Beiträge von scherge

    Die Sportschützen/Bogenschützen im Landkreis Verden würden sich freuen wenn zwei von Ihnen dieses Jahr bei der Wahl zum/r Sportler/in des Jahres auf den vordersten Plätzen landen würden. Unterstützt sie, sorgt dafür, dass wir dieses Mal die Nase vorn haben und mit unseren interessanten Sportarten im Rampenlicht stehen.

    Hier könnt Ihr abstimmen (das System lässt auch einen Kandidaten als Favoriten für alle Plätze in seiner Klasse auswählen

    Es handelt sich bei den Frauen um die Kandidatin mit der Startnummer 6, Charlotte Allerheiligen

    und bei den Männern um den Kandidaten mit der Startnummer 15, Matthias Potgrafke.

    nur dann frage ich mich, warum er die Auflagedisziplin nicht stehend schießt, obwohl er den Hocker benutzen darf.


    Weil es die Regeln hergeben und es ihm vlt. einen Vorteil bringt, warum soll er den nicht nutzen? Es sind ja nicht nur Leute mit Augenproblemen, die ab dem 46. Lebensjahr das Adlerauge verwenden. Es werden auch nicht alle Probleme mit Ihrem Blutdruck haben, die im Seniorenbereich diesbezüglich Mittelchen einnehmen. Am besten fragt man aber doch denjenigen persönlich.

    Dann habt doch einen A.. in der Hose und beweist es,geht dagegen an. Entweder es ist beweisbar oder wir müssen damit leben, und ich kann es. Was meinst Du, wie viele Schuldige ein Gericht offiziell als Unschuldige verlassen, deswegen ist mein Leben trotzdem kein Traum. Und ich finde es gut wenn das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Anwendung kommt. Beweist doch einfach, dass ihr ohne diese Tricks besser seid, es funktioniert, anstatt den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

    Wieso kann das nicht sein? Schmidtchen hat es doch beschrieben, man kann sich pro Disziplin entscheiden ob man die Hilfsmittel nutzt oder nicht. Vlt. dürfte er ja auch für stehend Freihand auch Hilfsmittel benutzen, hat aber darauf verzichtet. Hier findest du einige Infos zu den neuen Regularien, die Klassifizierungen werden festgelegt. Es ist ja auch niemand dazu verpflichtet, die Gründe den Mitstreitern offen zu legen, warum er welche Klassifizierung bekommen hat.

    Hallo,

    ich würde mal als Wunsch äußern, die Punktehochrechnung in WM-Liga auf Durchschnittswerte der Schüsse basieren zu lassen. Ist sicherlich spannender für die Zuschauer, darauf die aktuelle Punkteverteilung während eines Ligawettkampfes zu errechnen als durch Addition. Oder ist das zu viel Aufwand, weil zum Wettkampfende die Punktevergabe wieder summenbasiert erfolgen muss?

    Das Auge sieht man schon, die Pupille sollte verschwinden. Vlt. hab ich es auch damals falsch gedeutet, aber wenn ich die Pupille gesehen habe, also Kopf falsch abgelegt und das Auge nicht mittig vor dem Diopter, dann war die Öffnung der Irisblende auch nicht mehr mittig. Konnte dadurch also nicht mehr oder weniger Fehler feststellen als vorher ohne Mirror. Seitdem liegt der Mirror bei mir bei auf dem Haufen des Zubehörs, der beschriftet ist "Nettes Zeug, aber Üben/Training bringt mehr Ringe".

    Es kann sein, dass jeder von uns ganz andere Ansicht zu all den Themen hat, aber wir sollten nicht versuchen Person X oder Y mit Dokumenten oder Diskussionen zu "zerfleischen" nur weil diese Person es leicht anders sieht bzw. anders kennt. Viel mehr sollten wir gerade einem Forumsmitglied bei der Suche nach einem geeigneten System für die Jugendarbeit helfen.

    Ähh, genau das wird hier doch von uns versucht, anderen zu helfen, auch mit Beispielen aus angewandter Praxis, Erfahrungen und auch mit Zitaten aus Dokumenten. Tut mir leid wenn auch das als Zerfleischen bei Dir ankommt,weniger zart besaitete sagen dazu Erfahrungsaustausch. Bei uns in der Gegend werden übrigens die besagten DISAG-Funktrainer und RIKA-Hometrainer auf LG-Ständen mit Zuganlagen installiert, zum Teil fest installiert zum Teil sind Halterungen vorbereitet, dass eine schnelle Montage beim Jugendtraining durchgeführt werden kann, es kann auch mit scharfer Munition geschossen werden, natürlich nicht von den Steppkes. Sie sind bezahlbar und für die Kinder ist es eine Freude damit üben zu dürfen. Und sie sind es alle Male wert und auch durchaus bezahlbar. Es werden RWK mit den jeweils vereinseigenen Anlagen durchgeführt, die haben in den letzten zehn Jahren schon sehr viele Vereine angeschafft, oft auch zwei Anlagen.

