Beiträge von Grumpy

    Fakt ist doch, dass der eine oder andere Jurist nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein scheint - hat mal ein Freund gesagt.

    Fakt ist auch, dass Juristen ihr Geld verdienen mit zum Teil sehr fragwürdigen Interpretationen. Schließlich will der Kunde ja "überzeugt werden", den Anwalt auch zu beauftragen.

    Fakt ist auch, dass die Beamten leider auch nicht immer jeden Satz verstehen oder verstehen wollen - warum auch immer.

    Diese Aussagen treffen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine weitaus größere Anzahl von Influenzern, Youtubern und Co zu.

    Angst frist Hirn, selber lesen und denken hilft.

    Finde das schon etwas arg pauschal.

    Fakt ist auch, dass sich in Foren viele Laienjuristen tummeln und ihre eigene Interpretation und Auslegung von Gesetzen zum Besten geben.

    Wie kamen Behörden auf 18 Wettkampfteilnahmen, was so nirgends gefordert war.

    Erfüllung der 12/18er Regel, was sich auf Schießen mit EWB Waffen bezieht, nicht Wettkampfteilnahmen

    Hier muss ich mal einhaken, auch wenn es nicht allen gefällt: .....

    Alles richtig. Allerdings im besagten Beispiel sagt das WaffG lediglich, dass der Zugang durch unbefugte Dritte zu verhindern ist und schreibt lediglich die erforderliche Mindestschutzklasse des Waffenschrankes vor.

    Nirgends sagt das Gesetz, dass ich keinen Tresor mit Doppelbartschlüssel verwenden muss und nirgends sagt das Gesetz, was ich mit dem Schlüssel machen muss bzw. wie ich ihn aufzubewahren habe.

    Das ging einzig aus einem Infoblatt des Bayerischen LKA, die das so ausgelegt hatten, hervor.

    Hier hat aber ein Gericht etwas zusammeninterpretiert, dass für sehr viel Unmut, Unverständnis, Geldausgeben und Unsicherheit geführt hatte. Erst auf Rückfrage und Drängen des VDB ist Herbert Reul eingelenkt und hat es wohl anders gesehen, als das Gericht.

    Dennoch ist der Schaden entstanden und der Gesetzgeber hat es bis heute nicht für erforderlich erachtet, das Gesetz entsprechend zu präzisieren.

    Gleiches trifft auf die besagte Bedürfnisprüfung nach § 14 zu. Hier schreibt das Baden Württembergische Innenministerium in den Vollzugshinweisen zu § 14 Abs. 5 WaffG an die Waffenbehörden:

    https://www.sbsv.de/assets/pdf-fil…s-v2._5-neu.pdf

    Zitat

    Der Verweis von § 14 Abs. 5 WaffG auf Absatz 2 beruht auf einem redaktionellen Versehen des Gesetzgebers. So wurde bei der Neufassung des § 14 WaffG im Rahmen der letzten beiden Waffenrechtsänderungen die Neustrukturierung der einzelnen Absätze innerhalb der Vorschrift nicht vollumfänglich berücksichtigt. Der Verweis innerhalb des § 14 Abs. 5 WaffG bezieht sich daher auf den früheren Absatz 2, der nun weitestgehend Absatz 3 entspricht. Entsprechend Ziffer 14.3 der WaffVwV müssen daher für den Erwerb und fortbestehenden Besitz von mehr als der üblicherweise zulässigen Anzahl von Waffen und Munition in den dort genannten Ausnahmefallen auch die allgemeinen Voraussetzungen des Absatzes 3 gegeben sein.

    Auch diesen Fehler das der Gesetzgeber nicht korrigiert und verursacht ebenfalls in einzelnen Bundesländern viel Unmut.

    Ich sage nicht, dass wir hier eine Erlaubnispflicht für sonst freie Waffen haben. Allerdings, und da sind sich eben die diverse Juristen uneinig, haben wir je nach Lesart unterschiedliche Auslegungen, die eben vor dem falschen oder richtigen (wie man es sehen will) eben zu genau so einer Erlaubnispflicht führen könnten.

