Hallo Axel,
beide, Breiten- und Spitzensport kommen vielschichtig nicht ohne den anderen Teil aus. Um beide Komponenten aufeinander abzustimmen braucht man ein geordnetes Verbandswesen, welches Öffentlichkeitsarbeit steuert, von oben und unten unterstützt. Was derzeit läuft, reicht m. E. nicht. Deshalb kann m. E. noch ein EURO zusätzlich als Investition in ÖA, Imageverbesserung, Ausbildung der Vereinsvorstände, Ehrenamtliche zusätzlich erhoben werden.
Beiträge von Wilhelm
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Um das alte Wappen aufzufrischen, den Vereinsnamen hervorzuheben, hätte ich diesen am oberen Rand platziert und den Rest darunter. Das alte Wappen finde ich im Vergleich zum neuen Wappen besser - ist aber natürlich nur meine pers. Meinung.
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Hallo Königstiger,
was würde denn die Variante mit der Glasbehandlung ca. kosten?
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Wofür gibst Du denn Dein Geld im Schießsport/Schützenwesen aus?
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Grundsätzlich (gefühlt) besteht bei den Schützen wohl auf allen Ebenen (Verein, Kreis, Bezirk, LV im Nwdsb die Situation einer Unterfinanzierung der Haushalte oder/und ein an die Kosten/Finanzierung angepasstes reduziertes Angebot/Investitionsstau. Hier im NWDSB kommen noch die zusätzlichen Finanzierungsaufwände für das LLZ hinzu. Da kann es schon vorkommen, dass aus einem Euro Beitragsanpassung noch weitere Beträge für die Vereine hinzukommen, die dann mancher Verein sicher nicht mehr mit dem Griff in die Rücklagen auffangen kann.
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Informationen des DSB zum Vorschlag einer Beitragsanhebung zum 1.1.2016 in Höhe von 1,00 Euro/Mitglied.
Sinkende Mitgliederzahlen, höhere Anforderungen und die Erkenntnis, nur mit einem verbesserten Angebot „wettbewerbsfähig und damit zukunftsfähig“ zu sein, erfordern m. E. zu Recht eine Beitragsanpassung. Ob diese Anpassung jedoch aus rein pragmatischen Gründen die Vereinsmitglieder in den Untergliederungen des DSB ebenso sehen, wird sich zeigen.
http://www.dsb.de/media/PDF/Sons…bedarf_2014.pdf -
Wer sich für die Mitgliederentwicklung im DSB zum 31.12.2013 interessiert, hat heute unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf
überraschend Informationen erhalten – siehe am Ende der Antworten die Anlage 1 und 2.
Wenn die Werte tatsächlich stimmen, sind die Mitgliederzahlen seit 1998 erstmalig wieder gestiegen: + 1.472 (+0,11%) auf 1.373.990!
Offensichtlich ist dafür aber nicht die Aktion „Ziel im Visier“ der Grund, sondern eine korrekte Erfassung und Meldung zum richtigen Zeitpunkt.
Gemäß DSB-Satzung aus 03/2014, Par. 9 Nr. 9
Die unmittelbaren Mitglieder haben bis zum 15.01. eines jeden Jahres die Zahl ihrer Mitglieder (Stand 31.12. des Vorjahres bzw. bei unterjährigem erstmaligen Beitritt in den Deutschen Schützenbund den Mitgliederstand zum Beitrittstermin) zu melden und die festgesetzten Bundesbeiträge bis zum 31.03. zu entrichten. Für Mitglieder, die im Laufe des Jahres austreten, ist der volle Beitrag zu zahlen. Der Beitrag ist auch im Falle eines unterjährigen Beitritts für das volle Kalenderjahr zu entrichten.
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Auf die Anfrage 18/1927 ist heute die 20-seitige Antwort 18/2213 erfolgt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf
Bemerkenswert finde ich, dass sich die Fragesteller wohl jetzt erst mit den Inhalten der Informationen im NWR vertraut machen.
