Also ich habe noch nie für die Durchführung einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Gebühren bezahlen müssen.
Und in der WaffVwV steht, dass für die Kontrollen keine Gebühren erhoben werden sollten. Ja, leider nicht "sollen", sondern "sollten". Aber dieser kleine "zufällige Rechtschreibfehler" veranlasst die Behörden, entgegen dem "Willen des Gesetzgebers" dafür Gebühren zu erheben. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, würde allerdings zähneknirschend zahlen, als braver Untertan.
Ein Soll ist ein Muss wenn man Kann, so wird es den Verwaltungsleuten gelehrt.
Wenn aber in der Gebührenordnung des Landkreises oder der Kommunen explizit der Gebührentatbestand nach dem Gesetz xy aufgeführt ist, dann sind die Gebühren auch zu erheben. Es gibt da nämlich einen Grundsatz der Einnahmereihenfolge, da kommen Gebühren vor Steuern, weil in erster Linie die "Verursacher" die Kosten tragen sollen, nicht die Allgemeinheit. Nachzulesen in den jeweiligen GemO, in BaWü z. B. in § 78.
Deshalb ja auch meine Anregung wegen der Gebührenprüfung.
Also das mit der allgemeinen Verkehrskontrolle macht übrigens die Polizei, das hat mal grade gar nichts mit der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu tun. Und für den Fall einer Übertretung (also anlassbezogen) sind übrigens dann auch Gebühren eingepreist. Kennste den Satz "wenn man keine Ahnung hat..."
Außerdem scheint es ehrlich gesagt nicht so, als würdest du dich an der Fragestellung des Threaderstellers überhaupt konstruktiv beteiligen wollen, siehe deinen ersten Post in diesem Strang. Verstehe gar nicht, dass du dann noch mitliest, wo du den Ersteller doch gleich unter Generalverdacht der Bespitzelung stellst.