Beiträge von scherge

    Bin mir zwar nicht sicher ob dies nach den aktuellen Vorschriften auf Meisterschaften noch zugelassen ist.

    Es stand schon 2005 in der SpO und es steht immer noch im Teil 0 der Ausgabe 2017.

    0.2 Sicherheitsbestimmungen:
    ...
    Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden.

    Neu ist 2017 folgender Passus hinzugekommen:

    0.6.1.2 Aufgaben der Aufsicht
    Die Aufsicht hat u. a. folgende Aufgaben:
    ...
    7. dafür sorgen, dass Lärm, der die Wettkampfteilnehmer stören kann, nach Möglichkeit vermieden wird. (Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen).

    Nur dürfte alles andere als Musik aus dem Radio schon wieder interessant für die GEMA werden.

    Dennoch, beim Training hab ich auch oft Kopfhörer auf, da kann man sich so schön mit ablenken...am besten noch deutschsprachige Musik, wo man den Texten folgen kann...vielleicht klappt es auch mit Hörbüchern ganz gut, das habe ich noch nicht ausprobiert.

    Hast den Messrahmen direkt vor den Kugelfang gestellt? Vielleicht mal testweise die Lampe rausdrehen, die können die IR-Übertragung auch stören, wenn Sie zu dicht dabei stehen, kann zumindest beim RIKA Home Trainer Probleme bei der IR-Verbindung hervorrufen. Kann Dir jetzt aber nicht sagen ob der Tausch auf Energiesparlampen oder Austausch selbiger den Erfolg gebracht hatte.
    Es kann auch der Sender am Lauf nicht ganz parallel zur Laufachse montiert sein und daheim auf 4m ist die Abweichung noch innerhalb des Empfangsbereiches ist. Vielleicht mal von 3-4m in 50cm-Schritten den 10m annähern und schauen ob das Problem schon vorher auftritt. Oder gleich auf 10m mal ohne Munition im Kreis 1m um den Messrahmen herum zielen.

    Wir haben im DSB-Verein gerade einen Disput darüber, ob es eine Winkelabweichung zwischen Auflageplatte und Laufachse in Schussrichtung geben darf.


    Ein erfahrener Kampfrichter interpretiert die Worte "parallel zur Laufachse" in der Zeichnung aus der DSB-Sportordnung- siehe Anlage- so, daß Auflageplatte und Lauf wirklich exakt parallel sein müssen!
    Ansonsten bestünde die Gefahr eines Durchfallens bei der Waffenkontrolle.

    Naja, parallel lässt da nicht viel Abweichungen zu...entweder es ist parallel zur Laufachse oder nicht. Die Angabe einer Richtung "in Schussrichtung" ist da eigentlich auch hinfällig, die Achse ist vollkommen unabhängig von der Richtung.

    Vielleicht mal Peter direkt fragen ob er mit dem Griff so schießt oder ob er den Keil nur fürs Foto befestigt hatte.


    Hier ist es besser zu erkennen

    Bei uns in der GEgend gabs nen rumgeisternden Polizisten, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte Waffenbesitzer auf der Strasse wie folgt zu kontrollieren:
    Er bat den Waffentransporteur mal das Zauberkästle zu öffnen um es zu überprüfen. Sobald das Kästle offen war hat er den Transporteur angezeigt, da er ja seine Waffe offen auf der Strasse führen würde......
    So viel zum Thema man darf drauf Vertrauen.......
    Sein Spiel hörte erst auf als über die Vereine geraten wurde keine Kästle mehr selber zu öffnen, sondern es dem neugierigen zu überlassen.......

    Kann man das auch irgendwo nachlesen, Zeitungsartikel oder Pressemeldung der Polizei? So wie Du es schreibst, ist das ja nicht nur einmal passiert, da wird man doch sicherlich von berichtet haben.

    Wie es gelingt ein LG oder eine LP in den Europäischen Waffenpass eintragen zu lassen, ist mir schleierhaft.
    Schaut euch mal das Antragsformular an.

    Herbert, das klappt sogar im Landkreis Verden, fährst hin, bezahlst Deine Gebühr, bekommst einen Europäischen Feuerwaffenpass mit Eintrag eines Luftgewehrs. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sogar bei deutschen Behörden.

    Folgende Antwort hatte ich damals auf die Anfrage zur Mitnahme meines Luftgewehrs nach Österreich vom Österreichischen Generalkonsulat bekommen, da wird nicht zwischen Feuerwaffen und Luftdruckwaffen unterschieden, es ist nur von Schusswaffen die Rede, also hab ich mir den Pass besorgt.