Der latente Versuch den Sportschützen/innen mit Frage 26 eingesetzte Waffen mit Bezug auf Sport in Verbindung zu Straftaten zu setzen, wird die Erwartungen der Fragesteller wohl auch nicht erfüllen, da eine statistische Erfassung des dem Besitz einer Waffe zugrundeliegenden Bedürfnisses im Zusammenhang einer Straftat nicht stattfindet. Vielleicht meinten die Fragesteller ja auch Sportschützen als Straftäter. Die erweiterte Antwort aus BKA-Quellen nennt hier seit dem Jahr 2000 26 Fälle, in denen der Tatverdächtige/Täter ein Sportschütze sei und von denen 18 Personen getötet und 20 Personen verletzt wurden.
Bei der Antwort zur Frage 30 müsste m. E. noch eine Korrektur erfolgen, denn im Modernen Fünfkampf werden Laserpistolen eingesetzt - zumindest war das noch in London der Fall.
Gefreut habe ich mich über den Informationsgehalt der Anlage 1 "Mitgliederbewegung in den Landesverbänden des DSB" mit- ja, den Werten vom 31.12.2013!!! Und die haben es in sich: Wenn sie tatsächlich stimmen, sind die Mitgliederzahlen des DSB im Jahr 2013 um 1.472 (+0,11%) auf 1.373.890 GESTIEGEN. Offensichtlich ist dafür aber nicht die Aktion "Ziel im Visier" der Grund, sondern eine korrekte Erfassung und Meldung zum richtigen Stichtag 31.12./01.01.
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Der NWDSB hat bereits am 12.06. "Informationen zur derzeitigen finanziellen Situation" an die Vereine geschickt um damit "die Probleme zur Fertigstellung des LLZ im Allgemeinen" aufzuzeigen. Details sollte es am 26.07. für die Mitglieder des Gesamtpräsidiums geben.
Zum LLZ:
Der Architekt hat eine Bestandsaufnahme für alle noch ausstehenden Arbeiten und eine entsprechende Aktualisierung des benötigten Finanzbedarfs (= 898 T€) vogenommen.
Die finanzierende Commerzbank hat zugesagte Mittel iHv 156 T€ für eine Auszahlung gesperrt.
"Viele Dinge haben die Kreditwürdigkeit unseres Verbandes nachhaltig beschädigt."
"Da die Finanzierung nicht endgültig gesichert ist, hat das Präsidium des NWDSB die vorläufige Einstellung der Arbeiten veranlasst."
Finanzierungszeitraum soll doch wieder bis ins Jahr 2029 reichen.
"Des Weiteren besteht nach wie vor die Möglichkeit der Zeichnung von Bausteinen."
Gewährung von Privatdarlehen von Einzelmitgliedern, Vereinen, Kreisen und Bezirken wird erwogen. Konditionen werden auf Nachfrage mitgeteilt.zum Geschäftshaushalt:
Jahresabschluss 2013: Fehlbetrag 31,6 T€,
Jahresabschluss 2014: erwarteter Fehlbetrag 55,7 T€,
Vorschlag zur Erhöhung der Beiträge um 1,00 € pro Mitglied,
6-köpfige Arbeitsgruppe zur Ermittlung von Einsparpotenzialen mit "mäßigem Erfolg",
"Zusätzliche Einnahmen können erst erzielt werden, wenn das Objekt komplett fertiggestellt ist." -
Weder das Teamergebnis (883) noch meine 294 bei LGA SenA waren bei der LM wirklich überzeugend. Trotzdem darf ich am 19.10. mein DM-Debüt in Dortmund geben. Ich bin selbst gespannt, was dabei am Ende rauskommt.