    Genau da liegt ja das Problem im Normalfall: eine Scatt-Anlage müsste normalerweise mit einem "Dummy-Gewehr" genutzt werden. Selbst das Kartusche entfernen macht aus einem Luftgewehr noch immer keinen anderen Gegenstand. Das ist recht dünnes Eis (meines Erachtens) und ob das zwischen Landkreis und entsprechendem Verein so kommuniziert wurde/werden würde, das wage ich zu bezweifeln.


    Kannst es ja gerne anzweifeln, wir hatten es hier schon mal behandelt, es gibt diese Antwort vom LK. Eine Anfrage an das Landesinnenministerium wurde intern weitergeleitet und vom LK beantwortet. Es hieß damals:

    Von schießsportlichen Vereinen wird zur Nachwuchsfindung teilweise auf nicht geladenen, aber grundsätzlich schussfähigen Waffen ein Infrarotsystem aufgebaut.
    Die angesprochene Altersgrenze von 12 Jahren gemäß § 27 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) betrifft das Schießen von Minderjährigen auf Schießstätten. Da jedoch in dem von Ihnen beschriebenen Fall mit dem Infrarotaufbau im Sinne des Waffengesetzes nicht geschossen wird, da kein Geschoss o.ä. aus dem Lauf austritt, ist diese Vorschrift nicht anzuwenden.
    Fraglich ist jedoch, ob das Verbot des § 2 Absatz 1 WaffG , welches Personen unter 18 Jahren den Umgang mit Waffen untersagt, anzuwenden ist. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration vertritt die Rechtsauffassung, dass in den Fällen, in denen Kindern unter unmittelbarer Aufsicht ermöglicht wird, mit dem Infrarotaufsatz Lichtpunkte abzusetzen, dem Kind nicht die tatsächliche Möglichkeit eingeräumt wird, über den Gegenstand/die Waffe nach eigenem Willen zu verfügen.
    Es wird die Auffassung vertreten, das es sich hierbei weder um den Erwerb noch um den Besitz der Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Insofern ist auch die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 WaffG in diesen Fällen nicht zu beachten. Zwar werden jedoch von anderen Seiten auch andere Rechtsauffassungen vertreten, jedoch schließe ich als zuständige Waffenbehörde mich der o.a. Rechtsauffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration, an.
    Eine Unbrauchbarmachung der Luftgewehre ist daher in diesen Fällen nicht erforderlich.


    Klar, ich gebe dir Recht, scherge, eine Scatt-Anlage macht natürlich immer mehr Sinn für den Verein als gesamtes betrachtet. Aber damit löst man - meines erachtens und meinem Kenntnisstand nach - nicht das Problem der Jungschützen. Und Jungschützen benötigen wir doch alle!

    Ja und die Skigebiete benötigen im Winter ordentlich Schnee ;( Ich hab doch darauf geantwortet, dass es keine Lichtpunktsysteme gibt, mit denen sich Bewegungsabläufe darstellen lassen und Möglichkeiten dargestellt.
    Übrigens löst man mit keinem der Systeme das Problem der Jungschützen wenn es nicht zum Einsatz kommt :rolleyes:
    Es erwartet sicherlich keiner, dass man dem Kind die Zielabläufe wissenschaftlich analysiert. Es hilft einem aber schon als beaufsichtigender "Richtschütze", dem jüngsten Nachwuchs den ein oder anderen Tipp zu geben oder auch dem System die letzte Richtungsänderung zu geben, damit es überhaupt eine Chance hat, das Ziel zu treffen.

    - Was meinst du denn mit Bewegungsabläufen? Meinst du damit den Zielweg, etc. etc? Also ähnlich wie bei der Scatt-Anlage? Wenn ja: ich denke nicht, dass eines der Lichtgewehr-Systeme so etwas her gibt. Es hat nicht mal jeder Hersteller bisher überhaupt die Möglichkeit eines richtigen Trainings/Wettkampfes auf Ringe. Einige haben eher nur ein Art Biathlon (getroffen/nicht getroffen).

