Beiträge von Grumpy

    In Baden Württemberg wird meiner Kenntnis nach über das Ziel hinausgeschossen und zweierlei gefordert:

    1. Der Schrank in dem der Schlüssel aufbewahrt wird, soll nicht im gleichen Raum stehen, wie der Waffenschrank (was vollkommen behämmert ist)

    2. Bei der Nachschau durch die Behörde, soll auch die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kontroletti gezeigt werden, was laut dem Forum Waffenrecht, grundgesetzwidrig sein soll.

    https://www.fwr.de/news/newsdetai…rs-ziel-hinaus/

    ja, die Formulierung ist etwas unglücklich, nur hilft uns gegenüber den Forderungen zur Vereschärfung des WaffG das Thema Tradition und Brauchtum kein Stück weiter, das es in der Tat nur wenig mit dem Schießsport als solches zu tun hat, außer dass die Schützenvereine (die Traditionsvereine) diese Tradition und das Brauchtum pflegen.


    Um das zu Pflegen, braucht man aber den Schießsport nicht. Das geht ja wunderbar mit Holzgewehren………und das ist vermutlich eines unserer Probleme

    Wenn Winkelsdorf es, so im Video beschrieben, binnen weniger Stunden bereits Angebote für illegale Waffen erhält, sollte das für die Polizei auch kein Thema sein.


    Ja unsere legalen Waffen sind greifbar, viele der illegalen allerdings auch

    Hab mir das o.g. Video heute auch angeschaut und der Bezug zu Sportschützen. bzw. dem legalen Waffenbesitz ist alleine durch die geringe Deliktrelevanz, die in dem Video erläutert wird, gegeben.

    Und zwar bei Minute 6:44 (in etwa)


    Ergebnis bei 59 Mord und Todschlag Fällen in 2022, waren gerade mal 9 Delikte mit legalen Waffen, bei 36 Fällen waren die Tatwaffen illegal und

    bei 14 Fällen war die Herkunft unklar.

    Das zeigt letztlich genau das, was schon immer auf Seite der Waffenbesitzer gesagt wurde: Legale Schusswaffen sind kaum deliktrelevant und es gibt letztlich keine wirkliche Faktenlage, die eine erneute Gesetzesverschärfung rechtfertigt.

    Sehr kreativ:

    Wenn also Raten technisch erschwert wird, darf man den Code aufschreiben damit er ggfs. gefunden werden kann und nicht mehr geraten werden muß?

    Das ist Realsatire...

    Dieser Passus ist besser.

    Zitat

    Wichtiger Hinweis: Schränke, die im Rahmen dieses Urteils neu angeschafft werden, müssen dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen. Diese Regelung gilt auch für Waffenbesitzer, die ihre Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B aufbewahren dürfen. Dies dürfen sie auch weiterhin, lediglich der neue Schrank für den Schlüssel muss dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen.


    Besser, da viele der Meinung sind, wenn sie einen A oder B Schrank mit Schlüssel haben, der Altbestand ist (also vor 06/2017 erworben wurde), sie heute einen „B“ Schrank kaufen können, um den Schlüssel darin zu verwahren.


    Hier ist alles wieder etewas widersprüchlich, aber Kreis LIppe sagt klar: Wenn Du einen Tresor heute kaufst, auch wenn es nur für den Schlüssel eines anderen Tresors ist, muss dies der aktuellen Abúfbewahrungsrichtlinie entsprechen. Also 0 oder 1

    Ich habe einen „B“ Schrank im Keller, nutze ihn nur noch für die Munitionslagerung, mit elektronischen Zahlenschloß. Bekommen habe ich den Schrank von meinem Arbeitgeber, wo der Tresor bereits „X“ Jahre in Verwendung war.

    Das elektronische Schloß macht null Zicken und funktioniert tadellos.

    Das LaGuard Schloß hat ein innenliegendes Batteriefach, das Bedienfeld zusätzlich außenliegende Notstromkontakte, falls die innere Batterie mal leer sein sollte und man die Warnungen nicht beachtet hat, dass die Batterie sich dem Ende zuneigt.

    Mein neuer 1er Schrank, ein Burg-Wächter Diplomat in der klöeinsten Ausführung (28,x l Volumen) hat die Batterien, die zur Stromversorgung des Ziffernpads und des Fingerprint scanners erforderlich sind, außenliegend.