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Hallo Karl,
Danke und "Entschuldigung", dass ich nicht selbst drauf gekommen bin (steht oben im Text):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800723.pdf -
Fortsetzung Fragen 15 - 39
15.Wie werden im NWR Schusswaffen von historischem,
folkloristischem oder dekorativem Interesse (z. B. Schießpulverwaffen wie
Vorderladepisto­len und andere Kurzwaffen) erfasst, deren Munition
nicht mehr gewerblich hergestellt wird?Wie viele solcher Waffen sind derzeit in
Deutschland registriert, und bei wie vielen dieser Waffen ist eine Blockierung
der Schussfähigkeit eingetragen?16.Wie viele Schusswaffen mit historischem, folkloristischem oder
dekorati­vem Interesse sind derzeit in Deutschland registriert, für die
weiterhin Mu­nition käuflich zu erwerben ist?Bei wie vielen dieser
Waffen ist eine Blockierung der Schussfähigkeit ein­getragen?17.Wie viele halbautomatische und wie viele vollautomatische Schusswaffen sind
derzeit im Zusammenhang mit dem Bedürfnis „Sport“ registriert, und um welche
Schusswaffen handelt es sich dabei?18.Wie viele und welche Gruppen von Beamten sowie Angestellten des
öffent­lichen Dienstes des Bundes haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Zugriff auf Schusswaffen und sind berechtigt, Schusswaffen in
der Öffent­lichkeit zu tragen (bitte jeweils auch Anzahl und
Klassifizierung – halb- und vollautomatisch – der verfügbaren bzw. in Gebrauch
befindlichen Waffen hinzufügen)?19.Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Berechtigung, Munition und/oder Waffe auch außerhalb der Dienststelle
aufzubewahren, und wie viele nehmen Anspruch von dieser Berechtigung?20.Bei wie vielen registrierten Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesre­gierung seit dem Jahr2000 illegale Schusswaffen verwendet
(bitte um tabel­larische Auflistung Jahr für Jahr)?21.Wie viele Waffen, die nicht im nationalen Waffenregister registriert waren,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 beschlagnahmt?22.Wie viele registrierte und wie viele illegale Schusswaffen wurden bei
Amokläufen in Deutschland mit Schusswaffeneinsatz seit dem Jahr 2000 nach
Kenntnis der Bundesregierung von den Tätern verwandt?23.Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
einer Studie des Epidemiologen Michael Siegel u. a. von der Boston
Uni­versity School of Public Health aus dem Jahr 2013, die ergeben,
dass es eine „robuste Korrelation“ zwischen der Zahl der Waffen im Umlauf und
der Häufigkeit von Morden gibt, in dem Sinne, dass umso häufiger Menschen mit
Schusswaffen getötet werden, je mehr davon im Umlauf sind, und wel­che
Konsequenzen sollten nach Ansicht der Bundesregierung aus den Ergebnissen der
genannten Studie in Bezug auf das geltende Waffenrecht gezogen werden?24.Hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Beschränkung des nach dem
Amoklauf in Erfurt eingeführten Verbots von Vorderschaftrepetierflinten
(Pumpgun) auf solche, die einen Pistolengriff statt eines Hinterschaftes bzw.
Gewehrkolbens haben, bewährt, und aus welchen Gründen ist diese Unterscheidung
im Jahr 2002 getroffen worden?25.Besteht aus Sicht der Bundesregierung der Bedarf, diese Differenzierung
aufzuheben und das Verbot auf alle Vorderschaftrepetierflinten
auszuwei­ten, da diese nach Information der Fragesteller mit einfachen
technischen Mitteln und Kenntnissen umgebaut werden können?26.Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2000 in Deutschland mit einer Waffe getötet oder verletzt, deren
Er­laubnis sich auf das Bedürfnis „Sport“ bezog?27.Wie hat sich die Mitgliederzahl der in Deutschland ansässigen
Schützenver­eine nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000
entwickelt?28.Wie hat sich die Mitgliederzahl der in Deutschland ansässigen
Schützenver­eine bei unter 18-Jährigen seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis
der Bundes­regierung entwickelt?29.Wie viele Schießsportverbände sind derzeit in Deutschland als solche im
Sinne von § 15 WaffG anerkannt?30.In welchen olympischen Disziplinen werden nach Kenntnis der
Bundes­regierung Druckluftwaffen oder Laserlicht bzw.
