mivo1965 Hallo Mike,
anbei ein Auszug aus dem aktuellen Österreichischen Waffengesetz. Demnach ist das LG für das Mitbringen nach Österreich tatsächlich in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen, auch wenn es sich dabei nicht um eine Feuerwaffe handelt. Jäger und Sportschützen benötigen zudem auch keine Bewilligung, "sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können". Auch der zweite Link von scherge bestätigt dies. Das komplette ÖWaffG findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?A…ultPageSize=100.
Gruß, André