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage v. 11.6.d.J. darf ich Siehiermit gerne über die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Einreise nachÖsterreich mit Schusswaffen und Munition informieren:
    -------------------------------
    §38 Abs. 1 bis 4 WaffG:
    (2) Schusswaffen und Munition für diese dürfen vonMenschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU in das Bundesgebietmitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestelltenEuropäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und deren Mitbringen von der nachdem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, desGrenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. DerAntrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischenVertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer vonbis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahmerechtfertigen, dass das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpassinhaberdie öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte.Sie ist in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen und kann mehrfach umjeweils ein Jahr verlängert werden.
    --------------------------------
    (3) einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
    1. Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommenFaustfeuerwaffen und dafür bestimmte Munition und
    2. Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafürbestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaatausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffeneals Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübungnachweist.
    -----------------------------------
    (4) Wer Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition aufGrund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muss diesen und –in den Fällen des Abs. 3 – den Nachweis für den Anlass der Reise mit sichführen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangenzur Überprüfung übergeben.

    Zusammenfassend kann also ausgeführt werden, dass keinevorherige Genehmigung der zuständigen öst. Waffenbehörde (zuständig ist dieBehörde des Grenzübertrittortes) im Feuerwaffenpass erteilt werden muss, wenndie Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europ. Feuerwaffenpasseingetragen sind und eine Einladung zu einer Jagd, einem Wettkampf oderTrainingslehrgang nachgewiesen werden kann.

    In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu seinverbleibe ich,
    mit freundlichen Grüßen,

    Wenn man sich auf der Meyton Homepage das Black Magic Messrahmen-Modell MF5R1 anschaut, dann erkennt man ja die Möglichkeit des Einsatzes eines Kontrollbandes. Ist man jetzt vlt. doch dahinter gekommen, dass man z.B. nach 40 Schuss LG /LP oder 60 Schuss KK liegend in einem 2€ großen Loch auf der Kontrollscheibe Probleme bekommt einen Schuss eindeutig zuzuordnen?

    Fakt ist, daß die Diskussion über die Stufe (=Preis) der Waffentresore in erster Linien der Vergrämung der Legalwaffenbesitzer geschuldet ist.

    Als ich letztens nach der Vorschrift zur Befestigung von Möbeltresoren mit B-Klassifizierung rumgegoogelt habe, da hatte ich recht häufig solche Erklärungen gefunden. Da kommt es mir so vor, dass dieses Gewerbe Ihre Interessen sicherlich auch ganz gut in die Vergrämung mit einbringt. Zumindest liest man eigentlich immer, dass die alten VDMA klassifizierten Tresore durch eine Gesetzeslücke leider noch im Umlauf sein dürfen. Das Gros der Legalwaffenbesitzer wird sich sicherlich nicht so häufig einen neuen Tresor zulegen müssen, da freut man sich doch wenn durch Gesetze neue Käufer generiert werden.

    Guten Tag !

    Weiss jemand zufaellig, wann die elektronische Auswertung in der Luftdruckhalle Hochbrueck installiert worden ist ?

    Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren im Jahre 1999 gefragt, als die Olympia - Schießanlage "München - Hochbrück" auf elektronische Trefferanzeigen umgebaut wurde. Diese Großanlage wurde von der Firma "Eigenbrod" mit 100 Anlagen für LG, LP und Zimmerstutzen, mit 102 Anlagen für KK 50 m, mit 42 Anlagen für KK - und GK 100 m sowie mit 42 Anlagen für GK 300 m und zusätzlicher Spezialtechnik ausgerüstet.


    ist "der" schweizer hersteller für sowas

    Das dürften die Anlagen der Schweizer Firma Polytronic sein, oder?

    6,4/1,4 und 4,6/1,1

    Die Zahlen hinterm Schrägstrich stehen für die Ringbreite.


    bei Freihand komme ich gut mit dem 4,0 klar

    Das 4,0 ist schon ganz gut, ich hab wie (ich denke) viele, den Fehler gemacht und mangels Wissen damals mit einem zu kleinem Ringkorn angefangen...3,5 hatte ich eingebaut. Danach wurde mir beigebracht, dass es schon einen Grund hat warum (damals zumindest) Gewehre mit Ringkorn mit dem Durchmesser von 4,1mm ausgeliefert werden.

    Ich frage mal Idiotensicher: Was ist der Unterschied zwischen einem B-Würfel mit min. 60mm Wandung und einem Möbeleinsatztresor der Klasse B unter 60mm Wandung.

    Ich hab das Einheitsblatt zur VDMA 24992 nach langem Suchen gefunden. Die haben damals wirklich die Befestigung in Möbeln oder hinter Wandverkleidungen in die Mindestanforderungen für die Sicherheitsstufe B aufgenommen bei Wandstärke von 30-60mm aufgenommen.. Das Dokument selber kannst Du in diesem Beitrag eines anderen Forums runterladen. Sollte Dir ja aber dein SB auch zeigen können wenn er sich darauf bezieht.


    Darüberhinaus gibt es beim BVA einmerkblatt_waffenaufbewahrung.pdf noch fast druckfrisches Merkblatt zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, da steht jetzt zwar nichts drin zum ursprünglichen Thema, aber vlt. interessiert es ja trotzdem.

    Mir stellt sich heute morgen die Frage ob dazu jemand eine rechtliche Grundlage kennt, die ich noch nicht gefunden und kennengelernt habe. Weder bei der Sachkunde noch mit Hilfe von Google.
    Mein Sachbearbeiter wird sich das ja nicht willkürlich aus der Nase ziehen.