    Wie gesagt, selbst Fachjuristen sehen das Gesetz kritisch. Dobrinth soll Fehler im Gesetz zugegeben haben.

    Problem ist aber, bei dem Thema Bedürfnisprüfung ist auch bekannt, dass ein Formulierungsfehler geschehen ist. Korrigiert wurde er nicht.

    Thema Tresorschlüssel in NRW. VG hat geurteilt, obwohl das Gesetz so nicht die Intension des Gesetzgebers war.

    Am Ende reicht ein Bundesland und/oder ein Gericht, dass das Gesetz anders interpretiert und dann gibt es ein Problem.

    Im Dokument sieht man als Datum 23.07.25. Am 25.07.25 hat VDB bereits geklärt: "Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“

    Das hat das BMI dem VDB auf Nachfrage mitgeteilt.

    Nur steht eben im Gesetz, was im Gesetz steht und so lange es nicht korrigiert wird, was eher unwahrscheinlich ist, kann eine Waffenbehörde oder ein Anti Waffenn eingestelltes Bundesland oder auch ein Richter nach dem Gesetzestext richten.

    Definiere Schießbuch

    Korrektur: Der älteste der letzten 18 Einträge...

    Lies bitte Punkt 1, der muss AUCH erfüllt sein!

    Da die 12 Monate Mitgliedschaft in Verein und Verband eine Grundlage sind, ist richtig und hatte ich in meinem vorherigen Beitrag bereits erwähnt, weshalb ich das nicht erneut erwähnt hatte, sondern einzig auf den Kommentarauszug von Hansaxel reagiert hatte und auch schrieb, maßgeblich sind die letzten 12 Monate

    Also: Der älteste Schießbucheintrag sollte mindestens 12 Monate als sein und dann noch 18 weitere innerhalb der 12-Monats-Frist, unregelmäßig verteilt - theoretisch in 3-4 Wochen "runtergerissen". "Gern gesehen" wird jedoch "Regelmäßigkeit" (AWaffV). Also meinen Tipp bitte nicht übertrieben eng befolgen!!!

    Von Verein B sich mit dem im NSSV gültigen Formular die Mitgliedschaft, die Schießtermine und das Vorhandensein einer entsprechenden Schießanlage bescheinigen lassen. Dazu Schießbuch, Sachkundezeugnis, alten Mitgliedsausweis des Vereines A im NSSV und was der NSSV sonst noch so fordert - an den NSSV schicken. NICHT AN DIE BEHÖRDE, die hat hier noch nichts zu melden!!!, wie oben von Look795 vorgeschlagen!!!

    Korrektur, der älteste Termin sollte maximal 12 Monate alt sein, da nur die letzten 12 Monate für den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Schießbetrieb mit EWB Waffen von Relevanz sind. Alles was älter ist, ist irrelevant für einen Antrag.

    Es gibt Möglichkeiten, dass Verein a) dem Mitglied eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt, woraus hervorgeht, dass das Mitglied seit mindestens 12 Monaten dort Mitglied ist und regelmäßig am Schießbetrieb mit erwerbscheinpflichtigen Waffen teilgenommen hat.

    Diese Bescheinigung kann dann dem Antrag, der bei dem Verein eingereicht wird, wo der Antrag gestellt wird, um so dem Thema der kürzeren Mitgliedschaft entgegenzuwirken. Bei uns im BDMP ist das möglich. Da kann ich nach vier Monaten Mitgliedschaft den Antrag stellen und eine solche Bescheinigung, auch von anderen Verbänden) belegen, die anerkannt wird.

    Grundsätzlich ist es aber so, dass im Antrag für den Nachweis der 12/18er Regel (Das WaffG sagt 12 mal regelmäßig also einmal im Monat oder 18 mal unregelmäßig, wenn nicht einmal im Monat müssen nachgewiesen werden) nachgewiesen werden muss. Es steht nirgends im WaffG, dass ich auch mit dem Kaliber oder der Waffe geschossen haben muss, die ich beantrage. Wettkämpfe im Grundbedarf sind laut WaffG nicht erforderlich, erst bei Überschreitung des Grundbedarfs.

