Apropos, nach meiner allerdings unmaßgeblichen Auffassung haben solche zusätzlichen Zettelwerke, insbesondere dann, wenn sie über die Interpretation und Auslegung der SpO hinausgehen, keine Relevanz. Maßgeblich bleibt die Sportordnung. Wenn man das nämlich anders handhabt, hat man irgendwann nur noch Chaos.
Also werden bei euch die 150mm nicht beanstandet?