Einmal durchlesen und gut iss
Beiträge von distanzlocher
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Hallo Florian,
da Deine Anfrage schon ein Jahr zurückliegt, gehe ich mal davon aus, dass Du mittlerweile im Besitz einer WBK bist.
Eine Möglichkeit wäre auch, dass Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragst, die Du als Wiederlader/ für Böllern,.. benötigst.
Wenn Du da das OK bekommst, kostet um die 80 Euro, dann bekommst Du auch die WBK
Und es gibst auch diese Fristen nach dem Urteil. Je nach schwere 3 (Strafbefehl; ich glaube alles vor 90 TS), 5 (z.B. nach Bewährung) und 10 Jahre (z.B. nach Knast).
Und Du solltest auf Facebook oder Twitter nicht mit Klarnamen "hetzen". (Verfassungsschutz)
Gruss