    In beiden Fällen der Tresore, verfügen keine der Tresore über einen Notschlüssel.


    Das Vorhandensein eines Notschlüssel, wenn man in NRW wohnhaft ist, stellt einen vor das gleiche Problem, wie der Doppelbartschlüssel. Dieser muss ebenfalls gemäß den Vorschriften aufbewahrt werden.

    Du schriebst in Beitrag RE: Nochmal Schlüsselaufbewahrung, dass das IM NRW Vorgaben gemacht haben soll. Das ist zwar naheliegend, die zwei Schreiben von zwei Behörden, welche hier bisher aufgeschlagen sind, belegen das so aber - noch - nicht.

    Es ist ja durchaus ein Unterschied, ob da einzelne Behörden selbst aktiv werden oder ob es eine Anweisung für alle Behörden gibt. Daher meine Frage.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Meiner Kenntnis nach, kommen die Texte vom IM und die Behörden können sie anpassen.

    Ich lebe nicht in NRW, daher habe ich auch keine Nachweise oder Belege, da die Inhalgte der Schreiben aber, meist bis auf die Erbringung von Nachweisen der Aufbewahrung, gleichlautend sind, ist es naheliegend, dass die Inhalt vorgegeben ist.

    Seh ich es dann richtig, dass ich, wenn ich einen 1er Schrank mit elektronischem Schoss habe, auf der sicheren Seite bin. Mein Munitionsschrank hat auch ein elektronisches Schloss.

    Grumpy, der Link geht in dem Forum nicht auf.

    Ja, sofefrn Dein elektronisches Schloß keinen Notschlüssel besitzt, dann stehst Du vor dem gleichen Thema.

    Im WO können Anhänge nur geöffnet werden, wenn man dort angemeldet ist

    Wie ist denn "Aufbewahrung" definiert? Also nicht wo, sondern was damit gemeint ist?

    Wenn ich den Schlüssel in meiner Hosentasche habe, ist es dann "Aufbewahrung"?

    Dem Gesetzestext nach gehts doch um eine Form der Lagerung des Schlüssels, wenn man selbst keine Gewalt darüber ausüben kann oder? Wie im Beispiel, wenn einer im Urlaub ist und der Schlüssel irgendwo daheim bleibt.

    Hab ich den Schlüssel aber am Mann brauch ich nach meiner Logik auch keine Aufbewahrung im einem Sicherheitsbehältnis nachweisen.

    Lies bitte das Schreiben durch. Zur Schlüssel in der Hosentaschenfrage sind entsprechende Urteile im Schreiben erwähnt

    Das sind keine Wünsche, die von den Behörden, bzw. dem Innenministerium in NRW geäußert werden, das sind klare Anweisungen, ob uns das gefällt, oder nicht.

    Lies das Urteil und das Schreiben in voller Länger, dass an die Waffenbesitzer in NRW aktuell geschickt wird.


    Genau so sehe ich das auch.

    Was nützt ein Tresor, wenn der Schlüssel in der Nacht auf dem Küchentisch liegt. 👍🤔

    Mit Verlaub, mit polemischen Beispielen ist hier keinem geholfen.

    Wie Du die Vorgaben/Vorschriften in NRW siehst, interessiert nicht. Das IM NRW hat Vorgaben gemacht, die von den Waffenbehörden nun verschickt werden.

    Da es vom OVG in NRW ein höchtsrichterliches Urteil gibt, dass den Rahmen erläutert und festlegt, ob uns das gefällt, oder nicht, riskierst Du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn Du dich nicht daran hältst. Auch dies wird mit Benennung des möglichen Strafrahmens im Schreiben erwähnt.

    Wenn Du also der Meinung bist, vor Gericht ziehen zu müssen, wenn Deine Waffenbehörde Dir deine Waffen abnimmt und Dir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abspricht, war es das. Der Jäger ist mit einem blauen Auge davongekommen, andere hingegen werden aller Voraussicht nach nicht mehr dieses Glück haben, da es ein entsprechendes Urteil gibt, in dem das Gericht das Waffengesetz entsprechend ausgelegt hat.

