Ich würde mich da mal beim Justitiat eures Landessportbundes schlau machen, da habe ich in Sachen GEMA auch angeklopft, hab da ja auch ne Antwort erhalten aber mich würde schon mal interessieren, wie ihr das anmeldet und ob ihr das anmeldet, ob evtl. schonmal jemand vorbeikam.
Nun zur GEZ, der Punkt von Zebo, dass es mit dem Bereithalten der Geräte verbunden ist, da habe ich jetzt schon andere Empfehlungen von Verbänden gelesen, gerade hier von der IHK NRW da liest man aber auch viele gleichlautende Empfehlungen der LSB´n die dann alle ähnliches wie direkt bei der GEZ anschneiden.
Hier mal der Auszug von der IHK
"Kann man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen?
Aktuell: Der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten ändert nichts an der grundsätzlichen Gebührenpflicht von PC.
Hinweis: Nach Auskunft der GEZ würde auch der Ausbau von Netzwerkkarten und internen Modems nichts an der Gebührenpflicht ändern, solange mindestens ein USB-Anschluss vorhanden ist, über den ein Modem ohne größeren Aufwand anschließbar wäre.
In letzter Zeit werden von Providern und Softwarefirmen Lösungen zur Blockierung des Empfangs von Rundfunkprogrammen über das Netz angeboten, die angeblich zur Befreiung von der Gebührenpflicht führen. Nach Auskunft der Rundfunkanstalten handelt es sich hier „um eine Software-Lösung, die nicht geeignet ist, den Empfang von Rundfunk dauerhaft zu vermeiden“. Sie ändert nichts an der grundsätzlichen Gebührenpflicht dieser „neuartigen“ Geräte."
Hier von der GEZ
Gemeinnützige Vereine
Vereine, die keine eigene Geschäftsstelle oder ein Vereinsheim besitzen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. In den Fällen, in denen die ehrenamtlichen Vereinsaktivitäten von den Vorständen oder Vereinsmitgliedern privat von zu Hause aus betrieben werden, führt dies nicht zu einer zusätzlichen Gebührenpflicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn z. B. Übungsleiterhonorare gezahlt werden. Durch die Nutzung eines Handys für Vereinszwecke entsteht zudem ebenfalls keine weitere Gebührenpflicht.
Betroffen von der ab 1. Januar 2007 geltenden Regelung sind lediglich Vereine mit eigener Geschäftsstelle oder Vereinsheime, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und einen internetfähigen PC bereithalten. Unabhängig von der Zahl der vorgehaltenen PCs ist jedoch nur einmal eine Grundgebühr (monatlich 5,76 Euro) zu entrichten.
So, das Essen wartet 
Euch allen noch nen schönen Heiligabend