    Vereine z.B. ohne eigenen GK Stand können sich auch durchaus mit anderen Vereinen zusammen getan haben, um auch GK schießen zu können. Somit sollte es auch kein Problem sein, eine Waffe über den Erstverein zu beantragen.

    Für mich ist es ein Unterschied, ob jemand etwas erfindet, produziert und vertreibt und im Nachgang kommt der Gesetzgeber her und verbietet das Produkt oder Teile des Produktes, und ob dieser Erfinder/Hersteller bewusst in Kauf nimmt, dass sein Produkt zu einer Verschärfung des WaffG führen kann, wie in diesem Fall.


    Jetzt ist es der mehrschüssige Six Needler der Bolzen länger 40mm verschießt.

    Dieses Gerät soll eingeschränkt werden und darf nur nich Geschosse kleiner 40mm verschießen dürfen, also 39,999mm (bewusst überzogen).

    Wie schon erwähnt sagte JS, dass er weiter an dem Produkt, dank der vorliegenden Rechtssicherheit feilen wird und die neuen Geschosse, obwohl kleiner, nicht weniger gefährlich sein werden.

    Also droht in dem Moment direkt die nächste Verschärfung. Also legt er es darauf an.

    Wie er sagt Hase Fuchs Spiel

    Die Verbände, welche genau, ist mir nicht bekannt, neben BZL und VDB, haben die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

    BZL vertritt letztlich mitunter die schießsportlichen Verbände, der VDB die Hersteller.


    https://bzl.net/bundeskabinett…fengesetzes-an/

    Der Hersteller hat in gewohnter Manier in Videos gezeigt, dass sein Produkt in der Lage ist, Schutzwesten zu durchdringen und damit potentiell eine tödliche Wirkung zu haben.

    Im anderen Forum hat der Hersteller auch geschrieben, dass er dann letztlich kleinere Bolzen produzieren und verwenden wird, aus anderem Material, das noch heftiger in der Wirkung sein soll. a

    Auch plant er eine art Snipergewehr zum Verschießen dieser Bolzen zu produzieren.

    Nein, es sind keine Waffen, die für den Schießsport konzipiert sind, was auch nie jemand behauptet hat. Es sind Waffen zum Selbstschutz, in dem Moment Home Defense.

    Nur muss man auch eines bedenken, kann z.B. einen Bolzen im Kaliber 4,5mm aus einer mehrschüssigen Luftpistole verschießen, kann ich das wohl auch aus einem Luftgewehr auch. Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gerät dass mit <= 7,5 Joule arbeitet und somit im Leistungsbereich von frei verkäuflichen Luftdruck-/Druckluftwaffen.

    Und genau darin sehe ich die Gefahr. Muss keiner teilen, ist mir auch vollkommen wurscht.
    Leider is es allerdings auch so, dass der Hersteller eben weiter an diesen Produkten feilen wird und dabei billigend in Kauf nimmt, dass seine Produkte zu weiteren Verschärfungen des WaffG führen können.

    Wie oben erwähnt, plant er eine Gewehrvariante, in Form einer art Scharfschützengewehr und damit kann das durchaus zu Restriktionen für den Besitz und Erwerb von Luftdruck-/Druckluftgewehren führen.

    Ob und wie der Gesetzgeber eine nachträgliche, behördliche Erfassung von Millionen bislang frei erwerbbaren Waffen organisieren will, ist egal und kein Grund für den Gesetzgeber eine Änderung im Gesetz nicht durchzusetzen.

    Naja, bei SSW wollen sie das letztlich auch.

    Und dass abseits von Diabolos, Rundkugeln oder Pfeilbolzen durchaus auch andere Geschosse mit einem LG oder einer LP verschossen werden könnten, steht außer Frage.

    Der Knackpunkt bei der Thematik ist doch zweierlei:


    1. Es droht erneut eine Verschärfung des WaffG. Diesmal direkt ausgerichtet auf ein ganz bestimmtes Produkt eines Herstellers, der in erster Linie Produkte für Home Defense vertreibt.