Lichtpunktpistolen einge­setzt?31.Ist es zutreffend, dass halbautomatische Sturmgewehre, wie beispielsweise
das Bushmaster-Sturmgewehr, von Sportschützen in Deutschland verwen­det
werden dürfen?32.In welchen Schießsportarten finden in Deutschland nach Kenntnis der
Bun­desregierung Vorderschaftrepetierflinten (Pumpgun) beim
Sportschießen Anwendung?33.Welche Argumente sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die
gesetzliche Zulässigkeit von großkalibrigen Schusswaffen für Sportschützen?34.Wie viele Anträge im Sinne von § 6 Absatz 3 der Allgemeinen
Waffenge­setz-Verordnung wurden seit dem Jahr 2000 gestellt, und wie
wurden diese jeweils beschieden?35.Welche Schusswaffen, wie sie beispielsweise von Sportschützen verwendet
werden, wurden vorher ganz konkret als Waffe für die Polizei oder die
Bun­deswehr entwickelt?36.Wie viele Ordonanzwaffen, also ursprünglich offiziell eingeführte Waffen zur
ausschließlich militärischen Nutzung, sind nach Waffengattungen
auf­geteilt im Waffenregister zur Verwendung im Sportschiessen registriert?37.Dürfen Ordonanzwaffen, also echte Kriegswaffen, z. B. aus dem ersten oder
zweiten Weltkrieg, zum Sportschießen verwendet werden?Wenn ja, welche?38.Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
am 23. April 2012 in der ARD erstausgestrahlten Dokumentation „Waffen sind mein
Leben“ getätigten Erklärung von Joachim Streitberger (ab Minute 20:00) ,
Gründer des „Forum Waffenrechts“, dass er und das Forum regelmäßig seitens der
Bundesregierung schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt über Gesetzvorhaben im
Waffenrecht (Zitat: „sog. Non-Papers“) informiert wurden und werden?39.Geschah die mögliche Weitergabe (Frage 38) unter Zustimmung des zuständigen
Bundesministers oder anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundesministeriums,
wenn nein, wurden aus dem Vorgang Konsequenzen zum Beispiel in
disziplinarrechtlicher Weise gezogen, und wenn nicht, warum nicht?Berlin, den
24. Juni 2014“Hallo Karl,
kannst Du bitte konkreter werden?
Welche Umfrage und welche nicht beantworteten Fragen meinst Du?
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... meine Meinung dazu:
Der DSB überlässt es den Landesverbänden selbst, zu entscheiden, ob 60 oder 40 Schuss bei der LM ausgetragen werden. 60-Schuss sehe ich als sportlich ambitionierter, quasi als Vorbereitung auf die DM (bei den Herren und JunA m). Warum die Damen und JunA w 60 Schuss auf der Sachsen-LM, aber nur 40 Schuss bei der DM abgeben, bleibt wohl das Geheimnis der Sportleitung in Sachsen. Die Sportleitung Sachsen muss zusätzlich für die Ermittlung der DM-Startrechte die 40-Schuss-Resultate melden - ist m. E. auch i. O., macht ggf. ein wenig mehr Arbeit.M. E. wird niemand mit der "sächsischen Sonderlocke" 60-Schuss-LM benachteiligt.
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Bereits am 9. Juli d. J. hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag mit einer „Kleinen Anfrage (18/1927)" mit insgesamt 39 Fragen an die Bundesregierung zum Thema „Schusswaffen in Deutschland“ einen Fragenkatalog in Auftrag gegeben, der zum Ziel hat
a) Erkenntnisse über das im Januar 2013 gestartete nationale Waffenregister zu erlangen.
b) Informationen zum Gebrauch konkreter Schusswaffen sowie
c) zum Aspekt Sportschützen zu erhalten.http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801927.pdf
„ Deutscher Bundestag Drucksache 18/1927 18.
Wahlperiode 25.06.2014
Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schusswaffen in Deutschland
Infolge des Amoklaufs von Winnenden vollzog die Große Koalition im Juli 2009 einige Änderungen des Waffengesetzes (WaffG). Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat damals kritisiert, dass entscheidende Lücken des beste­henden Waffengesetzes und seines Vollzugs dabei jedoch ungelöst blieben. Der Massenmord mit halbautomatischen Schusswaffen auf der Insel Utoya im Som­mer 2011 und weitere Amoktaten der letzten Jahre haben die Dimension der Ge­fährlichkeit von Waffen immer wieder bestätigt. Im Rahmen einer notwendigen, weitreichenden Prävention von Waffenmissbrauch gilt es vor allem auch die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Waffen erheblich zu erschweren bzw. zu verhindern. Denn die Amoktaten der vergangenen Jahre in Deutschland wurden mit legalen Waffen begangen. Solange einsatzfähige Waffen zusammen mit Mu­nition in Privathaushalten zu finden sind, stellen sie ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar.
