umfeld wahrgenommen werden, denke ich.

    Unser Sport kann und ist so viel mehr!

    Wir habens gestern getestet, aber irgendwie hat es nicht geklappt. Wir haben das Häkchen gesetzt, die IP angepasst und den Port gesetzt.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum es nicht funzt. Vielleicht gibts hier jemanden, bei dem es funktioniert? Hat das jemand im Verein getestet?

    Unfug. Wo soll das stehen?

    Dass es nett ist, kann sein. Was ist überhaupt ein "Vereinsübungslehrgang"?

    Wo GESCHOSSEN wird, muss es eine (bestellte und auch entsprechend qualifizierte) Aufsicht geben.

    Nicht Vereinsübungslehrgang, sondern Vereinsübungsleiterlehrgang auch VÜL (Bayern, BSSB). Vielleicht genauer lesen😉

    Ist kein Unfug, sondern war bei mir als Antritt zum Jugendleiter Pflicht. Jeder bei uns, der bei seiner Standaufsicht Minderjährige bis 16J. betreut, hat diesen Lehrgang. Da man durch ihn die Befähigung, die lt. Gesetz für die Obhut gefordert ist, belegen kann. Ich bin voll bei dir im Bezug auf bestellt und qualifiziert (letzteres eben über den VÜL für die besondere Obhut)

    Mag ja gut sein, dass es den Lehrgang nicht in allen Verbänden gibt, oder dort anders heißt.

    https://www.bssb.de/ausbildung-zum-vereinsuebungsleiter

    Sind 30 Unterrichtseinheiten mit Prüfung. Also als Unfug würde ich das nicht gerade bezeichnen.

    Siehe dazu auch Paragraph 27 WaffG

    "(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2)

    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftagten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. "

    Das ist bei üblichen Vereinen schon lange nicht mehr nötig... siehe AWaffV § 10 Absatz 3:

    Sehr interessant...das hatte nämlich die örtliche Behörde erst kürzlich bei der Standabnahme diesen Jahres (allerdings Schießstand für erlaubnispflichtige Waffen) verlangt. Anscheinend haben die dann auch noch nicht den aktuellen Stand.

    Beide Vereine sind eingetragen im BSSB.

    Wir haben folgende Punkte auf unserem Schießstand für erlaubnisfreie Waffen umgesetzt bzw. beachtet:

    - Standaufsichtenlehrgang (muss permanent den Schießbetrieb beaufsichtigen)

    - Vereinsübungsleiterlehrgang (notwenig für Jugendarbeit)

    - Meldung der Aufsichten bei der zuständigen Behörde

    - Die aktuell zuständige Aufsicht muss namentlich gut sichtbar im Schießstand ausgehängt sein

    - Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Eltern) haben wir ebenfalls eingeholt und abgeheftet


    Die Waffensachkundeprüfung wird, soweit ich weiß, nur dann benötigt, wenn auch mit erlaubnispflichtigen Waffen umgegangen wird.


    Ich hoffe, ich hab hier nichts vergessen. 😊