    Alles richtig, nur gibt es seit Oktober letzten Jahres eben ein Urteil des OVG, dass in NRW zumindest, die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln regelt.

    Das Gericht hat in seiner Urteilbegründung darauf hingewiesen, dass das WaffG die Aufbewahrung der Schlüssel nicht regelt, und somit hat der betroffene Jäger vor Gericht auch letztlich gewonnen und die von Behörde aberkannte Zuverlässigkeit wurde ihm wieder zugesprochen, höchstrichterlich, nur hat das OVG eben auch geurteilt, wie aus Sicht des OVG der Gesetzgeber die Aufbewahrung sieht.

    Somit geht ds Land NRW nun in den Vollzug, die Vorschriften in NRW sind ab sofort gültig, und schreiben die Waffenbesitzer nun an und weisen sie entsprechend auf die Vorschriften hin.

    das dass mal irgendwann kommt, war doch klar

    zu viele Schützen haben den Tresorschlüssel an ihrem Schlüsselbund, welches auf dem Küchentisch liegt.

    Nö, ein jäger ist in den Urlaub gefahren. In der Abwesenheit wurde eingebrochen und ein Tresor geöffnet, in dem der Schüssel zum Waffenschrank untergebracht war.

    Der Tresor, in dem der Schlüssel aufbewahrt wurde, hatte scheinbar keine zertifizierung, war aber laut Urteilzwei oder dreiwandig.

    Das Gericht hatte festgestellt, dass die Aufbewahrung des Schlüssels im WaffG nicht geregelt ist, es wird lediglich gesagt, dass der Zugang durch unbefugte Dritte zu verhindern ist.


    Somit hat das OVG in NRW nun entsprechend geurteilt und die Schlüsselaufbewahrung geregelt und nun wird das durchgesetzt.


    Eine Bitte, kann mir jemand das Schreiben in guter Qualität als pdf bereitstellen?

    Bislang finde ich keine downloadbare Version und die bisher veröffentlichten Versionen sind grottige Qualität

    Grundsätzlich richtig und auf den Punkt gebracht, aber...

    Vielleicht wäre es hilfreich mal von poolbaucenter zu erfahren, was genau er mit Überalterung im Verein meint und vor allem, was er daraus ableitet, d.h. welche Probleme damit einhergehen.

    Ich sehe allerdings nicht, dass der rein biologische Kreislauf das Problem ist, den gab es schließlich schon immer und wird es immer geben.
    Auch der reine Mitgliederbestand bzw. Zuwachs sollte in unserer Betrachtung und Diskussion nicht exklusiv im Fokus stehen - die eigentlichen Probleme sind doch ganz woanders. Da ich mich zu dem Thema bereits umfassend geäußert habe, an dieser Stelle nur ein Verweis darauf: RE: Neue Wege gehen

    Was nützen uns die ganzen Mitglieder, wenn wir bald niemanden mehr haben, der sie "betreut" oder alle sonstigen Vereins-Arbeiten erledigt und Aufgaben (Organisation und Durchführung) übernimmt???

    Ja, eine Erläuterung wäre ne nette Angelegenheit…..;-)

    Aus meiner Sicht ist es aber so, früher (ja, als das Bier für 50 Pfennig gekostet hat) gab es nur die Schützenvereine. Damit sind die Traditionsvereine gemeint und kaum bis keine Alternativen. Diese kamen erst mitte der 70er mit dem BDS und dem BDMP, wobei der BDMP anfänglich wohl nur für Polizei und Militär zugänglich war, hier kann ich mich aber durchaus täuschen. Die DSU kam erst mitte der 80er dazu.

    Damit entstand eine Alternative mit anderen Disziplinen, neutral betrachtet und keinesfalls negativ oder positiv.

    Mit diesen Disziplinen kamen auch sukzessive andere, teils modernere Waffen in den Sport und damit scheinen oder schienen viele ein Problem zu haben. Das zieht sich bis heute so durch.

    Diese Überalterung stammt in meinen Augen noch aus den Anfängen (wie oben erwähnt). Ggf. sehen mache der Alten Garde ihre Position und ihr Ansehen gefährdet und lehnen deswegen alles ab, was modern ist, von den Disziplinen bis zu den verwendeten Waffenarten.

