Beiträge von The Plinker

    Wie in jeder anderen Partei gibt es auch bei den Grünen Menschen mit unterschiedlichen Meinungen. Immerhin auch solche, die offensichtliche Fehler erkannt haben und bereit sind, die zu korrigieren.

    Im Grundsatzprogramm-Prozess haben doch auch Leute dagegengehalten, z. B. Max Deisenhofer. Der fehlt übrigens bisher noch auf diesem Antrag - hab ihm gerade geschrieben ;) .

    Moin Bratfisch,

    Deine Entscheidungen fällst Du. Aber Du solltest nicht vergessen, dass Du Dich mit Deinen Überlegungen als Luftdruckschütze wirklich am unteren Ende der Thematik bewegst. Belastungen reduzieren uns andere überzeugen zu wollen, ist völlig legitim, aber die zu erzielende Wirkung wird im Bereich 'Luftdruck' generell sehr gering sein.

    Wo sich Schutzvorkehrungen lohnen, sind die Feuerwaffendisziplinen, dort wird wesentlich mehr Blei freigesetzt, und dann greifen Gegenmaßnahmen auch ganz anders. Siehe die m. E. entscheidende Grafik aus der Untersuchung von Demmler (2009) und seine Zeilen darunter - Luftdruck liegt in der gleichen Größenordnung wie die Normalbevölkerung, deutlich unter dem Referenzwert, und weit unter den HBM-1 und HBM-2-Werten des UBA.

    Gibt es Untersuchungen oder Erfahrungen über erhöhte Bleibelastung bei Sportschützen?

    Moin Bratfisch,

    jo, die gibt es (siehe Literaturlinks unten). Der Tenor ist wohl allerdings, dass das Schießen mit Luftdruck kaum erhöhte Bleibelastung mit sich bringt - bei KK und GK sind wir deutlich stärker exponiert. Ich tendiere auch zu Matzes Aussage, dass beim Luftdruck die Handhygiene wesentlich zur Minimierung der Belastung beiträgt, da das Schießen mit LG/LP wesentlich weniger Bleistäube freisetzt als bei Feuerwaffen.

    Matthias Demmler (2009): Schießsport und innere Bleibelastung

    Peter Mühle (2010): Untersuchung der Bleiaufnahme bei kurzzeitigen Aufenthalten in Schießständen

    Alexandra Grabmann (2016): Bleikonzentration im Blut von jugendlichen und erwachsenen Sportschützen

    holgeraussoest:

    Für eine Videoüberwachung muss eine richtig *gute* Begründung vorliegen und dokumentiert sein. Videoüberwachung ist ein ernster Eingriff in die vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, was Geronimo ja schon deutlich gemacht hat.

    Eine Videoüberwachung des Standes einführen, „weil man das möchte“, ist kein ausreichender Grund. Da müsst ihr noch mal ran und Hausaufgaben machen, oder lasst es besser.

    Schritt 1 in diesem Thread: Was ist Euer konkreter Grund für die gewünschte Videoüberwachung?

    Hier ist noch eine sehr gut erklärende Übersicht vom BSSB zum Einstieg, die ich in meinen Vorlagen gesichert httbe (hab den Original-Link gerade nicht). Selbst wenn es inzwischen drei Jahre Erfahrung mit der DSGVO gibt, sind sich eben noch manche Leute unsicher. Aber da kann man ja was gegen machen.

    Datenschutz-Dokumentation erstellen, Verantwortliche benennen und die Datenschutz-Unterweisung und Einhaltung der Regeln bestätigen lassen, und der Vorstand hat das meiste rechtssicher erledigt. Und die Webseite mit konformer Datenschutzerklärung ausstatten.

    Ach ja, kontrollieren, ob die Satzung angepasst ist, damit die Mitglieder auch angemessen informiert sind. Kann ggf. auf eine Satzungsänderung hinauslaufen.

    Beschilderung bei Videoüberwachung - sicher. Wer überwacht, ist in jedem Fall vepflichtet, das auszuschildern. Und sicherzustellen, dass nur da Kameras hängen, wo es erlaubt ist. Und da Videoüberwachung unter die Regelungen der DSGVO fällt, braucht es auch ein Datenschutzkonzept, wenn sonst alles andere im Verein noch analog gemacht wird.

    Mein Kommentar bezog sich darauf, dass seit Inkrafttreten der DSGVO am 28.5.2018 jeder Verein, der Daten elektronisch verarbeitet, ein Datenschutzkonzept wie beschrieben haben muss - das war die Antwort auf die erste Frage des OP.

    Datenschutzkonzepte in Form eines 'DSGVO-Dossiers' hab ich schon erstellt, Ist gar nicht schwer. Öffentliche Hand, Datenschutzbehörden und die Verbände halten dafür seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 Muster bereit, da muss man sich nix selbst aus de Finger saugen.

    Ist übrigens nicht die Frage, ob Vereine das haben - wir müssen es haben, sobald wir personenbezogene Daten der Mitglieder elektronisch verarbeiten. Fängt beim Kassier und der Mitgliederdatenbank an, denn wer arbeitet heute noch ausschliesslich analog?

    Beispiele aus Bayern:

    DSGVO-Anforderungen an kleine Unternehmen, Vereine usw.

