Beiträge von Enomis

    Also ich habe noch nie für die Durchführung einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Gebühren bezahlen müssen.

    Und in der WaffVwV steht, dass für die Kontrollen keine Gebühren erhoben werden sollten. Ja, leider nicht "sollen", sondern "sollten". Aber dieser kleine "zufällige Rechtschreibfehler" veranlasst die Behörden, entgegen dem "Willen des Gesetzgebers" dafür Gebühren zu erheben. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, würde allerdings zähneknirschend zahlen, als braver Untertan.

    Ein Soll ist ein Muss wenn man Kann, so wird es den Verwaltungsleuten gelehrt.

    Wenn aber in der Gebührenordnung des Landkreises oder der Kommunen explizit der Gebührentatbestand nach dem Gesetz xy aufgeführt ist, dann sind die Gebühren auch zu erheben. Es gibt da nämlich einen Grundsatz der Einnahmereihenfolge, da kommen Gebühren vor Steuern, weil in erster Linie die "Verursacher" die Kosten tragen sollen, nicht die Allgemeinheit. Nachzulesen in den jeweiligen GemO, in BaWü z. B. in § 78.

    Deshalb ja auch meine Anregung wegen der Gebührenprüfung.

    Also das mit der allgemeinen Verkehrskontrolle macht übrigens die Polizei, das hat mal grade gar nichts mit der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu tun. Und für den Fall einer Übertretung (also anlassbezogen) sind übrigens dann auch Gebühren eingepreist. Kennste den Satz "wenn man keine Ahnung hat..."

    Außerdem scheint es ehrlich gesagt nicht so, als würdest du dich an der Fragestellung des Threaderstellers überhaupt konstruktiv beteiligen wollen, siehe deinen ersten Post in diesem Strang. Verstehe gar nicht, dass du dann noch mitliest, wo du den Ersteller doch gleich unter Generalverdacht der Bespitzelung stellst.

    Hi,

    Ich finde es höchst interessant, sich diesem Thema im Zuge einer BA-Arbeit zu widmen.

    Was mich interessieren würde: wie ist die genaue These? Oder willst du erstmal "Futter" sammeln?

    Ich habe mir da auch schonmal Gedanken zu gemacht. Grundsätzlich ergeben sich ja auch aus anderen Gesetzen Betretungsbefugnisse für Grundstücke, z. B. Baurecht, Denkmalschutzrecht etc., die ja ebenfalls mit dem Eigentumsrecht nach GG kollidieren. Muss ja auch irgendwie sein, wie will man sonst die Einhaltung kontrollieren.

    Was mich persönlich (obwohl auch auf der Exekutivseite arbeitend) aber stört, ist die Art und Weise der Ausübung.

    Eine Woche nach meinem Umzug standen abends um halb 8 zwei Männer der Staft bei mir an der Tür. Wie gesagt totales Umzugschaos in der Bude, ich nur halb angezogen, normalerweise wäre meine erste Reaktion, keinen reinzulassen, bis ich nichtmal halbwegs Ordnung habe.

    Dann geht aber schon die Überlegung los, ob es dann so aussieht, als wenn ich was zu verbergen hätte, was logischerweise nicht der Fall ist. Aber da ist man dann schon indirekt unter Druck.

    Die beiden waren aber freundlich und hatten auch Verständnis, dass ich erstmal den Schlüssel suchen musste, nach allem was ich hier so mitbekommen habe, hätten die mir das auch ganz anders auslegen können.

    Es war auch alles ok, keine Beanstandungen, sie haben sich am Ende auch noch entschuldigt, dass ich eine Gebühr zahlen muss. Das wiederum finde ich als Privatperson Kacke, als Beamter weiß ich aber, dass ein gesetzgebundenes Verwaltungshandeln mit Gebühren belegt wird. Wie die Gebührenhöhe dann allerdings wieder kalkuliert wird, kommt mir mancherorts sehr willkürlich vor.

    Vielleicht wäre das auch ein Ansatz für die Thesis: anhand 3er Kommunen/ Kreise in verschiedenen Bundesländern die Gebühren vergleichen, wie die zustandekommen, was die VWV dazu sagt und wie die Sätze von der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune abgedeckt werden.

    Hi,

    stör dich nicht an Karl, der ist immer so ;)

    Willkommen im Forum, und ich sehe das wie du.

    Durch den Wegfall der Wehrpflicht ist es total Oldschool geworden, sich für die Allgemeinheit zu engagieren, egal auf welche Art und Weise.

