Beiträge von Miraculix

    mivo1965 Hallo Mike,
    anbei ein Auszug aus dem aktuellen Österreichischen Waffengesetz. Demnach ist das LG für das Mitbringen nach Österreich tatsächlich in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen, auch wenn es sich dabei nicht um eine Feuerwaffe handelt. Jäger und Sportschützen benötigen zudem auch keine Bewilligung, "sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können". Auch der zweite Link von scherge bestätigt dies. Das komplette ÖWaffG findest Du hier: https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?A…ultPageSize=100.

    Gruß, André

    Wo finde ich bei einem alten Anschütz-LG, Seitenspanner den Typ bzw. die Seriennummer?

    Das einzige, was ich gefunden habe, ist ein Aufkleber mit Herstellername und Kaliber (4,5).

    Moin, möglicherweise ist es auf dem oder seitlich am Lauf eingraviert. Auf dem Bild im Anhang ist es bei Model 380 zu sehen. Bei YouTube gibt es ein Video zumZerlegen eines Anschütz LG 250. Dort scheint es oben auf dem Lauf eingraviert zu sein.
    https://www.youtube.com/watch?v=ohobyHJq2ko.

    Hallo Helmut,
    habe Dir im Anhang mal einen für Dich relevanten Auszug aus einer Liste mit Baujahren beigefügt, die ich vor Jahren aus einem anderen Forum ermittelt hatte, da ich auch verschiedene ältere FWB LG und LP besitze. Demnach kann man eingrenzen, dass Deine LP wohl zwischen 1971 und 1975 gefertigt worden sein muss, schätzungsweise so um 1973 herum. Im Forum http://www.co2air.de gibt es darüber einen längeren Thread. Vielleicht wirst Du dort fündig. Oder einfach mal googlen.

    die seitlichen Schwankungen können auch mit einer falschen Auflagehöhe zu tun haben. Verstell die mal ein bisschen hoch oder runter und beobachte ob sich was ändert. Bei mir ist es fast ausschließlich die falsche Höhe.

    Shooter71 Das kann ich bestätigen. Wenn bei mir der Lauf leicht schwankt, stimmt zumeist die Auflagenhöhe nicht.

    Die meisten Schwankungen, bei Schützen ohne Trainer kommen daher, dass die keiner vor Ort dir zeigt, wo der richtige Nullpunkt ist.

    Da kann man tausend Bücher lesen oder Videos anschauen, richtig rüber bringen kann man das nur am Stand im Anschlag.

    Shooter71Den Nullpunkt kannst Du relativ leicht ermitteln. Stelle Dich bequem hin und richte Dich ein. Wenn Du Deine Position gefunden hast und sie sich "gut anfühlt", gehe in den Anschlag und ziele, als wenn Du schießen willst. Schließe jetzt die Augen oder senke den Blick, mache zwei, drei Atemzüge und schaue wieder durchs Diopter. Wenn das Ziel noch zentriert ist, stimmt der Nullpunkt. Liegst Du außerhalb, musst Du Deinen äußeren Anschlag/Stand entsprechend korrigieren. Keinesfalls nur das LG verschieben! Sei dabei ehrlich zu Dir selbst!

    Machen die Kreisbehörden das, hier geht es doch um ein Urteil eines Gerichts?

    Offenbar treffen die Behörden in NRW Anordnungen, für die es bislang keine Rechtsgrundlage gibt, wie es auch das OVG Münster in seinem Urteil bestätigt hat. Das Gericht hat darin allerdings Hinweise für eine zuverlässige Aufbewahrung der Tresorschlüssel gegeben. Gerichte sprechen Recht nach aktuell geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften), können aber selbst kein Recht setzen. Dies ist Sache der Legislative (Parlamente). Behörden sind Vertreter der Exekutive, die geltendes Recht ausführen bzw. umsetzen sollen. Wenn es indes keine Rechtsgrundlage für den vorliegenden Sachverhalt gibt, können sie auch nichts entsprechendes durchsetzen.
    Wie die von poolbaucenter angeführte Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zeigt, scheint man auch dort dieser Ansicht zu sein.

    Soweit ich weiß, ist Waffenecht Bundesrecht und es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Bin kein Jurist, aber steht denn den Kreisbehörden oder einem einzelnen Bundesland überhaupt zu, abseits einer vorhandenen Rechtsgrundlage des Bundes solche Festlegungen zu treffen? Dies wäre meines Erachtens nur bei "Konkurrierender Gesetzgebung" möglich, wenn der Bund zu einem Sachverhalt keine Regelungen getroffen hat. Die Reaktionen aus Thüringen scheinen diese Auffassung zu stützen. Insofern sollte die Anordnung eigentlich juristisch anfechtbar sein. Klar, kostet wieder Geld und Nerven...

