Ich habe ihn nicht absolviert, den Kurs, bin ja Reichsdeutscher.
Aber so wie ich das lese, ist der schweizerische Begriff "Schützenmeister / Schützenmeisterin" nicht zwingend ein Amt (in Deutschland bedeutet das Wort entweder den Vereinspräsidenten oder häufiger seinen Stellvertreter), sondern eine Qualifikation, die wiederum für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen rechtlich notwendig ist.
Nach deutschem Sprachgebrauch in unserem größten Dachverband (dem DSB) steht wohl der schweizerische Schützenmeister zwischen "verantwortlicher Aufsichtsperson" (Rechtsbegriff) und "Schießsportleiter" (Verbandsbegriff). Beides wird man hier (gestaffelt) nach entsprechenden Kursen. In den anderen Verbänden ist die Terminologie teilweise etwas anders.
Carcano
Danke für deine Aufklärung was es im Deutschen Gebiet für eine Bedeutung hat.
Ja es ist so der Schützenmeister/-in ist die Aufsichts- und Sicherheitsperson während dem Schiessbetrieb. Wenn mehrere Anwesend sind hat einer die Führung des Schiessbetriebs (Feuer Frei geben, Entscheidungsträger bei Scheibenproblemen etc) die anderen dann halt die Aufsicht. Bei jedem Training muss einer bestimmt werden der für die Durchführung verantwortlich ist.
Beim Obligatorischen und Schiesswettbewerben ist eine Türkontrolle zu stellen (Schützenmeister) und genügend Schützenmeister für die Aufsicht im Stand. Somit braucht unser Verein immer 5 Leute welchen den Kurs absolviert haben.
Zusätzlich und darum geht es ja im Thema, wegen dem JS-Kurs welcher von Schützenmeistern geleitet werden muss.
Also ist unser schweizer Problem wir brauchen Schützenmeister für die Durchführung unserer Vereinsaktivität (ausserhalb militärischen Übungen wie: Training, Schiesswettbewerbe), es dürfen aber nicht alle den Schützenmeisterkurs absolvieren.
Übrigens das weibliche Geschlecht muss die RS diesbezüglich nicht absolviert haben um eine Schützenmeisterin zu werden. So ist die "Diskriminierung" mal auf männlicher Seite ![]()
Gruss