Queel,
Deinen Unmut kann ich nachempfinden. In der Außenwirkung und den Folgewirkungen wird das gesamte Schützenwesen darunter leiden.
Dabei solltest Du aber erkennen, dass der Treiber dieser unheilvollen Entwicklung die selbstherrliche Führungsspitze des NWDSB ist, nicht die Kritiker, die sich für die Basis einsetzen und im Ergebnis mit der Kritik, den Anmerkungen immer richtig lag.
Sich offen zu Fehlentscheidungen zu bekennen, sie im Diskurs mit den Mitgliedern zu korrigieren, eigene Versprechen zu mehr Transparenz und Verbindlichkeit einzuhalten, sollte nicht schwer sein und würde von den Mitgliedern mit Sicherheit auch anerkannt werden.
Auch wenn ich den DSB in dieser Situation nicht verlassen würde, akzeptiere ich die Entscheidung derjenigen, die aufgrund des Vertrauensverlustes und der erkennbaren, weiteren negativen finanziellen Entwicklungen sich aus dem NWDSB verabschieden und sich in der Vereinsausrichtung mehr den scheinbar finanziell günstigeren, traditionellen Werten widmen.
Wer weiterhin seinem Sport nachgehen will, kann und darf dies ohne Sanktionen (Gruppenhaft) in Vereinen, die nur sportlich ausgerichtet sind, tun. Die Ungültigkeitserklärung des Wettkampfpasses sowie die Weigerung des NWDSB, keine neuen Wettkampfpässe für die SSG-Mitglieder auszustellen, die SSG-Mitglieder aufzufordern in einen anderen anerkannten Mitgliedsverein zu wechseln um darüber eine Wettkampfpassänderung mit neuer Startberechtigung zu beantragen, ist ein weiterer Meilenstein der Fehlentscheidungen der Führungsspitze. Eigentlich unglaublich, aber Realität.
Die Geschäftsstelle des NWDSB wird in diesen Tagen ein erhöhtes Post- und Arbeitsaufkommen zu bewältigen haben.
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Nachdem der NWDSB zwischenzeitlich die Aussetzung der Ungültigkeitserklärung von Wettkampfpässen von SSG-Mitgliedern erklärt hat, dies im Präsidentenbrief 12/2016 erläutert hat, fand gestern der nächste Gerichtstermin beim OLG Celle statt:
Auszug aus dem Präsidentenbrief des NWDSB aus 12/2015
„Sachstand zur Klage zwischen dem Bezirksschützenverband
Bremerhaven-Wesermünde und dem NWDSB
Wie ihnen sicherlich bekannt ist hat der Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde gegen den NWDSB auf Aufnahme zweier neu gegründeter Schießsportgemeinschaften und die Ausstellung von Wettkampfpässen für die Mitglieder dieser Vereine geklagt.
Am 09. September hat das Landgericht Verden zu dieser Klage ein Urteil gesprochen. Danach ist die Aufnahme der beiden Verein rechtmäßig wobei die Klage wegen Ausstellung von Wettkampfpässen abgewiesen wurde mit der Feststellung, dass der Bezirk in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.
Der NWDSB hat gegen den Teil des Urteils betreffend der Aufnahme der Schießsportgemeinschaften Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingereicht. Der NWDSB hat sich bezüglich einer möglichen Berufung mit dem DSB und dem Landessportbund in Verbindung gesetzt und um Unterstützung gebeten.
Mit einer Verhandlung vor dem OLG Celle und einem Urteil ist nicht vor Februar/März 2016 zu rechnen.“
Die PRESSEMITTEILUNG des Präsidenten des BSV Bremerhaven-Wesermünde Jürgen Wintjen vom 9.5.2016:
„über den Rechtsstreit Nordwestdeutscher Schützenbund /Bezirksschützenverband Bremerhaven –Wesermünde
Die Verhandlung beim Oberlandesgericht Celle am 9. Mai2016 hat noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt.
ln der Sitzung unter Leitung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle wurde die Sach- und Rechtslage sehr ausführlich (mit Unterbrechung mehr als 100 Minuten) erörtert. Beide Parteien wurden auf ihre Risiken hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens hingewiesen.
Insbesondere wiesen jedoch der Präsident des Oberlandesgerichts und die Berichterstatterin mehrfach darauf hin, dass es im lnteresse des gemeinsamen Ziels, Aufrechterhaltung und Fortentwicklung des Schützenwesens, sinnvoll wäre, eine gütliche Lösung herbeizuführen.
Hierzu war der NWDSB, der in der Sitzung durch seinen Präsidenten Johnny Otten vertreten wurde, zunächst nicht bereit . Zum Ende der Sitzung ist jedoch vereinbart worden, dass die nächsten Wochen für entsprechende Gespräche genutzt werden sollen. Der NWDSB scheint auch die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts mehrfach angebotene Mediation nicht mehr völlig auszuschließen.
Sollte es in den nächsten Wochen nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, wird das Oberlandesgericht am 20. Juni 2016 eine Entscheidung verkünden.
lm Namen des Präsidiums des Bezirksverbandes Bremerhaven-Wesermünde bedanke ich mich bei allen Schützenschwestern und Schützenbrüdern, die an dem heutigen Termin die Öffentlichkeit repräsentiert haben. Auch der Senat des Oberlandesgerichts war offensichtlich davon überrascht, dass der Zuschauerraum bis auf den letzten Platz gefüllt war.
09.05.2016
Geschäftsstelle Bezirksschützenverband“
Der Richter hat mit sehr viel Geduld und von Beginn an mit dem Hinweis auf die negative Außenwirkung der Auseinandersetzung für eine gütliche Lösung plädiert. Er stellte fest, dass der NWDSB eine Monopolstellung hat, wenn es darum geht, Schießsporttreibenden deren Sport in einem geordneten Meisterschaftssystem zu ermöglichen. Festgestellt wurde vom Gericht auch, dass gerade der NWDSB mit Herrn Otten das Projekt Ziel im Visier und damit Mitgliedergewinnung betreibe, auf der anderen Seite Sportschützen/innen in neu gegründeten SSGn sanktioniert, die aus Vereinen kommen, die den Nwdsb/DSB verlassen haben.
Das Ergebnis des Gerichtstermins hätte man schon vor Monaten mit der Verdener Verhandlung vor dem Landgericht haben können: gemeinsam eine Lösung für den Schießsport zu finden.
Ich bin sehr gespannt. 