Beiträge von Hermann Illgen

    Vielen Dank, das beantwortet eigentlich bereits alles:

    "Körperbehinderte, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zustän­digen Gau/Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen.Der Gau/Kreis reicht den Antrag an den Landesverband. Der reicht es an seinem vom DSB anerkanntenKlassifizierer/Klassifzierungsarzt weiter. Dieser legt die notwendigen Hilfsmittel fest. Der DSB bescheinigtdiese Hilfsmittel im Hilfsmittelausweis. Der Landesverband trägt den Hilfsmittelausweis im Wettkampfpass des Schützen ein."

    Also: Einfach so kann man die Orthese beim Wettkampf nicht tragen. Aber eine Genehmigung ist möglich. Dann werde ich bei den nächsten Trainingsterminen einmal schauen, ob ich damit vernünftig schießen kann und ob die Schmerzen dadurch verringert werden.

    Eine Orthese kann nicht genehmigt werden. Alternative: Federbock und Schlinge. Diese kann über eine Klassifizierung eingetragen werden.