Nein, kannst du nicht. Die Vorschrift ist bekannt, aber du hast den Passus 'vorübergehend' nicht gekennzeichnet.
Und nur darum geht es. Die reine Installation der Anlage ist schon mehr als vorübergehend zu bewerten, vor allem, wenn es elektronisch wird.
Und genau dann kommt die Nachfrage an den Sachbearbeiter, und genau dann könnte ich vom ihm schriftlich bekommen, wie weit mein Ausbau gehen darf.
Nein, ist sie nicht. Wenn ich mir einen Messrahmen an Wand A hänge und mir vor Wand B einen kleinen Tisch stelle, auf dem ich meine Pistole und meine Kugeln ablegen kann, dann ist das die in der Vorschrift genannte "Herrichtung" und "schießtechnische Einrichtung". Vorübergehend (nicht auf Dauer) ist es dann, wenn ich den Messrahmen alle 3 Monate einmal für 5 Sekunden von der Wand nehme und den Tisch für 2 Sekunden zusammenklappe.
Und wie dein SB das an der Stelle sieht oder nicht sieht, ist komplett nachrangig. Wenn der "Nein" meint, bedeutet das noch lange nicht, dass dieses "Nein" auch für Andere gilt. Notfalls klärt man das man vor einem Richter...