    Hab geduld im moment ist nicht viel drin in der Preisklasse aber eine FWB aus 6xx Reihe für über 500€ finde ich ein wenig hochgegriffen.

    War zunächst auch mein Gedanke. Aber zu der Zeit, als ich meine 601 erworben habe, waren die 603er sogar z. T. noch preisintesiver, wohl wegen des Absorbers, der den anderen 600ern noch fehlte, wenn ich mich nicht täusche. Freilich sind die anderen von Dir genannten Modelle empfehlenswert.

    Frage auch mal nach, ob schon einmal die Dichtungen gewechselt wurden oder das LG gewartet wurde. Ist ja auch schon etwas betagter. Am besten auch noch Probeschießen, wenn es von der Entfernung passt. Dann merkst Du gleich, ob Dir der Schaft "liegt". Da gibt es nämlich schon unterschiede. Für mich hat sich der Schaft des Anschütz SuperAir 2002 immer besser "angefühlt", als der meines FWB 601.

    Moin,
    ja das LG ist für Auflage ausgerüstet. Du kannst aber den Auflagekeil, das ist das silberne "Ding" unter dem Vorderschaft, leicht aus der Schiene schieben. Eventuell ist es dann wegen des Gewichtes am Vorderlauf, auf dem sich der Korntunnel befindet, noch etwas zu kopflastig für Freihand. Jedenfalls empfand ich es so. Das Gewicht kannst Du aber auch entfernen und den Korntunnel direkt auf dem Lauf befestigen und das LG dann für Freihand verwenden.

    Habe dieses Modell als FWB 601. Das 603 besitzt so weit ich weiß schon einen Absorber und einen M22 Korntunnel, die älteren Modelle noch M18-Korntunnel. Das wäre für Dich vielleicht noch ein wichtiger Hinweis wegen der Beschaffung des Kornzubehörs. Frage auch mal nach der verbauten Korngröße. Bei Auflage werden tendenziell vermutlich kleinere Durchmesser, als bei Freihand verwendet. Kannst Du aber auch leicht nachrüsten.

    Wir nutzen im Verein für die Bestätigung im Schießbuch einen Stempel "eigene Waffe". In meinem Schießbuch habe ich es so gelöst, dass ich vorn auf der ersten Seite eine nummerierte Liste meiner erlaubnispflichtigen Waffen mit deren Serien-Nr. aufgeführt habe und die entsprechende Listennummer dann am jeweiligen Schießtag eintrage.

    Das hätte mich auch stark gewundert. Es geht ja nur darum, beim Ausfall der Batterie wieder Strom zu haben, um den (richtigen) Code eingeben zu können.
    Mir war dennoch ein mechanisches Zahlenschloss sympatischer. Hatte nur anfangs das Problem, dass sich der Schrank trotz Einstellung des richtigen Codes manchmal erst nach mehreren Versuchen öffnen ließ, leider sogar bei der Erstabnahme durch die Kontrollbehörde. Offenbar hatte bei der ersten Einstellung des Zahlencodes die Skala zwischen zwei Ziffern gestanden. Dadurch "wusste" das Schloss nicht, welche Nummer "gemeint" war. Seit ich die Einstellung dann nochmal komplett und penibel von vorn vorgenommen hatte, funktioniert es tadellos und bislang ohne Probleme. Auf die Lösung bin ich aber auch erst durch Internetrecherchen gekommen, weil im Handbuch zu dieser Fehlerquelle nichts stand. Also auch mechanische Zahlenschlösser können ihre Tücken haben !:)

    Möglicherweise liegt auch ein Missverständnis meinerseits vor. Aber beim damaligen Vergleich der verschiedenen Verschlussvarianten meine ich bei einigen der elektronischen Schränke aus den Handbüchern entnommen zu haben, dass sie sich im Notfall quasi unter Umgehung des Codes öffnen lassen. Das wäre doch aber eigentlich fatal.

    Moin,
    musste im Herbst 2017 wegen der Waffenrechtsverschärfung gleich einen Schrank mindestens der Kategorie "0" erwerben und habe per Zufall sogar einen "1er" erhalten. Da es schon damals die gleichen Diskussionen wegen der Aufbewahrung der Tresorschlüssel gab, habe ich gleich einen mit mechanischem Zahlenschloss erworben. Wegen des Batteriebetriebs und der "Notöffnungsmechanismen", die man u. U. auch zum "Knacken" nutzen könnte, habe ich mich bewusst gegen Elektronik entschieden.

    Ein Bekannter hatte letztes Jahr wohl das Warnsignal für den schwachen Batteriezustand seines Waffentresors missachtet und sein Code wurde offenbar nicht mehr richtig erkannt. Sein Schrankmodell verfügte angeblich auch über keinen Notzugang, sodass er ihn "knacken" lassen und einen neuen anschaffen musste. War für ihn ein teures "Vergnügen".