    Zusätzlich ist auch die sogenannte "Vereinsmeierei" für viele ein Dorn im Auge, die Spaßgesellschaft will den Nutzen aus allem ziehen, aber keine eigene Zeit investieren.

    Die Sache ist halt, wenn die Schüsse noch zu hoch sind, wenn er in dem 4. oder 5. Ring anhält, wo will er denn normal anhalten, schwarzer Kreis aufgesetzt schießen oder in den schwarzen Kreis reingehen mit der Visierung?

    Deswegen meine Frage, wo er anhalten möchte, wo sein normaler Halteraum liegt!

    DanielB: reden wir aneinander vorbei? Er hat doch geschrieben, er hält bei 5 tief an. Das ist nach allem was ich über das Schießen weiß, der normale Halteraum. Nichtsdestotrotz muss man ja die Möglichkeit haben, weitere Einstellungen vornehmen zu können. Kann ja nicht richtig sein, wenn die Verstellung hier am Ende ist.

    Wenn er halt gerne fleck schießt, dann ist das ja seine Sache, die Verstellmöglichkeit der Visierung rollte das ja auch ermöglichen.

    Hallo,

    ich muss zur Sicherstellung mal etwas fragen. Du möchtest Tiefer kommen mit deinem Halteraum?

    Ich glaube, du machst einen Denkfehler oder ich, aber wenn du Tiefer kommen möchtest mit deinem Halteraum, musst du bei T = Tief drehen, dass du hoch kommst. Wenn du in der 3 anhalten möchtest und die Schüsse zu tief sind, musst du bei Tief drehen, um die Trefferlage nach Hoch zu bekommen!

    Die V0 verstellt sich nicht so einfach, da die Schraube durch eine Madenschraube im Klemmring gesichert ist, es sei, sie ist lose!

    Ähm nein. Bei der Steyr dreht man "bei Hoch" in die Richting des "H", wenn ich mich nicht irre.

    Dass sich mit dem Auslösefinger auch alle anderen Finger mehr oder weniger mit bewegen ist dem menschlichen Nerven und Sehnensystem geschuldet.

    So soll das aber nicht sein. Wenn nur das vordere Zeigefingerglied zum abkrümmen bewegt wird, bewegt sich in der Hand eigentlich sonst nichts.

    So wurde es mir jedenfalls ausgebildet.

    Deshalb werden Griff, Abzug und Waffe ja auch passend zur Nullstellung von Hand und Arm angepasst, damit keine weiteren Muskeln beim Auslösevorgang involviert sind. Jede Muskelbewegung in der Hand führt ja, wie von dir angeführt, zu einer nicht gewollten Bewegung der Waffe.

    Wirklich?

    Ist der Ablauf nicht im Gesetz geregelt, ist es Aufgabe der unteren Verwaltungsebene Unzulänglichkeiten im Gesetz zu heilen?

    Ja ist es. Wenn ich als Behördenmitarbeiter nämlich nicht versuche, trotz unserer teilweise verbastelten und lückenhaften Gesetze es für den Bürger einfachstmöglich zu machen, dann muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen, ob ich die Grundsätze der modernen Verwaltung überhaupt verstanden habe. Wenn zu mir einer kimmt, der sagt was er haben will, dann schaue ich nicht was nicht geht, sondern was geht. Sowas nennt man Lösungsorientiertes Arbeiten und das sollte zumindest jeder Nichtbeamte kennen und auch umsetzen.

    In vielen Amtsstuben wiehrt der Amtsschimmel ja noch kräftig, aber ich muss ja nicht die gleichen Fehler machen. Ich bin nämlich selber auch Bürger, der hin und wieder was beantragen muss und ich versuche die Leute immer so zu behandeln, wie ich auch selber behandelt werden möchte.

    Im übrigen ist es immer die Exekutive, die mit dem vorgegebenen Mist jonglieren muss, teilweise sich sogar im begrenzt rechtsfreien Raum bewegen muss, weil die Oberen es nicht gebacken bekommen, ein Gesetz sauber zu beschließen. Oder weil sie ewig brauchen, eine VWV zu basteln, die die Lücken schließt.

    Ich hoffe inständig, dass du keiner von denen bist, die sich bei Anfragen von Bürgern zurücklehnen, einfach sagen kann ich nicht machen, weil Gesetz hat da ne Lücke und sich dann an deren Verzweiflung ergötzen.

