Lt. meinem Wissen sind elektronische Geräte (Kopfhörer) die die Kontaktaufnahme des Trainers zum Schützen ermöglichen nicht erlaubt.
Ich würde als KR das Handy als Uhrenersatz (lautlos) gestatten aber den Schützen disqualifizieren sollte der Trainer oder sonst ein Beteiligter ihm eine Nachricht schicken. Dieses würde ich aber im Vorfeld schon ankündigen und jeder Schütze sollte sich über eine mögliche Ablenkung im klaren sein.
Bedenkt aber bitte das viele Regeln in der Sportordnung für Wettkämpfe auf höchster Ebene gemacht wurden denn welcher Schütze auf einer Kreismeisterschaft hat schon seinen persönlichen Trainer dabei. Ich habe auch noch kein Filmteam auf einen Rundenwettkampf gesehen die sich beschwert haben das man den Schütze wegen einer zu großen Blende nicht von vorne erkennen könne.
Genau, es geht um Kommunikations-Geräte - diese sind nicht erlaubt. Gegen digitale Spektive - auch mit dem Smartphone ist nichts einzuwenden.
In "Der Kampfrichter weiß das" 10/2020 steht "Verwendung von Bildgeräten als Aufsatz zu Spektiven. Diese Bildgeräte sind bei Papierscheiben zugelassen, da die Sportler bei elektronischen Anlagen diese Bilddarstellung über die Monitore erhalten.
Ergänzung zur Veröffentlichung vom 11/2019: Sollten für die Bilddarstellung mobile Telefone verwendet werden müssen diese im Flugmodus sein. Zuwiderhandlungen werden mit einer Verwarnung geahndet"