Hallo "Bruchpilot75", gemäß DSB-SO Regel 1.5.4 darf die Schafttiefe beim Luftgewehr und GK-Standardgewehr maximal 120mm betragen. 90mm war die vorherige, veraltete Regelung. In Teil 9 (Auflageschießen) wird sich hinsichtlich der Gewehrabmessungen auf diese Regel in Teil 1 bezogen. Lediglich die Auflagenlänge bzw. Auflagepunkt und -breite sind in Regel 9.7.1 (Schäftung) gesondert geregelt.
Gruß, André
Das ist nicht ganz richtig.
Da gab es wieder einen tollen TK Zettel 😀
Das Maß D würde dann in der 1.5.4.
auf 140mm geändert.
Der Grund sind aber die Untergriffe z.b. von Feinwerkbau.