Die bestehenden Vorschriften zur Sicherung von Waffen und Munition reichen nicht aus. Dies betrifft vor allem Besitz und Lagerung von Sportwaffen und Munition sowie die Nutzung großkalibriger Waffen im Schieß­sport.Die europäische Richtlinie des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union, bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waf­fenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und auf aktuellem Stand zu halten. In § 43a WaffG ist festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2012 ein Nationales Waffenregister zu errichten ist, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassen dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfas­sen und auf aktuellem Stand zu halten sind.Das Bundesverwaltungsamt nahm als Registerbehörde am 1. Januar 2013 die Zentrale Komponente des Nationalen Waffenregisters (NWR) in Betrieb. Das NWR ermöglicht es, Waffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote den betroffenen Personen zuzu­ordnen (§ 1 Absatz 1 des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes – NWRG). Dem­entsprechend werden alle Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und anderen behördlichen Entscheidungen in Verbindung mit den Personendaten gespei­chert. Nach Auffassung der Bundesregierung (vgl. Antwort auf die Kleine An­frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/723, Antwort zu Frage 1) ist davon auszugehen, dass die „alten“ Datenbestände zu den Erlaub­nissen und Waffen jedoch teilweise unvollständig oder nicht eindeutig genug im Sinne des neu geschaffenen Standards und daher zwingend korrekturbedürftig sind.In der Folge sollen nun die Datensätze der einzelnen Waffenbehörden bis zum gesetzlich festgelegten Stichtag (31. Dezember 2017) bereinigt werden. Hierzu sei ein Zusammenwirken u. a. der Waffenbehörden, der Innenministerien der Länder als Fachaufsichtsbehörden und des Bundesverwaltungsamts erforder­lich. Um die Datenbereinigung systematisch und zielführend zu gestalten, sei daher durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Län­der (IMK) eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregis­ter ein „Masterplan Datenbereinigung“ beschlossen worden.
Die initiale Handreichung sei bereits im ersten Quartal 2014 für die Waffenbehörden verfügbar (vgl. https://meisterschuetzen.org/www.bva.bund.d…-01_thema1.html).
Diese Kleine Anfrage hat vor allem zum Ziel, Erkenntnisse über das im Januar 2013 gestartete nationale Waffenregister zu erlangen. Ferner möchten die Frage­steller nähere Informationen zum Gebrauch konkreter Schusswaffen sowie zum Aspekt Sportschützen erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1.Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 NWRG durch die Registrierbehörde durchzuführende Schlüssigkeitsprüfung im Hinblick auf alle bislang übermittelten Daten­sätze durch die Waffenbehörden vor?
2.In wie vielen Fällen wurde die Schlüssigkeit der übermittelten Daten bislang verneint, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
3.In wie vielen Fällen haben Waffenbehörden nach einer Prüfung im Sinne von § 8 Absatz 2 NWRG seit Aufnahme des Betriebes des NWR unverzüg­lich berichtigte und vervollständigte Daten an die Registerbehörde übermit­telt?
4.Welchen konkreten Inhalt haben der „Masterplan Datenbereinigung“ und die initiale Handreichung?
5.Welche zusätzlichen Kosten werden voraussichtlich durch die Datenberei­nigung anfallen?
6.In welcher Weise ist die in § 19 NWRG vorgesehene Auskunftserteilung an Betroffene im Wege der Datenübertragung über das Internet sichergestellt?
7.Wie viele Schusswaffen sind derzeit in Deutschland im NWR registriert, und wie hoch ist die Rate an Schusswaffen im Hinblick auf die Pro-Kopf-Bevölkerung?
8.Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz und der Schusswaffenbesitzer seit dem Jahr 2000 entwickelt?
9.Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse gemäß § 2 Nummer 3 NWRG sind jeweils registriert?