    Die rechtliche Grundlage ist das Waffengesetz und es ist im ersten Beitrag von mir doch auf eine Erklärung auf Basis dieser Grundlage verwiesen worden und im zweiten Link wird sogar auf eine offizielle Mitteilung des bayrischen LKA verlinkt und wenn Du 15 Minuten die Ergebnisse einer Googlesuche durchliest, dann wirst Du in anderen Foren genau solch Beitragsverläufe wie mittlerweile diesen hier finden in denen Ratzfatz alles gesagt ist. Die Beitragsstränge ufern aber fast immer ins Unendliche, weil es nur noch ums Sinnvolle geht, was aber wie der Geschmack, sehr individuell sein kann. Dort wirst Du auf auch auf Ausarbeitungen wie diese hier stoßen, in der zum Zahlenschloss folgendes steht "Außerdem muss spätestens alle 6Monate die Kombination gewechselt werden." Auch da darf man, genauso wie oft bei Ausarbeitungen der Sachkundelehrgänge fragen, aufgrund welch rechtlicher Grundlage ist das so gefordert? Ob sinnvoll oder nicht, das muss jeder selber mit sich ausmachen...da wird aber oft der erweiterte Sicherheitswunsch des Verfassers mit in diese Merkblätter oder Hinweisblätter mit aufgenommen.

    Was erwartest Du denn für eine Antwort? Es steht nicht in §§ xy Abs. 1234 genau die Antwort, die die Anforderung an die Schlüsselaufbewahrung beschreibt.
    Und Dein Sachbearbeiter wird sich die Grundlage willkürlicher Aussagen schon aus der Nase ziehen lassen müssen, warum sollte er das nicht außer Du knickst vor ihm ein. Du musst doch nicht jede individuelle Auslegung des Gesetzestextes akzeptieren.

    3. Verstehen einige es trotz dicker Eier nicht dass man einen Waffenschrank so befestigen möchte, dass er Haustiertauglich oder auch Kindertauglich wird und nicht umkippen kann. Was liegt dann gleich näher es dann so zu machen wie einige Vorgaben es für volle Schränke fordern...??

    Es liegt nichts näher...da darf auch ruhig jeder sein Geschmeide beschreiben...nur wer fing denn hier mit "darf´s auch ein Gramm weniger sein" an?
    Wenn ich es sicher aufgrund meines Sicherheitsempfindens haben möchte, dann mache ich es so sicher wie es mir beliebt...
    wenn ich es aufgrund von Vorschriften machen möchte und dafür hier Antworten erwarte, dann darf nachher nicht gemeckert werden wenn Antworten zur Problem-/Fragestellung gegeben werden und dann mache ich es, so die Vorschriften für mich überhaupt gelten...
    wenn ich es aufgrund der Angst um kleine Kinder mache...dann kommt es wiederum nicht auf die fehlenden Kilogrämmchen an, die man braucht um ""Jemand meinte" ruhig zu stellen...dann schraub ich Gewindestangen rein bis die ganze Rückwand voller Muttern sitzt, dann interessieren mich auch die 200kg einen feuchten Kehrricht.

    Hier geht´s doch eigentlich um eine von vornherein festgelegte Antwort, die jemand bestätigt haben möchte. Im Endeffekt muss hier jemand die richtige Größe Eier inner Buxe haben um seinen SB davon zu überzeugen, die Rechtmäßigkeit seiner Aussagen darzulegen.

    Ich weiß wie ich als Kind und Jugendlicher WAR.

    Da gehört doch schon einiges zu, sich an einem unbefestigtem Schrank zu schaffen zu machen. Erst mal der Vorsatz, sich nicht nur mal eben aus Versehen dort Zugang zum Inhalt verschafft zu haben.
    Ich war damals bestimmt kein Kind von Traurigkeit aber wenn´s um den Personenkreis geht, die Zugang zum verschlossenen Waffenschrank hätten und nur wegen denen das Abrissgewicht erhöht werden soll, also da würde ich zuerst was anderes ändern als das Abrissgewicht.

    zu (1)
    Die Frage ist doch, ob Du überhaupt auf die 200kg kommen musst? Hier sind nur 2 Beispiele aufgeführt, für die zumindest der Gesetzgeber die 200kg fordert.


    zu (2)
    ich kenne die Anwendung mit genau diesem Modell, dass dort der Schlüssel für einen A-Schrank mit Langwaffe aufbewahrt wird und zusätzlich die Munition zur Langwaffe. Der Langwaffenschrank ist im Boden verankert, nicht wegen des Gewichts, sondern damit er nicht umkippt und der kleine Burgwächter steht oben unbefestigt auf dem Langwaffenschrank drauf. Wurde so von der Behörde genehmigt. Dann soll dir dieser "Jemand meinte" doch seine Quelle nennen. Hier sind einige Tipps zur Schlüsselaufbewahrung genannt.