Beiträge von macmeier

    Danke.

    Ja, das habe ich gefunden. Heißt das, dass wir 20 mm astfreies Weichholz verwenden können oder ist das nur der Ausgangspunkt für unsere Versuche? Der Schuss mit 30 Joule ist ja schwächer. Brauchen wir eine Testreihe mit 20mm, 17,5mm und 15mm um sicherzugehen, dass das Geschoss immer das Holz durchschlägt?

    Der Teppich war auch nur aus Gründen der Schallreflexion direkt vor den Schützen im Gespräch. Wegen der Ablehnung durch den SSV haben wir die genauere Ausdehnung nicht diskutiert.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ihr schießt ja Flobert. Die gibt es sehr schlapp oder ähnlich wie die .22Z. Je nachdem, was ihr schießt, müsst ihr euch an den Stärken für Druckluftwaffen oder die für .22Z orientieren. Und dann muss das halt getestet und vom SV freigegeben werden.

    Jedenfalls möchte ich sehr gut vorbereitet in das Gespräch mit unserem SSV gehen, damit ich weniger von seiner speziellen Meinung abhängig bin. Er ist aus einem reinen Schießsportclub und hat geäußert, dass ihm jede Art des Schießens, die nicht ein Leistungsziel hat, gegen den Strich geht.

    Ich verstehe die Arbeitsethik einiger meiner Kollegen nicht. Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen, die persönliche Meinung durchzudrücken, sondern festzustellen, ob etwas schießsicherheitstechnisch geht oder nicht geht. Persönliche Präferenzen haben dort nichts verloren. Natürlich darf man etwas empfehlen, aber etwas zu untersagen, nur weil es nicht in das eigene Weltbild passt, ist nicht in Ordnung.

    Danke der Nachfrage.

    Unser Schießstandsachverständiger ist – sagen wir mal – eigen. In unserer Luftdruckhalle wollten wir Teppichboden verlegen. Er hat es verboten. Meinen Hinweis, dass in 3.1.2.5 Schießbahnsohle Teppichboden explizit als erlaubt genannt ist, ließ er nicht gelten. Also haben wir nun keinen Teppichboden (bisher).

    In der Tabelle in 7.8 ist ja leider 4mm RF nicht genannt. Daher würde ich mich gern mit einem Verein absprechen, der es schon macht. Sowohl um zu erfahren, welches und wie dickes Holz verwendet wird, als auch um zu erfahren, was deren SSV dazu sagt oder wie man ihn überzeugt hat. Voraussetzung für den zweiten Teil wäre natürlich, dass der Sachverständige überhaupt davon weiß.

    Jedenfalls möchte ich sehr gut vorbereitet in das Gespräch mit unserem SSV gehen, damit ich weniger von seiner speziellen Meinung abhängig bin. Er ist aus einem reinen Schießsportclub und hat geäußert, dass ihm jede Art des Schießens, die nicht ein Leistungsziel hat, gegen den Strich geht.

    7.8 beschreibt die zulässigen Vogelstärken für .22Z. Also 20 mm astfreies Weichholz für das Vogelziel. Der Kastenaufbau für Zimmerstutzen ist unter 7.5.3 der Richtlinie beschrieben.

    Wenn ihr den Vogel auf die Abschlusswand montiert, gelten die Materialien aus 2.7.3 der Richtlinie. Ich würde als Sachverständiger z. B. ein Stahlblech mit dem nötigen Platz rund um den Vogel von mindestens 3 mm und einer Zugfestigkeit über 300 N/mm² empfehlen.

    Und ihr seid doch nicht an einen SV gebunden, oder? Gibt doch auch andere, die vielleicht etwas umgänglicher sind.

    Ach ja: Teppichboden ist erlaubt, aber ihr tut euch keinen Gefallen damit. Vor den Geschossfängen ist der Boden sauschwer zu reinigen. Man bekommt Bleisplitter und Geschossreste nicht da raus. Vom Schützenstand aus bis, sagen wir mal, drei Meter vor der Abschlusswand ist das okay – die restlichen Meter sollten für die Reinigung glatt sein. Aber schießsicherheitstechnisch ist Teppich grundsätzlich nicht zu beanstanden.

    Ich habe das gerade nochmal gelesen: du hast rechtliche und sicherheitstechnische Fragen, bei deren Beantwortung dir ein Sachverständiger nicht helfen kann? Anscheinend hatte dein Aufruf an einen anderen Betreiber keinen großen Erfolg...

    Schau mal Ziffer 7.5.3 der Schießstandrichtlinie von 2012. Außerdem Ziffer 7.8 für das Vogelziel mit der Änderung von 2013 (Dicke <= 25mm).

    In der Drucklufthalle sind einige Erleichterungen möglich, da ihr dann keinen kompletten Kasten benötigt. Das muss aber dann mit dem Schießstandsachverständigen besprochen und von der Behörde genehmigt werden (wesentliche Änderung).

    Viele Grüße,

    Michael Meier

    Schießstandsachverständiger NRW

    Hallo Robert, in der Schießstandrichtlinie (frei zum Download verfügbar) steht alles drin zur Reinigung von Schießanlagen. Die Bescheinigung nach dem SprengG kommt ja von den 20 Gramm an Explosivstoffmenge, die aber bei einer regelmäßigen Reinigung überhaupt nicht anfallen sollten.

    Vereine stehen, was den Arbeitsschutz angeht, irgendwo zwischen Privat und Gewerbe. Das ist leider nicht klar geregelt. Es gibt Konstellationen (Ehrenamtler, arbeitnehmerähnliche Tätigkeit etc.) in denen ein Verein klar darunter fällt … das ist aber sehr individuell. Bei der VBG kann man zu dem Thema eine Broschüre herunterladen. Eine FFP2-Maske, Handschuhe und eine funktionierende Lüftung zum Kehren sowie das direkte Abbrennen danach sollten es aber tun.

    Hallo zusammen,

    ich bin SSV und kenne bislang keine Behörde, die dies vorgelegt haben wollte. Eigentlich gehört das aber zum Abnahmegutachten dazu, weil es eine wesentliche Änderung des Geschossfangs ist. Die Rahmen von Meyton, DISAG oder Intarso sind in der Regel aber bekannt, zigfach verbaut und mit Gutachten beschossen.

    Es gibt ein Abnahmegutachten für den Meyton-Rahmen MF5R1, den ich von Meyton bekommen habe. Andere Modelle kann man auch über den Support erfragen. Der Thread-Ersteller kann sich auch gerne bei mir melden.

    Die Behörde wird nie die Messgenauigkeit des Rahmens interessieren, sondern nur die Schießsicherheit.

    Ich hoffe, das war hilfreich.

    Viele Grüße

    Michael