Welche Gründe könnten aus der Sicht des Herstellers für die Einstellung der Onlineservicegeschäfts mit dem Kunden und dem Verweis auf den Händler sprechen?
Ich kann mir vorstellen, daß es negative Erfahrungen mit Kunden gegeben hat, die der Hersteller zukünftig vermeiden möchte. Möglicherweise wurden Rechnungen nicht bezahlt. Möglicherweise wurden gesetzliche Bestimmungen für den Versand von Waffen nicht beachtet. Der Händler hat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waffe bereits Informationen über die Identität des Kunden und seine Bonität vorliegen.
Ein weiterer Grund könnte in dem Ziel liegen, bestimmte Händler an sich zubinden und sie stärker in den Vertrieb der Produkte einzubeziehen.
Leider hat es die Carl Walther GmbH versäumt ihre Gründe für die neue Regelung des Service darzulegen. Dieses Versäumnis schadet dem Vertrauen des Kunden zum Hersteller, insbesondere des Stammkunden.
Im Übrigen steht letztendlich der Hersteller zumindest für die Gewährleistung ein. Dieses Risiko würde kein Händler übernehmen wollen. Durch die neue Regelung wird die Stellung des Händlers im Verhältnis zum Kunden gestärkt. Im besonderen Fällen kann damit gerechnet werden, daß der Händler sich beim Hersteller für die Rechte seines Kunden bei Mängeln einsetzt. Der Kunde steht damit nicht alleine da. Daß Hersteller nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung den Kunden bei offensichtlichen Produktmängeln (z.B. schadhafte Kartuschengewinde, Risse im Rahmen, fehlende Ersatzteilversorgung nach Produktionsende usw.) im Regen stehen lassen, könnte eventuell seltener werden.