    Aus dieser Verschärfung, wo es um eigentlich „freie“ Waffen geht, kann sich unter Umständen auch mittelfristig mehr entwickeln.

    Ängste, dass ggf. auch freie Sportwaffen ggf. unter eine Erlaubnis fallen könnten und damit den Schießsport massiv beeinträchtigt werden könnte, sind durchaus real.


    2. Diese angebliche Besonnenheit und Toleranz unter den Schützen gibt es nicht.

    Wir sehen alleine hier immer wieder Kommentare die eher spalterischer Natur sind immer wieder, leider.

    Selbst bei einem Versuch solidarische Kommentare zu platzieren, werden diese verdreht und der Tanz geht von vorne los.

    Freihand gegen Auflageschützen, LP/LG Schützen gegen KK, gegen GK, gegen was auch immer.

    Schön wenn Ihr euch als erfolgreiche Sozialarbeiter seht.

    Vor langem schrieb hier mal ein Funktionär dass mit der weiteren Öffnung der Auflagedisziplinen das Schießen in die Belanglosigkeit abdriften kann.

    Warum dann noch die anstrengenden Freihanddiszipline dazwischen, außer zum Erwerb von Waffen natürlich.

    LoL, Sozialarbeiter…….


    Auflageschießen ist für die interessant, die körperlich nicht mehr freihand können, aus gesundheitlichen Gründen, wegen Alter oder einfach weil es einem so Spaß und Freude bereitet.

    Ich urteile nicht darüber, sondern akzeptiere es und freue mich, dass damit auch Menschen unserem Sport nachgehen und nachgehen können, die es sonst nicht könnten.

    Ich bin kein Mitglied in einem DSB angeschlossenem Verein. Aber ich akzeptiere die Disziplinen und jede Form des Schießens, dass in den Vereinen betrieben wird.

    Was ich aber in Deinem Fall erkenne, ist dass Du genau das nicht zu akzeptieren scheinst und nicht akzeptieren willst und somit treiben Deine konstanten Seitenhiebe und Argumente einfach nur einen Keil rein.

    Alter, Du redest echt einen gequirlten Mist.

    Die Welt ist nicht mehr wie vor 50 Jahren. Die Interessen der Menschen verlagern und verändern sich am laufenden Band.

    Der Schießsport ist vielerorts nur noch eine Randerscheinung, die meist selbstverursacht ist, durch ein Verkriechen und Verstecken.

    Viele Vereine haben eh schon genug Probleme neue Mitglieder zu gewinnen. Je höher aber die Hürden vom Gesetzgeber gesteckt werden, umso schwerer wird es für die Vereine werden, bis hin zur Unrentabilität gefolgt von der Abwicklung des Vereins.


    Wenn es Dein Wunsch ist, dass der Schießsport auf diese Weise ausgedünnt und zu einem rein elitären Sport wird, bitte sehr, behalte es bitte für Dich.

    Dem Staat geht der Schießsport am Hintern vorbei….

    Sollte es zu einer Erlaubnispflicht für bislang frei erwerbbare Sportwaffen kommen, hat das weniger etwas mit Spreu vom Weizen zu tun, in meinen Augen.

    Wird es eingefleischtenSchützen geben, die das über sich ergehen lassen? Natürlich wird es die geben.

    Ich kann mir aber auch vorstellen, dass Sportschützen, die dem Sport mit freien Waffen nachgehen, aber auch mit EWB Waffen, die Freien dann halt verkaufen oder anderweitig veräußern und nur noch mit Feuerwaffen dem Sport nachgehen würden. Bedeutet ein nachhaltiger Schaden würde dem Sport drohen.

    Die Millionen Menschen, die zu Hause noch eine LP oder ein LG liegen/stehen haben noch gar nicht betrachtet.

    Mir geht es dabei nicht um Spreu vom Weizen, echte oder was auch immer für Sportschützen, dem diese konstante Spaltung nervt einfach nur und schadet und inhaltlich massiv. Mir geht es um den Grundsatz und um unseren Sport.