    Gleichzeitig wird dann hier gejammert und geflennt, weil die achso bösen Behörden ja so unflexibel sind.

    Musste ich jetzt mal loswerden.

    Danke Matze, das habe ich jetzt verstanden. Aber ab wann sind Geschosse denn zu langsam? Eine alte 65er (die noch gut funktioniert) hat doch, soweit ich mir erinnere, eine V0 von ca. 130 m/s. Da kamen doch Geschosse auch nicht quer ans Ziel.

    Du schreibst von der Eigenpräzision des Laufes- jeder Lauf reagiert ja anders, oder liege ich falsch? Deshalb wird ja (wenns um Zehntel geht) auch Munition getestet zur Streukreisminimierung.

    Wenn dem so ist, dass kann man aber doch auch keine Pauschalaussage treffen von wegen "ich dreh mal an der Geschwindigkleit, weil das ist zu langsam". Da müsste doch beim Einschießen bzw. beim Munitionstest eingestellt werden "diese Munition mit der V0= maximalbestes Streukreisergebnis".

    Aber dann müsste es doch trotzdem möglich sein, beim Training mit der anderen (billigeren oder leichteren oder schwereren etc.) Munition adäquate Ergebnisse zu erzielen, so man denn auf Ringe trainiert, dann bei einem Unterschied von 15 m/s sollte das doch für den Schützen kaum spürbar sein.

    Berichtige mich, wenn ich das zu falsch sehe ich möchte es nur gerne verstehen. Sind die 135m/s von Bennator jetzt schon zu langsam, sodass die Geschosse taumeln, oder nicht?

    Meine Lupi war gerade bei Gehmann zur Überholung. Dort wurde die Geschwindigkeit auch eingestellt. Zu Hause das ernüchternde Ergebnis das bei 0,53g Geschossen die Geschwindigkeit bei ca 138m/s lag. Nur die 0,45g kamen an 150 ran, wobei Voreinstellung laut Werk sogar 155 sein soll. Also musste ich mal wieder zu Hause nacharbeiten.

    Und was bitte ist daran so schlimm, dass die schwereren Geschosse langsamer sind?

    Sorry, ich lese das hier immer wieder und ich verstehe es (anscheinend) nicht. Macht das auf 10m tatsächlich so einen riesigen Unterschied, ob die Vo 15 m/s höher oder niedriger ist? Die 10m legt das Geschoss doch in jedem Fall in einer stabilen Fluglage zurück....

    Henrik,

    ich fände z.B. einen Holzkoffer toll. Diese Aludinger machen doch nicht viel her, ein Holzkoffer mit so einem tollen Inlay wäre in meinen Augen viel edler. Sobald ich meine "Neue" habe, werde ich in der Richtung mal was anfertigen.

    Gruß Enomis

    Ich habe ein Range Bag, allerdings würde ich da die Lupi nicht reinbekommen. Meins ist von Explorer tactical, es hat eine geniale anpassbare Innenaufteilung, es passen zwei kleine Koffer rein (eben für 9mm oder vergleichbar), Munition, Tiefziehholster, Gürtelholster, 2x Kapselgehörschutz, Werkzeug, Reinigunsgzeugs.....uvm.

    Aber halt kein mir bekannter Lupi-Koffer, die sind alle zu lang. Deshalb brauche ich dann auch noch eine andere Lösung zum Lupi-Schießen, da brauche ich ja die ganzen andere Ausrüstung nicht- ich möchte auch nicht jedesmal meine Taschen umpacken. Irgendwas vergesse ich dabei dann nämlich hundertpro....

    Oder ich muss mir für die Lupi einen passenden Koffer suchen :/

    Warum soll ich hier nicht richtig sein?

    R10 ist nicht R10. Gibt es eigene für Pistole.

    https://rws-munition.de/rws-sportschue…67a8a#!12/205/0

    Hi, ich war am Dienstag bei einem Servicemitarbeiter von Feinwerkbau zum P8X testen. Der hat zu mir gesagt, ich zitiere: "unsere Pistolen werden eigentlich nur noch mit Gewehrmunition eingeschossen, die Pistolenmunition ist zu leicht".

    Er hatte R10 dabei, 0.53g für Gewehr.

    Die leichtere Pistolenmunition macht vermutlich bei Vorkomprimierern immer noch Sinn. Wie Steyr das sieht weiß ich jetzt nicht, fand die Aussage eines FWBlers aber echt interessant.

    Gruß Enomis