    Viele Nachwuchsinteressenten (nicht Jugend) hat aber teilweise kein Interesse an den olympischen Disziplinen des DSB, sondern suchen gezielt die modernen Disziplinen, was persé erst einmal nicht negativ ist. Hier können aber teile der älteren Generation vermutlich für sich ein strukturelles Problem für ihren Verein sehen, weil sie das nicht anbieten können/wollen.

    Wie weiter oben erwähnt, ich kenne viele Vereine die mit der Modernen keine Probleme haben, aber auch einige die ein Problem damit haben.

    Pauschal kann man es aber auch nicht sagen.

    AR15 und Glock,

    In meinen Augen ist es vom jeweiligen Verein und seinen Mitgliedern abhängig, ob diese modernen Waffen ein Thema oder Teil des Problems sind oder nicht.

    Ich kenne genug Schützenvereine die in einem LV des DSB organisiert sind, wo keiner die Nase rümpft, wenn jemand mit einer AR Plattform oder eine modernen Polymerpistole schießt. Viele fragen sogar ob sie auch mal damit schießen dürfen.

    Aber es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es viele Vereins und deren Mitglieder gibt, die eben genau diese Nase rümpfen, wenn jemand mit solchen Waffen auf den Stand kommt. Genauso wie manche z.B. im BDMP mit der Nase rümpfen oder scih eher abweisend geben, wenn jemand mit einer KK Gebrauchspistole (z.B. Walther P22, CZ P07 Kadet, o.ä.) oder einer Walther GSP und vergleichbare ins Training kommen.

    Diese oftmals eher abweisende Haltung gegenüber bestimmten Waffentypen findet sich in nahezu allen Vereinen und Verbänden wieder, was eigentlich sehr schade ist, da es die viel umsagte Akzeptanz in unserem Sport schmälert.

    Fehlt da nicht noch ein Schritt ?

    Muß nicht beim Verband in welchem man dann als Verein schießen möchte die Mitgliedschaft beantragt werden ?

    Diese Mitgliedschaft ist natürlich erforderlich, geht mit Schritt 3 einher. Für die Vereinsgründung als solche brauche ich im Grunde keinen Verband. Das wird erst dann erforderlich, wenn ich das ganze bei einem Verband anmelden möchte und alles zum Gericht zur Eintragung gebe.

    Aus Erfahrung ist es aber tatsächlich so, dass sich 7 Gleichgesinnte zusammenfinden und das Vorhaben diskutieren, die Gründung eines eigenen Vereins. Dabei entscheiden sie, in welchem Verband sie sein wollen. Manche sind ggf. schon Mitglied in dem Verband, andere nicht und werden es dann.

    ob das "mehrmals" jetzt für Erfolg und Qualität steht musst du uns nicht erzählen. Die Anzahl der Wiederanmeldungen im Forum lassen wir auch außenvor. In deinem Fall würde mich interessieren ob es mehr Vereinsgründungen oder das Mitmischen in verschiedenen Interessensvertretungenfür LWBs war?

    Naja, das Eine hat mit dem Anderen nicht wirklich etwas zu tun.

    Viele jammern nun mal über die Überalterung in den Vereinen, so auch Poolbaucenter und selbiger hatte gehofft Tipp zu erhalten, wie man dieser entgegenwirken kann.

    Die Gründung eines oder mehrerer Vereine hat nichts mit irgendwelchen IG´s für LWB zu tun, sondern mit der Ausübung des Hobbies und auch den Problemen die im Vereinsleben auftreten können.

    Hier geht es auch nicht um mich, sondern um einen Tipp, den ich Poolbaucenter nur mitgeben wollte. Denn faktisch gibt es nur eine Methode, wie man der Überalterung im Verein entgegenwirken kann. Und das ist die Biologie. Die Alten werden sukzessive aussterben und kurzfristig durch jüngere ersetzt werden, die aber dann irgendwann ebenfalls Mitglied der Überalterten sein werden. So ist nun mal das Leben.

    Möchte man nicht warten, steht es jedem Frei sich entweder in den Vorstand des Vereins wählen zu lassen oder einen eigenen Verein nach seinen Wünschen zu gründen, mit allem was dazu gehört.

    Möchte man beides nicht, sage ich Klappe halten und mit der Situation leben.