10.Wie vielen Personen wurden seit der Einführung des NWR die Erlaubnis des Waffenbesitzes entzogen (bitte nach dem registrierten Bedürfnis der entzogenen Erlaubnis aufschlüsseln)?
11.Wie viele und welche behördlichen Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstel­lungen, Einziehungen, Verwertungen oder Waffenverbote sind jeweils registriert?
12.Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob Schützen unter 25 Jahren im Jahr 2013 vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte auf ihre psychologische Eignung untersucht wurden, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?
13.Welche Schusswaffen sind jeweils im Zusammenhang mit welchen „Be­dürfnissen“ (§ 8 WaffG) gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 7 WaffG registriert (bitte nach Bedürfnis, also Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waf­fen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungs­unternehmer, aufschlüsseln)?
14.Wie viele
a)Feuerwaffen,
b)vollautomatische Schusswaffen
c)Repetierwaffen,
d)Einzelladerwaffen,
e)Langwaffen,f)Kurzwaffen,
g)Schreckschusswaffen,
h)Reizstoffwaffen,
i)Signalwaffen, Druckluft- und Federdruckwaffen,
j)Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (An­lage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen),
k)als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen,
l)zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegs­waffen aussehensind im NWR registriert?
weitere Fragen 15 - 39 siehe FolgebeitragPM: Eine "kleine Anfrage", die uns mit Sicherheit ab Herbst d. J. immer wieder beschäftigen wird.
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Hallo Sarah,
sprichst Du in Deinem vorherigen Beitrag von den neuen Kündigungen in 2014 oder von den geschätzten 5000 des Jahres 2013. Wieviele Vereine/Mitglieder haben bereits in 2014 gekündigt?Es gibt auch hier bereits Schützen, die überlegen, vor der ao DelTagung im Oktober aus dem Nwdsb auszutreten. Ich kann mir gut vorstellen, dass es im August und September noch einige außerordentliche Mitgliederversammlungen geben wird, in denen für Kreditgeber geworben wird, aber ebenso das Austrittsszenario Realität werden könnte. Die Dramatik nimmt zu.
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Folgende Info auf der HP des Badischen Schützenbundes finde ich sehr interessant:
"Konstruktive Gesprächsrunde der 3 Schießsportverbände Baden Württemberg.
Die drei Schießsportverbände in Baden Württemberg planen eine Allianz. Vor Wochenfrist trafen sich deshalb Landesoberschützenmeisterin Hannelore Lange/Württemberg sowie Präsident Peter Bleich/Südbaden und Landesschützenmeister Roland H. Wittmer/ Baden in der Sportschule Steinbach zum Erfahrungsaustausch. Es geht dabei nicht um einen Verbandszusammenschluss sondern einzig und allein um die Bündelung gemeinsamer Mitgliederzahlen um bei anstehenden Problemen mit entsprechender Stimmenzahl auftreten zu können. Und das egal bei welchen Angelegenheiten."
Die Information beinhaltet für mich als außen stehenden Betrachter noch einem Widerspruch, bzw. eine Frage, die Tatsache und das offene Bekenntnis GEMEINSAM aufzutreten, erfreut meine Vorstellung von einem wie auch immer noch gestärkten Verband. Die Erfahrungen und Ergebnisse ließen sich evt. sogar auf Niedersachsen übertragen. im politischen Niedersachsen tummeln sich drei Verbände (NSSV, Nordheide-Elbmarsch/HH sowie der NWDSB) Geklammert wird dieses Konvolut für den Landessportbund Niedersachsen als Fachverband für den Schießsport, SBN (Schützenbund Niedersachsen).
Kann mir /uns aus dem Kreis der Meisterschützen mehr zu den Allianzbestrebungen sagen?
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Ich kann nur jedem der sich dafür (und für die DSB Mitgliederstatistik) interessiert empfehlen die DSB Geschäftsstelle anzurufen und sich kundig zu machen. Und nein, ich geben den Inhalt des Gesprächs nicht wieder, sonst heißt es ich wäre gehässig und "negativ".

Axel
Vorsicht ist geboten!