    Dieses PDF ist Deine Kurzanleitung für die Datenschutz-Beurteilung zur DSGVO-konformen Gestaltung der Vereinsarbeit. Man identifiziert seine zutreffenden Bereiche und Verarbeitungstätigkeiten, zieht sich die dafür verlinkten Dokumente, und arbeitet das ab. Die Dokumente kommen analog als Ordner ins Schützenheim/zur Vorstandschaft, und werden bei Bedarf fortgeführt. Nachweis, dass der Verein ein Konzept hat, feddich. Schlank und schön.

    Videoüberwachung ist auch ein Teilpunkt in der Checkliste, ham wir aber nicht, deshalb hab ich mich nicht befasst

    Muster Datenschutzerklärung Vereinswebseite

    Plink!

    The Plinker sieht das Problem dem Grunde nach, drückt es aber ganz falsch aus.

    Carcano, jetzt biste etwas falsch abgebogen. Das Luftfahrt-Szenario illustriert, dass sich Menschen mit einer Beeinträchtigung erfolgreich verstellen. Es illustriert auch, wie schwer Gesetzgebung erfolgreich umzusetzen kann, selbst wenn die berechtigte Personengruppe wiederkehrend gesundheitlich überprüft wird - der Fragebogen ersetzt keine Untersuchung, die gibt es da standardmässig erstmal nicht.

    Beim Waffenerwerb und -besitz hast Du sowohl Leute die erst danach streben, als auch Personen, die eine psychische Beeinträchtigung erwerben, die hast Du auch ganz richtig beschrieben. Was in diesem Bereich fehlt, ist eine wiederkehrende medizinische Beurteilung. Das ist der einzige Unterschied zu den Fliegern.

    Moinsen,

    Mit dem Thema "Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht" wollen die Grünen ein durch Gesetzgebung annähernd nicht lösbares Problem ins Waffenrecht bringen. Man kann vielleicht durch psychologische Begutachtung die Fallzahl senken, aber eben nie ausschließen, dass ein psychisch Kranker legal an eine Waffe kommt. Die waffenrechtliche Erlaubnis nach einem eingetroffenen Tatbestand zuverlässig zu entziehen mag ja funktionieren, aber das im Vorfeld zu verhindern, halte ich für annähernd unmöglich und die Forderung für blauäugig.

    Behördenpraxis heute - in der Luftfahrt hat man sich schon an das Thema psychische Erkrankungen wagen müssen: Piloten werden ja regelmäßig flugmedizinisch überwacht.

    Der Germanwings-Copilot, der über 150 Menschen in seinen erweiterten Suizid mitnahm, war psychisch krank, konnte diesen Tatbestand aber eine ganze Weile vor seinen Ausbildern und Fliegerärzten aktiv und erfolgreich verbergen.

    Nach dem Vorfall wurden also die Vorschriften für die flugmedizinischen Untersuchungen geändert und um einen Fragebogen ergänzt. Diese 20 Fragen müssen bei jeder Wiederholungsuntersuchung beantwortet werden. In der Hand eines erfahrenen Psychologen mag das ein Werkzeug sein, auf Unstimmigkeiten aufmerksam zu werden - aber mehr als das wurde durch die EASA und die nationalen Luftfahrtbehörden nicht umgesetzt. Wie gross ist jetzt der Sicherheitsgewinn?

    Die Gefahr, dass trotz gesetzlicher Regelungen ein psychisch Kranker (mit ausreichend Energie, mit der sowohl im Fliegerbeispiel, als auch beim Waffenerwerb gerechnet werden muss) eben doch durchrutscht, ist immer gegeben. Immer weiter die Gesetze zu verschärfen, ist keine Lösung.

    LG/LP braucht doch gar keine WSK. Einfach anfangen, sobald der Verein wieder aufmachen darf!

    Wenn Du später doch auf eigene Feuerwaffen gehen willst, solltest Du wissen, dass das Bedürfnis vom Landesverband Deines Vereins bescheinigt wird. Wenn also ein Wechsel des Bundeslandes ansteht, wäre es besser, das alles am neuen Standort zu machen (nur mal so überlegt).

    Plink!

    Moinsen,

    als Anfänger mit LP/LG Vereinswaffen starten, ist der einfachste Weg. Es stellt sich schnell heraus, ob Kurz- oder Langwaffe besser geht. Luftdruck ist der konkurrenzlos günstigste und am wenigsten aufwendige Weg, Schießpraxis zu bekommen. Anfängerfehler mit Diabolos ausräumen.

    Wer bei uns als Neuling eine Feuerwaffe kennenlernen will, geht sowieso vorher mit dem FW-Referenten auf den Luftdruckstand und zeigt, ob er sein Geschäft beherrscht - auch ein Weg zu weniger Löchern in den Wänden.

    Jetzt überlege ich ernsthaft über eine Anschaffung einer Sackkarre nach :D

    Ein Langwaffenschrank wird eh noch kommen zusammen mit 1-2 Langwaffen...

    Kurzwaffen im Langwaffenschrank lagern ist ja kein Problem oder? Spricht ja nichts dagegen

    Ja, das klingt, als ob Du eine Sackkarre gut brauchen kannst - erst für die weiteren noch anzuschaffenden Waffenschränke, und später, wenn Du Munition für deren Inhalt kaufen gehst :)^^8)