    Was spricht denn dagegen mit einer Scatt-Anlage oder vergleichbarem zu arbeiten? Bei uns in der Gegend werden schon RIKA-Hometrainer und DISAG-SAM-Trainer für solche Zwecke "missbraucht", die Scattanlagen liegen preislich auch nicht mehr so weit davon entfernt. Man kann diese Anlagen auch fürs Training aller Altersklassen im Verein verwenden, ist da nicht nur auf die Jüngsten festgelegt. Für diese gibt es passende Simulationsschäfte oder wie hier auch schon mal geschrieben wurde, es reicht vielen Kreisen auch, wenn die Kartusche an nem LG entfernt wurde. Nur sowas würde ich mir schriftlich von entsprechenden Stellen bestätigen lassen.

    Dass das zumindest bei den Trainern nicht so ist, hat ja die bisherige Diskussion ergeben.


    Der Landestrainer ist ja aber nicht der Landesverband. Wenn er in der Fortbildung aktiv ist, dann wird er den ein oder anderen auch vom Namen her kennen aber es ist ja nicht sein Ding alle Trainer persönlich zu kennen bzw. die Anzahl derer, die sich nicht aktiv an seinen Trainingsmaßnahmen beteiligen. Ich denke schon, dass die LV Listen der über sie gemanagten Aus- und Fortbildungen haben, bei uns im Norden ist es auf alle Fälle so.

    solange man dann nicht mit zu viel Alk ein Fahrzeug bewegt.


    ... solange man überhaupt mit egal wie viel Alk mit Waffen hantiert, lese ich aus dem Urteil raus.
    "Nach der einschlägigen Vorschrift des Waffengesetzes besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen. Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können."

    Dann macht man es so wie die Hersteller,

    "Kann Spuren folgender Allergene enthalten:
    • Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern; Vorkommen z. B. in Mehl, Bier, Wurstwaren, Kuchen) • Krebstiere (z. B. Krebs, Shrimps, Garnelen; Vorkommen z. B. in Suppen, Soßen, Würzpasten) • Eier (z. B. als Flüssigei, Lecithin, (Ov)-Albumin; Vorkommen z. B. in Mayonnaise, Panade, Dressing) • Fisch (alle Fischarten; Vorkommen z. B. in Fischextrakten, Würzpasten, Soßen etc.) • Erdnüsse (z. B. Erdnussöl, -butter; Vorkommen in Gebäck, Schokolade etc.) • Soja (z. B. als Miso, Sojasoße, Sojaöl; Vorkommen z. B. in Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer) • Milch (Erzeugnisse wie Butter, Käse, Laktose, Molkenprotein; Vorkommen z. B. in Wurst, Soßen, Kroketten) • Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecanuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Vorkommen z. B. in Kuchen, Schokolade, Pesto) • Sellerie (Bleich-, Knollen- und Staudensellerie; Vorkommen z. B. in Wurst, Brühen, Gewürzmischungen) • Senf (z. B. Senfkörner, -pulver in Dressings, Ketchup, Gewürzmischungen) • Sesamsamen (z. B. als Sesamöl, Tahin, Gomasio; Vorkommen in Gebäck, Falafel, Marinaden, etc.) • Lupine (z. B. als Lupinenmehl, -eiweiß in vegetarischen, glutenfreien Produkten)• Weichtiere (z. B. Schnecken, Tintenfisch, Austern, Vorkommen in Soßen, asiatischen Spezialitäten etc.) • Schwefeldioxid und Sulfit (E 220-E 228, z. B. in Trockenfrüchten, Wein, Essig). "

    Dann müsste man sich doch rechtlich abgesichert haben, vlt. noch Bienen- und Wespenstiche mit aufnehmen
    Der Veranstalter hätte sich abgesichert und das Viertel der Menschen, die Allergien gegen irgendwelche Zutaten haben sind genauso schlau wie vorher. Ein Bärendienst der EU.


    nun, in Ostfriesland waren nicht eimal die Hälfte der Vereine bei der Versammlung.

    Naja, bei den Verbandsaustritten wird hier ja auch nur der Vollzug verkündet und nicht wie viele Prozent der Gesamtmitglieder eines Vereins für diesen Schritt gestimmt haben. Das dürfte oft auch weit unter 50% der Gesamtmitglieder eines Vereins sein, die für diese Entscheidungen stimmen.