Laut der erweiterten Beschreibung „Virusinfektion“ in
Wikipedia müssen wir darunter das aktive oder passive Eindringen von Viren in
einen Organismus wie Pflanze,Tier oder Mensch und deren Vermehrung dort
verstehen. Eine in der Regel darauf folgende Reaktion des Organismus, zu dem
auch ein Softwaresystem oder gar Verbandswesen gezählt werden können, kann sich
in einer Infektionskrankheit äußern. Viren sind nur innerhalb von Wirtszellen
vermehrungsfähig, nicht aber für sich selbst außerhalb von Wirtszellen. Dabei
bevorzugt jede Virusart eine mehr oder weniger enge Bandbreite bestimmter
Zellen, Organe, Lebe- und Verbandswesen in die sie eindringen und sich
vermehren. Die infizierte und zur Virusvermehrung umfunktionierte Zelle kann
vom Immunsystem als solche erkannt und zum Absterben gebracht werden. Hieraus
resultiert eine Entzündung, die weitere Zellen schädigen und zu einer für diese
Virusart typischen Erkrankung führen kann.Mit dem jetzt aufkommenden NWDSB-Virus werden
Trägheitsmomente, Unlust und Entscheidungsarmut der befallenen Träger in
Verbindung gebracht. Der Virus verbreitet sich vom Norden her aus und hat
scheinbar auch schon das DSB-Organ befallen.Mir bleibt an dieser Stelle nur die Hoffnung, dass das
Immunsystem des DSB stark genug ist, sich gegen den Eindringling zu wehren und der DSB schlussendlich
die gewohnten Arbeiten und Informationen liefert, wie zum Beispiel die längst
fällige Mitgliederstatistik per 31.12.2013. -
Hallo zusammen,
ich denke, dass jeder von uns bereits einmal die Erfahrung gemacht hat, dass trotz scheinbar perfekter Vorbereitung, teurem Materialeinsatz, großem Trainingspensum mit Konditions- und Technikeinheiten der Kopf im Wettkampf einfach nicht mitspielt. Druck, Angst Lampenfieber und Wettkampfstress führen zu Nervosität und Konzentrationsmangel. Der beabsichtigt tolle Wettkampf endet im Fiasko. Die besten Trainingskonzepte nützen nichts, wenn wir unsere Trainingsleistung im Wettkampf nicht abrufen können. Hier kommt dann das Mentaltraining ins Spiel.
Es ist vom Ansatz her sicherlich eher eine Werbeveranstaltung, die die Deutsche Mentaltrainer Akademie e.V. (DMA) morgen (11.6.) mit dem Gratis-Webinar von 20 – 21 Uhr anbietet. Eine Teilnahme kann m. E. nicht schaden.
http://www.deutsche-mentaltrainer-akademie.de/index.php/Bildungsangebote.html
Nächster Termin: Mittwoch, 11. Juni 2014, 20.00 Uhr - 21.00 Uhr
Thema:
Mentaltraining im Leistungssport & die Ausbildung zum/zur Mentaltrainer/in bei der DMA e.V.Zielgruppe: Trainer, Physiotherapeuten, angehende Mentaltrainer, Leistungssportler, Eltern und Interessierte.
Referenten: Michael Draksal & Andreas Mamerow
Teilnahmegebühr: 0,- Euro
Teilnahmeplatz reservieren: Jetzt über Facebook Teilnahmeplatz reservieren.
Teilnehmerbegrenzung! Maximal 100 Teilnehmer!
Von einer Webinar-Teilnahme mal abgesehen, wer beschäftigt sich im Bestreben um bessere sportliche Leistungen wie/wann/wo/... mit dem Mentaltraining?
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Hallo Sahra,
unsere Verbandsspitze ist wohl zur Zeit eher damit beschäftigt, in der jungen Schützenfestsaison Flagge an der Basis zu zeigen. Aussitzen ist später dran. Alles zu seiner Zeit. Auch der DSB muss sich gedulden. Die aktuellen Mitgliederzahlen per 31.12.2013 können wohl noch nicht genannt werden, weil der Osnabrücker Bezirk scheinbar noch mit der Ergebnisfeststellung beschäftigt ist.